Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 823 Abs 2 BGB, § 826 BGB, § 6 Abs 1 EG-FGV, § 27 Abs 1 EG-FGV, Art 3 Nr 10 EGV 715/2007
Diesel-Abgasskandal: Schadensersatzanspruch aufgrund des Kaufs eines VW Tiguan Sport & Style 4Motion BM 2.0 TDI mit einem Dieselmotor Typ EA 288 Euro 6 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen des Erwerbs eines PKW mit einer illegalen automatischen Abgasabschalteinrichtung
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 25.08.2022 - 8 O 80/22
- OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (20)
- BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21
"Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Rn. 9 (2) Dass die beschriebene emissionsbeeinflussende Einrichtung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 darstellt, weil hierfür jede Einflussnahme auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs ausreicht und die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte insoweit ohne Bedeutung ist (BGH, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, juris Rn. 51), genügt indes nicht für die Annahme von Sittenwidrigkeit.Rn. 26 b. Der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kraftfahrzeugs fällt - unionsrechtlich vorgegeben - in den persönlichen Schutzbereich der § 6 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 EG-FGV in Verbindung mit Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, juris Rn. 21).
In diesem Zusammenhang bedarf es eines Vergleichs der Wirksamkeit des unverändert funktionierenden und derjenigen des verändert funktionierenden Gesamtsystems, und zwar jeweils unter den Bedingungen des normalen Fahrbetriebs im gesamten Unionsgebiet (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, juris Rn. 51).
Das ergibt sich aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, weil die Verwendung einer Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässig und nur unter den besonderen Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ausnahmsweise zulässig ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, juris Rn. 54).
Rn. 42 Die Beklagte hat die aus der Schutzgesetzverletzung folgende Verschuldensvermutung (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, juris Rn. 59) weder ausgeräumt noch einen unvermeidbaren Verbotsirrtum konkret dargelegt.
Da es somit schon an der konkreten Darlegung eines Verbotsirrtums fehlt, kommt es nicht mehr darauf an, ob dieser unvermeidbar gewesen wäre oder ob sich die Beklagte auf eine hypothetische Genehmigung berufen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, BGHZ 237, 245-280, juris Rn. 65).
Auch ohne Kenntnisnahme der vom Fahrzeughersteller ausgegebenen Übereinstimmungsbescheinigung geht der Käufer typischerweise davon aus, dass der Hersteller für das erworbene Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgegeben hat und dass diese die gesetzlich vorgesehene Übereinstimmung mit allen maßgebenden Rechtsakten richtig ausweist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 -, juris Rn. 55 f.).
- BGH, 12.10.2023 - VII ZR 412/21
"Dieselverfahren": Volkswagen AG, EA 288, "Fahrkurvenerkennung"
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Fehlt es hieran, ist bereits der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit nicht erfüllt (BGH, Urteil vom 12.10.2023 - VII ZR 412/21 -, juris Rn. 15 m.w.N.).Für die dazu erforderliche Annahme, die Beklagte habe die Abschalteinrichtung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit und unter billigender Inkaufnahme des Gesetzesverstoßes implementiert, bleibt kein Raum (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21 -, juris Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 21. März 2022 - VIa ZR 334/21 -, juris Rn. 19).
Darüber hinaus scheidet auch ein Schädigungsvorsatz aus (BGH, Urteil vom 12. Oktober 2023 - VII ZR 412/21 -, juris Rn. 17 a.E.).
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Rn. 53 (1) Die Nutzungsentschädigung kann im Wege der Schätzung gemäß § 287 ZPO ermittelt werden, indem der gezahlte Bruttokaufpreis für das Fahrzeug durch die voraussichtliche Restlaufleistung im Erwerbszeitpunkt geteilt und dieser Wert mit den gefahrenen Kilometern multipliziert wird (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, BGHZ 225, 316-352, juris Rn. 80).
- VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Der Senat teilt im Übrigen die Auffassung des EuGH (…Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris Rn. 44) und des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (Urteil vom 20. Februar 2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 401 ff.), dass die Nutzung von Fahrzeugen in Höhen von über 1.000 m über dem Meeresspiegel zu den im Unionsgebiet üblichen Bedingungen gehört. - BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21
"Dieselverfahren"; Gewährung von "kleinem" Schadenersatz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Danach sind Nutzungsvorteile und der Restwert des Fahrzeugs auf den Schadensersatzanspruch erst dann und nur insoweit schadensmindernd anzurechnen, als sie den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs bei Abschluss des Kaufvertrags übersteigen (BGH, Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21 -, juris Rn. 22). - EuGH, 14.07.2022 - C-128/20
GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG) …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Der Senat teilt im Übrigen die Auffassung des EuGH (Urteil vom 14. Juli 2022 - C-128/20 -, juris Rn. 44) und des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (…Urteil vom 20. Februar 2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 401 ff.), dass die Nutzung von Fahrzeugen in Höhen von über 1.000 m über dem Meeresspiegel zu den im Unionsgebiet üblichen Bedingungen gehört. - BGH, 21.01.2020 - VI ZR 346/18
Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Rn. 36 Die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2020 - VI ZR 346/18 -, juris Rn. 9) ist auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil keine Notwendigkeit bestand, der Beklagten wegen einer vom Landgericht abweichenden rechtlichen Beurteilung Gelegenheit zur Ergänzung ihres Sachvortrags oder zum Beweisantritt zu geben. - BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23
Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Dazu muss der Fahrzeughersteller darlegen und beweisen, dass sich sämtliche seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB über die Rechtmäßigkeit der vom Käufer dargelegten und erforderlichenfalls nachgewiesenen Abschalteinrichtung mit allen für die Prüfung nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bedeutsamen Einzelheiten im maßgeblichen Zeitpunkt im Irrtum befanden oder im Falle einer Ressortaufteilung den damit verbundenen Pflichten genügten (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23 -, juris Rn. 14; Senat…, Urteil vom 03.11.2023 - 8 U 104/21 , juris Rn. 48 f.). - BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 14/22
Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Umfang des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
Rn. 62 Auf der Grundlage des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV kann neben dem Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens eine Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten nicht verlangt werden (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2023 - VIa ZR 14/22 -, juris Rn. 13). - BGH, 16.10.2023 - VIa ZR 37/21
Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Umfang des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 397/22
§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV gewährt dem Käufer neben dem Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens keinen Anspruch auf Ersatz weiterer Vermögensnachteile (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2023 - VIa ZR 37/21 -, juris Rn. 19). - OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 8 U 271/21
Haftung eines Pkw-Herstellers für ein Dieselfahrzeug mit Thermofenster; …
- OLG Karlsruhe, 03.11.2023 - 8 U 104/21
Dieselskandal: Voraussetzungen von Thermofenster und Verbotsirrtum
- OLG Karlsruhe, 28.11.2023 - 8 U 291/21
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund der Verwendung eines …
- OLG Karlsruhe, 12.03.2024 - 8 U 427/22
Dieselskandal: Differenz-Schadenersatzanspruch aufgrund der Implementierung eines …
- EuGH, 17.12.2020 - C-693/18
Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH
- BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19
Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen …
- BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20
Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …
- BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 334/21
Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals: …
- OLG Karlsruhe, 14.05.2021 - 8 U 14/20
Erwerb eines Dieselfahrzeugs: Haftung des Kraftfahrzeugherstellers aus …
- OLG Karlsruhe, 08.10.2021 - 8 U 12/20
Sittenwidrige Schädigung durch Entwicklung und Einsatz eines so genannten …
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 - 24 MK 1/21
Bindungswirkung eines Rückrufbescheides des Kraftfahrt-Bundesamtes im Hinblick …
Auch ohne Kenntnisnahme der vom Fahrzeughersteller ausgegebenen Übereinstimmungsbescheinigung geht der Käufer typischerweise davon aus, dass der Hersteller für das erworbene Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgegeben hat und dass diese die gesetzlich vorgesehene Übereinstimmung mit allen maßgebenden Rechtsakten richtig ausweist (BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, juris Rn. 55 f.; Senatsurteile vom 29.11.2024 - 24 U 1424/22 , juris Rn 89 ;… vom 22.02.2024 - 24 U 254/21 , juris Rn. 122 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 29.11.2023 - 22 U 261/21 , juris Rn. 103 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.03.2024 - 8 U 397/22 , juris Rn. 46 ). - OLG Karlsruhe, 30.04.2024 - 8 U 377/22
Diesel-Abgasskandal: Differenzschadensersatz aufgrund des Kaufs eines VW Golf VII …
Gegenteiliges hat die Beklagte weder in diesem noch in anderen Verfahren des Senats, in denen sie eine Beeinflussung der AGR-Rate innerhalb des Temperaturbereichs von -24°C und +70°C ebenfalls eingeräumt hat (u.a. 8 U 201/21 , juris; 8 U 397/22 , juris), vorgetragen.Rn. 15 Soweit sie in anderen Senatsverfahren (u.a. 8 U 201/21 , juris; 8 U 397/22 , juris) vorgebracht hat, dass bestimmte Lastanforderungen und Drehzahlmomente, die insbesondere bei Beschleunigungsvorgängen vorkämen, eine höhere Frischluftzufuhr und damit zugleich eine Reduzierung der AGR-Rate erforderten, kann im Streitfall offenbleiben, ob lastabhängige Reduzierungen der AGR-Rate, die aus physikalischen oder technischen Gründen erforderlich sind, vom Anwendungsbereich des Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 S. 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht erfasst werden.
