Rechtsprechung
| LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 40/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung; Verhältnismäßigkeit bei fehlender Abmahnung; Erheblicher Verstoß des Zeitungsredakteurs gegen das Gebot der Tendenzloyalität ; Grober Verstoß eines Redakteurs gegen publizistische Grundsätze seines Verlegers als ...
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 06.12.2001 - 10 Ca 3919/01
- LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 40/02
- BAG, 10.12.2002 - 3 AZN 623/02
- BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 273/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 400
- NZA-RR 2003, 244
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 40/02
Auch bei Handlungsweisen, die den Vertrauensbereich betreffen, ist eine Abmahnung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten in Rede steht und es erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird (BAG Urteil vom 04.06.1997, NZA 1997, 1281; BAG Urteil vom 12.08.1999, NZA 2000, 421, 426). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98
Außerordentliche Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 40/02
Auch bei Handlungsweisen, die den Vertrauensbereich betreffen, ist eine Abmahnung erforderlich, wenn ein steuerbares Verhalten in Rede steht und es erwartet werden kann, dass das Vertrauen wieder hergestellt wird (BAG Urteil vom 04.06.1997, NZA 1997, 1281; BAG Urteil vom 12.08.1999, NZA 2000, 421, 426). - BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 43/75
Arbeitsverhältnis: Richtlinien für die Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2002 - 8 Sa 40/02
Zwar vermag § 14 Abs. 4 mit der Bestimmung, dass als wichtiger Grund für eine Vertragskündigung insbesondere grobe Verstöße gegen die vereinbarten Richtlinien gelten, keine sogenannten "absoluten Kündigungsgründe" zu schaffen; dies verstieße gegen den zwingenden Schutz der §§ 626 BGB, 1 KSchG (BAG vom 11.03.1976 AP Nr. 1 zu § 95 BetrVG 1972).
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
Allerdings rechtfertigt allein die Tendenzträgereigenschaft eine Auflösung nicht, da eine § 14 Abs. 2 Satz 2 KSchG entsprechende Vorschrift für Tendenzträger gerade nicht besteht (vgl. dazu BAG 23. März 1984 - 7 AZR 249/81 - BAGE 45, 250; LAG Hamburg 27. Januar 2005 - 2 Sa 51/04 - LAG Sachsen-Anhalt 9. Juli 2002 - 8 Sa 40/02 - NZA-RR 2003, 244) .Allerdings rechtfertigt allein die Tendenzträgereigenschaft eine Auflösung nicht, da eine § 14 Abs. 2 Satz 2 KSchG entsprechende Vorschrift für Tendenzträger gerade nicht besteht (vgl. dazu BAG 23. März 1984 - 7 AZR 249/81 - BAGE 45, 250; LAG Hamburg 27. Januar 2005 - 2 Sa 51/04 - LAG Sachsen-Anhalt 9. Juli 2002 - 8 Sa 40/02 - NZA-RR 2003, 244) .
- BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 273/03 gegen a) den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2002 - 3 AZN 623/02 -, b) das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. Juli 2002 - 8 Sa 40/02 -, c) das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 6. Dezember 2001 - 10 Ca 3919/01 - .
Die Berufung der Beschwerdeführerin wies das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt mit seinem Urteil (veröffentlicht in NZA-RR 2003, S. 244 ff.) zurück.
- LAG Hamburg, 27.01.2005 - 2 Sa 51/04
Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Chefredakteurs in Tendenzbetrieb
Soweit ersichtlich hat zu der so beschriebenen Rechtsfrage allein das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (LAG Sachsen-Anhalt NZA-RR 2003, 244) Stellung genommen. - ArbG Berlin, 24.05.2006 - 78 Ca 4112/06 Diesem Gebot kann der Redakteur nicht abweichende eigene Überzeugungen unter Berufung auf seine Meinungs- und Gewissensfreiheit entgegenhalten, weil er auf diese Freiheiten bei Abschluss des Arbeitsvertrages im Rahmen der ihm bekannten Tendenz bis auf ein grundrechtlich gebotenes Mindestmaß verzichtet hat ( LAG, Urteil vom 9.7. 2002 - 8 Sa 40/02 - MDR 2003 400 -402 m.w.N.).
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