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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8233
VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06 (https://dejure.org/2007,8233)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.09.2007 - 8 TG 2841/06 (https://dejure.org/2007,8233)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. September 2007 - 8 TG 2841/06 (https://dejure.org/2007,8233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 147 Abs 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S VwGO, Art 19 Abs 4 GG
    Kein allgemeinpolitisches Mandat des AStA - generelles Verbot im Wege der einstweiligen Anordnung nur bei Wiederholungsgefahr - Berücksichtigungsfähigkeit des Vorbringens des Beschwerdegegners

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; HHG § 96 Abs. 2 Nr. 5; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 S. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigungsfähigkeit des zweitinstanzlichen Vorbringens des Beschwerdegegners in einem auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Beschwerdeverfahren; Zulässigkeit einer generellen Untersagung allgemeinpolitischer Äußerungen und Aktivitäten der Studentenschaft im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 467
  • DVBl 2007, 1513 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (18)

  • VGH Hessen, 21.02.1991 - 6 UE 3562/88

    Verfaßte Studentenschaft: Aufsichtsmaßnahmen gegen Veröffentlichung in …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Voraussetzung für ein solches, im Wege der einstweiligen Anordnung auszusprechendes generelles Verbot ist nach dieser Rechtsprechung aber als materielle Voraussetzung des zu sichernden Unterlassungsanspruchs und auch als wesentliches Element des Anordnungsgrundes eine im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bestehende Wiederholungsgefahr, die aus vielfältigen, zahlreichen bzw. mehrfachen, wiederholten und nachhaltigen Rechtsverstößen in der Vergangenheit oder etwa auch aus öffentlichen Erklärungen hergeleitet werden kann, ein allgemeinpolitisches Mandat immer wieder wahrnehmen zu wollen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 26. November 1997 - 1 B 120/97 - NVwZ 1999 S. 211 f. = juris Rdnrn. 11 f.; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 UE 3562/88 - NVwZ-RR 1991 S. 639 = juris Rdnr. 34 …und Beschluss vom 15. Januar 1997 - 6 TG 4560/96 - WissR 1997 S. 173 ff. = juris Rdnr. 4;… OVG NW a.a.O. S. 279, li.

