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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 9.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2433
BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 9.73 (https://dejure.org/1974,2433)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1974 - VIII C 9.73 (https://dejure.org/1974,2433)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1974 - VIII C 9.73 (https://dejure.org/1974,2433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflegers bei einem prozessunfähigen Kläger - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 9.73
    Er verwarf beide Beschwerden mit der folgenden Begründung: Beide Beschwerden würden allein auf Verfahrensrügen gestützt, die gemäß § 133 VwGO die Einlegung zulassungsfreier Revisionen rechtfertigen; es fehle deshalb am Rechtsschutzbedürfnis für eine besondere Revisionszulassung (BVerwGE 12, 107).
  • BVerwG, 03.12.1965 - VII C 90.61

    Verfahren bei Prozeßunfähigkeit des Klägers durch Geisteskrankheit

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 9.73
    Für den Fall von Streitigkeiten auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung hat der VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß der Kläger, dessen Klage mangels Prozeßfähigkeit als unzulässig abgewiesen wurde, nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten gewesen sei (BVerwGE 23, 15): Halte das Gericht einen von einem Eingriffsakt Betroffenen für prozeßunfähig, so habe es für die Bestellung und Einschaltung eines gesetzlichen Vertreters zu sorgen; es bleibe sonst ungeklärt, ob der angefochtene Verwaltungsakt bestandskräftig geworden sei.
  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1974 - VIII C 9.73
    Für den Fall von Streitigkeiten auf dem Gebiet der Sozialhilfe hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Bestellung eines Vertreters dann für erforderlich gehalten, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt: Ansprüche wegen dieser Behinderung sollen nicht an dem Fehlen der Prozeßfähigkeit scheitern (BVerwGE 25, 36 [BVerwG 31.08.1966 - V C 223/65]).
  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …

    (BVerwGE 23, 15 [BVerwG 03.12.1965 - VII C 90/61]; Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 12; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14; Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 2 B 127.86 - Buchholz 303 § 57 ZPO Nr. 2).

    Denn auch nach Abweisung der Klage ist er nicht gehindert, seinen Antrag durch seinen (inzwischen bestellten) gesetzlichen Vertreter oder, wenn er wie hier mittlerweile prozeßfähig geworden ist (vgl. Art. 1 § 68 Abs. 1 des am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 - BGBl. I S. 1354 -), selbst zu stellen und notfalls vor Gericht zu verfolgen (Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2026 - 8 PA 23/26

    Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin wegen rechtmäßiger erstinstanzlicher …

    So ist der prozessunfähigen Aktivpartei eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens dann ein besonderer Vertreter zu bestellen, wenn sie sich mit der Anfechtungsklage gegen einen Akt der Eingriffsverwaltung wendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1965 - BVerwG VII C 90.61 -, NJW 1966, 1883, 1884; BVerwG…, Urteil vom 31.8.1966 - BVerwG V C 223.65 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 22.5.1975 - BVerwG VIII C 9.73 -, BeckRS 1974, 31291647;… Beschluss vom 9.12.1986 - BVerwG 2 B 127/86 -, juris Rn. 5;… ebenso: OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 10.2.1998 - 7 E 10175/98 -, juris Rn. 4; Bay. VGH…, Beschluss vom 25.1.2001 - 11 C 01.33 - , juris Rn. 5; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 PA 10/24 - Beschluss vom 9.10.2024 - 2 LA 170/24 -, juris Rn. 22;… Bier/Steinbeiß-Winkelmann, a. a. O., § 62 VwGO Rn. 16), denn dann befindet sich die Aktivpartei aufgrund des vorangegangenen belastenden Verwaltungsakts in der Position des Unterlegenen und ist in dieser Position mit der Stellung der Passivpartei im Zivilprozess vergleichbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1965 - BVerwG VII C 90.61 -, NJW 1966, 1883, 1884; Urteil vom 22.5.1975 - BVerwG VIII C 9.73 -, BeckRS 1974, 31291647;… Beschluss vom 9.12.1986 - BVerwG 2 B 127/86 -, juris Rn. 5; Nds. OVG…, Beschluss vom 9.7.2024 - 8 PA 10/24 - Siegel, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 62 VwGO Rn. 56).

