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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18359
OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19 OVG (https://dejure.org/2020,18359)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.06.2020 - 8 C 11632/19 OVG (https://dejure.org/2020,18359)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 8 C 11632/19 OVG (https://dejure.org/2020,18359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Rn. 49 Die Anforderungen an den Abwägungsvorgang ergeben sich aus den verfahrensrechtlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 BauGB sowie - materiell-rechtlich - aus § 1 Abs. 7 BauGB; das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2.16 -, BVerwGE 156, 336, Rn. 12 m.w.N.).

    Denn das durch Art. 14 GG gewährleistete Eigentum gehört in hervorgehobener Weise zu den von der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2016, a.a.O., Rn. 12).

    Schränkt die Bauleitplanung der Gemeinde bestehende Baurechte ein, muss sie diese Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen in die Abwägung einstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2016, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Denn mit dem Tatbestandsmerkmal der Innenentwicklung soll der räumliche Anwendungsbereich von § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB gegenüber Bebauungsplänen abgegrenzt werden, die bisherige Außenbereichsgrundstücke in Anspruch nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, BVerwGE 153, 174, Rn. 23 und 25).

    Mit dem beschleunigten Verfahren und den damit verbundenen Verfahrenserleichterungen sollte ein Anreiz dafür gesetzt werden, dass die Gemeinden von einer Überplanung und Zersiedelung des Außenbereichs absehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2015, a.a.O., Rn. 24; auch: OVG RP…, Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 C 11387/18.OVG -, BauR 2019, 922 und juris, Rn. 28 ).

    Zugunsten der Antragsgegnerin würde indes die interne Unbeachtlichkeitsklausel gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. g) BauGB greifen, weil von ihr die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB allenfalls "verkannt worden" wären und eine EU-rechtliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung hier nicht ersichtlich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. August 2009 - 4 CN 4.08 -, NVwZ 2009, 1289 und juris Rn. 22; Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9/14 -, BVerwGE 153, 174, Rn. 30; VGH BW…, Urteil vom 7. Mai 2018, a.a.O., juris Rn. 40 ff.).

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Nicht gefordert ist allerdings, dass die Hauptnutzungen im jeweiligen Gebiet zu genau oder annähernd gleichen Anteilen vertreten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 34/86 -, BVerwGE 79, 309 und juris Rn. 19).

    Es reicht aus, dass die Hauptfunktionen gleichwertig nebeneinander vorhanden sind, weil keiner der einzeln genannten Nutzungsarten ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988, a.a.O., juris Rn. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 8 C 11387/18

    Überplanung einer sog. Außenbereichsinsel im beschleunigten Verfahren; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Mit dem beschleunigten Verfahren und den damit verbundenen Verfahrenserleichterungen sollte ein Anreiz dafür gesetzt werden, dass die Gemeinden von einer Überplanung und Zersiedelung des Außenbereichs absehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. November 2015, a.a.O., Rn. 24; auch: OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 C 11387/18.OVG -, BauR 2019, 922 und juris, Rn. 28 ).

    Dementsprechend bedarf es im Planaufstellungsverfahren lediglich einer Abschätzung durch den Plangeber, ob der Verwirklichung der Planung artenschutzrechtliche Verbotstatbestände als unüberwindbare Vollzugshindernisse entgegenstehen und ob die Anordnung von Vermeidungs- oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen bereits auf der Ebene der Bauleitplanung sinnvoll erscheint (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. April 2015 - 10 D 21/12 -, BauR 2015, 1785, LS;… Gellermann, in: Schrödter, BauGB, a.a.O., § 1a Rn. 181; OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 C 11387/18.OVG -, BauR 2019, 922 und juris Rn. 54 ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10490/16

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme durch rückwärtig gelegene Stellplätze; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Dies geschehe jedoch in geringem Umfang und stelle das Vorhandensein eines schutzwürdigen Ruhebereichs nicht in Frage (vgl. Urteil vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, S. 10 d. U., zur Nachbarklage der Anwohner des Hauses St. M.-Straße Nr. 12 [Unzumutbarkeit der in die rückwärtige Ruhezone hinein geplanten Stellplätze]).

    In der mündlichen Verhandlung wurde ergänzend festgestellt, dass sich an der B. Straße der landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetrieb M. befindet (vgl. hierzu auch die Feststellung im Urteil des Senats vom 13. September 2016 - 8 A 10490/16.OVG -, S. 10 d.U.); ferner schließt sich der Hotelbetrieb von Walter J. (H. Straße Nr. 1) an, der in seinem Einwendungsschreiben vom 4. Juni 2018 neben Erwägungen zu einer eventuellen wohnbaulichen Nutzung seines Anwesens darauf hingewiesen hat, dass der dort ebenfalls vorhandene landwirtschaftliche Betrieb erhalten bleiben solle (vgl. Bl. 140 der Planaufstellungsunterlagen); im Anschluss daran befindet sich die Sparkasse.