    Dabei dürfen allgemeinpolitische Fragestellungen allenfalls aus einer neutralen Position heraus so behandelt werden, dass unterschiedliche Standpunkte gleichberechtigten Zugang erhalten und zu Wort kommen; kontroverse Meinungen müssen deshalb die Möglichkeit zu gleichwertiger Darstellung erhalten (vgl. u.a. Hess. VGH, Urteil vom 21. Februar 1991 a.a.O. juris Rdnr. 32;… OVG Bremen a.a.O. juris Rdnr. 9;… OVG Berlin a.a.O. juris Rdnr. 13; OVG Sachs.-Anhalt…, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 3 M 65/06 - juris Rdnr. 19).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Da die von den Antragstellern als Beschwerdegegner im Verlauf des Beschwerdeverfahrens angeführten weiteren - und von ihr bestrittenen - Verstöße der Antragsgegnerin durch allgemeinpolitische Äußerungen und Aktivitäten weder im Antragsschreiben vom 6. November 2006 erwähnt worden sind noch sonst im erstinstanzlichen Verfahren eine Rolle gespielt haben, bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der beschließende Senat der weitergehenden Auffassung folgt, wonach im Rahmen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Wege teleologischer Reduktion aus Gründen effektiven Rechtschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und ebenfalls in Anlehnung an das Berufungszulassungsverfahren jedenfalls solche offensichtlichen und im bisherigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren bereits angelegten Gesichtspunkte berücksichtigt werden können, nach denen sich die nach der Beschwerdebegründung zweifelhafte erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls aus anderen Gründen ohne nennenswerten Prüfungsaufwand als richtig erweist (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004 S. 542 f. = juris Rdnrn. 9 f.;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007 S. 805 ff. = juris Rdnr. 24; OVG Berlin…, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 - juris Rdnr. 15; Bayer. VGH…, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 1 CS 06.407 - juris Rdnr. 25;… Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. September 2004 - 10 TG 1498/04 - juris Rdnr. 9 …und vom 14. März 2006 - 9 TG 512/06 - AuAS 2006 S. 146 ff. = juris Rdnr. 8;… Guckelberger a.a.O. Rdnrn. 109 ff.); diese Voraussetzungen erfüllt das neue Vorbringen der Antragsteller nämlich nicht.
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Da die von den Antragstellern als Beschwerdegegner im Verlauf des Beschwerdeverfahrens angeführten weiteren - und von ihr bestrittenen - Verstöße der Antragsgegnerin durch allgemeinpolitische Äußerungen und Aktivitäten weder im Antragsschreiben vom 6. November 2006 erwähnt worden sind noch sonst im erstinstanzlichen Verfahren eine Rolle gespielt haben, bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der beschließende Senat der weitergehenden Auffassung folgt, wonach im Rahmen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Wege teleologischer Reduktion aus Gründen effektiven Rechtschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und ebenfalls in Anlehnung an das Berufungszulassungsverfahren jedenfalls solche offensichtlichen und im bisherigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren bereits angelegten Gesichtspunkte berücksichtigt werden können, nach denen sich die nach der Beschwerdebegründung zweifelhafte erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls aus anderen Gründen ohne nennenswerten Prüfungsaufwand als richtig erweist (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004 S. 542 f. = juris Rdnrn. 9 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007 S. 805 ff. = juris Rdnr. 24; OVG Berlin…, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 - juris Rdnr. 15; Bayer. VGH…, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 1 CS 06.407 - juris Rdnr. 25;… Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. September 2004 - 10 TG 1498/04 - juris Rdnr. 9 …und vom 14. März 2006 - 9 TG 512/06 - AuAS 2006 S. 146 ff. = juris Rdnr. 8;… Guckelberger a.a.O. Rdnrn. 109 ff.); diese Voraussetzungen erfüllt das neue Vorbringen der Antragsteller nämlich nicht.
  • BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Diesem Ziel entspricht es, dass auch im einstweiligen Rechtschutzverfahren keine umfassende, sondern nur eine zweitinstanzliche Prüfung erfolgt, die auf die in der Beschwerdebegründung rechtzeitig und hinreichend dargelegten entscheidungserheblichen Fragen beschränkt ist, so dass das Oberverwaltungsgericht nach dieser verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. August 2003 - 1 BvQ 30/03 - NJW 2003 S. 3689 = juris Rdnr. 5) und gemäß Art. 20 Abs. 3 GG verbindlichen prozessualen Vorschrift im auf einstweiligen Rechtschutz im Beschwerdeverfahren zu einer Amtsermittlung gemäß § 86 Abs. 1 VwGO und zu einer rechtlichen Prüfung allein in dem so vorgegebenen Rahmen berechtigt und verpflichtet ist (vgl. Hess. VGH, u.a. Beschluss vom 23. August 2007 - 8 GM 3596/06.W6 - Beschlussabdruck S. 2 f.;… vgl. dazu auch Guckelberger, in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rdnr. 98 f. zu § 146 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.03

