Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 |
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Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege; Rechtmäßigkeitskontrolle einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung; Abwehrrecht des Vorhabenträgers einer bestandskräftig planfestgestellten Deponie für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege; Rechtmäßigkeitskontrolle einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung; Abwehrrecht des Vorhabenträgers einer bestandskräftig planfestgestellten Deponie für ...
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 206
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (22)
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1981 - 5 S 1353/80
Teileinziehung einer Straße; Anliegergebrauch; Sperrung
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Die Beklagte kann die behauptete Fehlerhaftigkeit dieser Rechtsauffassung - ungeachtet der Tatsache, dass es hier um landesrechtliche Vorschriften geht - schon deshalb nicht auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 25. Juni 1981 - 5 S 1353/80 (NJW 1982, 402/403) stützen, weil diese ebenfalls davon ausgeht, dass der unbestimmte Gesetzesbegriff "überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit" gerichtlich voll überprüfbar ist.Rn. 31 Die von der Beklagten in Bezug genommene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 25.6.1981 - 5 S 1353/80 - NJW 1982, 402/403) ist hier dagegen nicht einschlägig.
Rn. 34 Die Beklagte begründet die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit der von ihr behaupteten Abweichung der Rechtsauffassung des Erstgerichts von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U.v. 25.6.1981 - 5 S 13530/80 - NJW 1982, 402/403), wonach der Anliegergebrauch auf die tatsächliche Beschaffenheit und Eignung des (eingezogenen) Wegs beschränkt ist.
Überdies ist diese auch deswegen nicht gegeben, weil eine solche abweichende Rechtsmeinung, wie oben unter III.1.2.1 ausgeführt, dem Urteil vom 25. Juni 1981 (5 S 13530/80 - NJW 1982, 402/403) des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entgegen dem Vorbringen der Beklagten gerade nicht zu entnehmen ist.
- VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1454
3. Änderung des Bebauungsplans "Holzheim-West" ist unwirksam
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
... an die Beigeladenen zu 1 bis 4. Die 3. Änderung des Bebauungsplans "H...-West" trat am 26. März 2012 in Kraft und wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf die Normenkontrollklage der Klägerin hin mit Urteil vom 20. Mai 2014 - 15 N 12.1454 - für unwirksam erklärt.Denn mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Mai 2014 - 15 N 12.1454 - ist dieser Bebauungsplan rechtskräftig für unwirksam erklärt worden (§ 121 VwGO).
Rn. 25 Diese allgemeinverbindliche Entscheidung (§ 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO) bestätigt die vom Verwaltungsgericht im hier angefochtenen Urteil vertretene Auffassung, dass die Beklagte die Interessen der Klägerin nur unzureichend in ihre Abwägung eingestellt hat und dass die 3. Änderung des Bebauungsplans "H...-West" daher abwägungsfehlerhaft ist (BayVGH, U.v. 20.5.2014 a.a.O. Rn. 37 ff.).
Zum anderen erweisen sich die mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele als nur vorgeschoben, weil die ersatzlose Herausnahme einzelner Grundstücke aus dem öffentlichen Wegenetz kein schlüssiges Konzept für eine sinnvolle Gesamt- oder Neuordnung der im Gebiet des Bebauungsplans befindlichen öffentlichen Verkehrsflächen erkennen lässt (vgl. im Einzelnen BayVGH, U.v. 20.5.2014 - 15 N 12.1454 - Rn. 32 ff.).
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
{ABSCHNITT:Tenor} I. Das Verfahren wird, soweit die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 die Zulassung der Berufung beantragt haben, abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 8 ZB 15.2320 eingestellt.Die bis zur Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten des unter dem Aktenzeichen 8 ZB 13.647 geführten Zulassungsverfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 jeweils zu einem Viertel; die nach der Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten trägt die Beklagte.
Die Kosten des Verfahrens 8 ZB 15.2320 tragen die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 jeweils zu einem Drittel.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren 8 ZB 13.647 und für das Verfahren 8 ZB 15.2320 wird auf jeweils 7.500,- Euro festgesetzt.
- VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
Mindestfahrbahnbreite für Wohnstraßen; Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Allerdings ist die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs insbesondere dann nicht ausgeschlossen, wenn es um die Erreichbarkeit des Grundstücks des Anliegers oder Nutzers in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit durch die Einziehung wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger bzw. Nutzer dadurch auch gravierend betroffen ist (vgl. BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - FStBay 2012, Rn. 58;… Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand: 15.10.2014, Art. 8 Rn. 51).Rn. 23 1.2.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Behörde nicht nur bei der Beurteilung des Verlusts der Verkehrsbedeutung, sondern auch bei der Frage, ob überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum und auch keine Einschätzungsprärogative zustehen (BVerwG, U.v. 22.8.1978 - 4 C 34.76 - DÖV 1979, 907/908; U.v. 11.11.1983 - 4 C 40, 41.80 - DVBl 1984, 383/339; BayVGH, U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - juris Rn. 19 m.w.N.).
... und ... der Gemarkung H... verlaufenden eingezogenen Feld- und Waldwege zu Recht die Klagebefugnis der Klägerin bejaht hat und die von ihr vertretene Rechtsauffassung im Einklang mit den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2011 (Az. 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667) und vom 31. Mai 2011 (Az. 8 B 10.1653 - juris Rn. 15) steht.
- VGH Bayern, 06.10.2011 - 8 CS 11.1220
Kein Anspruch eines Anliegers auf allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Rn. 13 Ein Anlieger oder Nutzer einer Straße kann eine Einziehungsverfügung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG nicht in jedem Fall mit Rechtsbehelfen angreifen (§ 42 Abs. 2 VwGO; BayVGH, B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - BayVBl. 2012, 666).Namentlich findet ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle der straßenrechtlichen Einziehungsverfügung statt (BayVGH, B.v. 6.10.2011 a.a.O.).
... und ... der Gemarkung H... verlaufenden eingezogenen Feld- und Waldwege zu Recht die Klagebefugnis der Klägerin bejaht hat und die von ihr vertretene Rechtsauffassung im Einklang mit den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2011 (Az. 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667) und vom 31. Mai 2011 (…Az. 8 B 10.1653 - juris Rn. 15) steht.
- BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Rn. 30 Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur baurechtlichen Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich darf eine Gemeinde ein zumutbares Angebot des Bauherren, selbst sein Grundstück zu erschließen, nicht ohne Weiteres ablehnen (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 m.w.N.;… vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 1.5.2015, § 35 Rnr. 72 m.w.N.).Danach ist von einer gesicherten Erschließung nicht erst dann auszugehen, wenn der Bauwerber die Erschließungsaufgabe vertraglich übernommen hat; vielmehr genügt es, dass der Gemeinde ein zumutbares, hinreichend konkretes Erschließungsangebot vorgelegen hat, um das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BayVBl 2011, 183/185 [insoweit nicht veröffentlicht in BVerwGE 137, 74]).
- BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81
Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Rn. 30 Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur baurechtlichen Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich darf eine Gemeinde ein zumutbares Angebot des Bauherren, selbst sein Grundstück zu erschließen, nicht ohne Weiteres ablehnen (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 m.w.N.;… vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 1.5.2015, § 35 Rnr. 72 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Auch in dem von der Beklagten zitierten Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 (NVwZ-RR 2007, 73) werden die dem bayerischen Landesrecht entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen der Einziehung ausdrücklich als unbestimmte Rechtsbegriffe bewertet, die gerichtlich voll nachprüfbar sind; ein planerischer Spielraum wird dem zuständigen Träger lediglich bei der Konkretisierung der als Gründe des öffentlichen Wohls zu verfolgenden städtebaulichen Gründe zugestanden (…NdsOVG, U.v. 18.7.2006 a.a.O. S. 76). - BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Rn. 30 Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur baurechtlichen Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich darf eine Gemeinde ein zumutbares Angebot des Bauherren, selbst sein Grundstück zu erschließen, nicht ohne Weiteres ablehnen (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 m.w.N.;… vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 1.5.2015, § 35 Rnr. 72 m.w.N.). - VerfGH Bayern, 18.07.2006 - 9-VII-04
