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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1211
VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92 (https://dejure.org/1993,1211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.1993 - 8 S 287/92 (https://dejure.org/1993,1211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 8 S 287/92 (https://dejure.org/1993,1211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Überprüfung einer Stellplatzbeschränkungssatzung - Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht - Fehlersuche und Überraschungsurteil; Überleitung von Vorschriften aus einer Ortsbausatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensgrundrecht: Anspruch auf rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung - Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Bauplanungsrecht: Überleitung einer Ortsbausatzung, Anwendungsvoraussetzungen des § 12 Abs. 6 BauNVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Informationspflichten eines "auf eigene Faust" Ermittlungen vornehmenden Gerichts bzgl. des Zustandekommens und der Gültigkeit einer seit Jahrzehnten angewandten Satzung des Nationalsozialismus; Umfang der Sachaufklärungspflicht eines Gerichts insbesondere im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 700
  • VBlBW 1993, 420
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71

    Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Rn. 32 2.3 Erste Voraussetzung ist zunächst, daß die Vorschriften und Pläne nach dem seinerzeit geltenden Recht gültig zustande gekommen sind (grundlegend BVerwGE 41, 67).

    Die Abwägungsmaßstäbe und mit ihnen die maßgebende Interessenabwägung sind nicht dem jetzigen sondern dem seinerzeitigen Recht zu entnehmen (vgl. im einzelnen BVerwGE 41, 67).

    Rn. 55 Es sind keine durchgreifenden Anzeichen dafür erkennbar, daß es seinerzeit an einer sachgerechten Abwägung der damals beachtlichen Belange gefehlt hätte, daß in diese Abwägung nicht eingestellt worden wäre, was nach damaliger Rechts- und Sachlage in sie eingestellt werden mußte oder daß -- nach Maßgabe damaliger Wertigkeit -- die Bedeutung der privaten Belange verkannt oder der Ausgleich zwischen den seinerzeit beachtlichen Belangen in einer Weise vorgenommen worden wäre, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stünde (vgl. insbes. BVerwGE 41, 67, 69f.).

    Sie müssen ganz allgemein einen Inhalt haben, der nach geltendem Recht Inhalt eines Bebauungsplans sein kann (BVerwGE 41, 67, 70).

    Rn. 74 Auch im übrigen vermag der Senat keine Gesichtspunkte dafür zu erkennen, daß die durch die Ortsbausatzung in Verbindung mit dem Baustaffelplan in seiner jeweiligen Fassung vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes geregelte Rechtslage generell oder für den hier maßgeblichen Bereich "als Abwägungsergebnis zur Zeit der Überleitung nicht bebauungsplangemäß" gewesen wäre, "also zu dieser Zeit nicht durch Bebauungsplan hätte geschaffen werden können, weil er als Interessenausgleich zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis" gestanden hätte (Vgl. BVerwGE 41, 67, 72).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1991 - 8 S 14/89

    Bauleitplanung - Zulässigkeitsregelungen für Vergnügungsstätten und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Rn. 29 2.1 Der erkennende Gerichtshof ist in zahlreichen Entscheidungen von der Gültigkeit der Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart ausgegangen (vgl. u.a Urteile des Senats vom 18.3.1975 -- VIII 709/73 --, vom 27.4.1979 -- VIII 1716/77 --, zuletzt u.a. im Normenkontrollurteil v.16.12.1991 -- 8 S 14/89).

    Der Senat hat in seinem auf den genannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts ergangenen Normenkontrollurteil vom 16.12.1991 -- 8 S 14/89 -- ergänzend darauf verwiesen, daß ein Vorschlag des Bundesrates auf Einfügung einer Nr. 1a zu § 9 Abs. 1 BauGB, worin der Ausschluß einzelner Nutzungen oder Anlagen aus besonderen städtebaulichen Gründen vorgesehen war (BT-Drucks. 10/5027 S. 4 Nr. 18) auf Einwendungen des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages hin (…BT-Drucks. 10/6166, S. 122, 129) nicht übernommen und damit eine gesetzliche Grundlage für die isolierte Festsetzung bzw. den Ausschluß einzelner Nutzungen oder Anlagen nicht geschaffen worden ist (…vgl.hierzu auch Gaentzsch in: Berliner Kommentar zum BauGB, Rdnr. 4 zu § 9 m.w.N.).

