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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9097
BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05 (https://dejure.org/2005,9097)
BVerwG, Entscheidung vom 22.12.2005 - 8 C 2.05 (https://dejure.org/2005,9097)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Dezember 2005 - 8 C 2.05 (https://dejure.org/2005,9097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht

    Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; Zweckbestimmung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Beteiligung am Verfahren als Nebenintervenientin; Entsprechende Anwendung der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Nebenintervention im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Abschließende Regelung über die Beteiligung am verwaltungsgerichtlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 63, § 65 Abs. 2, § 142, § 173 Satz 1; ZPO § 66 ; BGB § 2038 Abs. 1
    Nebenintervention; Miterben; Streitgenossen; Beigeladene

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 69.86

    Schornsteinfeger - Realrechte - Aufhebung - Bestellung

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05
    Rn. 3 Es besteht auch keine Notwendigkeit für eine entsprechende Anwendung der Regelungen zur Nebenintervention (vgl. Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31 S. 3 und vom 25. August 1966 - BVerwG 3 C 61.65 - BVerwGE 24, 343 ).
  • BVerwG, 20.10.1997 - 7 B 248.97

    Zwangsverkauf - Verfolgungsmaßnahme nach § 1 Abs. 6 VermG - Maßregel zur …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05
    Die sie betreffenden Auswirkungen eines ohne ihre Beteiligung ergangenen Urteils bestimmen sich vielmehr nach dem Umfang der Rechtsstellung, mit der das bürgerliche Recht den klagenden Erben ausstattet (Beschluss vom 20. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 248.97 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 33).
  • BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65

    Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.12.2005 - 8 C 2.05
    Rn. 3 Es besteht auch keine Notwendigkeit für eine entsprechende Anwendung der Regelungen zur Nebenintervention (vgl. Urteile vom 15. März 1988 - BVerwG 1 C 69.86 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31 S. 3 und vom 25. August 1966 - BVerwG 3 C 61.65 - BVerwGE 24, 343 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 7 D 124/07

    Wahrung des Instituts der Nebenintervention im verwaltungsgerichtlichen Verfahren …

    Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 8 C 2.05 -, Buchholz 310 § 63 VwGO Nr. 8, m.w.N.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2008 - 3 B 10651/08

    Keine Streitverkündung im disziplinargerichtlichen Verfahren

    Der Streitverkündete zählt nicht dazu (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 2005, BeckRS 2006, 20302).
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 2.05 vor und nach der Verbindung wird auf jeweils 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 9.05

    Verbund zweier Verfahren

    Das Verfahren BVerwG 8 C 9.05 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 C 2.05 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 141 Satz 1, § 125 Abs. 1, § 93 Satz 1 VwGO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.2009 - 6 B 10883/09

    Rechtliches Interesse an der Beiladung eines früheren Bevollmächtigten

    Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, eine Nebenintervention gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 66 ff. ZPO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für unzulässig zu erachten (Urteil vom 15. März 1988, Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 31 S. 3 [6], und Beschluss vom 22. Dezember 2005, BeckRS 2006, 20302).
  • OLG Bamberg, 07.11.2022 - 4 W 48/22

    Kostenerstattungsanspruch des Streithelfers nach Rechtswegverweisung

    Aufgrund der fehlenden Anwendbarkeit der Vorschriften der §§ 66 ff. ZPO im Verwaltungsverfahren (vgl. BVerwG Beschluss vom 22.12.2005, Az. 8 C 2.05, BeckRS 2006, 20302, Rn. 2, 3) verlor der zunächst wirksam erklärte Beitritt des Streithelfers nach der Verweisung des Rechtsstreits aber seine Wirksamkeit (VG Bayreuth Beschluss vom 07.02.2022, Bl. 174 ff. d.A.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2015 - 2 A 7.15

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Bekanntmachung; Amtsblatt; Auslegung des …

