Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Konkretisierung der Planungsziele als Voraussetzung für den Erlass einer Veränderungssperre; Einschränkung des Entwicklungsgebotes im Hinblick auf Bebauungspläne zur Konkretisierung regionalplanerischer Vorranggebiete für Windkraftanlagen
- Judicialis
BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § ... 5 Abs. 2; ; BauGB § 8 Abs. 2 Satz 1; ; BauGB § 8 Abs. 2 Satz 2; ; BauGB § 8 Abs. 3; ; BauGB § 8 Abs. 4 Satz 1; ; BauGB § 14; ; LplG § 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11; ; LplG § 11 Abs. 7 Satz 1
- ra.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB §§ 1 Abs. 4, 5 Abs. 2, 8 Abs. 2 Satz 1, Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1, 14; LPlG § 11 Abs. 3 Satz 2 Nr. 11, Abs. 7 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Veränderungssperre, Zurückstellung, Sonstiges Bauplanungsrecht: Planungsziel, Konkretisierung, Regionalplan, Windkraftanlage, Windrad, Vorranggebiet, Zielanpassungsgebot, Entwicklungsgebot, Bauhöhe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen für Erlass einer Veränderungssperre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Gültigkeit der Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich eines Bebauungsplans ; Anforderungen an das erforderliche Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsziele für den Erlass einer Veränderungssperre ; Ausnahmetatbestände des Gebotes zur ...
Papierfundstellen
- ESVGH 56, 189 (Ls.)
- NVwZ-RR 2006, 522
- VBlBW 2006, 275
- DVBl 2006, 786 (Ls.)
- BauR 2006, 1187
- ZfBR 2006, 469
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
Die Antragstellerin ist gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, weil sie den Antrag auf baurechtliche Genehmigung der geplanten Windkraftanlage auf der Grundlage einer Vereinbarung mit den Grundeigentümern gestellt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 13.03 - , NVwZ 2004, 984).Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre eine bestimmte Art der baulichen Nutzung im betroffenen Gebiet ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -, NVwZ 2004, 477).
Auch angesichts der geringen Größe des Plangebiets steht die Frage der Regelung sonstiger Nutzungsmöglichkeiten nicht gleichrangig neben dem Ziel, es als Standort für Windenergieanlagen vorzusehen (vgl. demgegenüber BVerwG, Urteil vom 19.2.2004, a.a.O., bei einer Veränderungssperre für große Teile des Gemeindegebiets).
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97
Antragsbefugnis eines Auflassungsvormerkungsberechtigten für ein …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, VBlBW 1998, 310; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.8.1990 - 3 S 1139/90 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49, Nr. 21).Dieses Planziel muss auf eine positive städtebauliche Gestaltung gerichtet sein; eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 - , NVwZ 1990, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1; Beschl. des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 14 Rn 47).
Eine Veränderungssperre ist nur dann als Sicherungsmittel nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.3.1993 - 5 S 2091/92 -, NVwZ 1994, 797;… Berliner Kommentar, Bd. 1, § 14 Rn. 10;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Bd. 1, a.a.O., § 14, Rn. 53 ff.).
- BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre eine bestimmte Art der baulichen Nutzung im betroffenen Gebiet ins Auge gefasst hat (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.2.2004 a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 25.11.2003 - 4 BN 60.03 -, NVwZ 2004, 477).Den Gemeinden bleibt insoweit nur noch die Möglichkeit, diese Entscheidung etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. vom 25.11.2003, a.a.O.;… zur Vereinbarkeit der "Heraufzonung" der Standortplanung auf die regionale Ebene mit der gemeindlichen Planungshoheit vgl. VGH Baden-Württ., Urt. vom 9.6.2005, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 3 S 1545/04
Normenkontrolle; Regionalplanung; Ziele der Raumordnung; Standorte von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
Vielmehr genügt die ernsthafte Absicht, das Vorhaben in dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet zu realisieren (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 9.6.2005 - 3 S 1545/04 - ).Den Gemeinden bleibt insoweit nur noch die Möglichkeit, diese Entscheidung etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (vgl. hierzu BVerwG…, Beschl. vom 25.11.2003, a.a.O.; zur Vereinbarkeit der "Heraufzonung" der Standortplanung auf die regionale Ebene mit der gemeindlichen Planungshoheit vgl. VGH Baden-Württ., Urt. vom 9.6.2005, a.a.O.).
