Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Vergütungsanspruch des Ergänzungspflegers vor Verpflichtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wiesbaden, 27.01.2017 - 539 F 175/16
- OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17
- BGH, 15.01.2020 - XII ZB 627/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17
Unter Verweis auf die Rechtsprechung des BGH vom 02.03.2016 zu Az. XII ZB 196/13 wendete sich der Bezirksrevisor gegen den Ansatz einer Vergütung des Ergänzungspflegers vor der Verpflichtung am 24.09.2015.Die Entscheidung steht nicht im Widerspruch zu der von der Beschwerdeführerin zitierten, zum Betreuungsrecht ergangenen Entscheidung des BGH vom 02.03.2016 (FamRZ 2016, 1072), die eine Vergütungsfähigkeit für den Zeitraum zwischen dem Ende der vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf und der Einrichtung der Betreuung in der Hauptsache ablehnt.
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17
Stattdessen hat umgekehrt eine mit dem grundrechtlichen Schutz der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarende Vergütung eines Vormunds oder Pflegers gerade auch eine Erstattung der anteiligen Bürokosten vorzusehen (vgl. BVerfG, NJW 1980, 2179). - BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01
Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17
Davon, dass die in § 3 Abs. 1 VBVG vorgesehenen Stundensätze dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe entsprechend sämtliche Bürotätigkeiten mit abdecken, kann - entgegen der seit dem 01.07.2005 für die Vergütung des Berufsbetreuers geltenden Rechtslage, die in den §§ 4 ff. VBVG eine Vergütung in Form von Fallpauschalen vorsieht (…Deinert/Lütgens, Die Vergütungs des Betreuers, 6. Auflage, Rn. 731) - für das Recht der Vormundschaft und Pflegschaft genauso wenig ausgegangen werden wie für das diesem entsprechende vom 01.01.1999 bis zum 30.06.2005 in § 1836 Abs. 2 BGB a.F. i.V.m. § 1 BVormG geregelte Betreuungsrecht (…vgl. OLG Bremen a.a.O.; vgl. auch in Bezug auf den Aufwendungsersatz für die Tätigkeiten angestellten Büropersonals BGH FamRZ 2006, 111).
- VerfGH Bayern, 09.02.2012 - 31-VI-11
Verletzung rechtlichen Gehörs in einer familienrechtlichen Kostensache
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17
Der Beschwerdeführerin ist darin Recht zu geben, dass im Grundsatz für das Entstehen eines Aufwendungsersatz- und Vergütungsanspruchs eine förmliche Bestellung des Ergänzungspflegers nach §§ 1915, 1789 BGB erforderlich ist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2012, 1890; OLG Karlsruhe OLGR 2002, 232). - BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17
Der Ansatz eines zeitlichen Aufwands für das Lesen des gerichtlichen Schriftsatzes, die Anlegung der Akte und die Verpflichtung vor dem Rechtspfleger von insgesamt 68 Minuten begegnet im Rahmen der durch den Senat vorzunehmenden Plausibilitätskontrolle (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76;… MüKoBGB/Fröschle, § 1836 Rn. 21) keinen Bedenken. - OLG Brandenburg, 06.11.2001 - 9 WF 176/01
Verfahrenspfleger: Zuständigkeitsbereich und Aufwendungsersatz
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17
Mit der aus diesem Systemwechsel der Vergütungspraxis zu ziehenden Schlussfolgerung, dass für die Zeit ab dem 01.01.1999 ein Festhalten an dem Grundsatz, dass alle mit der Amtstätigkeit in Verbindung stehenden Bürotätigkeiten mit den Stundensätzen der Vergütung abgegolten seien, nicht mehr gerechtfertigt sei (…OLG Bremen a.a.O.;… vgl. entsprechend im Hinblick auf den Aufwendungsersatz für Büroarbeiten durch angestelltes Personal auch BGH a.a.O.), setzt sich die wenige Jahre nach der genannten Reform ergangene Entscheidung des OLG Brandenburg (FPR 2002, 280), die sich gegen die Vergütungsfähigkeit von Bürokosten ausspricht, ohne allerdings trennscharf zwischen allgemeinen und fallbezogenen Kosten der Büroführung zu unterscheiden, nicht auseinander. - OLG Bremen, 15.11.1999 - 4 W 15/99
Festsetzung einer Vergütung für eine fallbezogen tätige Bürokraft neben der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.09.2017 - 8 WF 2/17
Richtigerweise zu unterscheiden ist unter den mit der Amtsführung in Verbindung stehenden Bürokosten vielmehr zwischen den sog. allgemeinen Kosten der Büroführung, die nicht erstattungsfähig sind (z.B. Miete, Reinigung, Anschaffung von Schreibmaterial, Grundgebühren der Telekomunikation) und sogenannten fallbezogenen Bürokosten, die im Unterschied zu den vorgenannten Aufwendungen in einem konkreten Zusammenhang zur Führung der einzelnen Pflegschaft stehen (vgl. OLG Bremen, FamRZ 2000, 555).
- OLG Zweibrücken, 29.10.2020 - 6 W 74/20
Auf Bestellung eines Nachlasspflegers kann nicht unter Verweis auf die …
Auch für zwangsläufig vor der Bestellung liegende Tätigkeiten besteht ein Vergütungsanspruch nicht (vgl. BGH NJOZ 2020, 1099 entgegen OLG Frankfurt, Beschl. 22.09.2017, 8 WF 2/17, BeckRS 2017, 159403). - OLG Frankfurt, 12.04.2024 - 21 W 9/24
Keine Vergütung für Tätigkeiten von Mitarbeitern des Nachlasspflegers
Denn schon unter dem vor Inkraftreten des § 1888 BGB n.F. maßgeblichen Rechtszustand gingen Rechtsprechung und Literatur überwiegend davon aus, dass der Nachlasspfleger den ihm aus der Zuziehung eigener Hilfskräfte entstandenen Aufwand aus den ihm für die eigene Tätigkeit zustehenden Stundensätzen zu decken habe (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 30.11.2022 - 1-15 W 260/18, juris Rn. 28 a.E.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2017 - 8 WF 2/17, juris, Rn. 24).
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