    Wegen der abschließenden Regelung in § 63 VwGO kommt eine Anwendung des § 66 ZPO über § 173 Satz 1 VwGO und damit ein unselbständiger Beitritt auf Antragstellerseite nicht in Betracht (…vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 18. Dezember 2009 - 7 D 124/07.NE, 7 D 128/08.NE -, juris Rn. 34 ff., BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2005 - 8 C 2.05 -, juris).
  • VG Minden, 29.07.2010 - 9 K 1572/09
    Sie ist auch nicht Nebenintervenientin (Eine Nebenintervention findet im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht statt - vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.12.2005 in 8 C 2.05.) und darüber dem Lager des Beklagten zuzurechnen, sondern verfolgte insoweit eigene Interessen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05, 8 B 90.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32885
BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05, 8 B 90.04 (https://dejure.org/2006,32885)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.2006 - 8 C 2.05, 8 B 90.04 (https://dejure.org/2006,32885)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 2006 - 8 C 2.05, 8 B 90.04 (https://dejure.org/2006,32885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und nach der Verbindung - Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Klageverfahren

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 07.02.2005 - 8 B 93.04

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage - …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05
    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 93.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 7. Februar 2005 auf 5 363 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 02.02.2005 - 8 B 94.04

    Rücknahme der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05
    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 94.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 2. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 95.04

    Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05
    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 95.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 5.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 2.05 vor und nach der Verbindung wird auf jeweils 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 6.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 2.05 vor und nach der Verbindung wird auf jeweils 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 3.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 2.05 vor und nach der Verbindung wird auf jeweils 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 9.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 2.05 vor und nach der Verbindung wird auf jeweils 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 8.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 2.05 vor und nach der Verbindung wird auf jeweils 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 7.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren BVerwG 8 C 2.05 vor und nach der Verbindung wird auf jeweils 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 5.05

    Verbund zweier Verfahren

    Das Verfahren BVerwG 8 C 5.05 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 C 2.05 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 141 Satz 1, § 125 Abs. 1, § 93 Satz 1 VwGO).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24253
BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05 (https://dejure.org/2006,24253)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2006 - 8 C 2.05 (https://dejure.org/2006,24253)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 8 C 2.05 (https://dejure.org/2006,24253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 30 Abs. 1
    Unternehmen; Unternehmensteil; Einzelkaufmann; Zweckbestimmung; Anmeldung; Testamentsvollstrecker.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 3 Abs. 1 Satz 3, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 30 Abs. 1
    Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; Zweckbestimmung

  • grundeigentum-verlag.de

    VermG §§ 3 Abs. 1 Satz 3, 6 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1
    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Anmeldebefugnis der Erben trotz Testamentsvollstreckung; Betriebsvermögen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05
    Der durch das Vermögensgesetz entstandene Rückübertragungsanspruch mag zwar gemäß § 2041 Satz 1 BGB als Surrogat zum Nachlass gehört und damit der Testamentsvollstreckung unterlegen haben (vgl. Urteil vom 8. Mai 2003 - BVerwG 7 C 63.02 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 27 S. 47 ).
  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 40.96

    Einzelkaufmann; Betriebsgrundstück; Bilanz; Verfügungsberechtigung; …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05
    Die funktionale Betrachtungsweise, die dem Unternehmensbegriff des Vermögensgesetzes zu Grunde liegt, besagt zwar, das maßgeblich für die Zugehörigkeit eines Vermögensgegenstandes zum Unternehmen seine betriebliche Zweckbestimmung ist (Urteil vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35, S. 45 ).
  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 C 8.05

    Berechtigter; Rechtsnachfolger; Anmeldung; Testamentsvollstreckung; Anmeldung …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05
    Deren Antragsbefugnis wollte der Gesetzgeber mit der später erlassenen Bestimmung des § 30 VermG nicht einschränken (Urteil vom 17. Oktober 2005 - BVerwG 7 C 8.05 - NJW 2006, 458, Rn. 25, 26).
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 3.05

    Beiladung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - Verbund …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05
    Die außergerichtlichen Kosten der ehemals beigeladenen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in dem mit dem vorliegenden Verfahren verbundenen Verfahren BVerwG 8 C 3.05 (VG 1 K 1228/99) werden der Staatskasse auferlegt.
  • VG Potsdam, 17.06.2004 - 1 K 1228/99
    Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 2.05
    Die außergerichtlichen Kosten der ehemals beigeladenen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in dem mit dem vorliegenden Verfahren verbundenen Verfahren BVerwG 8 C 3.05 (VG 1 K 1228/99) werden der Staatskasse auferlegt.
  • BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05

    Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum; …

    Aus der Antragsbefugnis folgt zugleich in diesen Fällen die Prozessführungsbefugnis der Berechtigten, das Verfahren auch zu Ende führen zu dürfen; denn sie sind an dem streitbefangenen materiellen Rechtsverhältnis selbst beteiligt (vgl. Urteil vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 2.05 - juris).

