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| KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19 |
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BGB §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 543, 550, 578, 581 ff., 584
Räumung ohne ersichtliche Verpflichtung kann Schadensersatzanspruch des Mieters ausschließen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 20.11.2019 - 3 O 249/19
- KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (29)
- BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97
Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen …
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Jedenfalls zu diesem Zeitpunkt sei der Pachtgegenstand auch in Bezug auf die Kellerräume aufgrund der tatsächlich bereits durch den geschäftsführenden Gesellschafter der Beklagten, S, ausgeübten Nutzung unschwer feststellbar gewesen (vgl. BGH NJW 1999, 3257).Rn. 20 1) Anders als im Fall BGH NJW 1999, 3257 könne der Nachtrag die Bestimmbarkeit vorliegend nicht herstellen.
Rn. 63 Diese Konstellation - das Fehlen einer im Vertrag vorgesehenen Anlage - liegt gerade den Entscheidungen des BGH zugrunde, die einen Formmangel infolge der Bestimmbarkeit des Miet- oder Pachtgegenstands aufgrund der tatsächlichen Nutzung abgelehnt oder dies jedenfalls in Betracht gezogen haben (BGH NJW-RR 2021, 266 - juris Rn 2, 21 - dort wurde die Bestimmbarkeit aus anderen Gründen verneint - NJW 1999, 3257 - juris Rn 29 f., 45; NJW 2000, 354 - juris Rn 71 f.; NZM 2009, 198 - juris Rn 11, 14).
Rn. 66 Es entspricht der Rechtsprechung des BGH, welcher der Senat folgt, dass ein Nachtrag "ohne Weiteres" dahin auszulegen ist, dass die tatsächlich ausgeübte Nutzung als vertragsgemäß angesehen und fortgesetzt werden soll (BGH NJW 1999, 3257 - juris Rn 45), womit ein Schriftformmangel des Ursprungsvertrags mit Abschluss des Nachtrags (rückwirkend) geheilt wird.
- BGH, 13.10.2016 - IX ZR 149/15
Wohnraummiete: Einstweilige Verfügung auf Antrag des Mieters auf Einstellung von …
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Tritt der Schaden erst nach mitwirkender Handlung des Geschädigten ein ("psychisch vermittelte Kausalität"), bleibt der Zurechnungszusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und dem Schaden des Geschädigten bestehen, wenn die Handlung durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde oder für sie ein rechtfertigender Anlass im Sinne einer nicht als ungewöhnlich oder gänzlich unangemessenen zu bewertenden Entschließung bestand; er fehlt jedoch, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (s. BGH NJW 2017, 1600 Rn 11; NJW 2021, 1232 Rn 23).Rn. 92 Es bestand für ihn auch kein rechtfertigender Anlass im Sinne einer nicht als ungewöhnlich oder gänzlich unangemessen zu bewertenden Entschließung (s. etwa BGH NJW 2017, 1600 Rn 11).
Dazu gehört auch, dass er eine aussichtsreiche Rechtsverteidigung unternimmt (s. BGH NJW 2006, 2557 Rn 27; BGH NJW 2017, 1600 Rn 25; NJW 2016, 497 Rn 38, WM 2010, 993 - juris Rn 16, jeweils zum schuldhaften Nichtgebrauch von zulässigen und aussichtsreichen Rechtsmitteln;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 254 Rn 45 m.N.).
- BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 231/07
Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei …
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Rn. 85 Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Mieter/Pächter nach Ausspruch einer unbegründeten Kündigung des Vermieters/Verpächters die Räume verlässt und durch den Gebrauchsverlust einen Schaden erleidet (vgl. zum erforderlichen "Kausalzusammenhang" im Fall vorgetäuschten Eigenbedarfs BGH NJW 2009, 2059 Rn 13 f.; NJW 2010, 1068 Rn 18; zur erforderlichen adäquaten Kausalität bei unberechtigter Kündigung bereits OLG Karlsruhe NJW 1982, 54 - juris Rn 29 und BayObLG NJW 1982, 2003 - juris Rn 11;… s. ferner MüKoBGB/Häublein, 8. Aufl., § 573 Rn 144; BeckOK Mietrecht/Bruns, Stand 1.5.21, § 542 Rn 207).Der erforderliche adäquate Kausalzusammenhang liegt insbesondere vor, wenn der Mieter/Pächter nicht "aus freien Stücken" räumt, sondern "in der Vorstellung, dazu jedenfalls materiell verpflichtet zu sein" (s. BGH NJW 2009, 2059 Rn 14 für den Fall einer Eigenbedarfskündigung;… s.a. Guhling/Günter/Krüger, a.a.O., § 542 Rn 51 und Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 573 Rn 81: "im Vertrauen auf die Kündigung").
Rn. 87 Entgegen der Beklagten kann es für die Anwendbarkeit der Grundsätze zur Adäquanz auch keinen maßgeblichen Unterschied machen, ob der Pächter erkennt, dass die Kündigung aus tatsächlichen Gründen (s. den Fall BGH NJW 2009, 2059) oder aus rechtlichen Gründen unwirksam ist.