    Verbot der Abgabe allgemeinpolitischer, nicht spezifischer und unmittelbar …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Es ist nach der vom Verwaltungsgericht teilweise herangezogenen obergerichtlichen Rechtsprechung, der der beschließende Senat folgt, zwar mit dem Bestimmtheitsgebot vereinbar, ein generelles Verbot auszusprechen, "allgemeinpolitische, nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogene Äußerungen (Erklärungen, Forderungen, Stellungnahmen) abzugeben sowie derartige Tätigkeiten Dritter zu unterstützen", weil zum einen die verwendeten Rechtsbegriffe der Auslegung mit den üblichen Methoden soweit zugänglich seien, dass der Verbotsumfang hinreichend klar erkennbar sei, und weil Zweifel am Bestehen des Verletzungstatbestandes nur die Vollstreckung berührten und dort zu Lasten des Vollstreckungsgläubigers gingen, und weil zum anderen Abgrenzungsschwierigkeiten nicht zur Versagung des durch Art. 19 Abs. 4 GG garantierten effektiven Rechtschutzes führen dürften; die weite Formulierung sei angesichts der Vielgestaltigkeit möglicher nicht hochschulbezogener Äußerungen und Aktivitäten insbesondere auch dann unvermeidbar, wenn das strittige Verhalten der Studentenschaft als Antragsgegnerin schon in der Vergangenheit entsprechend weit gefächert gewesen sei (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 S 133.03 - NVwZ-RR 2004 S. 348 ff. = juris Rdnr. 3; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 6. September 1994 - 25 B 1507/94 - NVwZ-RR 1995 S. 278).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2005 - 2 B 12002/04

    Studierendenschaft darf nur studentische Interessen wahrnehmen - Maßstab aber …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Allein der Umstand, dass von den behandelten Fragen auch Studierende betroffen sind, führt - entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin in der Stellungnahme ihres AStA vom 6. November 2006 - nicht zu einer berechtigten Wahrnehmung eines hochschulpolitischen Mandats, solange die studien- und hochschulpolitischen Belange nicht deutlich erkennbar im Mittelpunkt stehen (…vgl. etwa OVG Bremen a.a.O. juris Rdnr. 8 und OVG Berlin a.a.O. juris Rdnr. 8 zur sog. Brückenschlagstheorie; vgl. allerdings auch OVG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2005 - 2 B 12002/04.OVG - BeckRS 2005 Nr. 22609, wonach offensichtlich ein partieller Studierenden- oder Hochschulbezug allgemeinpolitischer Aktivitäten ausreichend sein könne).
  • VGH Hessen, 14.03.2006 - 9 TG 512/06

    Erfolg einer Beschwerde allein bei fehlender Ergebnisrichtigkeit der …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Da die von den Antragstellern als Beschwerdegegner im Verlauf des Beschwerdeverfahrens angeführten weiteren - und von ihr bestrittenen - Verstöße der Antragsgegnerin durch allgemeinpolitische Äußerungen und Aktivitäten weder im Antragsschreiben vom 6. November 2006 erwähnt worden sind noch sonst im erstinstanzlichen Verfahren eine Rolle gespielt haben, bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der beschließende Senat der weitergehenden Auffassung folgt, wonach im Rahmen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Wege teleologischer Reduktion aus Gründen effektiven Rechtschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und ebenfalls in Anlehnung an das Berufungszulassungsverfahren jedenfalls solche offensichtlichen und im bisherigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren bereits angelegten Gesichtspunkte berücksichtigt werden können, nach denen sich die nach der Beschwerdebegründung zweifelhafte erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls aus anderen Gründen ohne nennenswerten Prüfungsaufwand als richtig erweist (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004 S. 542 f. = juris Rdnrn. 9 f.;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007 S. 805 ff. = juris Rdnr. 24; OVG Berlin…, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 - juris Rdnr. 15; Bayer. VGH…, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 1 CS 06.407 - juris Rdnr. 25;… Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. September 2004 - 10 TG 1498/04 - juris Rdnr. 9 und vom 14. März 2006 - 9 TG 512/06 - AuAS 2006 S. 146 ff. = juris Rdnr. 8;… Guckelberger a.a.O. Rdnrn. 109 ff.); diese Voraussetzungen erfüllt das neue Vorbringen der Antragsteller nämlich nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2006 - 11 S 2135/05

