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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10538
VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113 (https://dejure.org/2023,10538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2023 - 8 CE 22.2113 (https://dejure.org/2023,10538)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2023 - 8 CE 22.2113 (https://dejure.org/2023,10538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVZG Art. 22 Nr. 1; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4
    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Verschonung von einer bereits bestandskräftigen wasserrechtlichen Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Verschonung von einer bereits bestandskräftigen wasserrechtlichen Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (28)

  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung für eine neu …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113
    Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist daher nur dann anzunehmen, wenn die an eine ordnungsmäßige Verwaltung zu stellenden Anforderungen in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemandem erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als verbindlich anzuerkennen (…vgl. BVerwG, B. v. 11.5.2000 - 11 B 26.00 - NVwZ 2000, 1039 = juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris 13).

    Es obliegt damit dem Antragsteller, das Vorliegen von Vollstreckungshindernissen darzulegen (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2021 - 1 CS 21.31 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 8 ZB 21.668

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für eine …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113
    Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

    Rn. 29 In Bezug auf die monierte fehlende Ermächtigungsgrundlage legt der Antragsteller schon nicht dar, aus welchen Gründen eine Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung im vorliegenden Fall nicht auf § 100 WHG gestützt werden könnte, zumal vorliegend rechtskräftig feststeht, dass es sich um einen formell illegalen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 1, § 68 WHG handelt (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; nachfolgend BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

  • VG Bayreuth, 21.12.2020 - B 7 K 19.230

    Erfolglose Klage auf Plangenehmigung einer illegal errichteten Uferbefestigung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2023 - 8 CE 22.2113
    Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth und der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof blieben erfolglos (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

    Rn. 29 In Bezug auf die monierte fehlende Ermächtigungsgrundlage legt der Antragsteller schon nicht dar, aus welchen Gründen eine Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung im vorliegenden Fall nicht auf § 100 WHG gestützt werden könnte, zumal vorliegend rechtskräftig feststeht, dass es sich um einen formell illegalen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Satz 1, § 68 WHG handelt (vgl. VG Bayreuth, U.v. 21.12.2020 - B 7 K 19.230; nachfolgend BayVGH, B.v. 15.12.2021 - 8 ZB 21.668).

  • VG Bayreuth, 18.12.2023 - B 7 K 23.31

    Widerruf einer Erledigungserklärung, Verstoß gegen Art. 36 Abs. 6 Satz 2 VwZVG …

    Gegen diesen Beschluss hat der Kläger am 26.09.2022 Beschwerde erhoben (Az. 8 CE 22.2113).

    Dem Schriftsatz hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers eine Stellungnahme zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beigefügt (BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113).

    Wenn dies alles so klar sei, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hier (gemeint ist im o.g. Beschluss mit dem Az. 8 CE 22.2113) eingeschätzt habe, so hätte nicht nur die Behörde in der angegriffenen Entscheidung genau dies so umsetzen oder formulieren können, sondern dann wisse der Beklagte selbst am besten, was zu tun sei.

    Die verfügte Rückbau- und Wiederherstellungsverpflichtung ist hinreichend bestimmt (vgl. hierzu vollumfänglich VG Bayreuth, B.v. 15.9.2022 - B 7 E 22.820; BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113).

    Denn durch das Beratungsangebot kommt das Landratsamt - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im oben zitierten Beschluss (BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 39) bereits ausgeführt hat - seinem Beratungsauftrag aus Art. 25 BayVwVfG nach.

  • VG München, 28.01.2025 - M 31 K 22.1501

    Klagebegründungsfrist, Wasserrechtliche Wiederherstellungsanordnung, Verrohrung …

    Eine hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts kann mithin insbesondere auch durch eine Inbezugnahme weiterer Unterlagen hergestellt werden (…vgl. aktuell BayVGH, B.v. 11.3.2024 - 8 A 23.40052 - juris Rn. 17; B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 36).

    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass der Kläger mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut ist und mit ihm seit Jahren - zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung: nahezu einem Jahrzehnt - diverse Gespräche zur Wiederherstellung des Gewässers geführt wurden (vgl. zu diesem Gedanken BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 18.09.2026 - 3 CS 26.1580

    Bundesbeamtenrecht, Polizeimeisteranwärter, Verbot der Führung der …

    In den von § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO gezogenen Grenzen erfolgt eine umfassende, nicht von der erfolgreichen Rüge eines Verfahrensfehlers abhängige Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht als zweite Tatsacheninstanz (BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 05.05.2026 - 8 ZB 26.388

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt), gewässeraufsichtliche Anordnung …

    Aus den genannten Gründen muss aus der Sicht eines verständigen Adressaten klar und eindeutig erkennbar sein, welche konkrete Stelle im Zulaufgraben betroffen ist und welche Handlung die Anordnung verlangt (vgl. auch BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 37).
  • VG München, 10.04.2025 - M 31 S 25.1237

    Vorläufiger Rechtsschutz einer Umweltvereinigung gegen eine wasserrechtliche …

    Eine hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsakts kann mithin insbesondere auch durch eine Inbezugnahme weiterer Unterlagen hergestellt werden (…vgl. aktuell BVerwG, B.v. 19.2.2025 - 11 VR 18.24 - juris Rn. 50;… B.v. 27.12.2024 - 11 VR 13.24 - juris Rn. 37;… BayVGH, B.v. 11.3.2024 - 8 A 23.40052 - juris Rn. 17; B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 36;… zusammenfassend VG München, U.v. 28.1.2025 - M 31 K 22.1501 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 24.11.2025 - 8 ZB 25.1468

    Berufungszulassung (abgelehnt), Folgenbeseitigungsanspruch des …

    Der ursprüngliche Zustand des Grundstücks entlang der Straße ist bekannt und dokumentiert (vgl. Foto 2019, Behördenakte [BA] S. 111; zur Bestimmtheit einer Wiederherstellungsanordnung vgl. auch BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 36 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.06.2024 - 1 ZB 22.1781

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nebenbestimmung zur Herstellung und …

    Die von ihm monierte fehlende Bestimmtheit der Nebenbestimmung kann er gegebenenfalls in einem nachfolgenden Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung der Nebenbestimmung geltend machen, da eine Vollstreckung nach allgemeinen Grundsätzen erfordert, dass der Betroffene den Inhalt der aufgegebenen Pflichten konkret feststellen kann und es andernfalls an einem vollstreckungsfähigen Inhalt fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 35).
  • VG Bayreuth, 01.08.2023 - B 7 K 17.59

    Antrag auf Fortsetzung eines eingestellten Klageverfahrens, Wirksamkeit von …

    Die anschließende Beschwerde wies der BayVGH mit Beschluss vom 17.02.2023 zurück (8 CE 22.2113).
  • VG Würzburg, 18.12.2024 - W 4 E 24.1821

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Fälligkeitserklärung eines Zwangsgeldes, …

    Die Zwangsvollstreckung aus einem Verwaltungsakt ist unzulässig, wenn die allgemeinen oder die besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder Vollstreckungshindernisse bestehen (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 17.2.2023 - 8 CE 22.2113 - juris Rn. 20).
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