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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43014
LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13 (https://dejure.org/2013,43014)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27.11.2013 - 8 Sa 89/13 (https://dejure.org/2013,43014)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27. November 2013 - 8 Sa 89/13 (https://dejure.org/2013,43014)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat - Anhörung vor Kündigung, Auswechseln von Kündigungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung eines Maschinenbedieners wegen Vortäuschens einer Erkrankung; Ordentlicher Verdachtskündigung bei Betriebsratsanhörung zu Tatkündigung; Personenbedingte Kündigung bei Betriebsratsanhörung zu verhaltensbedingten Kündigungsgründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Rn. 51 2. Das Vortäuschen einer Erkrankung (sogenanntes "Krankfeiern") und die dadurch bewirkte ungerechtfertigte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bilden einen typischen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung (BAG vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 965/06 - ErfK/Müller-Glöge, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl., § 626 BGB Rn. 156; KR/Griebeling;… Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und anderen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 10. Aufl., § 1 KSchG Rn. 485 ff.).

    In der Regel ist das Erbringen von Arbeit außerhalb der Arbeitsstelle, d. h. die Erbringung von einer nach Art, Inhalt und Umfang der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung vergleichbaren Leistung, geeignet, den Beweiswert ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erschüttern und durchgreifende Zweifel an dem Bestehen der Arbeitsunfähigkeit zu begründen (z. B. LAG Hamm vom 08.10.1970, DB 1970, 2379; LAG Düsseldorf vom 16.12.1980, DB 1981, 900; BAG vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93, zitiert nach juris).

    Eine Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht kann geeignet sein, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wobei in schwerwiegenden Fällen auch eine fristlose Kündigung in Betracht kommt (BAG vom 13.11.1979 - 6 AZR 394/77 - BAG vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - LAG Hamm vom 16.09.2005 - 10 Sa 2425/04 - KR/Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 429).

  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 627/99

    Personalratsbeteiligung bei außerordentlicher krankheitsbedingter Kündigung …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Eine außerordentliche Kündigung wegen Dauererkrankung oder häufiger Kurzerkrankungen kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist und eine dauernde Leistungsunfähigkeit oder langandauernde Erkrankung vorliegt (BAG vom 04.02.1993 - 2 AZR 469/92 - BAG vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 -, zitiert nach juris;… KR/Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 132 und Rn. 425).
  • BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 469/92

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Krankheit

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Eine außerordentliche Kündigung wegen Dauererkrankung oder häufiger Kurzerkrankungen kommt in der Regel nur dann in Betracht, wenn eine ordentliche Kündigung tariflich oder vertraglich ausgeschlossen ist und eine dauernde Leistungsunfähigkeit oder langandauernde Erkrankung vorliegt (BAG vom 04.02.1993 - 2 AZR 469/92 - BAG vom 18.10.2000 - 2 AZR 627/99 -, zitiert nach juris;… KR/Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 132 und Rn. 425).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Eine Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht kann geeignet sein, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen, wobei in schwerwiegenden Fällen auch eine fristlose Kündigung in Betracht kommt (BAG vom 13.11.1979 - 6 AZR 394/77 - BAG vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - BAG vom 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - LAG Hamm vom 16.09.2005 - 10 Sa 2425/04 - KR/Fischermeier, a. a. O., § 626 BGB Rn. 429).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Die Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 - vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06 - vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - KR-Fischermeier, a. a. O., § 625 BGB Rn. 210 ff.).
  • BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 965/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - "Verbrauch" des …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Rn. 51 2. Das Vortäuschen einer Erkrankung (sogenanntes "Krankfeiern") und die dadurch bewirkte ungerechtfertigte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bilden einen typischen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung (BAG vom 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 - BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 965/06 - ErfK/Müller-Glöge, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl., § 626 BGB Rn. 156; KR/Griebeling;… Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz und anderen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften, 10. Aufl., § 1 KSchG Rn. 485 ff.).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur diejenigen Kündigungsgründe dem Betriebsrat mitteilen muss, auf die er die Kündigung stützen will; es müssen dem Betriebsrat also nicht alle objektiv kündigungsrechtlich erheblichen Tatsachen, sondern nur die vom Arbeitgeber für die Kündigung als ausschlaggebend angesehenen Umstände mitgeteilt werden (BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - BAG vom 17.02.2000 - 2 AZR 913/98 - ErfK/Kania, a. a. O., § 102 BetrVG Rn. 6).
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Die Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 - vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06 - vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - KR-Fischermeier, a. a. O., § 625 BGB Rn. 210 ff.).
  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Die Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG vom 10.02.2005 - 2 AZR 189/04 - vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06 - vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - KR-Fischermeier, a. a. O., § 625 BGB Rn. 210 ff.).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.11.2013 - 8 Sa 89/13
    Das bedeutet, dass der Arbeitgeber nur diejenigen Kündigungsgründe dem Betriebsrat mitteilen muss, auf die er die Kündigung stützen will; es müssen dem Betriebsrat also nicht alle objektiv kündigungsrechtlich erheblichen Tatsachen, sondern nur die vom Arbeitgeber für die Kündigung als ausschlaggebend angesehenen Umstände mitgeteilt werden (BAG vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94 - BAG vom 17.02.2000 - 2 AZR 913/98 - ErfK/Kania, a. a. O., § 102 BetrVG Rn. 6).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 532/08