- BGH, 04.11.2020 - XII ZR 4/20
Bestimmbarkeit eines Mietgegenstands bzgl. Untervermietung an einen Dritten und …
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Rn. 63 Diese Konstellation - das Fehlen einer im Vertrag vorgesehenen Anlage - liegt gerade den Entscheidungen des BGH zugrunde, die einen Formmangel infolge der Bestimmbarkeit des Miet- oder Pachtgegenstands aufgrund der tatsächlichen Nutzung abgelehnt oder dies jedenfalls in Betracht gezogen haben (BGH NJW-RR 2021, 266 - juris Rn 2, 21 - dort wurde die Bestimmbarkeit aus anderen Gründen verneint - NJW 1999, 3257 - juris Rn 29 f., 45; NJW 2000, 354 - juris Rn 71 f.; NZM 2009, 198 - juris Rn 11, 14).Denn grundsätzlich muss die Nutzung durch den Mieter oder eine andere Person, die sich aus den Vertragsunterlagen ergibt, im Zeitpunkt der Urkundenerrichtung erfolgt sein (vgl. BGH NJW-RR 2021, 266 Rn 21).
Zwar geht der Grundsatz dahin, dass "der Mieter" (bzw. Pächter) im Zeitpunkt der Urkundenerrichtung die Vornutzung ausgeübt haben muss (vgl. BGH NJW-RR 2021, 266 Rn 21), und dies war nicht die Beklagte, sondern Hr. S. Die Rechtsprechung des BGH ist jedoch nicht so eng zu verstehen.
- BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 238/18
Zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der …
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Tritt der Schaden erst nach mitwirkender Handlung des Geschädigten ein ("psychisch vermittelte Kausalität"), bleibt der Zurechnungszusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und dem Schaden des Geschädigten bestehen, wenn die Handlung durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde oder für sie ein rechtfertigender Anlass im Sinne einer nicht als ungewöhnlich oder gänzlich unangemessenen zu bewertenden Entschließung bestand; er fehlt jedoch, wenn der Geschädigte selbst in völlig ungewöhnlicher oder unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingreift und eine weitere Ursache setzt, die den Schaden endgültig herbeiführt (s. BGH NJW 2017, 1600 Rn 11; NJW 2021, 1232 Rn 23).Vielmehr hat die Beklagte mit ihrer Entscheidung, die als unwirksam erkannte Kündigung zu befolgen, in völlig ungewöhnlicher und unsachgemäßer Weise in den schadensträchtigen Geschehensablauf eingegriffen und eine weitere Ursache gesetzt, die erst den Schaden endgültig herbeigeführt hat (s. BGH NJW 2021, 1232 Rn 23).
- BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82
Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Dementsprechend hat der BGH in BGHZ 89, 296 = NJW 1984, 1028 -juris Rn 32 f. (betreffend einen Fall des Vortäuschens des Kündigungsgrundes durch einen Gewerbe-Vermieter) entschieden, dass der Schadensersatzanspruch nach § 254 BGB ganz oder teilweise entfallen kann, wenn das Fehlen des Kündigungsgrundes "auf der Hand liegt oder wenn dem Mieter aus anderen Umständen des konkreten Einzelfalls zumutbar ist, sich gegen die Kündigung zu wehren" (ebenso BGH WuM 2010, 575 - juris Rn 11;… BeckOK Mietrecht/Bruns, a.a.O., § 542 Rn 217;… s.a. Bub/Treier/Fleindl, Handb. Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Rn IV 44: Mitverschulden des Mieters, wenn er die Unwirksamkeit der Kündigung erkennen und sich in zumutbarer Weise zur Wehr setzen konnte;… Schmidt-Futterer/Blank, a.a.O., § 573 Rn 86: Mitverschulden, wenn der Mieter auf eine naheliegende Rechtsverteidigung gegen die Kündigung verzichtet).Rn. 102 Nach den genannten Grundsätzen ist ein Schadensersatzanspruch der Beklagten vorliegend wegen überwiegenden Eigenverschuldens gänzlich ausgeschlossen, auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des BGH in BGHZ 89, 296 -juris Rn 32, auf welche die Beklagte abstellt.
- BGH, 17.12.2008 - XII ZR 57/07
Umfang der Schriftform eines für längere Zeit als ein Jahr geschlossenen …
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Rn. 63 Diese Konstellation - das Fehlen einer im Vertrag vorgesehenen Anlage - liegt gerade den Entscheidungen des BGH zugrunde, die einen Formmangel infolge der Bestimmbarkeit des Miet- oder Pachtgegenstands aufgrund der tatsächlichen Nutzung abgelehnt oder dies jedenfalls in Betracht gezogen haben (BGH NJW-RR 2021, 266 - juris Rn 2, 21 - dort wurde die Bestimmbarkeit aus anderen Gründen verneint - NJW 1999, 3257 - juris Rn 29 f., 45; NJW 2000, 354 - juris Rn 71 f.; NZM 2009, 198 - juris Rn 11, 14).Soweit der BGH in NZM 2009, 198 - juris Rn 14 eine Bestimmbarkeit der Hotelräume daraus abgeleitet hat, dass im Vertrag der Umfang "gemäß Besichtigung" festgelegt wurde und das Hotel bereits bei Pachtvertragsabschluss vom Vorgänger betrieben wurde, dürfte das anders liegen, da vorliegend ein solcher ausdrücklicher Hinweis auf den bisherigen Betriebsumfang im Vertrag fehlt.
