Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 126 b; ; BGB § ... 247; ; BGB § 306; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.; ; ZPO § 313 a Abs. 1, S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; VVG § 5 a; ; VVG § 5 a Abs. 1; ; VVG § 5 a Abs. 2; ; VVG § 5 a Abs. 2 S. 1; ; VAG § 10 a; ; AVB § 6 Abs. 1; ; AVB § 6 Abs. 2; ; AVB § 17 Abs. 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Form- und fristgemäßer Widerspruch gegen den Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Rentenversicherung - Rückkaufswert bei fondsgebundener Versicherung?
- IWW (Kurzinformation)
Rückkaufswert bei fondsgebundener Versicherung?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Rückzahlung von Zahlungen auf Rentenversicherungsvertrag; Wirksamkeit eines Widerrufs; Unvollständigkeit von Versicherungsunterlagen; Imhalt der gebotenen Verbraucherinformation; Erfordernis einer klaren und durchschaubaren Darstellung des Rückkaufswertes ...
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 16.01.2003 - 11 O 5511/02
- OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
Papierfundstellen
- VersR 2004, 182
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen
Auszug aus OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
Die vom Kläger unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH vom 09.05.2001 (VersR 2001, 839 und 841) behauptete Intransparenz der Versicherungsbedingungen, insbesondere von § 6 der verfahrensgegenständlichen AVB, stellt keine Unvollständigkeit i.S.d. § 5 a Abs. 2 S. 1 VVG dar. - OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 U 222/99
Betriebshaftpflichtversicherung - außerordentliche Kündigung wegen …
Auszug aus OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
a) Eine derartige Umdeutung ist ebenso möglich wie bei einer unzulässigen außerordentlichen Kündigung (…vgl. Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 8 Rn 8 ff; OLG Hamm VersR 86, 759; OLG Düsseldorf, NVersZ 2001, 571). - OLG Celle, 20.06.2003 - 8 U 170/02
Bestehen eines verschuldensunabhängigen Widerspruchsrechts des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
Für eine erweiternde Auslegung des Widerspruchsrechts nach § 5 a Abs. 2 VVG auf Fällen von unwirksamen Klauseln besteht deshalb keine Veranlassung; zudem ist bei den vorliegenden Verträgen -unstreitig- eine Vertragsanpassung, d.h. eine Umgestaltung der bisherigen AGB erfolgt (…van Bühren, a.a.O.; Landgericht Stuttgart, Urteil vom 07.07.2003, Az.: 22 O 101/03; OLG Celle, VersR 2003, 1113). - OLG Hamm, 24.05.1985 - 20 U 260/84
Umdeutung einer "mit sofortiger Wirkung" ausgesprochenen Kündigung eines …
Auszug aus OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03
a) Eine derartige Umdeutung ist ebenso möglich wie bei einer unzulässigen außerordentlichen Kündigung (…vgl. Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 8 Rn 8 ff; OLG Hamm VersR 86, 759; OLG Düsseldorf, NVersZ 2001, 571).
- OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 7 U 169/18
Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Nichtaushändigung einer …
Bei einer fondsgebundenen Versicherung ist der Versicherer stattdessen zu der Mitteilung verpflichtet, dass Angaben über den künftigen Wert der Fondsanteile nicht gemacht werden können ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. März 2016 - 12 U 141/15 , VersR 2016, 908 , juris Rn. 56 ; OLG Nürnberg, Urteil vom 22. September 2003 - 8 U 632/03, VersR 2004, 182, sub. - OLG Hamm, 02.05.2018 - 20 U 42/18
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
Rn. 49 Eine konkrete Angabe des Rückkaufswerts kann wegen der Wertschwankungen des Fonds nicht erfolgen und ist daher auch nicht geschuldet (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 15.08.2017 - 12 U 97/17, NJW-RR 2017, 1377, Rn. 60; vgl. auch schon OLG Nürnberg, Urteil vom 22.09.2003 - 8 U 632/03, VersR 2004, 182). - OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 79/18
Anforderungen an die Verbraucherinformationen beim Abschluss einer …
Rn. 42 Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung müssen Rückkaufswerte nicht beziffert angegeben werden, weil bei dieser Versicherungsform der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung der Fonds am Kapitalmarkt ist und daher schlechterdings nicht prognostiziert werden kann (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182).
- OLG Köln, 27.11.2015 - 20 U 105/15
Anforderungen an Inhalt und Umfang der dem Versicherungsnehmer zu überlassenden …
Bei dieser Versicherungsform ist der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung der Fonds am Kapitalmarkt und kann daher schlechterdings nicht prognostiziert werden (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182). - OLG Köln, 16.03.2012 - 20 U 243/11
Bereicherungsrechtliches Rückabwicklungsbegehren eines …
Bei dieser Versicherungsform ist der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung des Fonds am Kapitalmarkt und kann daher schlechterdings nicht prognostiziert werden (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182). - OLG Köln, 16.03.2012 - 20 U 242/11
Bereicherungsrechtliches Rückabwicklungsbegehren eines …
Bei dieser Versicherungsform ist der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung des Fonds am Kapitalmarkt und kann daher schlechterdings nicht prognostiziert werden (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182). - OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 10 U 66/05 Mit dem Oberlandesgericht Nürnberg ( VersR 2004, 182 [OLG Nürnberg 22.09.2003 - 8 U 632/03] ) ist zwar davon auszugehen, dass die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( VersR 2001, 839, 841 [BGH 09.05.2001 - IV ZR 138/99] ), die eine klare und durchschaubare Darstellung des Rückkaufswerts verlangen, auf die fondsgebundene Lebensversicherung wegen der nicht voraussehbaren Wertentwicklung des Aktienmarktes nicht ohne weiteres übertragbar sind.
- OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18 Rn. 36 Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung müssen Rückkaufswerte nicht beziffert angegeben werden, weil bei dieser Versicherungsform der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung der Fonds am Kapitalmarkt ist und daher schlechterdings nicht prognostiziert werden kann (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182).
- OLG Köln, 27.02.2015 - 20 U 183/14
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
Bei dieser Versicherungsform ist der künftige Verlauf abhängig von der - nicht vorherzusagenden - Entwicklung der Fonds am Kapitalmarkt und kann daher schlechterdings nicht prognostiziert werden (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2004, 182). - OLG Bamberg, 21.02.2007 - 1 U 130/06
Wirksamkeit des Stornoabzugs auf fondsgebundene Lebensversicherungen und …
Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des OLG Nürnberg ( VersR 2004, 182 f. ) und des OLG Hamm (r + s 06, 465 f.) an. - LG Bonn, 15.02.2013 - 9 O 124/12
Rückzahlung der geleisteten Prämien aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung …
- LG Dortmund, 07.04.2005 - 2 S 54/04
Berechnung des Rückkaufswertes sowie Abzug der Abschlusskosten einer …
- OLG Brandenburg, 11.08.2021 - 11 U 215/20
Wirksamkeit eines Versicherungsvertrags Formale Voraussetzungen für den wirksamen …
- LG Köln, 21.01.2009 - 26 S 4/08
Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der Verwendung von Beiträgen bei Anlage von …
- AG Köln, 16.11.2006 - 121 C 364/06
Anspruch auf Zahlung eines Rückkaufswerts nach Kündigung einer fondsgebundenen …
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