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Ob die geplante Festsetzung dem wahren Willen der Gemeinde entspricht, lässt sich nur anhand aller konkreten Umstände des Einzelfalles beantworten (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8/90 -, NVwZ 1991, 875 und juris, Rn. 16 f.).

    Rn. 42 Wie das Bundesverwaltungsgericht in der von dem Antragsteller zitierten Entscheidung bestätigt hat, kann einer Planung selbst dann nicht der Vorwurf einer "reinen Negativplanung" gemacht werden, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter baulicher Nutzungen besteht, sofern der damit auch verfolgte positive Zweck - etwa die Bewahrung einer vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung aus landespflegerischen Gründen - dem wahren planerischen Willen entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, a.a.O., Leitsatz und juris Rn. 17).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 3 S 2041/17

    Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Wollte man Überplanungen von Innerortslagen, die eher auf die Bewahrung als auf eine Veränderung der vorhandenen Situation abzielen, vom Anwendungsbereich des § 13a BauGB ausnehmen (so: VGH BW, Urteil vom 7. Mai 2018 - 3 S 2041/17 -, BRS 86 Nr. 29 und juris Rn. 36 - Fehler unbeachtlich, Rn. 40 ff), würden sie ohne rechtfertigenden Grund einer strengeren Prüfung von Umweltbelangen unterworfen, obwohl sie im Vergleich zu einem Bebauungsplan der Nachverdichtung eine geringere Umweltbetroffenheit auslösten.

    Zugunsten der Antragsgegnerin würde indes die interne Unbeachtlichkeitsklausel gemäß § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. g) BauGB greifen, weil von ihr die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB allenfalls "verkannt worden" wären und eine EU-rechtliche Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung hier nicht ersichtlich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. August 2009 - 4 CN 4.08 -, NVwZ 2009, 1289 und juris Rn. 22;… Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9/14 -, BVerwGE 153, 174, Rn. 30; VGH BW, Urteil vom 7. Mai 2018, a.a.O., juris Rn. 40 ff.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des Einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines Anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 [308 f.] und vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 [315]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des Einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines Anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 [308 f.] und vom 5. Juli 1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 [315]).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10

    Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.2020 - 8 C 11632/19
    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss daher von der Gemeinde als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotenen Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange beachtet werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. März 2017 - 4 BN 25.16 -, ZfBR 2017, 589 und juris, Rn. 5 m.w.N.;… Beschluss vom 1. August 2019 - 4 BN 40.19 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63 und juris, Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 10 D 21/12

    Bebauungsplan "Westmünsterland Gewerbepark A 31" ist unwirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 8 C 10368/07

    Bebauungsplan "Handwerkerpark Trier-Feyen" rechtmäßig

  • BVerwG, 13.03.2017 - 4 BN 25.16

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung eines Bebauungsplans; …

  • VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351

    Erfolglose Berufungszulassung, wenn Darlegungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2014 - 8 C 10233/14

    Normenkontrollantrag eines anerkannten naturschutzrechtlichen …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt - …

  • BVerwG, 08.02.2000 - 4 BN 1.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 01.08.2019 - 4 BN 40.19

    Klärungsbedürftigkeit der Zulässigkeit der Einschränkungen in der Kumulation …

  • BVerwG, 04.08.2009 - 4 CN 4.08

    Grundzüge der Planung; vereinfachtes Verfahren; Planänderung; Wechsel des …

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …

  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2016 - 8 A 10491/16

    Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot durch rückwärtige Stellplätze

  • OVG Saarland, 25.01.2024 - 2 C 186/22

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung in einem überwiegend bebauten …

    Soweit in der Begründung des Bebauungsplans darauf hingewiesen werde, man habe sich am Bestand orientiert und auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 52) verwiesen werde, überzeuge dies nicht.

    Letzteres muss zwar in der Regel nicht quadratmetergenau ermittelt werden; die Gemeinde muss aber eine auf einer zutreffenden überschlägigen Ermittlung beruhende Vorstellung davon haben, in welchem Umfang die beabsichtigte Planung bestehendes Baurecht einschränkt.[vgl. Bay. VGH, Urteile vom 22.5.2023 - 1 N 17.817 -, juris, Rn. 21, und vom 27.10.2014 - 1 N 13.586, 1 N 13.604 -, juris, Rn. 31, m. w. N., sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53][vgl. Bay. VGH, Urteile vom 22.5.2023 - 1 N 17.817 -, juris, Rn. 21, und vom 27.10.2014 - 1 N 13.586, 1 N 13.604 -, juris, Rn. 31, m. w. N., sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53].