5%-Klausel
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Auch in dem von der Beklagten zitierten Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2006 - 12 LB 116/06 (NVwZ-RR 2007, 73) werden die dem bayerischen Landesrecht entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen der Einziehung ausdrücklich als unbestimmte Rechtsbegriffe bewertet, die gerichtlich voll nachprüfbar sind; ein planerischer Spielraum wird dem zuständigen Träger lediglich bei der Konkretisierung der als Gründe des öffentlichen Wohls zu verfolgenden städtebaulichen Gründe zugestanden (…NdsOVG, U.v. 18.7.2006 a.a.O. S. 76). - VGH Bayern, 27.02.2014 - 8 B 12.2268
Befahren von Feld- und Waldwegen kann auch ohne land- oder forstwirtschaftlichen …
- BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
- VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg …
- VGH Bayern, 27.07.2006 - 8 C 06.1617
- VGH Bayern, 27.03.1998 - 20 A 97.40033
- VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.2503
Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen vorzeitigen Baubeginn einer …
- BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76
Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der …
- BVerwG, 17.12.2004 - 9 B 47.04
Verjährung von landesrechtlichen Erstattungsansprüchen; Einwand der Verjährung …
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.338
Abfallrechtliche Planfeststellung
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.365
Abfallrechtliche Planfeststellung
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.364
Abfallrechtliche Planfeststellung
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.366
Abfallrechtliche Planfeststellung
- VGH Bayern, 20.12.2016 - 8 B 15.884
Umstufung einer Gemeindestraße
Die Grundsätze, nach denen eine straßenrechtliche Einziehung ausnahmsweise von einem Dritten angefochten werden kann (Senatsentscheidung vom 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 13), gelten für die straßenrechtliche Umstufung gleichermaßen.Die Entscheidung ist mit Beschluss des Senats vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - rechtskräftig geworden.
Rn. 19 Dem Erstgericht ist im Ausgangspunkt zuzustimmen, dass ein von einer Umstufungsverfügung nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BayStrWG betroffener Privater regelmäßig keine Rechtsverletzung geltend machen kann, weil diese Bestimmung dem Drittbetroffenen grundsätzlich keine schutzfähige Rechtsposition einräumt (BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 13 m.w.N.).
Der Senat hat insoweit jedoch klargestellt, dass in besonders gelagerten Fällen der Anlieger oder Nutzer einer Straße ausnahmsweise wegen schwerwiegender Betroffenheit, namentlich in den Fällen des Rechtsmissbrauchs oder der objektiven Willkür, eine Sachprüfung der Tatbestandsmerkmale des Art. 8 BayStrWG erreichen kann, weil er nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und dem ihm innewohnenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur solche Einschränkungen hinnehmen muss, die nach Verfassungs- und/oder Straßenrecht in jeder Hinsicht rechtmäßig sind (…BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - FSt Bay 2012, Rn. 58; B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 13).
Wie bereits im Beschluss vom 22. Oktober 2015 (8 ZB 13.647 u.a. - NVwZ-RR 2016, 206) ausgeführt, hat diese ein berechtigtes Interesse auf Umsetzung ihres bestandskräftig planfestgestellten, auch in einem gerichtlichen Verfahren bestätigten Vorhabens.
Der Senat hat bereits im Beschluss vom 22. Oktober 2015 (8 ZB 13.647 u.a. - NVwZ-RR 2016, 206 Rn. 30) dargelegt, dass die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsätze zur Verpflichtung einer Gemeinde, ein zumutbares Erschließungsangebot des Bauherren eines privilegierten Außenbereichvorhabens anzunehmen (BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38; B.v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101; U.v. 20.5.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74 m.w.N.;… vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand 1.5.2015, § 35 Rn. 72 m.w.N.), auf den für die Klägerin notwendigen Abschluss einer Sondernutzungsvereinbarung übertragbar sind.
