Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
GKG § 40, § 44, § 68 Abs. 1; ZPO § 254
Streitwert einer Stufenklage im Zusammenhang mit Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung - IWW
§ 44 ZPO, § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO, § 5 ZPO
Gebührenstreitwert, Stufenklage - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Der Streitwert einer Stufenklage, mit der zunächst Auskunft über Beitragsanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung verlangt wird und bei der es nicht zu einer Bezifferung des Feststellungs- und Leistungsantrags kommt, kann nicht anhand des Durchschnitts ...
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Streitwert einer Stufenklage auf Rückzahlung angeblich zu viel gezahlter Beitragsanpassungen im Rahmen der privaten Krankenversicherung Bemessung der voraussichtlichen Zuvielforderung anhand allgemeiner Erkenntnisse
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2023 - 8 O 1438/22
- OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 484
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (16)
- LG Nürnberg-Fürth, 11.09.2023 - 2 O 5971/21
Streitwertbemessung bei Stufenklagen in Prämienanpassungsverfahren
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Sie berücksichtigt nicht, dass das wirtschaftliche Interesse gerade für das konkrete Verfahren ermittelt werden muss (vgl. ausführlich: LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 11.09.2023 - 2 O 5971/21, BeckRS 2023, 24361 Rn. 7 ff.; die dagegen erhobene Beschwerde wurde zurückgewiesen: OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.09.2023 - 8 W 1883/23, BeckRS 2023, 26284).Rn. 31 Unter Anlehnung an die oben zitierte Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11.09.2023 (2 O 5971/21, BeckRS 2023, 24361 Rn. 8 ff. zur Wertfestsetzung betreffend ein Auskunftsbegehren zu "auslösenden Faktoren"; die dagegen erhobene Beschwerde wurde zurückgewiesen: OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.09.2023 - 8 W 1883/23, BeckRS 2023, 26284) hält es der Senat für nicht sachgerecht, derartige Durchschnittswerte aus anderen, individuell ausgewählten Verfahren mangels statistischer Relevanz zur Wertermittlung für einzelne andere Vertragsverhältnisse vergleichsweise heranzuziehen.
- OLG Nürnberg, 21.09.2023 - 8 W 1883/23
Streitwert der Stufenklage zu Beitragserhöhungen in der privaten …
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Sie berücksichtigt nicht, dass das wirtschaftliche Interesse gerade für das konkrete Verfahren ermittelt werden muss (vgl. ausführlich: LG Nürnberg-Fürth…, Beschluss vom 11.09.2023 - 2 O 5971/21, BeckRS 2023, 24361 Rn. 7 ff.; die dagegen erhobene Beschwerde wurde zurückgewiesen: OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.09.2023 - 8 W 1883/23, BeckRS 2023, 26284).Rn. 31 Unter Anlehnung an die oben zitierte Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11.09.2023 (…2 O 5971/21, BeckRS 2023, 24361 Rn. 8 ff. zur Wertfestsetzung betreffend ein Auskunftsbegehren zu "auslösenden Faktoren"; die dagegen erhobene Beschwerde wurde zurückgewiesen: OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.09.2023 - 8 W 1883/23, BeckRS 2023, 26284) hält es der Senat für nicht sachgerecht, derartige Durchschnittswerte aus anderen, individuell ausgewählten Verfahren mangels statistischer Relevanz zur Wertermittlung für einzelne andere Vertragsverhältnisse vergleichsweise heranzuziehen.
- OLG München, 01.03.2023 - 38 U 7394/22
Streitwert einer Stufenklage bei Streit um Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in …
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Rn. 32 Zu berücksichtigen ist, dass eine derartig pauschalierte Wertermittlung schon objektiv nicht erforderlich ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 01.03.2023 - 38 U 7394/22 e, juris Rn. 9).Rn. 44 Es bestehen - wie oben dargelegt - genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine abweichende Schätzung in freier Ermessensausübung gemäß § 3 ZPO, § 48 Abs. 1 GKG, etwa anhand von - gerichtsbekannten - statistisch relevanten Durchschnittswerten (vgl. OLG München, Beschluss vom 01.03.2023 - 38 U 7394/22 e, juris Rn. 10 ff.).
- OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 8 U 2907/21
Erfolglose Klage gegen PKV-Beitragserhöhungen; rechtsmissbräuchliches …
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Rn. 4 Den Streitwert des vollständig im Wege der Stufenklage verfolgten Klagebegehrens hat das Gericht mangels anderer Anhaltspunkte gemäß § 3 ZPO auf 4.000,00 EUR geschätzt (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 14. März 2022 - 8 U 2907/21 - VersR 2022, 622, juris Tz. 56).Es war daher gerechtfertigt, den Wert gem. § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO auf 4.000,00 EUR zu schätzen (vgl. Senatsurteil vom 14.03.2022 - 8 U 2907/21, juris Rn. 56).
- OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23
Festsetzung des Gebührenwerts einer Stufenklage
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Auch eine Studie zur durchschnittlichen Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung muss für Zwecke der Streitwertermittlung mit dem konkreten Versicherungsvertrag der Klagepartei in Bezug gesetzt werden (Abgrenzung von OLG Saarbrücken, r+s 2023, 965).Rn. 15 Der jüngst veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken zu einem vergleichbaren Parallelfall derselben Prozessbevollmächtigten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.08.2023 - 5 W 43/23, r+s 2023, 965 = VersR 2023, 1464) vermag der Senat nicht beizutreten; sie überzeugt weder in der Begründung noch im Ergebnis.
- BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14
Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses …
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Vorliegend handelt es sich (im Unterschied zu: BGH, Beschluss vom 17.11.2015 - II ZB 8/14, juris) um eine vermögensrechtliche Streitigkeit, für welche sich der Gegenstandswert nach den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Vorschriften richtet (vgl. § 23 Abs. 1 Sätze 1 u. 2 RVG). - OLG Celle, 15.12.2022 - 8 U 165/22
Voraussetzungen und Reichweite des Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DS-GVO
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Dass der Kläger diesen Anspruch noch nicht (abschließend) beziffert hat, was er - nach seiner Darstellung - nicht kann und wofür er deshalb der Auskunft bedarf, ist unschädlich; vielmehr sind in diesen Fällen die Erwartungen des Klägers bei Klageerhebung maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 219/13, NJW-RR 2014, 1025; OLG Celle, Urteil vom 15.12.2022 - 8 U 165/22, juris Rn. 156;… Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16.160;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 43. Aufl., § 3 Rn. 141). - BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09
Antimykotischer Nagellack II
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.06.2012 - X ZR 104/09, juris Rn. 6 …und vom 04.02.2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2;… Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 5. Aufl, § 254 Rn. 86). - BGH, 02.07.2014 - XII ZB 219/13
Stufenklage in einer vermögensrechtlichen Familienstreitsache: Zulassung der …
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Dass der Kläger diesen Anspruch noch nicht (abschließend) beziffert hat, was er - nach seiner Darstellung - nicht kann und wofür er deshalb der Auskunft bedarf, ist unschädlich; vielmehr sind in diesen Fällen die Erwartungen des Klägers bei Klageerhebung maßgebend (vgl. BGH, Beschluss vom 02.07.2014 - XII ZB 219/13, NJW-RR 2014, 1025; OLG Celle…, Urteil vom 15.12.2022 - 8 U 165/22, juris Rn. 156;… Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16.160;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 43. Aufl., § 3 Rn. 141). - BGH, 04.02.2015 - III ZR 62/14
Bemessung der auf einen GmbH-Geschäftsanteil entfallenden Gewinnansprüche im …