    Rn. 94 Zwar hätte das bestehende Planungsrecht auch einzeln, sozusagen iterativ, ergänzt werden können, rechtlich zwingend oder geboten ist eine solches Vorgehen jedoch nicht (Vgl. auch hierzu das Normenkontrollurteil des Senats vom 16.12.1991 -- 8 S 14/89 --).

    Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 18.12.1990 -- 4 NB 8.90 --, NVwZ 1991, 875 = DVBl. 1991, 445 = BRS 50 Nr. 9), der sich der Senat u.a. in seinem o.g. Normenkontrollurteil vom 16.12.1991 -- 8 S 14/89 -- angeschlossen hat, als "Negativplanung" nicht schon dann wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB nichtig, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht (was hier im übrigen auch nicht der Fall ist, da nicht eine Grundstücksnutzung verhindert, sondern nur die Errichtung von mehr als einer bestimmten Zahl von Stellplätzen ausgeschlossen wird).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Rn. 52 Dies alles braucht hier jedoch nicht vertieft zu werden, denn die Überleitung der Ortsbausatzung in Verbindung mit dem Baustaffelplan begegnet auch dann keinen rechtlichen Bedenken, wenn man sie an den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten und auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung praktizierten Maßstäben des Abwägungsgebots (grundlegend BVerwGE 34, 301) mißt.

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Die Verwaltungsgerichte sollen ihre Sachaufklärungspflicht nicht zum Anlaß nehmen, in Verwaltungsstreitverfahren gleichsam ungefragt in eine Suche nach Fehlern in der Vor- und Entstehungsgeschichte von Satzungen einzutreten (wie BVerwG, DVBl 1980, 230).

    Er sah sich damit in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht, das bereits in seinem Urteil vom 7.9.1979 -- 4 C 7.77 --, DVBl. 1980, 230 hervorgehoben hat, es wäre verfehlt, wenn die Verwaltungsgerichte ihre Sachaufklärungspflicht zum Anlaß nähmen, in Verwaltungsstreitverfahren gleichsam ungefragt in eine Suche nach Fehlern in der Vor- und Entstehungsgeschichte eines Bebauungsplans einzutreten (vgl. zur ungefragten Fehlersuche jüngst auch Franßen, SächsVBl. 1993, 35, 37).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Rn. 51 Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß nationalsozialistischen Rechtsvorschriften die Geltung als Recht abgesprochen werden kann, wenn sie zu den alles positivierte Recht beherrschenden fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit in derart evidentem Widerspruch stehen, daß der Richter, der sie anwendet, oder ihre Rechtsfolgen anerkennt, Unrecht statt Recht sprechen würde (vgl. BVerfGE 6, 132 sowie Kammerbeschluß, VBlBW 1992, 370, 372 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Rn. 65 Lediglich ergänzend weist der Senat noch darauf hin, daß offenkundig weder die Verwaltungsgerichte des Landes Hamburg noch das Bundesverwaltungsgericht Anlaß sahen, an der Gültigkeit der Hamburger Baupolizeiverordnung aus dem Jahre 1938, also einer Zeit, in der nationalsozialistischer Einfluß sicher stärker war als in den Jahren 1934/35, zu zweifeln (Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.9.1991 -- 4 C 5.87 --, BRS 52 Nr. 16).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 18.12.1990 -- 4 NB 8.90 --, NVwZ 1991, 875 = DVBl. 1991, 445 = BRS 50 Nr. 9), der sich der Senat u.a. in seinem o.g. Normenkontrollurteil vom 16.12.1991 -- 8 S 14/89 -- angeschlossen hat, als "Negativplanung" nicht schon dann wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 BauGB nichtig, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht (was hier im übrigen auch nicht der Fall ist, da nicht eine Grundstücksnutzung verhindert, sondern nur die Errichtung von mehr als einer bestimmten Zahl von Stellplätzen ausgeschlossen wird).
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 12.67