    Es war vielmehr ausreichend, dass sich die Antragsgegnerin an dem vorhandenen Bestand orientiert hat, ohne ihn für jedes Haus exakt zu ermitteln, und dass sie aufgrund dessen das aus ihrer Sicht für die zukünftige Nutzung wünschenswerte Maß festgesetzt hat.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53].

    Rn. 76 Dies gilt auch für die - vom Antragsteller vornehmlich bemängelte - Festsetzung zur höchstzulässigen Zahl der Wohnungen je Wohngebäude (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53 - auch wenn die Begrenzung der Wohneinheitenzahl nicht zu den Kriterien des Einfügens i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB gehört, vgl. hierzu Schrödter/Rieger, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 34 Rn. 38 m. w. N., und BVerwG, Urteil vom 13.6.1980 - 4 C 98/77 -, juris, Rn. 18 ff.][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53 - auch wenn die Begrenzung der Wohneinheitenzahl nicht zu den Kriterien des Einfügens i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB gehört, vgl. hierzu Schrödter/Rieger, BauGB, 9. Aufl. 2019, § 34 Rn. 38 m. w. N., und BVerwG, Urteil vom 13.6.1980 - 4 C 98/77 -, juris, Rn. 18 ff.] So begegnet es insbesondere keinen Bedenken, dass sich die Antragsgegnerin hinsichtlich der Festsetzungen im Teilbereich D, in dem sich die Grundstücke des Antragstellers befinden, ausweislich der Planbegründung nicht nur am (im Plangebiet liegenden) Eckgrundstück "Zum Hammelsberg 2" und an der (außerhalb des Plangebiets liegenden) Bebauung in der "Apacher Straße 27"/"Am Wanningers Garten 7" - die der Antragsteller nach Grundfläche, Höhe, Geschossigkeit und auch der Zahl der Wohneinheiten als Referenzobjekte heranziehen möchte -, sondern auch an der weiteren Bebauung entlang der (außerhalb des Plangebiets liegenden) "Apacher Straße" orientiert hat.[vgl. S. 8, S. 10, S. 15 und S. 20 f. der Planbegründung][vgl. S. 8, S. 10, S. 15 und S. 20 f. der Planbegründung] Auch dieser Bereich wurde zutreffend bei der Ermittlung der vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten und des bestehenden Baurechts nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB berücksichtigt.Nähere Umgebung i. S. dieser Vorschrift ist der Bereich' innerhalb dessen sich einerseits das Vorhaben auf die benachbarte Bebauung und andererseits diese Bebauung auf das Baugrundstück prägend auswirkt.

    Erst nach vollständigem Abgang der Gebäudeteile und baulichen Anlagen sowie bei einer Neubebauung sind die neu getroffenen Festsetzungen bindend."[vgl. auch S. 22 der Planbegründung][vgl. auch S. 22 der Planbegründung] Darüber hinaus gab die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zusätzliche und hinreichende Gelegenheit, die beabsichtigten Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung und auch zur Wohnungszahl zu hinterfragen[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53 f.][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53 f.] - auch wenn der Antragsteller selbst hiervon keinen Gebrauch gemacht hat.

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist aber weder dargetan noch sonst ersichtlich.[vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 62][vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 62].

  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 C 264/19

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Denn mit dem Tatbestandsmerkmal der Innenentwicklung soll der räumliche Anwendungsbereich von § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB gegenüber Bebauungsplänen abgegrenzt werden, die bisherige Außenbereichsgrundstücke in Anspruch nehmen.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2015 - 4 CN 9.14 -, BVerwGE 153, 174; sowie OVG Koblenz, Urteil vom vom 24.6.20ß20 - 8 C 11632/19 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2015 - 4 CN 9.14 -, BVerwGE 153, 174; sowie OVG Koblenz, Urteil vom vom 24.6.20ß20 - 8 C 11632/19 -, juris] Hier liegt das Plangebiet innerhalb des Siedlungsgebietes von O. mit einer nach allen Seiten hin angrenzenden Wohnnutzung und Verkehrserschließung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.2020 - 8 C 11423/19

    Sog. beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB; landesrechtlich angeordnete …

    Rn. 32 Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB nicht auf Bebauungspläne beschränkt, die zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten schaffen (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 30. September 2014 - 2 D 89/13.NE -, BauR 2015, 1095 und juris, LS 1 und Rn. 36;… OVG Nds., Urteil vom 14. Mai 2019 - 1 KN 14/17 -, juris, Rn. 41; OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2020 - 8 C 11632/19.OVG -, juris, Rn. 28 f.; Heyn, BauR 2020, 1093 [1094 m.w.N.]; a.A.: VGH BW…, Urteil vom 7. Mai 2018 - 3 S 2041/17 -, BRS 86 Nr. 29 und juris Rn. 36 - Fehler unbeachtlich, Rn. 40 ff - zustimmend: Kerkmann, EurUP 2019, 206 [210]).
  • OVG Saarland, 21.11.2024 - 2 C 130/23

