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Rechtsprechung
   VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24.GI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,19440
VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24.GI (https://dejure.org/2024,19440)
VG Gießen, Entscheidung vom 23.05.2024 - 8 L 1186/24.GI (https://dejure.org/2024,19440)
VG Gießen, Entscheidung vom 23. Mai 2024 - 8 L 1186/24.GI (https://dejure.org/2024,19440)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 12 ProstSchG, § 14 ProstSchG, § 15 ProstSchG, § 17 ProstSchG, § 25 ProstSchG, § 68 HVwVfG, § 80 VwGO, § 70 VwGO
    Rechtsmittelverzicht gegenüber Behörde, treuwidriges Verhalten der Behörde

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (23)

  • VG Minden, 16.05.2023 - 3 L 276/23

    Notrufsysteme in Bordellen: Hilfe muss sofort erreichbar sein

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Diese hat keine Möglichkeit mehr, den Betrieb durch die Präsenz anderer Personen aufrecht zu erhalten und müsste den Betrieb immer dann sofort schließen, wenn nur eine der in der Nebenbestimmung unter I. Nr. 3 genannten Personen anwesend sind und - z. B. wegen eines Notfalls oder Krankheit, auch wenn es nur kurzfristig ist - den Betrieb verlassen (zu einer insoweit als rechtmäßig qualifizierten Nebenbestimmung, die eine ständige Anwesenheit von berechtigten Mitarbeitern im Sinne von § 25 Abs. 2 ProstSchG verlangt vgl. VG Minden, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VG 3 L 276/23 -, BeckRS 2023, 10478).

    Ein funktionsloses Notrufsystem kann nicht sachgerecht sein (zur Auslegung des Begriffs "sachgerecht" vgl. VG Minden, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VG 3 L 276/23 -, BeckRS 2023, 10478).

    Da das sachgerechte und damit notwendigerweise auch funktionsfähige Notrufsystem offensichtlich vorliegt - was auch durch den Vermerk über die Begehung vom 20. Februar 2024 bestätigt wird -, da sonst die Erlaubnis nach § 12 ProstSchG nicht hätte erteilt werden können (vgl. VG Minden, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VG 3 L 276/23 -, BeckRS 2023, 10478), ist die Nebenbestimmung unter I. Nr. 4 als gesetzeswiederholende Nebenbestimmung zu verstehen; denn die Antragstellerin ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 ProstSchG verpflichtet, ein sachgerechtes (also auch funktionsfähiges) Notrufsystem zu gewährleisten.

    Denn sämtliche Nebenbestimmungen der Erlaubnis vom 16. Oktober 2023 können isoliert angefochten werden und hängen nicht dergestalt mit der Erlaubnis zusammen, dass diese ohne eine der Nebenbestimmungen rechtswidrig oder unvollständig würde und eine isolierte Aufhebbarkeit der Nebenbestimmungen daher offenkundig ausscheidet (vgl. VG Minden, Beschluss vom 16. Mai 2023 - 3 L 276/23 -, BeckRS 2023, 10478, Rdnr. 3).

  • VG Gießen, 08.02.2024 - 8 L 3023/23

    Keine vorläufige Zulassung der Inbetriebnahme einer Prostitutionsstätte

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Verwaltungsstreitverfahrens über den Teil-Widerspruch der Antragstellerin vom 16. November 2023 gegen die befristete Erlaubnis für die Ausübung des Prostitutionsgewerbes vom 16. Oktober 2023 vorläufig zu gestatten (8 L 3023/23.GI).

    Mit Beschluss vom 8. Februar 2024 (8 L 3023/23.GI) wurden diese Anträge abgelehnt; der hilfsweise gestellte Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des (Teil-)Widerspruchs vom 16. November 2023 im Hinblick auf die in der Erlaubnis vom 16. Oktober 2023 enthaltenen Nebenbestimmungen I. Nr. 1 und 2 wurde mangels Statthaftigkeit als unzulässig abgelehnt; der Antrag sei nicht statthaft, da er das Begehren der Antragstellerin, den Antragsgegner zu verpflichten, den vorläufigen Betrieb der Prostitutionsstätte vorläufig zu gestatten, nicht abbilde.