    Zum Ausschluss neuen Vorbringens nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Da das Beschwerdeverfahren durch § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO in zeitlicher Hinsicht und im Prüfungsumfang gestrafft und eine "Flucht" in die Beschwerde vermieden werden soll, ist es nicht Aufgabe des Beschwerdeverfahrens, den Streitfall neu aufzubereiten und eine eigene, originäre Entscheidung zu treffen; das Beschwerdegericht überprüft vielmehr nur retrospektiv die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (vgl. auch Bad-Württ. VGH, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 11 S 2135/05 - NVwZ-RR 2006 S. 849 f. = juris Rdnrn. 20 f.).
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02

    Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Aus diesem Grund hat sich der beschließende Senat von seiner früheren, am Berufungszulassungsverfahren orientierten Auffassung, wonach sich die Prüfungseinschränkung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nur in einer ersten Stufe auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung beziehe und bei einem in diesem Sinne erfolgreichen Beschwerdevorbringen der einstweilige Rechtschutzantrag in der zweiten Stufe umfassend und uneingeschränkt geprüft werde (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2413/02 - NVwZ-RR 2003 S. 756 ff. = juris Rdnr. 21;… eher zustimmend: Guckelberger a.a.O. Rdnr. 106 ff. m.w.N.), nunmehr dahin abgegrenzt, dass ein nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist erstmalig vom Beschwerdeführer vorgetragener neuer, über eine bloße Ergänzung und Vertiefung der fristgemäß dargelegten Gründe hinausgehender Gesichtspunkt vom Beschwerdegericht auch dann nicht zu berücksichtigen ist, wenn durch die Beschwerdebegründung die erstinstanzliche Entscheidung erschüttert worden ist (vgl. Hess. VGH…, Beschluss vom 2. April 2007 - 8 FM 5204/06.W (1) - juris Rdnr. 3).
  • VGH Hessen, 07.09.2004 - 10 TG 1498/04

    Anwendbarkeit und Beginn der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO im Verfahren …

    Auszug aus VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06
    Da die von den Antragstellern als Beschwerdegegner im Verlauf des Beschwerdeverfahrens angeführten weiteren - und von ihr bestrittenen - Verstöße der Antragsgegnerin durch allgemeinpolitische Äußerungen und Aktivitäten weder im Antragsschreiben vom 6. November 2006 erwähnt worden sind noch sonst im erstinstanzlichen Verfahren eine Rolle gespielt haben, bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der beschließende Senat der weitergehenden Auffassung folgt, wonach im Rahmen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Wege teleologischer Reduktion aus Gründen effektiven Rechtschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und ebenfalls in Anlehnung an das Berufungszulassungsverfahren jedenfalls solche offensichtlichen und im bisherigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren bereits angelegten Gesichtspunkte berücksichtigt werden können, nach denen sich die nach der Beschwerdebegründung zweifelhafte erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls aus anderen Gründen ohne nennenswerten Prüfungsaufwand als richtig erweist (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004 S. 542 f. = juris Rdnrn. 9 f.;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007 S. 805 ff. = juris Rdnr. 24; OVG Berlin…, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 - juris Rdnr. 15; Bayer. VGH…, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 1 CS 06.407 - juris Rdnr. 25; Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. September 2004 - 10 TG 1498/04 - juris Rdnr. 9 …und vom 14. März 2006 - 9 TG 512/06 - AuAS 2006 S. 146 ff. = juris Rdnr. 8;… Guckelberger a.a.O. Rdnrn. 109 ff.); diese Voraussetzungen erfüllt das neue Vorbringen der Antragsteller nämlich nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1994 - 25 B 1507/94

    Politisches Mandat der Studentenschaft

  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007 …

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 3 M 65/06

    Hochschulrecht - Studierendenschaft

  • OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02

    Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen …

  • OVG Bremen, 26.11.1997 - 1 B 120/97

    Universität Bremen; Studentenschaft; Allgemeinpolitisches Mandat; Immatrikulierte …

  • VGH Hessen, 15.01.1997 - 6 TG 4560/96

    Kein allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

  • VG Gießen, 06.11.2006 - 3 G 3776/06

    Veranstaltung des AStA Marburg untersagt

  • VG Frankfurt/Main, 11.02.2021 - 4 K 461/19

    Kein allgemeinpolitisches Mandat der Studierendenschaft - Untersagung …

    Das Gesetz weist der Studierendenschaft insoweit eine dienende Rolle zu und verlangt von ihr äußerte Zurückhaltung und eine am Neutralitätsgebot orientierte Berücksichtigung verschiedener Sichtweisen (vgl. VGH Kassel, Beschluss v. 18.09.2007, Az.: 8 TG 2841/06 , Rn. 18 m.w.N., juris;… von Coelln/Thürmer, Hochschulrecht Hessen, 2020, § 77 Rn. 19)).