    Aufhebung eines Bebauungsplans als Planungsziel

    Zwar muss dieses in der Regel nicht quadratmetergenau ermittelt werden; die Gemeinde muss aber eine auf einer zutreffenden überschlägigen Ermittlung beruhende Vorstellung davon haben, in welchem Umfang die beabsichtigte Planung bestehendes Baurecht einschränkt.[vgl. BayVGH, Urteile vom 22.5.2023 - 1 N 17.817 -, juris, Rn. 21, und vom 27.10.2014 - 1 N 13.586, 1 N 13.604 -, juris, Rn. 31, m. w. N., sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53 und Beschluss des Senats vom 25.1.2024 - 2 C 186/22 -, juris, Rn. 74][vgl. BayVGH, Urteile vom 22.5.2023 - 1 N 17.817 -, juris, Rn. 21, und vom 27.10.2014 - 1 N 13.586, 1 N 13.604 -, juris, Rn. 31, m. w. N., sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.6.2020 - 8 C 11632/19 -, juris, Rn. 53 und Beschluss des Senats vom 25.1.2024 - 2 C 186/22 -, juris, Rn. 74] Nur unter dieser Voraussetzung kann sie das private Interesse am Erhalt dieser Rechte mit dem öffentlichen Interesse an einer Neuordnung des Plangebiets sachgerecht abwägen.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.10.2024 - 2 N 22.248 -, juris, Rn. 26 - 27, Urteil vom 15.3.2024 - 1 N 21.1251 -, juris, Rn. 33 sowie Beschluss des Senats vom 25.1.2024 - 2 C 186/22 -, juris, Rn. 74][vgl. BayVGH, Beschluss vom 16.10.2024 - 2 N 22.248 -, juris, Rn. 26 - 27, Urteil vom 15.3.2024 - 1 N 21.1251 -, juris, Rn. 33 sowie Beschluss des Senats vom 25.1.2024 - 2 C 186/22 -, juris, Rn. 74].
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2024 - 8 C 10894/23

    Bauplanung; Abwägung bezüglich an einen Winzerbetrieb heranrückender Wohnbebauung

    Freiflächen innerhalb der Ortslage können dann dem Siedlungsbereich zugeordnet werden, wenn dies aufgrund einer wertenden Betrachtung nach der Verkehrsauffassung unter Beachtung siedlungsstruktureller Gegebenheiten geboten ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. April 2023, a.a.O., juris, Rn. 17 und 19; OVG RP, Urteil vom 24. Juni 2020 - 8 C 11632/19.OVG -, BRS 88 Nr. 29 und juris, Rn. 29;… Urteil vom 13. Februar 2019 - 8 C 11387/18.OVG -, BauR 2019, 922 und juris, Rn. 31 f.;… Krautzberger/Kerkmann, in: Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: April 2024, § 13a BauGB, Rn. 27).
  • VGH Bayern, 12.12.2022 - 15 N 22.1064

    Einfacher Bebauungsplan für einen Dorfkern

    Sie räumt hierbei ihren städtebaulichen Zielen - auch im Hinblick auf mögliche Entschädigungsleistungen (vgl. OVG RhPf., U.v. 24.6.2020 - 8 C 11632/19 - juris Rn. 62) - allerdings den Vorrang ein.
  • VGH Bayern, 11.07.2025 - 15 N 23.1630

    Normenkontrollantrag, Abwägungsfehler, Eigentumsrecht des Planbetroffenen, …

    Wollte man Überplanungen von Innerortslagen, die eher auf die Bewahrung als auf eine Veränderung der vorhandenen Situation abzielen, vom Anwendungsbereich des § 13a BauGB ausnehmen, würden sie ohne rechtfertigenden Grund einer strengeren Prüfung von Umweltbelangen unterworfen, obwohl sie im Vergleich zu einem Bebauungsplan der Nachverdichtung eine geringere Umweltbetroffenheit auslösten (OVG RhPf, U.v. 24.6.2020 - 8 C 11632/19.OVG - juris Rn. 29 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2025 - 2 D 209/22
    Rn. 44 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 30. September 2014 - 2 D 89/13.NE -, juris Rn. 36, und vom 21. September 2010 - 7 D 20/09.NE -, juris Rn. 31 f. m. w. N.; OVG Rh. -Pf., Urteil vom 24. Juni 2020 - 8 C 11632/19 -, juris Rn. 28 ff.; a. A. wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Mai 2018 - 3 S 2041/17 -, juris Rn. 34 ff.
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