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75
Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
Denn jedenfalls haben sich hier die tatsächlichen Verhältnisse nicht so verändert, dass sich die Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Nutzung der Windenergie offensichtlich auf unabsehbare Zeit nicht mehr verwirklichen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.4.1977 - IV C 39.75 - , BVerwGE 54, 5). - BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
Das folgt jedenfalls aus ihrer in § 42 Abs. 7 Satz 1 LBO verankerten Bauherrenfähigkeit; danach war sie grundsätzlich berechtigt, einen Baugenehmigungsantrag zu stellen, dessen Erfolg jedenfalls auch davon abhängt, ob die angegriffene Veränderungssperre wirksam ist oder nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 22.12.1992 - 8 S 2794/92 - , VBlBW 1993, 177; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.6.2005 - 2 K 278/02 - m.w.N.; für eine allgemeine, von der Zuweisung einzelner Rechte unabhängige Beteiligungsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGH, Urteil vom 29.1.2001 - II ZR 331/00 - , NJW 2001, 1056). - BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
Es reicht aus, wenn bei Erlass der Veränderungssperre absehbar ist, dass sich das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 27.7.1990 - 4 B 156.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 4), was hier zweifellos der Fall ist. - BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88
Zeitpunkt der Beschlußfassung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre gleichzeitig öffentlich bekannt gemacht werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 9.2.1998 - 8 S 2770/97 -, VBlBW 1998, 310; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.8.1990 - 3 S 1139/90 - vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 B 236.88 -, BRS 49, Nr. 21). - BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89
Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
Dieses Planziel muss auf eine positive städtebauliche Gestaltung gerichtet sein; eine Negativplanung, die sich darin erschöpft, einzelne Vorhaben auszuschließen, reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. vom 5.2.1990 - 4 B 191.89 - , NVwZ 1990, 558 = PBauE § 15 BauGB Nr. 1;… Beschl. des Senats vom 9.2.1998, a.a.O.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 1, § 14 Rn 47). - BVerwG, 18.12.1991 - 4 N 2.89
Bauplanungsrecht: Wirksamkeit eines aus einem unwirksamen Flächennutzungsplanes …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05
Insbesondere stand nicht bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Veränderungssperre mit Gewissheit fest, dass der künftige Bebauungsplan "Windenergieanlagen Lenthalde" gegen das Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB verstoßen wird, weil ihm keine wirksamen Darstellungen des Flächennutzungsplans zur Nutzung der Windenergie zugrunde liegen werden (vgl. zur Verletzung des Entwicklungsgebots bei Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans BVerwG, Beschl. vom 18.12.1991 - 4 N 2.98 - , DVBl. 1992, 574). - VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - 5 S 2091/92
Erheblichkeit von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht; fehlerhafte Motive und …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2005 - 2 K 278/02
Keine Bekanntmachung der Norm vor Ausfertigung
- BVerwG, 07.12.2000 - 4 A 22.00
Verspätete Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss - Zustellung durch …
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.1992 - 8 S 2794/92
Bauherrengemeinschaft als beteiligungsfähige Vereinigung nach VwGO § 61 Nr 2; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.1981 - 3 S 2491/80
Bekanntmachung einer Bekanntmachungssatzung - Amtsblatt der Gemeinde - …
- VGH Baden-Württemberg, 17.08.1990 - 3 S 1139/90
Gleichzeitige Bekanntmachung von Bebauungsplan und Veränderungssperre
- VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
Bedeutung des Landschaftsbildes bei Erlass einer Veränderungssperre
Eine Veränderungssperre ist als Sicherungsmittel allerdings nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005 - 8 S 794/05 -, NVwZ-RR 2006, 522 m.w.N.).Es genügte, dass bei Erlass der Veränderungssperre absehbar war, dass sich das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1990 - 4 B 156.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 4; VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005, a.a.O).
Es geht ihr darum, die untereinander nicht konfliktfreien Ansprüche der Antragstellerin als Betreiberin des Steinbruchs und des Landschaftsbildes zu ordnen und gegeneinander abzugrenzen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 02.04.1993 - 5 S 1445/92 -, NVwZ-RR 1994, 309 und Urteil vom 22.11.2005, a.a.O).
Eine Veränderungssperre ist nur dann als Sicherungsmittel nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005, a.a.O;… Berliner Kommentar, Bd. 1, § 14 Rn. 10;… Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 14 Rn. 53 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06
Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre; …
Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (Fortführung des Senatsurteils vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).Die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen - ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten - typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522).
Welcher der ins Auge gefassten Gebietstypen letztlich festgesetzt wird, kann und muss zu Beginn des Planungsverfahrens noch nicht feststehen, solange sich - wie bereits erwähnt - das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2005, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15
Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit
Es reicht aus, wenn absehbar ist, dass sich das von einer hinreichend konkreten positiven Konzeption getragene Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt; die Auswahl der Mittel zur Realisierung des Planziels ist hingegen typischerweise Aufgabe der im Bebauungsplanverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.9.2007 - 8 S 1584/06 - VBlBW 2008, 143; Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275).
- VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21
Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt …
Entsprechendes gilt mit Blick auf eine Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauGB (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 09.08.2016 - 4 C 5.15 - DVBl 2016, 1543 - juris, Rn. 19 m.w.N.;… Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 16/03 - NVwZ 2004, 858 - juris, Rn. 30;… Beschl. v. 25.11.2003 - 4 BN 60.03 - NVwZ 2004, 477 - juris, Rn. 12 m.w.N.;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 07.09.2016 - 15 ZB 15.1632 - juris, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275 - juris, Rn. 22;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 21.01.2004 - 1 MN 295/03 - NVwZ-RR 2004, 332 - juris, Rn. 16). - OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07
Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen …
Eine eigenständige Standortplanung mit Alternativenprüfung ist den Gemeinden dann nur noch für Windenergieanlagen von untergeordneter Bedeutung eröffnet; hinsichtlich der regional bedeutsamen Anlagen wird die eigentliche Standortentscheidung hingegen von der Regionalplanung getroffen (vgl. VGH BW, Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, NVwZ-RR 2006, 522).Den Gemeinden bleibt insoweit noch die Möglichkeit, diese Entscheidung etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (VGH BW, Urt. v. 24.11.2005, a. a. O.).
- VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.747
Bauantragsstellung durch Bauherrengemeinschaft und gerichtlicher Rechtsschutz …
Rn. 26 - dass BGB-Gesellschaften als Bauherrengemeinschaften Antragsteller im Baugenehmigungsverfahren sein können (…zu dieser Möglichkeit BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 1 ZB 18.1772 - juris Rn. 12;… B.v. 15.6.2020 - 1 CS 20.396 - juris Rn. 4;… SächsOVG, U.v. 16.6.2005 - 2 K 278/02 - juris Rn. 18; VGH BW, U.v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - NVwZ-RR 2006, 522 = juris Rn. 17;… für den Fall einer sanierungsrechtlichen Genehmigung vgl. auch VGH BW, U.v. 8.7.2010 - 5 S 3092/08 - juris Rn. 40) und. - VGH Baden-Württemberg, 08.11.2024 - 3 S 827/24
Anstoßfunktion der öffentlichen Bekanntmachung eines Aufstellungsbeschlusses; …
Die Reihenfolge der Abdrucke im Amtsblatt ist für den Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachungen somit ohne Bedeutung, weil es für deren Wirksamkeit nicht darauf ankommt, ob und wann sie von Betroffenen gelesen werden, sondern allein auf die Tatsache des "Einrückens" in das Amtsblatt selbst (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.12.2000 - 4 A 22.00 -, juris, Senatsurt. v. 17.8.1990 - 3 S 1139/90 -, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, juris Rn. 20). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 3 K 24/05
Steuerung von Windenergieanlagen durch Bebauungsplan
Den Gemeinden bleibt danach nur, die raumplanerische Entscheidung unter Berücksichtigung solcher Belange etwa mit Blick auf die Bauhöhe der einzelnen Anlagen oder deren parzellenscharfen Standort zu konkretisieren (VGH Mannheim, U. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275 = NVwZ-RR 2006, 522 unter Hinweis auf BVerwG, B. v. 25.11.2003 - 4 BN 60/03 - NVwZ 2004, 477). - VGH Baden-Württemberg, 10.12.2024 - 3 S 728/23
Veränderungssperre zur Sicherung eines Prostitutionsgewerbekonzepts
Die Reihenfolge der Abdrucke im Amtsblatt ist für den Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachungen somit ohne Bedeutung, weil es für deren Wirksamkeit nicht darauf ankommt, ob und wann sie von Betroffenen gelesen werden, sondern allein auf die Tatsache des "Einrückens" in das Amtsblatt selbst (…vgl. BVerwG, Urt. v. 07.12.2000 - 4 A 22.00 -, juris Rn. 23;… Senatsbeschl. v. 08.11.2024 - 3 S 827/24 -, juris Rn. 50 ; Senatsurt. v. 17.08.1990 - 3 S 1139/90 -, n.v.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.11.2005 - 8 S 794/05 -, juris Rn. 20). - VGH Baden-Württemberg, 24.06.2026 - 5 S 73/26
Nachholung der Umweltverträglichkeitsprüfung im ergänzenden Verfahren
Es verblieb ihr trotz der grundsätzlichen Entscheidung des Teilregionalplans 2005 die Möglichkeit, im Wege der Bauleitplanung eine Feinsteuerung der für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Flächen vorzunehmen (vgl. dazu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.6.2010 - 3 S 1392/08 - nicht veröff. - Veränderungssperre für Porphyrsteinbruch; Urteil vom 24.11.2005 - 8 S 794/05 - VBlBW 2006, 275, juris Rn. 31 zu Windkraftanlagen). - OVG Saarland, 10.02.2026 - 2 A 102/24
Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2015 - 3 S 601/14
Normenkontrollverfahren gegen eine als Satzung beschlossene Veränderungssperre - …
- VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.748
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einzelner Bauherren einer …
- VG Kassel, 12.10.2006 - 7 E 2305/03
Erteilung eines Vorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der …
- VGH Bayern, 25.02.2008 - 1 N 06.2129
Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung nach Billigkeit; Normenkontrollantrag …
- VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für drei …
- VG Koblenz, 25.04.2022 - 1 K 1092/21
Kein sechsgeschossiges Mehrfamilienhaus an den Rheinanlagen in Andernach
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