In einem anderen Senatsverfahren ( 8 U 397/22 , juris) hat sie vielmehr vorgetragen, dass eine Abrampung der AGR-Rate in Abhängigkeit vom Umgebungsdruck "üblicherweise" ab einer Höhe von ca. 800 m erfolgen könne.
Rn. 20 In einem anderen Senatsverfahren mit vergleichbarem Sachverhalt ( 8 U 397/22 , juris) hat die Beklagte die Reduzierung der Abgasrückführungsrate bei dem geringeren Umgebungsdruck ab einer Höhe von 800 m damit begründet, dass andernfalls der Turbolader in höhere Drehbereiche gebracht werden müsste, was ihn beschädigen und als Folge hiervon einen Motorschaden verursachen könnte.
Diese Begründung verfängt schon deshalb nicht, weil ein Fahrzeug auch mit begrenzter Leistung betrieben werden kann, wenn dies zum Schutz einzelner Bauteile wie dem Turbolader erforderlich sein sollte (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Urteil vom 20. Februar 2023 - 3 A 113/18 -, juris Rn. 405; Senat, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, juris Rn. 40 ).
Dieser Abzug ist geboten, weil der Händlerverkaufswert die Gewinnspanne des Händlers beinhaltet sowie die kalkulierten Kosten der von ihm geschuldeten Gewährleistung und deshalb regelmäßig über dem von einem nicht gewerblichen Verkäufer erzielbaren Kaufpreis liegt (Senat, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, juris Rn. 55 ).
- OLG Bremen, 11.10.2024 - 2 U 155/21
Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen
So zeigt die Beklagte bereits nicht auf, inwieweit es nicht möglich sein sollte, den Turbolader oder auch den Motor mit begrenzter Leistung zu betreiben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, Rn. 40, juris;… Urteil vom 30. April 2024 - 8 U 377/22 -, Rn. 20, juris).Ebenso fehlt jede Darstellung, weshalb kein verstärkter Einsatz des SCR-Katalysators zum Ausgleich der reduzierten Abgasrückführungsrate erfolgt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, Rn. 40, juris).
- OLG Karlsruhe, 07.05.2024 - 8 U 8/22
Dieselskandal: Bemessung des Differenzschadens bei mehreren Abschalteinrichtungen
Der Senat legt diese lineare Berechnungsmethode seiner Schätzung in ständiger Rechtsprechung zugrunde (Senat, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 , Rn. 53 ; Senat…, Urteil vom 11. Januar 2022 - 8 U 85/20 , Rn. 41 ).Die Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs mit 1, 6-Liter-Motor veranschlagt der Senat mit 250.000 km (Senat, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 , Rn. 53 ; vgl. zu alledem zuletzt auch BGH, Beschluss v. 30.01.2024 - VIa ZR 673/23).
- OLG Bremen, 18.12.2025 - 2 U 96/22
Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei fahrlässiger Verwendung unzulässiger …
So zeigt die Beklagte bereits nicht auf, inwieweit es nicht möglich sein sollte, den Turbolader oder auch den Motor mit begrenzter Leistung zu betreiben (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, Rn. 40, juris;… Urteil vom 30. April 2024 - 8 U 377/22 -, Rn. 20, juris).Ebenso fehlt jede Darstellung, weshalb kein verstärkter Einsatz des SCR-Katalysators zum Ausgleich der reduzierten Abgasrückführungsrate erfolgt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, Rn. 40, juris).