    Die weite Formulierung ist angesichts der Vielgestaltigkeit möglicher nicht hochschulbezogener Äußerungen und Aktivitäten insbesondere auch dann unvermeidbar, wenn das strittige Verhalten der Studierendenschaft schon in der Vergangenheit entsprechend weit gefächert war (vgl. VGH Kassel, Beschluss v. 18.09.2007, Az.: 8 TG 2841/06 , juris).

    Diese kann aus vielfältigen, mehrfachen, wiederholten und nachhaltigen Rechtsverstößen in der Vergangenheit oder etwa auch aus öffentlichen Erklärungen hergeleitet werden, ein allgemeinpolitisches Mandat immer wieder wahrnehmen zu wollen (vgl. VGH Kassel, Beschluss v. 18.09.2007, Az.: 8 TG 2841/06 , juris; VGH Kassel, Urteil v. 21.02.1991, Az.: 6 UE 3562/88 , juris, OVG Berlin, Beschluss v. 15.01.2004, Az.: 8 S 133.03, NVwZ-RR 2004, 348 ff.; VG Osnabrück, Urteil v. 21.07.2015, Az.: 1 A 4/15, juris).

  • VG Osnabrück, 21.07.2015 - 1 A 4/15

    Allgemeinpolitisches Mandat; AStA; hochschulpolitisches Mandat; nachhaltig; …

    Rn. 144 Ein generelles vorbeugendes Unterlassungsbegehren setzt - in entsprechender Anwendung des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB - voraus, dass im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine Wiederholungsgefahr besteht, die sich aus vielfältigen, zahlreichen bzw. mehrfachen, wiederholten und nachhaltigen Rechtsverstößen in der Vergangenheit oder aus öffentlichen Erklärungen, ein allgemeinpolitisches Mandat auch in Zukunft wahrnehmen zu wollen, herleiten lässt (vgl. Hess. VGH, B. v. 18.09.2007, 8 TG 2841/06, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Zudem bleibt es einem Beschwerdeführer unbenommen, die vor Ablauf dieser Frist dargelegten Gründe zu ergänzen und zu vertiefen (BayVGH, Beschl. v. 21.07.2016 - 15 CE 16.1279 -, juris, RdNr 47; VGH BW, Beschl. v. 15.04.2014 - 8 S 2239/13 -, juris, RdNr. 11; NdsOVG, Beschl. v. 14.09.2009 - 5 ME 130/09 -, juris, RdNr. 18; HessVGH, Beschluss vom 18.09.2007 - 8 TG 2841/06 -, juris, RdNr. 11).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2015 - 2 ME 274/14

    AStA; hochschulpolitisches Mandat; Studierendenschaft; allgemeinpolitisches …

    Rn. 34 Die Studierendenschaft kann mithin auch zu verschiedenen allgemein-politischen und/oder gesellschaftlichen Themen Veranstaltungen und Diskussionen anbieten, sofern sich die Vielfalt in der Thematik widerspiegelt und sie von eigenen politischen Forderungen zu allgemein-politischen/gesellschaftlichen Themen ohne Berührungspunkten mit studentischen Interessen absieht; denn die Aufgabe, die politische Bildung zu fördern, verleiht nicht die Befugnis, eigene allgemeinpolitische Forderungen zu vertreten (OVG Magdeburg, Beschl. v. 6.6.2006 - 3 M 65/06 -, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 4.5.2005 - 8 N 196.02 -, v. 15.1.2004 - 8 S 133.03 -, NVwZ-RR 2004, 348, juris, v. 15.1.2004; Hess. VGH, Beschl. v. 18.9.2007 - 8 TG 2841/06 -, juris).