    Insofern hat das Bundesverwaltungsgericht zur alten Rechtslage entschieden, dass eine prozessunfähige Aktivpartei dann einen Prozess- bzw. Verfahrenspfleger erhalten soll, wenn sie Sozialhilfeleistungen geltend macht und der Grund für die Leistung mit dem Grund für die Prozessunfähigkeit identisch ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31.8.1966 - BVerwG V C 223.65 -, juris Rn. 17 [im Falle eines hilfesuchenden geistig behinderten Menschen];… Urteil vom 5.6.1968 - BVerwG V C 147.67 -, juris Rn. 16 [ebenfalls für ein Begehren auf Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz durch einen Hilfebedürftigen, dessen Hilfebedürftigkeit auf seiner geistigen Behinderung beruhte, die auch die Prozessunfähigkeit bedingte];… Beschluss vom 9.12.1986 - BVerwG 2 B 127/86 -, juris Rn. 5; BVerwG, Urteil vom 22.5.1975 - BVerwG VIII C 9.73 -, BeckRS 1974, 31291647), weil aus der Subjektstellung auch des geistig Behinderten im Rahmen der Sozialhilfe die Notwendigkeit folgt, die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen wegen eben dieser Behinderung nicht an dem Mangel der Prozessfähigkeit scheitern zu lassen (BVerwG…, Urteil vom 5.6.1968 - BVerwG V C 147.67 -, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 14.10.1982 - 2 B 10.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Das Berufungsgericht hatte die Prozeßfähigkeit des Klägers von Amts wegen zu prüfen (§ 56 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 86 VwGO; vgl. Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 12]) und hat zur Klärung dieser Frage in zulässiger Weise ein Sachverständigengutachten eingeholt.

    Es handelt sich vorliegend nicht, wie auch im Berufungsurteil dargelegt ist, um einen Fall, für den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über den § 57 Abs. 1 ZPO hinausgehend die Bestellung eines Vertreters für den prozeßunfähigen Kläger in bestimmten Fällen, jedoch nur in engen Grenzen für erforderlich erklärt worden ist, so etwa für das Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt oder für das Gebiet der Eingriffsverwaltung (Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - [a.a.O. mit weiteren Nachweisen]; vgl. auch Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - [Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14] und Beschluß vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 B 29.69 -).

  • BVerwG, 14.10.1982 - 2 B 109.82

    Erfordernis einer psychiatrischen oder medizinischen Sachkenntnis des Richters …

    Das Berufungsgericht hatte die Prozeßfähigkeit des Klägers von Amts wegen zu prüfen (§ 56 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 86 VwGO; vgl. Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 12]) und hat zur Klärung dieser Frage in zulässiger Weise Sachverständigengutachten verwertet.

    Es handelt sich vorliegend nicht um einen Fall, für den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über den § 57 Abs. 1 ZPO hinausgehend die Bestellung eines Vertreters für den prozeßunfähigen Kläger in bestimmten Fällen, jedoch nur in engen Grenzen für erforderlich erklärt worden ist, so etwa für das Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt, oder für das Gebiet der Eingriffsverwaltung (Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - [Buchholz 310 § 133 Nr. 12 mit weiteren Nachweisen]; vgl. auch Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - [Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14] und Beschluß vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 B 29.69 -).

  • BVerwG, 14.10.1982 - 2 B 96.80

    Feststellung der Prozessfähigkeit des Klägers - Berücksichtigung des Gutachtens …

    Das Berufungsgericht hatte die Prozeßfähigkeit des Klägers von Amts wegen zu prüfen (§ 56 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 86 VwGO; vgl. Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 12]) und hat zur Klärung dieser Frage in zulässiger Weise ein Sachverständigengutachten eingeholt.