- VGH Bayern, 29.11.2024 - 8 CS 24.1462
Erfolglose Beschwerde gegen befristete Teileinziehung einer Ortsstraße zur …
Rn. 35 Im Hinblick auf straßenrechtliche Einziehungsverfügungen nach Art. 8 BayStrWG entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Senats (…vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2011 - 8 CS 11.1177 - juris Rn. 10 ff.;… B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - juris Rn. 9 ff.; B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - juris;… B.v. 20.12.2016 - 8 B 15.884 - juris Rn. 32), dass Anlieger und Nutzer einer Straße gegen eine Einziehung nicht in jedem Fall mit Rechtsbehelfen vorgehen können.Rn. 39 Soweit der Senats eine mögliche Rechtsverletzung und daraus resultierend die Klage- bzw. Antragsbefugnis gegen eine Einziehungsverfügung anerkannt hat, "wenn es um die Erreichbarkeit des Grundstücks des Anliegers oder Nutzers in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit durch die Einziehung wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger bzw. Nutzer dadurch auch gravierend betroffen ist" (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - BayVBl 2017, 235 = juris Rn. 13 m.w.N.;… B.v. 15.6.2020 - 8 ZB 19.1426 - juris Rn. 10), wird klargestellt, dass es sich hierbei ausschließlich um Fälle handelt, in denen die Einziehung aus sachfremden Motiven, mithin rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB analog) oder objektiv willkürlich (Art. 3 Abs. 1 GG) zulasten des Betroffenen erfolgt war (…vgl. BayVGH, U.v. 20.12.2016 - 8 B 15.884 - BayVBl 2017, 705 = juris Rn. 32; B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320 - BayVBl 2017, 235 = juris Leitsatz 1 und Rn. 12 zur Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges zu einer Abfalldeponie;… U.v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - FStBay 2012, Rn. 58 = juris Rn. 15 zur Teileinziehung einer Wohnerschließungsstichstraße; vgl. auch Allesch, BayVBl. 2016, 217/218;… Sauthoff, Öffentliche Straßen, Rn. 251;… Häußler in Zeitler, BayStrWG, Art. 8 Rn. 51;… Edhofer in Edhofer/Willmitzer, BayStrWG, 17. Aufl. 2020, Art. 8 Anm. 2.3).
- VGH Bayern, 18.06.2018 - 8 ZB 18.734
Anspruch auf Zufahrt zu einem Grundstück infolge Anliegergebrauchs
Das Zulassungsvorbringen legt nicht ansatzweise dar, inwiefern die Erreichbarkeit des klägerischen Grundstücks ohne Zufahrtsmöglichkeit über die Gemeindeverbindungsstraße in schwerwiegender Weise eingeschränkt wäre und er dadurch gravierend betroffen sein könnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - BayVBl 2017, 235 = juris Rn. 13).Das Ersturteil lässt ausdrücklich offen, ob die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 u.a. - BayVBl 2017, 235 = juris Rn. 12 ff.;… vgl. auch Häußler in Zeitler, BayStrWG, Stand 1.5.2017, Art. 8 Rn. 50 f. m.w.N.) auf den vorliegenden Fall übertragbar ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 L 80/19
Teileinziehung einer Straße zur Erweiterung einer Fußgängerzone
Der Behörde steht bei der Beurteilung kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum und auch keine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - juris Rn. 23 zu Art. 8 Abs. 1 BayStrWG). - VG Berlin, 29.07.2025 - 1 L 615.25
Vorläufig keine Durchfahrt hinter dem Reichstag in Bundestag-Sitzungswochen
Der Antragsteller bezieht sich zur Begründung seiner Antragsbefugnis des Weiteren auf eine (Einzelfall-)Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach im Falle einer "existenziellen Betroffenheit" eines Grundstückseigentümers oder -nutzers wegen des dem Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG innewohnenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei einer objektiv willkürlich, rechtsmissbräuchlich oder in sonstiger Weise unredlich handelnden Behörde eine Klagebefugnis gegen eine Einziehungsverfügung gegeben sein soll (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647 - juris Rn. 12 ff.).Allgemein wird der - gerichtlich voll überprüfbare (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - juris Rn. 23) - unbestimmte Rechtsbegriff der überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls dahin ausgelegt, dass straßenbezogene Gesichtspunkte, d.h. insbesondere verkehrliche und verkehrsplanerische bzw. städtebauliche örtliche und überörtliche Belange Berücksichtigung finden sollen.
