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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,216
BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84 (https://dejure.org/1986,216)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1986 - 8 C 33.84 (https://dejure.org/1986,216)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1986 - 8 C 33.84 (https://dejure.org/1986,216)
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Wohnungsmodernisierungs-Zuschuß

§ 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG (Hinweis: beachte die m.W.v. 21.5.96 eingefügte Vorschrift des § 49 Abs. 3 BVwVfG), Widerrufsvorbehalt muß lediglich bestandskräftig, nicht unbedingt rechtmäßig sein;

§ 45 VwVfG, Ermessensausfall (Entscheidung in vermeintlich strikter Gesetzesbindung, anders bei Berufung auf Richtlinien) ist nicht heilbar, zulässiges "Nachschieben" von Gründen nur im Falle einer bloß unzureichenden Ermessensausübung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsmodernisierung - Widerrufsvorbehalt - Rechtswidriger Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1964 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 498
 
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Wird zitiert von ... (83)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 47.81

    Österreichischer Tierarzt - Tierärztlicher Beruf - Vorübergehende Ausübung - …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Die insoweit unzureichende Ermessensausübung ist jedoch während des Verwaltungsstreitverfahrens - zulässigerweise (s. Urteil vom 19. August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - Buchholz 418.02 Tierärzte Nr. 2 S. 1 ) - durch ein sogen. Nachschieben "aufgebessert" worden.

    Denn dieser Mangel ist durch das "aufbessernde" Vorbringen der Beklagten im Verwaltungsstreitverfahren behoben worden (s. Urteil vom 19. August 1982 a.a.O.).

  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Ob sich wegen der Schranken, die bei der Gewährung von Finanzhilfen der Einflußnahme des Bundes verfassungsrechtlich gesetzt sind (vgl. zu ihnen nur etwa BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 - 2 BvF 1/72 - BVerfGE 39, 96 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]), geradezu verbietet anzunehmen, § 13 Abs. 6 ModEnG könne zu Lasten ergänzender Landesrichtlinien eine abschließende Regelung getroffen haben, mag dahinstehen.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 70.82

    Subvention von Kohlekraftwerken - Ballastkohlezuschlag - Ballastkohlekraftwerk

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Das gilt zugleich für ihre Begründung, die in dem Hinweis auf die Richtlinien zwar knapp, aber formell ausreichend war (vgl. § 39 VwVfG und dazu das Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 7 C 70.82 - Buchholz 451.175 3. VerstrG Nr. 2 S. 4 ).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Der Kläger hat sich seinerzeit mit der nur eingeschränkten Bewilligung abgefunden; er kann bei der Anfechtung des Widerrufs mit Argumenten, die sich gegen den Widerrufsvorbehalt richten, ebensowenig gehört werden, wie es ihm bei einer Bewilligung unter auflösender Bedingung eröffnet wäre, den Auswirkungen des Bedingungseintritts Gründe entgegenzusetzen, die die Beifügung der Bedingung betreffen (s. Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 27.67 - BVerwGE 29, 261 [BVerwG 29.03.1968 - IV C 27/67]).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Zwar trifft die Beklagte nicht der Vorwurf, ihr Ermessen gar nicht ausgeübt zu haben, wie es dann angenommen werden müßte, wenn sie ihre Entscheidung in vermeintlich strikter Gesetzes bindung erlassen hätte; ein solcher Fehler wäre unheilbar (s. Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - BVerwGE 48, 81 [BVerwG 28.02.1975 - IV C 30/73]).
  • BVerwG, 20.10.1982 - 4 B 187.82

    Anforderungen an die Nachholung der Anhörung im Widerspruchsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Dazu ergibt sich: Die Beklagte hat noch im Widerspruchsbescheid, auf den es insoweit ankommt (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1982 - BVerwG 4 B 187.82 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 7 S. 2 ), den Widerruf unter Bezugnahme unter anderem auf die Nr. 7.1 der Richtlinien darauf gestützt, daß sie so verfahren müsse .
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung; …

    Das Vertrauen des Betroffenen ist in diesem Fall nicht schutzwürdiger als bei ursprünglicher Rechtmäßigkeit der Begünstigung (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 33.84 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9 LS 1 und S. 5, vom 14. Dezember 1989 - 3 C 30.87 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 11 S. 11 und vom 19. September 2000 - 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80 ; vgl. Urteil vom 8. April 1997 - 1 C 7.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 41 S. 28 ff. zu § 5 SchfG a.F.).

    Liegt einer dieser Widerrufsgründe vor, ist die Schutzwürdigkeit des Vertrauens eines von Anfang an rechtswidrig Begünstigten nicht größer als die eines rechtmäßig Begünstigten (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 33.84 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9 LS 1 und S. 5).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …

    Dies entspricht der Rechtslage im allgemeinen Verwaltungsrecht, nach der ein rechtswidriger Verwaltungsakt in entsprechender Anwendung des § 49 VwVfG widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsvoraussetzungen vorliegen (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 33.84 - NVwZ 1987, 498 = Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9; VGH Mannheim, Urteil vom 6. März 1991 - 5 Sa 2630/89 - NVwZ-RR 1992, 126; OVG Münster, Urteil vom 4. Februar 1992 - 5 A 1320/88 - NVwZ 1993, 76).
  • VG Stuttgart, 18.09.2024 - 15 K 7121/23

    Widerruf und Erstattung (Rückforderung) der Soforthilfe Corona des Landes …

    Die Anwendbarkeit des § 49 Abs. 3 Satz 1 LVwVfG auf einen rechtswidrigen Verwaltungsakt ("erst recht") folgt aus den allgemeinen Erwägungen zum zulässigen Widerruf eines rechtswidrigen Verwaltungsakts (vgl. zu § 49 VwVfG: BVerwG, Urteile vom 21.11.1986 - 8 C 33.84 -, juris Rn. 8 …und vom 22.11.2018 - 7 C 11.17 -, juris Rn. 32;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 49 VwVfG Rn. 165 ), so dass es vorliegend auf die Frage der Rechtsmäßigkeit des Bewilligungsbescheides vom 20.04.2020 nicht ankommt, da es jedenfalls keine Anhaltspunkte für dessen Nichtigkeit gibt.
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