Rechtsprechung
| KG, 05.01.2004 - 8 U 22/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 286, 288, 556
Änderung des Verteilerschlüssels für Betriebskosten; Verzug mit der Nachzahlungspflicht; Zurückbehaltungsrecht und Einsichtsrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80
Inhalt der Nebenkostenabrechung
Auszug aus KG, 05.01.2004 - 8 U 22/03
Sie enthalten eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (BGH in NJW 1982, 573).Rn. 30 Die Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 1998 und 1999 sind formell ordnungsgemäß (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 573).
- OLG Koblenz, 27.02.1990 - 4 W REMiet 32/88
Nebenkostenabrechnung; Abrechnungsmodus; Bestimmungsrecht
- KG, 22.03.2010 - 8 U 142/09
Gewerberaummietverhältnis: Anspruch auf Rückzahlung von …
Der Mieter kann Einsicht in die Originalunterlagen verlangen (Bub/Treier/v. Brunn, a.a.O., III. A, Rdnr. 50; vgl. Senatsurteil vom 05. Januar 2004 - 8 U 22/03 - KG Report 2004, 315; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 4. Auflage, Seite 312 f.; Schmidt/ Futterer/ Langenberg, Mietrecht. - AG Saarbrücken, 12.05.2011 - 42 C 464/10
Änderung des Abrechnungsmaßstabs für Mietnebenkosten auf Personenzahl mit der …
Nicht einschlägig ist insoweit die vom Kläger zitierte Rechtsprechung (KG Berlin 8. Zivilsenat, 5.01.2004, Az. 8 U 22/03, OLG Düsseldorf 10. Zivilsenat, 3.02.2000, Aktenzeichen: 10 W 1/00), denn sie betrifft Fälle der Gewerbemiete.Denn durch die erste Abrechnung vom Oktober 2009 hatte er das ihm durch die Klausel allenfalls eingeräumte billige Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB (vgl. KG Berlin 8. Zivilsenat, 5.01.2004, Az. 8 U 22/03, OLG Düsseldorf 10. Zivilsenat, 3.02.2000, Aktenzeichen: 10 W 1/00), ausgeübt.
- KG, 12.03.2012 - 12 U 72/11
Betriebskosten: Keine Belegeinsicht - keine Nachforderung!
Dies stellt sich auch angesichts des Umfangs der jeweiligen Abrechnungsunterlagen als der einfachere und weniger belastende Weg für diese dar, so dass ein berechtigtes Interesse gegeben ist, die Beklagte zunächst auf die Einsichtnahme in die Rechnungsbelege zu verweisen (so auch BGH Urteil vom 08.03.2006 - VIII ZR 78/05; KG Berlin Urteil vom 05.01.2004 - 8 U 22/03). - AG Berlin-Hohenschönhausen, 10.08.2005 - 5 C 56/05
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Kopien der …
Entscheidend ist dabei die Überlegung, dass für den Vermieter mit der bloßen Vorlage der Unterlagen eine deutlich geringere Belastung für sich bzw. das für ihn tätige Personal entsteht, als wenn sämtliche Unterlagen kopiert und an den Mieter übersandt werden müssten (KG, GE 2004, 423f; LG Berlin, GE 2002, 860; GE 2003, 121; LG Zwickau, WuM 2003, 271;… Palandt-Weidenkaff, Komm. z. BGB, 64. Aufl. 2005, § 535, RN 97).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 22/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 31.10.2002 - 8 O 565/01
- OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 22/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …
Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 22/03
Die Frist, innerhalb derer die Liquidität wieder beschafft werden muß, um Zahlungsunfähigkeit auszuschließen, ist nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung kürzer als einen Monat anzusetzen (vgl. BGH NJW 2002, 515, 517 unter Hinweis auf die Begründung zu §§ 20, 21 InsOE, BTDr 12/2443, S. 114); nach verbreiteter Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist nach Ablauf von zwei bis drei Wochen nicht mehr von einer bloßen Zahlungsstockung auszugehen (…vgl. Uhlenbruck, a.a.O. § 17 Rdn. 9). - AG Köln, 09.06.1999 - 73 IN 16/99
Erledigung des Insolvenzverfahrens
Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2004 - 8 U 22/03
Es kann dahingestellt bleiben, ob die unbeachtliche ganz geringfügige Liquiditätslücke nur bei einer Unterdeckung von weniger als 5 % anzusetzen ist, wie bisweilen vertreten wird (vgl. AG Köln, NZI 2000, 89;… Nerlich/Römermann/Mönning, InsO, § 17 Rdnr. 18), da jedenfalls die hier in Rede stehende Deckungslücke nicht mehr als ganz geringfügig beurteilt werden kann.
- OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 4 U 189/05
Gesellschafts- und Insolvenzrecht: Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters …
Rn. 45 1. Soweit dem Ersatzberechtigten Ansprüche auf Rückzahlung gegenüber den begünstigten Gläubigern zustehen, können die Beklagten zwar Abtretung dieser Forderungen Zug um Zug gegen Erfüllung des geltend gemachten Ersatzanspruchs verlangen (BGHZ 146, 264; OLG Hamm, 8 U 22/03).
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