    Unbedenklichkeit eines Bauvorhabens i.S. von § 34 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Dies belegt auch der Wortlaut von § 12 Abs. 6 BauNVO, der die Formulierung "in Baugebieten" verwendet und damit ersichtlich auf die in § 1 Abs. 2 BauNVO verwendete Wortwahl Bezug nimmt (vgl. auch die Definition in BVerwGE 32, 31, 34).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 8.80

    Planungsbedürfnis - Auswirkungen - Öffentliche Belange - Zulässigkeit - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.1993 - 8 S 287/92
    Rn. 77 Somit ist für die rechtliche Beurteilung des Antrags des Klägers die Ortsbausatzung in Verbindung mit dem Baustaffelplan und der bereits früher erfolgten Festsetzung einer Vorgartenfläche zugrundezulegen; da es sich insoweit nur um einen nicht qualifizierten übergeleiteten Plan handelt, ist im übrigen auf § 34 Abs. 1 BauGB zurückzugreifen (BVerwGE 68, 352 = BoBauE § 34 Nr. 10; zur OBS Stuttgart Senatsbeschluß v. 20.2.1987 -- 8 S 3096/86 --).
  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1991 - 10 C 10228/90

    Feldweg; Wirtschaftsweg; Erschließung; Weg; Erschließungsfunktion; …

  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1088/88

    Verfassungsfragen im Zusammenhang mit der 1938 erfolgten Zuweisung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1987 - 8 S 3096/86

    Auslegung der Ortsbausatzung Stuttgart § 31 Abs 2a; Ausnahme- oder …

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Bekanntmachung des Bebauungsplans

  • BVerwG, 07.09.1992 - 7 NB 2.92

    Einwegverpackungen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerwG, 03.12.1979 - 2 B 16.78

    Versagung rechtlichen Gehörs - Nichtzulassung der Revision mangels …

  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den …

  • BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 54.76

    Versagung weiterer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Rechtsmittel im …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91

    Wasserschutzverordnung - Ausfertigung von Textteil und Karte; Bestimmtheit; …

  • BVerwG, 25.04.1990 - 2 B 37.90
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans; …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat außerdem bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es verfehlt sein kann, wenn ein Verwaltungsgericht seine ihm gemäß § 86 Abs. 1 VwGO auferlegte Sachaufklärungspflicht zum Anlass nähme, "gleichsam ungefragt" in eine Suche nach Fehlern in der Vorgeschichte und Entstehungsgeschichte eines Bebauungsplans einzutreten (…Urt. v. 07.09.1979 - 4 C 7.77 - DVBl. 1980, 230;… Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 206.96 - a.a.O., und v. 20.06.2001 - 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83;… vgl. auch Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -BVerwGE 116, 188; ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.02.1993 - 8 S 287/92 - NVwZ 1994, 700 = PBauE § 233 BauGB Nr. 1, m.w.N.).

    bb) Voraussetzung für eine wirksame Überleitung eines Plans nach § 173 Abs. 3 BBauG 1960 ist außerdem, dass der Plan sowohl zum Zeitpunkt seiner Aufstellung - nach den damals geltenden Anforderungen - als auch zum Zeitpunkt der Überleitung dem Gebot gerechter Abwägung der berührten Belange entsprach (…vgl. im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 20.10.1972 - IV C 14.71 - a.a.O., und v. 11.05.1973 - IV C 39.70 - Buchholz 406.11 § 173 BBauG Nr. 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.02.1993 - 8 S 287/92 - a.a.O.;… Bielenberg/Söfker, a.a.O., § 233 Rdnr. 88).

    Wie oben bereits ausgeführt wurde (I.2.), darf insbesondere nicht allein wegen des Fehlens des Originalplans auf die Fehlerhaftigkeit des damaligen Normsetzungsprozesses geschlossen werden (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.1997 - 4 B 206.96 - a.a.O.; ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.02.1993 - 8 S 287/92 - a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

    Ob darüber hinaus auch eine Ausfertigung nach Bekanntmachung (so Senatsurteil vom 25.02.1993 - 8 S 287/92 -, VBlBW 1993, 420, 423 und Schenk a.a.O. S. 163) in Betracht kommt, kann daher offen bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2015 - 8 S 450/13

    Nichterweislichkeit hinreichender städtebaulicher Gründe zur Rechtfertigung eines …

    § 244 Abs. 2 BauGB 1986 ist auf Bauleitpläne, die vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 29.06.1961 erlassen worden sind, nicht anwendbar (Änderung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 25.02.1993 - 8 S 287/92 - VBlBW 1993, 420).