    Voraussetzung für ein im Wege der einstweiligen Anordnung auszusprechendes Verbot ist als materielle Voraussetzung des zu sichernden Unterlassungsanspruchs eine im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bestehende Wiederholungsgefahr, die aus vielfältigen, zahlreichen bzw. mehrfachen, wiederholten und nachhaltigen Rechtsverstößen in der Vergangenheit oder etwa auch aus öffentlichen Erklärungen hergeleitet werden kann, ein allgemeinpolitisches Mandat immer wieder wahrnehmen zu wollen (…BVerwG, Urt. v. 12.5.1999 - 6 C 10.98 -, NVwZ 2000, 323, juris, v. 13.12.1979 - 7 C 58.78 -, BVerwGE 59, 231, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 18.9.2007 - 8 TG 2841/06 -, NVwZ-RR 2008, 467, juris; OVG Berlin, Beschl. v. 15.1.2004 - 8 S 133.03 -, NVwZ-RR 2004, 348, juris).

  • VGH Hessen, 12.05.2009 - 10 B 1911/08

    Zulassung zum Studium der Medizin

    Der Ausschluss gilt für neu vorgetragene Umstände auch dann, wenn mit den fristgerecht vorgetragenen Gründen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bereits erschüttert worden ist, da ansonsten die vom Gesetzgeber erstrebte Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung im Beschwerdeverfahren unterlaufen werden könnte (so auch der 8. Senat des Hess. VGH, Beschluss vom 18. September 2007 - 8 TG 2841/06 -, NVwZ-RR 2008, 467 unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Auffassung im Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2413/02 - NVwZ-RR 2003, 756).
  • VGH Hessen, 10.01.2024 - 4 B 868/23

    Naturschutzrechtliche Anordnung eines Baustopps, des Wiederauftragens von …

    Nach Ablauf der Frist können fristgerecht geltend gemachte Gründe vertieft, nicht aber qualitativ neue Gründe in das Beschwerdeverfahren eingeführt werden (Hess. VGH…, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 B 2446/19 -, juris Rdnr. 3 und vom 18. September 2007 - 8 TG 2841/06 -, juris Rdnr. 11 ff.).
  • VGH Hessen, 06.02.2008 - 8 TG 976/07

    Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO setzt kein besonderes Eilbedürfnis voraus - der …

    Die Möglichkeit der Zurückverweisung einer Streitsache an das Verwaltungsgericht auch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in entsprechender Anwendung des § 130 VwGO wegen fehlender Sachentscheidung ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits seit langem anerkannt und hat nach der Neufassung dieser Vorschrift sogar an Bedeutung gewonnen, weil das Beschwerdegericht nunmehr gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die Überprüfung der form- und fristgerecht dargelegten Beschwerdegründe beschränkt ist (vgl. Bad.-Württ. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 11 S 1442/02 - NVwZ-RR 2003 S. 532 ff. = juris Rdnrn. 3 f. m. w. N.), und weil es selbst dann keine den Streitfall neu aufarbeitende, originär eigene Entscheidung trifft, wenn der erstinstanzliche Beschluss durch die Beschwerdebegründung erschüttert worden ist (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 18. September 2007 - 8 TG 2841/06 - juris Rdnr. 11 m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2022 - 3 L 34/22
    Sie kann aus vielfältigen, zahlreichen bzw. mehrfachen, wiederholten oder nachhaltigen Rechtsverstößen in der Vergangenheit, jedoch auch aus öffentlichen Erklärungen hergeleitet werden, in gleicher Weise erneut tätig zu werden (VGH Kassel, Beschluss vom 18. September 2007 - 8 TG 2841/06 -, http://beck-online.beck.de).
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