    Es handelt sich vorliegend nicht, wie auch im Berufungsurteil dargelegt ist, um einen Fall, für den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über den § 57 Abs. 1 ZPO hinausgehend die Bestellung eines Vertreters für den prozeßunfähigen Kläger in bestimmten Fällen, jedoch nur in engen Grenzen für erforderlich erklärt worden ist, so etwa für das Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt oder für das Gebiet der Eingriffsverwaltung (Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - [a.a.O. mit weiteren Nachweisen]; vgl. auch Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - [Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14] und Beschluß vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 B 29.69 -).

  • BVerwG, 14.10.1982 - 2 B 110.82

    Erfordernis einer psychiatrischen oder medizinischen Sachkenntnis des Richters …

    Das Berufungsgericht hatte die Prozeßfähigkeit des Klägers von Amts wegen zu prüfen (§ 56 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 86 VwGO; vgl. Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 12]) und hat zur Klärung dieser Frage in zulässiger Weise Sachverständigengutachten verwertet.

    Es handelt sich vorliegend nicht um einen Fall, für den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über den § 57 Abs. 1 ZPO hinausgehend die Bestellung eines Vertreters für den prozeßunfähigen Kläger in bestimmten Fällen, jedoch nur in engen Grenzen für erforderlich erklärt worden ist, so etwa für das Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt, oder für das Gebiet der Eingriffsverwaltung (Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - [Buchholz 310 § 133 Nr. 12 mit weiteren Nachweisen]; vgl. auch Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - [Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 14] und Beschluß vom 30. Januar 1970 - BVerwG 7 B 29.69 -).

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2024 - 14 LA 87/24

    Voraussetzungen der Prozessunfähigkeit eines Beteiligten i.R.e. Antrags auf …

    Die Ausnahmefälle, in denen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die (analoge) Anwendung der Vorschriften über die Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspfleger auch auf eine Aktivpartei als geboten erachtet (…BVerwG, Beschl. v. 9.12.1986 - 2 B 127.86 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Urt. v. 22.5.1974 - VIII C 9.73 -, Buchholz, 2. Folge, 310 § 133 VwGO Nr. 12;… v. 31.8.1966 - V C 223.65 -, juris Rn. 13, 17; v. 3.12.1965 - VII C 90/61 -, NJW 1966, 1883;… Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: April 2022, § 62 Rn. 16;… Czybulka/Siegel, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 62 Rn. 56), liegen nicht vor.
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2024 - 2 LA 170/24

    Sinn und Zweck der Bestellung eines Prozess- und Verfahrenspflegers, die …

    Die Ausnahmefälle, in denen die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die (analoge) Anwendung der Vorschriften über die Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspfleger auch auf eine Aktivpartei als geboten erachtet (…BVerwG, Beschl. v. 9.12.1986 - 2 B 127.86 -, juris Rn. 5 m.w.N.; Urt. v. 22.5.1974 - VIII C 9.73 -, Buchholz, 2. Folge, 310 § 133 VwGO Nr. 12;… v. 31.8.1966 - V C 223.65 -, juris Rn. 13, 17; v. 3.12.1965 - VII C 90/61 -, NJW 1966, 1883;… Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: April 2022, § 62 Rn. 16;… Czybulka/Siegel, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 62 Rn. 56), liegen nicht vor.
  • BVerwG, 09.12.1986 - 2 B 127.86

    Nichtzulassung einer Revision - Prozessfähigkeit eines Klägers - Anspruch auf …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist über den Wortlaut des § 57 ZPO hinaus die Bestellung eines Vertreters auch für den prozeßunfähigen Kläger in engen Grenzen in bestimmten Fällen für erforderlich erklärt worden, so auf dem Gebiet der Sozialhilfe, wenn die geltend gemachte Hilfsbedürftigkeit auf demselben Mangel beruht, der auch zur Prozeßunfähigkeit führt (BVerwG 25, 36; 30, 24), oder auf dem Gebiet der Eingriffsverwaltung (BVerwGE 23, 15; vgl. auch Urteil vom 22. Mai 1974 - BVerwG 8 C 9.73 - ; Beschluß vom 21. August 1979 - BVerwG 7 B 143.77 - ).
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