Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 20.07.2005 - 8 U 39/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anfechtung im Sinne von § 131 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO), § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO sowie § 133 Abs. 1 InsO; Anforderungen an das Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung als allgemeine Anfechtungsvoraussetzung im Sinne von § 129 InsO; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO § 129
Anfechtbarkeit einer Zahlung des Schuldners unter geduldeter Überziehung seines Kontos
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 10.05.2005 - 303 O 561/04
- OLG Hamburg, 20.07.2005 - 8 U 39/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 44
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03
Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.2005 - 8 U 39/05
von der Beklagten eingereichte Beschluss des OLG Köln nach § 522 Abs. 2 ZPO ZIP 2004, 2152. - OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01
Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der …
Auszug aus OLG Hamburg, 20.07.2005 - 8 U 39/05
Die Frage der Gläubigerbenachteiligung bei geduldeter Kontoüberziehung wird unterschiedlich behandelt: Wie hier OLG Hamburg (1. Senat) ZIP 2002, 1360, anders der.
- LG Köln, 25.04.2007 - 13 S 375/06
Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Bk auch bei Eröffnung des …
Zwar wird vertreten, dass es für das Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht darauf ankomme, ob eine Überziehung nur von der Bank geduldet war oder aber tatsächlich auf einer der Gemeinschuldnerin gewährten Kreditlinie beruht (so etwa OLG Karlsruhe v. 18.1.2007 - 12 U 185/06, ZIP 2007, 286 ff.; OLG Hamburg v. 20.7.2005 - 8 U 39/05, ZIP 2006, 44 f.; Spliedt, NZI 2007, 228 f.; zweifelnd Schröder, ZInsO 2006, 1, 4). - KG, 09.01.2007 - 7 U 51/06 Etwas anders ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Hamburg ( ZIP 2006, 44 [OLG Hamburg 20.07.2005 - 8 U 39/05] ).
- OLG München, 18.05.2006 - 6 U 4216/05
Gläubigerbenachteiligung bei Zahlungen des Insolvenzschuldners aus debitorischem …
Der Senat schließt sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich der vom Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung 2 U 164/04 vom 13.01.2005 und vom Oberlandesgericht Hamburg in seiner Entscheidung vom 20.07.2005 ( 8 U 39/05 ) begründeten Rechtsprechung an, dass bei einer Zahlung aus einer nur geduldeten Kontoüberziehung (so OLG Hamburg) und auch in den Fällen, in denen die kontoführende Bank eine Zahlung von einem debitorischen Konto leistet, ohne dass vorher ein für die Zahlung ausreichender Kreditrahmen vereinbart worden war (so OLG Stuttgart), eine Gläubigerbenachteiligung gegeben ist.
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