- VGH Bayern, 02.06.2026 - 8 B 24.224
Nichtigkeit einer Einziehungsverfügung wegen fehlenden Regelungsobjekts (bejaht), …
Rn. 23 Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Senats, dass straßenrechtliche Einziehungsverfügungen nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG durch Straßenanlieger nur unter engen Voraussetzungen mit Rechtsbehelfen angefochten werden können (…vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2011 - 8 CS 11.1177 - juris Rn. 9;… B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666 - juris Rn. 13; B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - juris Rn. 13;… B.v. 20.12.2016 - 8 B 15.884 - VGH n.F. 69 254 - juris Rn. 32). - VG Regensburg, 10.08.2023 - RO 2 K 20.2641
Erfolglose Klage gegen die Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
Rn. 21 aa) Insoweit ist vorliegend zu beachten, dass es gefestigter Rechtsprechung entspricht (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 20.12.2016 - 8 B 15.884 - juris Rn. 32; B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647- juris;… B.v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - juris Rn. 9 ff.;… B.v. 8.8.2011 - 8 CS 11.1177 - juris Rn. 10 ff.;… VG München, U.v. 20.3.2018 - M 2 K 17.1439 - juris Rn. 20 ff.), dass ein Anlieger oder Nutzer einer Straße eine Einziehungsverfügung nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG nicht in jedem Fall mit Rechtsbehelfen angreifen kann, sondern hinsichtlich einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung nur eingeschränkte Möglichkeiten verwaltungsgerichtlicher Überprüfung bestehen.Es handelt sich um eine gebundene Entscheidung, Ermessensspielräume bestehen nicht (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015, 8 ZB 13.647 - juris Rn. 23;… Häußler in Zeitler, a.a.O., Art. 8 Rn. 16).
- VGH Bayern, 18.01.2023 - 8 CS 22.2580
Widersprüchliches Verhalten einer Behörde
Ein widersprüchliches Verhalten stellt sich dann als rechtsmissbräuchlich dar, wenn entweder für den anderen ein Vertrauenstatbestand entstanden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 - juris Rn. 18;… U.v. 15.2.2021 - 8 B 20.2352 - NVwZ-RR 2021, 858 = juris Rn. 42 jeweils m.w.N.). - VG Berlin, 22.04.2026 - 1 L 50.26
Antragsbefugnis eines allgemeinen Verkehrsteilnehmers gegen die Teileinziehung …
Rn. 18 Anders als der Antragsteller meint, folgt seine Antragsbefugnis auch nicht aus einem behaupteten unredlichen bzw. rechtsmissbräuchlichen Handeln des Antragsgegners… [Er] bezieht sich zur Begründung seiner Antragsbefugnis … auf eine (Einzelfall-)Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach im Falle einer "existenziellen Betroffenheit" eines Grundstückseigentümers oder -nutzers wegen des dem Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG innewohnenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei einer objektiv willkürlich, rechtsmissbräuchlich oder in sonstiger Weise unredlich handelnden Behörde eine Klagebefugnis gegen eine Einziehungsverfügung gegeben sein soll (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647 - juris Rn. 12 ff.).Allgemein wird der - gerichtlich voll überprüfbare (vgl. VGH München, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 8 ZB 13.647, 8 ZB 15.2320 - juris Rn. 23) - unbestimmte Rechtsbegriff der überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls dahin ausgelegt, dass straßenbezogene Gesichtspunkte, d.h. insbesondere verkehrliche und verkehrsplanerische bzw. städtebauliche örtliche und überörtliche Belange Berücksichtigung finden sollen.
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung …
Die bis zur Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten des unter dem Aktenzeichen 8 ZB 13.647 geführten Zulassungsverfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 jeweils zu einem Viertel; die nach der Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten trägt die Beklagte.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren 8 ZB 13.647 und für das Verfahren 8 ZB 15.2320 wird auf jeweils 7.500,- Euro festgesetzt.