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personalrat - Mitbestimmung

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 16.09.2005 - 10 Sa 2425/04

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds Vortäuschen einer …

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95

    Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer …

  • LAG Düsseldorf, 16.12.1980 - 24 Sa 1230/80

    Arbeitsunfähigkeit: Darlegungs- und Beweislast - AU-Bescheinigung

  • LAG Hamm, 08.10.1970 - 4 Sa 534/70

    Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung ; Beendigung eines Dienstverhältnisses

  • BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 293/84
  • LAG Köln, 07.07.2017 - 4 Sa 936/16

    Wirksamkeit einer Verdachtskündigung; Vortäuschung von Arbeitsunfähigkeit

    Rn. 55 b. Das Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit kann einen "wichtigen Grund an sich" im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB Kündigung darstellen, wenn der Arbeitnehmer unter Vorlage eines Attests der Arbeit fernbleibt und sich Entgeltfortzahlung gewähren lässt, obwohl es sich in Wahrheit nur um eine vorgetäuschte Krankheit handelt (vgl. BAG…, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 -, Rn. 32, juris; Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 27. November 2013 - 8 Sa 89/13 -, Rn. 51, juris;… ErfK/Niemann, 17. Aufl., § 626 BGB Rn. 156;… KR/Fischermeier, 11. Aufl., § 626 BGB Rn. 445;… APS/Vossen, 5. Aufl., § 626 BGB Rn. 189a).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2019 - 5 Sa 246/18

    Wirksamkeit Kündigung - Arbeitszeitbetrug - Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit

    Rn. 30 Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ist ebenfalls an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB darzustellen (BAG…, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - Rn. 32, juris = NZA 1994, 63; LAG Köln…, Urteil vom 07. Juli 2017 - 4 Sa 936/16 - Rn. 50 f., juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 27. November 2013 - 8 Sa 89/13 - Rn. 51, juris = LAGE § 102 BetrVG 2001 Nr. 18).
  • LAG Hamm, 13.03.2015 - 1 Sa 1534/14

    Fristlose Kündigung, Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, …

    Denn ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer ist angehalten, alles zu unternehmen, um zu gesunden, und alles zu unterlassen, was diesem Prozess entgegenwirken könnte (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - juris; 26.08.1993 - 2 AZR 154/93 juris; LAG Hamm 16.09.2005 - 10 Sa 2425/04 - juris; LAG Nürnberg 27.11.2013 - 8 Sa 89/13) - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2022 - 8 Sa 194/20

    Außerordentliche Kündigung - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit - …

    Hierdurch lässt sich der Arbeitnehmer für die Zeit einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung gewähren und begeht damit regelmäßig einen Betrug zulasten des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93; LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 11. November 2013 - 5 Sa 275/13 -, Rn. 78 ; LAG Köln…, Urteil vom 07. Juli 2017 - 4 Sa 936/16 -, Rn. 50; LAG Nürnberg, Urteil vom 27. November 2013 - 8 Sa 89/13 -, Rn. 51).
  • LAG Köln, 02.09.2020 - 11 Sa 454/19

    Unzulässigkeit der Aufrechnung zwischen Bruttoforderungen; Erschütterung des …

    Anders wäre es, wenn die während der Arbeitsunfähigkeit erbrachte Arbeitsleistung nach Art, Inhalt und Umfang der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung entspricht (LAG Nürnberg, Urt. v. 27.12.2013 - 8 Sa 89/13 - m. w. N.).
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