    Das zeigt sich auch an dem Bespiel, wonach die Erben die Restitution eines geschädigten Nachlasses nach dem Vermögensgesetz auch dann beantragen können, wenn Testamentsvollstreckung angeordnet ist (Urteil vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 2.05).

  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 3.05

    Beiladung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - Verbund …

    Das Verfahren BVerwG 8 C 3.05 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 C 2.05 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.
  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Erforderlich ist eine eindeutige Festlegung dahingehend, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr zum Unternehmen zählt, wobei mit diesem Erfordernis dem Gesichtspunkt Rechnung getragen wird, dass die zur Stärkung der Wirtschaftskraft in den neuen Ländern vorzunehmenden Ausgleichsleistungen (§ 6 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 und 4 VermG) von dem Umfang des Betriebsvermögens abhängen, das dem Unternehmen im Zeitpunkt der Enteignung zur Verfügung stand; bloße Anhaltspunkte dafür, dass die Verknüpfung des Wirtschaftsguts mit dem Betriebsvermögen gelockert sei, genügen hingegen nicht (BVerwG, Urt. v. 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 2/05 - Bh 428 § 30 VermG Nr. 37).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 5 B 16.12

    Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Abzug für zurückerlangte …

    Diese währt so lange fort, bis eine eindeutige Festlegung ergibt, dass der Vermögensgegenstand nicht mehr dem Unternehmen, sondern dem privaten Bereich zugehörig ist (Urteile vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 35 S. 49 f. und vom 31. Mai 2006 - BVerwG 8 C 2.05 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 37 Rn. 26;… Beschluss vom 28. März 2012 - BVerwG 8 B 76.11 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 6.05

    Verbindung von Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung

    Das Verfahren BVerwG 8 C 6.05 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 C 2.05 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 141 Satz 1, § 125 Abs. 1, § 93 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 7.05

    Verbindung von Verfahren zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung

    Das Verfahren BVerwG 8 C 7.05 wird zu dem Verfahren BVerwG 8 C 2.05 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden (§ 141 Satz 1, § 125 Abs. 1, § 93 Satz 1 VwGO).
  • VG Potsdam, 12.03.2008 - 6 K 2653/04

    Aufbaugesetz-Enteignung als unlautere Machenschaft; Restitutionsausschluss des …

    Das ergibt sich schon aus dem Regelungszusammenhang von § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 VermG, der das Entstehen eines "Anspruchs auf Rückübertragung" voraussetzt; derartige Ansprüche sind erst mit dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes entstanden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 31. Mai 2006 - 8 C 2.05 -, juris, Rdnr. 21;… Beschluss vom 14. November 1995 - 7 B 225/95 -, juris, Rdnr. 3).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 97.04, 8 C 2.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23704
BVerwG, 01.02.2005 - 8 B 97.04, 8 C 2.05 (https://dejure.org/2005,23704)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2005 - 8 B 97.04, 8 C 2.05 (https://dejure.org/2005,23704)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 8 B 97.04, 8 C 2.05 (https://dejure.org/2005,23704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Zulässigkeit der Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche des Erben in Fällen der Anordnung der Testamentsvollstreckung bei Tod des Erblassers vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes

  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 2.05

    Anmeldung; Einzelkaufmann; Testamentsvollstrecker; Unternehmen; Unternehmensteil; …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 97.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 5.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 97.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 6.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 97.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 3.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 97.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 9.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 97.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 8.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 97.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 14.09.2006 - 8 C 7.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 97.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
  • BVerwG, 18.11.2005 - 8 C 4.05

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren vor und …

    Der Wert des Streitgegenstandes für das Beschwerdeverfahren BVerwG 8 B 97.04 wird unter Änderung des Beschlusses vom 1. Februar 2005 auf 500 000 EUR festgesetzt.
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