    Dieser Rechtsauffassung, der der Bundesgerichtshof jüngst in einem obiter dictum gefolgt ist (BGH…, Beschluss vom 13.02.2014 - III ZR 250/13 - NZM 2014, 352 Rn. 15 unter Bezugnahme auf OVG Berlin…, Urteil vom 31.03.1992 - 2 A 9.88 - juris Rn. 24), hat sich der Senat angeschlossen (Senatsurteil vom 25.02.1993 - 8 S 287/92 - VBlBW 1994, 420 und Senatsbeschluss vom 15.11.1996 - 8 S 2663/96 -).

  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 12 K 2905/21

    Aufstockung eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses um ein Staffelgeschoss

    Baurechtliche Vorschriften und städtebauliche Pläne bilden also eine Einheit und dürfen bei ihrer Anwendung nicht auseinandergerissen werden."]; VGH Mannheim, Urt. v. 4.12.2003, 5 S 1746/02, juris Rn. 32; Urt. v. 15.2.1995, 8 S 2183/94, juris Rn. 25; Urt. v. 25.2.1993, 8 S 287/92, juris Rn. 69; siehe auch § 117 Abs. 1 Nr. 23 HBauO 1969).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2006 - 8 S 1891/05

    Unzulässigkeit einer kerngebietstypischen Spielhalle im Mischgebiet

    Zutreffend hat daher das Regierungspräsidium Stuttgart im angefochtenen Widerspruchsbescheid festgestellt, dass sich aus den §§ 4, 5 OBS 1935 keine Hinderungsgründe für die vom Kläger beabsichtigte Nutzungsänderung ergeben (zur Rechtswirksamkeit der nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG übergeleiteten Vorschriften der OBS 1935 vgl. grundlegend das Senatsurteil vom 25.02.1993 - 8 S 287/92 -, VBlBW 1993, 420 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 1 LA 2/04

    Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Darlegungslast der …

    Anders als in der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. auch Urt. v. 7.9.1979 - IV C 7.77 -, DVBl. 1980, 230 = BRS 35 Nr. 15; s.a. BWVGH, Urt. v. 25.2.1993 - 8 S 287/92 -, BWVBl.

    1993, 420 = NVwZ 1994, 700) ) hat das Verwaltungsgericht damit nicht eine bislang unproblematisch als gültig angesehene Norm "auf einmal" in Frage gestellt.

    Dabei ist das Verwaltungsgericht auch nicht, wie dies das Bundesverwaltungsgericht (…Urt. v. 7.9.1979 - IV C 7.77 -, aaO; dem folgend BWVGH, Urt. v. 25.22.1993 - 8 S 287/92 -, aaO) missbilligt, in die Erforschung der Vor- und Entstehungsgeschichte eingetreten und hat sich auf die Suche nach Verfahrensfehlern begeben.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 8 S 205/14

    Regelung der Zulässigkeit von bordellartigen Betrieben in einem Bebauungsplan; …

    Rn. 36 bb) Für das Bauvorhaben kommt deshalb im Hinblick auf die zulässige Art der baulichen Nutzung weiterhin die Ortsbausatzung der Beklagten vom 25.06.1935 zur Anwendung, die nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1990 als nicht-qualifizierter übergeleiteter Bebauungsplan fort gilt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Urteile vom 25.02.1993 - 8 S 287/92 - VBlBW 1993, 420 und vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 - BauR 2007, 1373;… Beschluss vom 09.07.2014 - 8 S 39/14 - juris Rn. 9 ).
  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1509/18