- OLG Stuttgart, 04.07.2024 - 24 U 2868/22
Bemessung des Differenzschadensersatzes in Dieselskandal-Fällen
Rn. 126 Auch ohne Kenntnisnahme der vom Fahrzeughersteller ausgegebenen Übereinstimmungsbescheinigung geht der Käufer typischerweise davon aus, dass der Hersteller für das erworbene Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgegeben hat und dass diese die gesetzlich vorgesehene Übereinstimmung mit allen maßgebenden Rechtsakten richtig ausweist (BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, juris Rn. 55 f.; Senatsurteile vom 29.11.2024 - 24 U 1424/22 , juris Rn 89 ;… vom 22.02.2024 - 24 U 254/21 , juris Rn. 122 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 29.11.2023 - 22 U 261/21 , juris Rn. 103 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.03.2024 - 8 U 397/22 , juris Rn. 46 ). - OLG Karlsruhe, 09.04.2024 - 8 U 370/22
Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einer "Korrekturfunktion" …
Der Senat legt diese lineare Berechnungsmethode seiner Schätzung in ständiger Rechtsprechung zugrunde (Senat, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, Rn. 53 ; Senat…, Urteil vom 11. Januar 2022 - 8 U 85/20 -, Rn. 41 ).Die Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs mit 1, 6-Liter-Motor veranschlagt der Senat mit 250.000 km (Senat, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 -, Rn. 53 ).
- OLG Stuttgart, 13.03.2025 - 24 U 2421/22
Diesel-Abgasskandal: Bedeutung einer Kaufvertrags-Klausel über die Abtretung von …
Rn. 87 Auch ohne Kenntnisnahme der vom Fahrzeughersteller ausgegebenen Übereinstimmungsbescheinigung geht der Käufer typischerweise davon aus, dass der Hersteller für das erworbene Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgegeben hat und dass diese die gesetzlich vorgesehene Übereinstimmung mit allen maßgebenden Rechtsakten richtig ausweist (BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, juris Rn. 55 f.; Senatsurteile vom 29.02.2024 - 24 U 1424/22 , juris Rn 89 ;… vom 22.02.2024 - 24 U 254/21 , juris Rn. 122 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 29.11.2023 - 22 U 261/21 , juris Rn. 103 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.03.2024 - 8 U 397/22 , juris Rn. 46 ). - OLG Stuttgart, 12.03.2026 - 24 U 315/23
Relevanz behördlicher Vorkenntnisse und der Grenzwertkausalität bei Ansprüchen …
Sie ist nicht gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 2 VO 715/2007/EG ausnahmsweise zulässig, da keiner der unter lit. a bis c aufgeführten Ausnahmetatbestände vorliegt ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. März 2024 - 8 U 397/22 , Rn. 30 ff., juris; OVG Schleswig Urteil vom 25. September 2025 - 4 LB 36/23, BeckRS 2025, 24987 Rn. 128 ff.; OLG München Urteil v. 16.5.2024 - 8 U 1550/22, BeckRS 2024, 11301 Rn. 59 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 29. Januar 2026 - 2 U 106/22, Rn. 48 ff., juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 2 U 96/22, Rn. 58 ff., Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 11. Oktober 2024 - 2 U 155/21, Rn. 38 ff., juris; i.Erg. - OLG Stuttgart, 21.11.2024 - 24 U 891/22
Differenzschadensersatz und Vorteilsausgleichung bei Vorliegen unzulässiger …
Rn. 80 Auch ohne Kenntnisnahme der vom Fahrzeughersteller ausgegebenen Übereinstimmungsbescheinigung geht der Käufer typischerweise davon aus, dass der Hersteller für das erworbene Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgegeben hat und dass diese die gesetzlich vorgesehene Übereinstimmung mit allen maßgebenden Rechtsakten richtig ausweist (BGH…, Urteil vom 26.06.2023 - VIa ZR 335/21 -, juris Rn. 55 f.; Senatsurteile vom 29.02.2024 - 24 U 1424/22 , juris Rn 89 ;… vom 22.02.2024 - 24 U 254/21 , juris Rn. 122 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 29.11.2023 - 22 U 261/21 , juris Rn. 103 ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.03.2024 - 8 U 397/22 , juris Rn. 46 ). - OLG Stuttgart, 06.06.2024 - 24 U 1328/22
Bemessung des Differenzschadensersatzes in Dieselskandal-Fällen
- OLG Karlsruhe, 24.07.2024 - 4 U 98/22
Haftung eines Automobilherstellers bei Installation einer Abschalteinrichtung in …
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