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| OLG Düsseldorf, 28.05.1986 - 8 U 11/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 16.09.1965 - 3 Ws 192/65
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.1986 - 8 U 11/85
Zwar sind Beträge, die ein Pflichtverteidiger zu der Beschaffung von Beweismaterial und vergleichbaren Verteidigungsmitteln verauslagt, grundsätzlich keine Auslagen des Verteidigers, sondern solche des Beschuldigten, für deren Erstattung allein § 467 StPO maßgeblich ist (vgl. OLG Celle NJW 1962, 1922; OLG Hamm NJW 1965, 2123; OLG Frankfurt OLGSt § 97 BRAGO S. - OLG Celle, 27.08.1962 - 8 U 146/60
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.1986 - 8 U 11/85
Zwar sind Beträge, die ein Pflichtverteidiger zu der Beschaffung von Beweismaterial und vergleichbaren Verteidigungsmitteln verauslagt, grundsätzlich keine Auslagen des Verteidigers, sondern solche des Beschuldigten, für deren Erstattung allein § 467 StPO maßgeblich ist (vgl. OLG Celle NJW 1962, 1922; OLG Hamm NJW 1965, 2123; OLG Frankfurt OLGSt § 97 BRAGO S.
- OLG Koblenz, 10.10.2002 - 5 U 238/02
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei zweifelhafter Rechtslage; Verjährung des …
Der Anwalt muss also den Weg einschlagen, der für den Auftraggeber mit höherer Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt ( vgl. OLG Naumburg 1. Zivilsenat, Z Urteil vom 30. November 2001, Az: 1 U 108/01; OLG Düsseldorf 13. Zivilsenat, Urteil vom 20. Mai 1999, Az: 13 U 101/98 in GI 2001, 50-52; OLG Düsseldorf 8. Zivilsenat, Urteil vom 28. Mai 1986, Az: 8 U 11/85).
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