Auszug aus OLG Nürnberg, 30.11.2023 - 8 W 2318/23
Offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, haben außer Betracht zu bleiben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.06.2012 - X ZR 104/09, juris Rn. 6 und vom 04.02.2015 - III ZR 62/14, juris Rn. 2;… Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 5. Aufl, § 254 Rn. 86). - OLG Brandenburg, 09.06.2023 - 1 W 11/23
Befangenheitsantrag gegen alle Richter einer Kammer einschließlich früherer …
- LG Darmstadt, 05.10.2022 - 28 O 273/21
- OLG Rostock, 13.06.2023 - 4 W 10/23
Streitwert für eine Stufenklage wegen Rückforderung zuviel gezahlter …
- LG Regensburg, 23.06.2023 - 33 O 955/22
Beschwerdebegründung, Bezuggenommen, Richter am Landgericht, Gründe/Tenor, …
- OLG Brandenburg, 13.04.2021 - 3 W 25/21
Streitwert einer Klage auf Auskunftserteilung über den Wert des Nachlasses zum …
- OLG Nürnberg, 02.11.2023 - 8 W 2163/23
Streitwertbestimmung Stufenklage - Auskunft über Beitragsanpassungen im Rahmen …
- KG, 30.10.2024 - 21 W 35/24
Verzögerungsgebühr bei Anberaumung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung …
Diese Auffassung teilt der Senat, zumal neue vorgetragene Tatsachen im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigen sind (vgl. OLG München, Beschluss v. 17.07.2000 - 11 W 2003/00; vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 30.11.2023 - 8 W 2318/23 - Rn. 23;… BeckOK KostR/Laube, 46. Ed. 1.7.2024 GKG § 69 Rn. 40, § 68 Rn. 151 m.w.N.).Rn. 28 Das Beschwerdegericht hat die Entscheidung der Vorinstanz in vollem Umfang zu überprüfen und ist insbesondere auch bei dem vom Ausgangsgericht ausgeübten Ermessen nicht auf eine Kontrolle von Ermessensfehlern beschränkt (OLG München, Beschluss v. 17.07.2000 - 11 W 2003/00; vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 30.11.2023 - 8 W 2318/23 - Rn. 23;… BeckOK KostR/Laube, 46. Ed. 1.7.2024 GKG § 69 Rn. 40, § 68 Rn. 151 m.w.N.).
- OLG Dresden, 16.07.2025 - 4 U 1448/22
Stufenklage eines Versicherten gegen Beitragsanpassungen seiner privaten …
Sie sind für das Gericht jedoch nicht bindend, sondern nur indiziell zu berücksichtigen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2023 - 8 W 2318/23 - juris). - KG, 07.04.2025 - 21 W 11/25
Voraussetzungen für die Verhängung einer Verzögerungsgebühr wegen der …
Rn. 72 Das Beschwerdegericht hat die Entscheidung der Vorinstanz in vollem Umfang zu überprüfen und ist insbesondere auch bei dem vom Ausgangsgericht ausgeübten Ermessen nicht auf eine Kontrolle von Ermessensfehlern beschränkt (OLG München, Beschluss v. 17.07.2000 - 11 W 2003/00; vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 30.11.2023 - 8 W 2318/23 - Rn. 23;… BeckOK KostR/Laube, 46. Ed. 1.7.2024 GKG § 69 Rn. 40, § 68 Rn. 151 m.w.N.). - KG, 12.03.2024 - 14 U 57/23
Auskunftsanspruch eines Versicherten auf Vorlage von Informationsschreiben über …
Rn. 17 Soweit der Kläger den Streitwert mit 10.750 EUR beziffert hat, ist dies für den Senat nicht nachvollziehbar und deshalb nicht zu berücksichtigen (für einen vergleichbaren Fall ebenso OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2023 - 8 W 2318/23 -, BeckRS 2023, 34018 Rn. 27 ff.; a.A. Saarländisches OLG…, Beschluss vom 28.08.2023 - 5 W 43/23 -, juris Rn. 20 m.w.N.). - KG, 07.04.2025 - 21 W 12/25
Verhängung einer gerichtlichen Verzögerungsgebühr: Kausalität des …
Rn. 75 Das Beschwerdegericht hat die Entscheidung der Vorinstanz in vollem Umfang zu überprüfen und ist insbesondere auch bei dem vom Ausgangsgericht ausgeübten Ermessen nicht auf eine Kontrolle von Ermessensfehlern beschränkt (OLG München, Beschluss v. 17.07.2000 - 11 W 2003/00; vgl. OLG Nürnberg, Beschluss v. 30.11.2023 - 8 W 2318/23 - Rn. 23;… BeckOK KostR/Laube, 46. Ed. 1.7.2024 GKG § 69 Rn. 40, § 68 Rn. 151 m.w.N.).
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