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Rn. 81 Geht es um die Feststellung der Ersatzpflicht für einen reinen Vermögensschaden, ist zwar die Wahrscheinlichkeit einer Schadensentstehung erforderlich (BGHZ 166, 84 = NJW 2006, 830 Rn 27;… Zöller/Greger, a.a.O., § 256 Rn 9). - BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16
BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in …
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Rn. 83 a) Zwar verletzt der Vermieter bzw. Verpächter, der dem Mieter bzw.Pächter durch eine schuldhaft ausgesprochene materiell unbegründete Kündigung sein Besitzrecht grundlos streitig macht, Nebenpflichten aus dem Vertrag und "kann" ihm daher nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn dem Mieter/Pächter aufgrund des vorzeitigen Gebrauchsverlustes ein Schaden entsteht (s. etwa BGH NJW 2017, 2819 Rn 18; NZM 1998, 718 - juris Rn 10). - BGH, 15.04.2010 - IX ZR 189/09
Haftung des Steuerberaters: Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gegen ihn …
Auszug aus KG, 02.08.2021 - 8 U 209/19
Dazu gehört auch, dass er eine aussichtsreiche Rechtsverteidigung unternimmt (s. BGH NJW 2006, 2557 Rn 27; BGH NJW 2017, 1600 Rn 25; NJW 2016, 497 Rn 38, WM 2010, 993 - juris Rn 16, jeweils zum schuldhaften Nichtgebrauch von zulässigen und aussichtsreichen Rechtsmitteln;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 254 Rn 45 m.N.). - BGH, 16.12.2009 - VIII ZR 313/08
Voraussetzungen für den Anspruch eines Mieters auf Wiedereinräumung der …
- OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 10 U 68/12
Umfang des Schadensersatzes wegen schuldhaft grundloser Kündigung des …
- BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18
Wohnungseigentum: Klagbarer Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf …
- BGH, 15.10.2015 - IX ZR 44/15
Zwangsverwaltung: Pflicht des Zwangsverwalters zur Ermittlung möglicher …
- BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90
Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 169/99
Ersatzansprüche gegen Gutachter bei unrichtiger Wertermittlung
- BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger …
- BGH, 27.03.1991 - XII ZR 136/90
Miete - Pacht - Abgrenzung - Brauerei - Überlassung von Räumen - Betrieb einer …
- BGH, 13.04.2010 - VIII ZR 180/09
Wohnraummiete: Hinweispflicht auf möglichen Eigenbedarf bei Vertragsschluss; …
- OLG Karlsruhe, 07.10.1981 - 3 REMiet 6/81
Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarfs; Wegfall des Kündigungsgrundes vor …
- BGH, 08.07.1998 - XII ZR 64/96
Voraussetzungen eines Grundurteils
- BGH, 28.01.2010 - III ZR 75/09
Amtspflichtverletzung eines Notars wegen eines unklar gefassten Ehevertrages
- BayObLG, 25.05.1982 - REMiet 2/82
- BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 43/56
Rechtsmittel
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 71/07
Kündigungsfrist eines am 1.9.2001 bestehenden, auf unbestimmte Zeit eingegangenen …
- BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
- BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06
Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel …
- BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90
Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von …
- BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01
zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer …
- KG, 26.10.2023 - 8 U 94/22
Stufenklage auf Auskunft über die Nutzungsverträge und das daraus vereinnahmte …
In dem vorausgegangenen Rechtsstreit umgekehrten Rubrums LG Berlin 3 O 249/19 - 8 U 209/19 ist die Widerklage der hiesigen Klägerin auf Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Vorenthaltens im Zeitraum 01.2019 bis 30.06.2024 abgewiesen worden.Für die Auslegung komme es auf die Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe an, so dass aus der späteren Erklärung einer "dauerhaften" Aufgabe der Mieträume im Schriftsatz vom 24.02.2020 an das Kammergericht in 8 U 209/19 nichts abzuleiten sei.
Zwar waren die Kündigungen des Beklagten aus den im Urteil des Senats vom 02.08.2021 ( 8 U 209/19 ) dargelegten Gründen nicht wirksam.
Dass sie eine Vertragsbeendigung wollte, wird auch durch das (durchaus für die Auslegung relevante, s. BGH NJW-RR 2014, 1423 Rn 35;… allg. Grüneberg/Ellenberger, a.a.O., § 133 Rn 6b) spätere Prozessverhalten der Klägerin deutlich, nämlich ihre Erklärung der "dauerhaften" Aufgabe der Pachträume im Schriftsatz vom 24.02.2020 an das Kammergericht in 8 U 209/19 und die Rückforderung der Mietsicherheit mit eMail vom 14.05.2020.
Zu Recht hat das Landgericht insoweit die Ausführungen des Senats im Urteil des Vorprozesses 8 U 209/19 , S. 12 in Bezug genommen.
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