    Da das beschließende Gericht in dem Verfahren 8 L 3023/23.GI das Antragsbegehren im Sinne von § 88 VwGO als eines, welches auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO gerichtet ist, ausgelegt hat und einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gerade keinen Raum gegeben hat (vgl. Beschluss vom 8. Februar 2024 - 8 L 3023/23.GI -, Bl. 20 des amtlichen Umdrucks), ist gerade nicht über das hiesige Klagebegehren, Vollstreckungsschutz im Hinblick auf die Nebenbestimmungen zu der Erlaubnis vom 16. Oktober 2023, entschieden worden und damit kein Prozesshindernis in Form der entgegenstehenden Rechtskraft entstanden.

  • VG Gießen, 27.06.2025 - 8 K 982/24

    Nebenbestimmungen und Befristung einer Erlaubnis zum Betrieb einer …

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Am 22. März 2024 erhob die Antragstellerin Untätigkeitsklage zum beschließenden Gericht ( 8 K 982/24.GI ).

    die aufschiebende Wirkung des Teil-Widerspruchs vom 16. November 2023 und der Klage vom 22. März 2024 - VG Gießen 8 K 982/24.GI - gegen die unter Ziff. I Nr. 1 bis 5 verfügten Bedingungen und zu Ziff. II Nr. 1 bis 9 aufgenommenen Auflagen der Erlaubnis zum Betrieb der Prostitutionsstätte der Antragstellerin auf der Liegenschaft K.-straße, I.-straße vom 16. Oktober 2023 wiederherzustellen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie der beigezogenen Gerichtsakten zu den Verfahren 8 L 1066/22.GI, 8 L 2023/23.GI, 8 L 3126/23.GI und 8 K 982/24.GI verwiesen sowie auf den als Papierakte geführten Verwaltungsvorgang (3 Ordner).

  • VG Würzburg, 22.07.2020 - W 6 K 20.116

    Sachbescheidungsinteresse in Bezug auf baurechtliche Entscheidung über …

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Die Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes entfalten keine Konzentrationswirkung, da gemäß § 12 Abs. 7 ProstSchG und ausweislich der Gesetzesbegründung (…BT-Drs. 18/8556, S. 77) die sonstigen Anzeige- und Erlaubnispflichten unberührt bleiben (so auch Rixen, GewArch - Beilage WiVerw Nr. 02/2018, 127 bis 152 (148); VG Würzburg, Urteil vom 22. Juli 2020 - 6 K 20.116 -, BeckRS 2020, 19538, Rdnr. 31).

    Unabhängig davon, ob eine Nebenbestimmung zu einer Erlaubnis zulässigerweise vorsehen kann, dass andere Erlaubnisse, die ein anderes Rechtsgebiet betreffen und von einer anderen Behörde zu prüfen sind, bereits vorliegen müssen, um die beantragte Erlaubnis erteilt zu bekommen (im Baurecht für die Baugenehmigung dagegen z. B. Hornmann, NVwZ 2012, 1294 ff., 1296), ist es jedenfalls - wie hier geschehen - unzulässig, wenn Anordnungen und Erlaubnisse dieser anderen Behörden - hier insbesondere der Bauaufsichtsbehörde und der Gaststättenbehörde - durch die für die Erlaubnis zuständige Behörde überprüft werden und der Erlaubnisbehörde gegenüber die Einhaltung und Umsetzung der "behördenfremden" Auflagen etc. nachgewiesen werden muss, um die Erlaubnis nach § 12 ProstSchG erteilt zu bekommen (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 22. Juli 2020 - W 6 K 20.116 -, BeckRS 2020, 19538, Rdnr. 37).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2016 - 1 O 42/16

    Widerspruchseinlegung durch E-Mail ohne qualifizierte Signatur

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Die hier in Rede stehende Erklärung durch einfache E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis nach § 70 Abs. 1 VwGO nicht, denn diesem wird bei bestimmenden Schriftsätzen wie auch dem Widerspruch in der Regel nur durch eine eigenhändige Unterschrift genügt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 3. November 2005 - 1 TG 1668/05 -, MMR 2006, 257; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 1 O 42/16 -, NVwZ 2016, 1032).

    Ein durch einfache E-Mail eingelegter Widerspruch ohne qualifizierte Signatur - und damit auch eine per E-Mail abgegebene "Verzichtserklärung" - wahrt das Schriftformerfordernis nach § 70 Abs. 1 VwGO dagegen nicht (…vgl. Hüttenbrink in: BeckOK VwGO, 68. Ed. 1. April 2023, § 70 VwGO, Rdnr. 9a; VG München, Urteil vom 29. Juni 2016 - M 6 K 16.1335 -, BeckRS 2016, 50949; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 1 O 42/16 -, NVwZ 2016, 1032; Bay. VGH…, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 7 B 18.1945 -, BeckRS 2019, 32497, Rdnr. 23; Bay. VGH…, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 ZB 21.1847 -, BeckRS 2021, 30964, Rdnr. 4).