    Unzulässigwerden einer Untätigkeitsklage durch Zurückstellungsentscheidung …

    Soweit aus den vorliegenden Akten ersichtlich, wurden damit die Voraussetzungen des Art. 2 Bad.OStrG 1896, der das Verfahren zur Anlegung neuer Ortsstraßen regelt, eingehalten; soweit sich einzelne Verfahrensschritte nicht sollten vollständig nachvollziehen lassen, wäre dies unschädlich, da nicht mehr oder minder spekulativ ein Mangel im Rechtssetzungsverfahren unterstellt werden darf (so BVerwG, Beschluss vom 01.04.1997, NVwZ 1997, 890 m.w.N.; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.02.1993, NVwZ 1994, 700, und vom 04.12.2003 - 5 S 1746/02 -, BauR 2004, 1498, jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94

    Überleitung eines alten Ortsbauplans als nicht qualifizierter Bebauungsplan; …

    Vielmehr hat diese Vorschrift beim Inkrafttreten des Baugesetzbuches ihre Aufgabe erfüllt, so daß es einer erneuten Aufnahme in das Baugesetzbuch nicht bedurfte (vgl. Senatsurt. v. 25.2.1993 - 8 S 287/92 - NVwZ 1994, 701 = VBlBW 1993, 420).

    Mit übergeleitet werden dann aber auch bauplanungsrechtliche Vorschriften einer Landesbauordnung oder Ortsbausatzung, die die planerische Aussage notwendig ergänzen (vgl. Senatsurt. v. 25.2.1993, a.a.O. sowie Grauvogel, in: Kohlhammer Komm., BBauG, § 173, VI 1b cc - Stand November 1975 - ; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG, § 173 RdNr. 75 - Stand September 1977 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 8 S 39/14

    Kleinwindkraftanlage als bauliche Nebenanlage

    Rn. 9 (1) Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 OBS - die Ortsbausatzung gilt nach § 173 Abs. 3 Satz 1 BBauG 1960 als nicht-qualifizierter übergeleiteter Bebauungsplan fort (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u.a. Senatsurteile vom 25.02.1993 - 8 S 287/92 - VBlBW 1993, 420 und vom 02.11.2006 - 8 S 1891/05 - BauR 2007, 1373) - dürfen im Landhausgebiet, abgesehen von Nebenanlagen (Stallgebäuden, Kraftwagenräumen, Waschhäusern und dgl.), nur Gebäude errichtet werden, die ausschließlich oder zum überwiegenden Teil zum Wohnen dienen.
  • VG Stuttgart, 16.11.2021 - 2 K 6403/19

    Klage gegen eine Beseitigungsanordnung

  • OVG Thüringen, 29.05.2007 - 1 KO 471/06

    Überleitung eines alten Bebauungsplans auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nach der …

  • VG Sigmaringen, 02.02.2011 - 6 K 1744/10

    Unbefestigte Abstellfläche für PKW; Bauverbot nach Württ.BauO

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 8 S 256/93

    Gesicherte Abwasserbeseitigung als Voraussetzung für die Genehmigung eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2022 - 8 S 3870/21

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einer Beseitigungsanordnung: …

  • VG Freiburg, 22.05.2001 - 4 K 843/00

    Bebauungsplan; Befreiung; Arkaden

  • VG Freiburg, 26.04.2005 - 4 K 1322/03

    Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Baufluchtenplans; Zur heutigen …

  • VG Köln, 06.09.2016 - 2 K 56/16

    Verlegung des Einstellplatzes und die Umgestaltung des Vorgartenbereichs auf dem …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2019 - 4 L 115/18

    Relevanz außerhalb der Darlegungsfrist eintretender Änderungen der Rechtslage; …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1993 - 8 S 2487/92

    Prüfung der wirksamen Überleitung eines Baulinienplans; Nichtigkeit eines …

  • VGH Bayern, 04.03.2013 - 14 ZB 12.1469

    Versagung einer Baugenehmigung

  • VG München, 05.05.2011 - M 11 K 10.4858

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich; Baulinienplan von 1910; Überleitung

  • VG Gießen, 22.10.2004 - 1 G 3247/04
  • VG Oldenburg, 18.11.2004 - 2 A 4139/02

    Straßenreinigungsgebühr bei einem Hinterliegergrundstück

  • VG Bayreuth, 24.05.2012 - B 2 K 11.676

    Voraussetzungen für die Überleitung von Baulinienplänen

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1993 - 8 S 3004/92

    Nutzungsänderung und Vorschriften über das Maß der baulichen Nutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 8 S 2717/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde im …

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