- VGH Bayern, 05.05.2026 - 8 B 24.1459
Nichtigkeitsfeststellung einer straßenrechtlichen Widmung, Teilbarkeit der …
- VG Gießen, 23.05.2024 - 8 L 1186/24
Rechtsmittelverzicht gegenüber Behörde, treuwidriges Verhalten der Behörde
- VG Regensburg, 15.02.2023 - RN 2 K 17.2165
Rechtsschutz gegen die Einziehung eines Feldwegs
- VG Göttingen, 28.11.2018 - 1 A 81/16
Angewiesensein; Einziehung; Erschließungsfunktion; Erschließungsinteresse; …
- VG Würzburg, 28.06.2016 - W 4 K 16.15
Abstufung einer Gemeindestraße
- VG Augsburg, 26.06.2013 - Au 6 K 12.1532
Öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; Einziehung einer Straße; …
- VGH Bayern, 15.06.2020 - 8 ZB 19.1426
Einziehung eines selbstständigen Geh- und Radweges
- VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2351
Einziehung eines Teilstücks der öffentlichen Straße im Gemeindegebiet
- VGH Bayern, 27.11.2024 - 8 ZB 23.1886
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem straßenrechtlichen …
- VG Gießen, 27.06.2025 - 8 K 982/24
Nebenbestimmungen und Befristung einer Erlaubnis zum Betrieb einer …
- VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2352
Einziehung einer Ortsstraße mit Erschließungsfunktion
- VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
Genehmigungspflicht einer Anlagenänderung nach altem Recht
- VGH Bayern, 10.12.2019 - 8 C 19.2198
Beschwerde gegen Ablehnung einer Beiladung
- VGH Bayern, 16.12.2025 - 8 ZB 25.1519
Berufungszulassung (abgelehnt), Klagebefugnis, Verpflichtungsklage, Anspruch auf …
- VG München, 19.08.2024 - M 28 S 24.4852
Erfolgloser Eilantrag gegen versuchsweise Einrichtung einer Fußgängerzone
- VGH Bayern, 13.01.2016 - 4 N 15.360
Normenkontrollverfahren der Grundstückseigentümer in einer Gemeinede gegen …
- VGH Bayern, 03.11.2016 - 8 ZB 15.1340
Anfechtung einer straßenrechtlichen Einziehung - Erfolgloser …
- VG Hamburg, 21.12.2022 - 15 E 4495/22
Im Ergebnis erfolgloser Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen …
- VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.514
Rechtsschutz gegen Einziehungsverfügung eines Teilgrundstücks
- VG München, 20.03.2018 - M 2 K 17.1439
Anliegerklage gegen die Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs
- VG Regensburg, 29.09.2016 - RO 2 K 16.515
Rechtswidrige Einziehung eines Grundstücks
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege; Rechtmäßigkeitskontrolle einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung; Abwehrrecht des Vorhabenträgers einer bestandskräftig planfestgestellten Deponie für ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Klagebefugnis des Anliegers gegen die rechtsmissbräuchliche Einziehung öffentlicher Feld- und Waldwege; Rechtmäßigkeitskontrolle einer straßenrechtlichen Einziehungsverfügung; Abwehrrecht des Vorhabenträgers einer bestandskräftig planfestgestellten Deponie für ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (22)
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1981 - 5 S 1353/80
Teileinziehung einer Straße; Anliegergebrauch; Sperrung
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Die Beklagte kann die behauptete Fehlerhaftigkeit dieser Rechtsauffassung - ungeachtet der Tatsache, dass es hier um landesrechtliche Vorschriften geht -schon deshalb nicht auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Urteil vom 25. Juni 1981 - 5 S 1353/80 (NJW 1982, 402/403) stützen, weil diese ebenfalls davon ausgeht, dass der unbestimmte Gesetzesbegriff "überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit" gerichtlich voll überprüfbar ist.Die von der Beklagten in Bezug genommene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs BadenWürttemberg (U. v. 25.6.1981 - 5 S 1353/80 - NJW 1982, 402/403) ist hier dagegen nicht einschlägig.
Die Beklagte begründet die von ihr geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache mit der von ihr behaupteten Abweichung der Rechtsauffassung des Erstgerichts von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U. v. 25.6.1981 - 5 S 13530/80 -NJW 1982, 402/403), wonach der Anliegergebrauch auf die tatsächliche Beschaffenheit und Eignung des (eingezogenen) Wegs beschränkt ist.