  • VG Neustadt, 14.09.2017 - 5 K 686/17

    Verwaltungsprozessrecht: Keine Prozesskostenhilfe bei nichtausreichenden …

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Ein - grundsätzlich zulässiger - wirksam erklärter Verzicht auf die Widerspruchseinlegung hätte zur Folge, dass ein gleichwohl erhobener Widerspruch unzulässig ist und eine nachgängig erhobene Klage wegen Unzulässigkeit der Abweisung verfallen muss (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1967 - VII C 191.64 -, NJW 1967, 2027; VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 14. September 2017 - 5 K 686/17.NW -, BeckRS 2017, 139360, Rdnr. 8 m. w. N.;… Hofmann-Hoeppel in: Eiding/Hofmann-Hoeppel, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2022, § 5, Rdnr. 61;… Porsch in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werksstand: 44. EL März 2023, § 69 VwGO, Rdnr. 7, 10).

    Die Erklärung des Herrn D., die dieser gegenüber dem Antragsgegner mit E-Mail vom 2. Oktober 2023 getätigt hat, stellt aber schon keine eindeutige Erklärung dergestalt dar, dass ein Widerspruchsverfahren von Seiten der Antragstellerin weder gewollt noch notwendig sei (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 14. September 2017 - 5 K 686/17.NW -, BeckRS 2017, 139360, Rdnr. 8).

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Dies hat zur Folge, dass die Antragstellerin mit der Rechtskraft diesen Beschlusses bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Nebenbestimmungen in der Hauptsache in den Genuss einer von den mit diesem Beschluss suspendierten Nebenbestimmungen unbelasteten Erlaubnis kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, BeckRS 2000, 30144805; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 31. März 2020 - 4 B 43/20 -, BeckRS 2020, 15280, Rdnr. 24;… Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 36 VwVfG, Rdnr. 64, 157).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche …

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Der Grundsatz von Treu und Glauben umfasst die Fälle der unzulässigen Rechtsausübung bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium", vgl. BVerwG, Urteil vom 24 Februar 2010 - 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126, juris Rdnr. 38).
  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352

    Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Ein widersprüchliches Verhalten stellt sich dann als rechtsmissbräuchlich dar, wenn entweder für den anderen ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder, wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647 -, juris, Rdnr. 18 sowie Urteil vom 15. Februar 2021 - 8 B 20.2352 -, juris, Rdnr. 42 jeweils m. w. N.; Bay. VGH…, Beschluss vom 18. Januar 2023 - 8 CS 22.2580 -, BeckRS 2023, 252, Rdnr. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2016 - 8 B 1395/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Stilllegungsverfügung betreffend zwei …

    Auszug aus VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
    Demgegenüber verlangt § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht, dass die für das besondere Vollzugsinteresse angeführten Gründe auch materiell überzeugen, also inhaltlich die getroffene Maßnahme rechtfertigen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2016 - 8 B 1395/15 -, BeckRS 2016, 55198, Rdnr. 6;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auflage 2017, Rdnr. 742, 745).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße …

  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 8 CS 22.2580

    Widersprüchliches Verhalten einer Behörde

  • BVerwG, 14.11.2007 - 8 B 81.07

    Rückgängigmachung von durch staatliche Stellen der DDR durchgeführten …

  • OVG Sachsen, 31.03.2020 - 4 B 43/20

    Abfallrecht; Abfallverbringungsrecht

  • VG Regensburg, 28.09.2021 - RN 5 S 21.1615

    Gesetzeswiederholende Verfügung, Inverkehrbringungsverbot bezüglich neuartiger …

  • VG Osnabrück, 23.01.2014 - 6 B 88/13

    Ausbruchsichere Unterbringung; Bestimmtheit; Hundehaltung; Leinenzwang

  • VG Gießen, 05.07.2016 - 4 K 414/16
  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 1 TG 1668/05

    Schriftformerfordernis; Email; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich

  • VG München, 29.06.2016 - M 6 K 16.1335

    Unwirksame Einlegung eines Widerspruchs per E-Mail ohne qualifizierte Signatur

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 7 B 18.1945

    Bescheid über das Nichtbestehen einer Hochschulprüfung

  • VGH Bayern, 23.09.2021 - 4 ZB 21.1847

    Belehrungspflicht über Widerspruchseinlegung

  • BVerwG, 20.01.1967 - VII C 191.64

    Anspruch auf Rückerstattung selbst errechneter und so festgesetzter und gezahlter …

  • BVerwG, 08.02.1957 - IV C 318.56

    Rechtsmittel

  • VG Gießen, 27.06.2025 - 8 K 982/24

    Nebenbestimmungen und Befristung einer Erlaubnis zum Betrieb einer …

    Wegen der weiteren Begründung der Klägerin zur Rechtswidrigkeit der einzelnen Nebenbestimmungen wird auf die Antragsschrift vom 10. April 2024 ( 8 L 1186/24.GI ) verwiesen.

    Zudem bezieht sich der Beklagte auf seinen, im Eilverfahren 8 L 1186/24.GI getätigten Vortrag, wonach der in dem Eilverfahren 8 L 1186/24.GI gestellte Antrag, und somit auch die hier vorliegende Hauptsacheklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und die des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens 8 L 1186/24.GI sowie auf den als Papierakte geführten Verwaltungsvorgang (3 Ordner) Bezug genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 6 S 928/24

    Anfechtung von Auflagen zur Erlaubnis nach ProstSchG § 12

    Es erscheint jedoch angemessen, den sich so ergebenden Streitwert von 50.000,-- EUR für die Auflagen 1 bis 10 zu deckeln und auf die Höhe des gemäß Nr. 54.1 des Streitwertkatalogs für eine Versagungsgegenklage bei Ablehnung der Erlaubnis anzusetzenden Streitwerts zu begrenzen (so im Ergebnis auch - mit abweichender Begründung - VG Gießen, Beschluss vom 23.05.2024 - 8 L 1186/24.GI -, juris Rn. 156).
  • VG Berlin, 21.03.2025 - 4 L 919.24

    Prostitutionsrechtliche Anordnungen von Meldepflichten zur Feststellung der …

    Damit eröffnet diese Vorschrift zwar grundsätzlich auch den Raum für gesetzeswiederholende oder konkretisierende Anordnungen zur Auskunft über Personen nach § 25 Abs. 2 ProstSchG (vgl. zur Rechtmäßigkeit entsprechender Auflagen zur Auskunftserteilung auf Grundlage von § 17 Abs. 1 ProstSchG: VGH Mannheim…, Beschluss vom 10. Dezember 2024 - 6 S 928/24 - juris, Rn. 3f., 16, 25; VG Gießen, Beschluss vom 23. Mai 2024 - 8 L 1186/24.GI - juris, Rn. 23, 151).
  • VG Gießen, 09.09.2024 - 8 K 3322/23

    Zur Beteiligungsfähigkeit einer ehemaligen Limited; Voraussetzungen eines …

    Insoweit kann auch dahingestellt bleiben, ob die Beklagte zur Überprüfung baurechtlicher Voraussetzungen befugt ist und daran die Erteilung der Erlaubnis nach § 12 ProstSchG knüpfen darf (vgl. dazu VG Gießen, Beschluss vom 23. Mai 2024 - 8 L 1186/24.GI -, juris, Rdnr. 135).
  • VG Saarlouis, 02.07.2025 - 1 K 439/24

    Kein wiederholter Versuch der mündlichen Prüfung zum Geprüften Meister für …

    Rn. 70 Zur Geltung des Grundsatzes im öffentlichen Recht: BVerwG, Beschluss vom 11.02.2019, 4 B 28/18, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 08.06.2022, 1 B 30/22, juris, Rn. 35, sowie Urteil vom 01.12.2021, 1 A 314/19, juris, Rn. 83 m.w.Nw.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.11.2023, OVG 10 A 15.19, juris, Rn. 91; HamOVG, Beschluss vom 11.12.2024, 6 Bs 147/24, juris, Rn. 27; VG Gießen, Beschluss vom 23.05.2024, 8 L 1186/24.GI, juris, Rn. 125; VG Hamburg, Urteil vom 23.12.2014, 2 K 1285/11, juris, Rn. 105; VG Leipzig, Urteil vom 15.08.1997, 4 K 1819/96, juris, Rn. 81.
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