Überdies ist diese auch deswegen nicht gegeben, weil eine solche abweichende Rechtsmeinung, wie oben unter III.1.2.1 ausgeführt, dem Urteil vom 25. Juni 1981 (5 S 13530/80 - NJW 1982, 402/403) des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entgegen dem Vorbringen der Beklagten gerade nicht zu entnehmen ist.
- VGH Bayern, 20.05.2014 - 15 N 12.1454
3. Änderung des Bebauungsplans "Holzheim-West" ist unwirksam
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
... an die Beigeladenen zu 1 bis 4. Die 3. Änderung des Bebauungsplans "H.-West" trat am 26. März 2012 in Kraft und wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf die Normenkontrollklage der Klägerin hin mit Urteil vom 20. Mai 2014 - 15 N 12.1454 - für unwirksam erklärt.Denn mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Mai 2014 - 15 N 12.1454 - ist dieser Bebauungsplan rechtskräftig für unwirksam erklärt worden (§ 121 VwGO ).
Diese allgemeinverbindliche Entscheidung (§ 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO ) bestätigt die vom Verwaltungsgericht im hier angefochtenen Urteil vertretene Auffassung, dass die Beklagte die Interessen der Klägerin nur unzureichend in ihre Abwägung eingestellt hat und dass die 3. Änderung des Bebauungsplans "H.-West" daher abwägungsfehlerhaft ist (BayVGH, U. v. 20.5.2014 a. a. O. Rn. 37 ff.).
Zum anderen erweisen sich die mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele als nur vorgeschoben, weil die ersatzlose Herausnahme einzelner Grundstücke aus dem öffentlichen Wegenetz kein schlüssiges Konzept für eine sinnvolle Gesamt- oder Neuordnung der im Gebiet des Bebauungsplans befindlichen öffentlichen Verkehrsflächen erkennen lässt (vgl. im Einzelnen BayVGH, U. v. 20.5.2014 - 15 N 12.1454 - Rn. 32 ff.).
- VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 B 10.1653
Mindestfahrbahnbreite für Wohnstraßen; Verletzung des Rechts auf Anliegergebrauch …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Allerdings ist die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs insbesondere dann nicht ausgeschlossen, wenn es um die Erreichbarkeit des Grundstücks des Anliegers oder Nutzers in der Weise geht, dass diese Erreichbarkeit durch die Einziehung wegfällt oder in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird und der Anlieger bzw. Nutzer dadurch auch gravierend betroffen ist (vgl. BayVGH, U. v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - FStBay 2012, Rn. 58;… Häußler in Zeitler, BayStrWG , Stand: 15.10.2014, Art. 8 Rn. 51).1.2.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Behörde nicht nur bei der Beurteilung des Verlusts der Verkehrsbedeutung, sondern auch bei der Frage, ob überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum und auch keine Einschätzungsprärogative zustehen (BVerwG, U. v. 22.8.1978 - 4 C 34.76 - DÖV 1979, 907/908; U. v. 11.11.1983 - 4 C 40, 41.80 - DVBl 1984, 383/339; BayVGH, U. v. 31.5.2011 - 8 B 10.1653 - [...] Rn. 19 m. w. N.).
... und ... der Gemarkung H. verlaufenden eingezogenen Feld- und Waldwege zu Recht die Klagebefugnis der Klägerin bejaht hat und die von ihr vertretene Rechtsauffassung im Einklang mit den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2011 (Az. 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667) und vom 31. Mai 2011 (Az. 8 B 10.1653 - [...] Rn. 15) steht.
- VGH Bayern, 06.10.2011 - 8 CS 11.1220
Kein Anspruch eines Anliegers auf allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle einer …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Ein Anlieger oder Nutzer einer Straße kann eine Einziehungsverfügung nach Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG nicht in jedem Fall mit Rechtsbehelfen angreifen (§ 42 Abs. 2 VwGO ; BayVGH, B. v. 6.10.2011 - 8 CS 11.1220 - BayVBl. 2012, 666).Namentlich findet ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle der straßenrechtlichen Einziehungsverfügung statt (BayVGH, B. v. 6.10.2011 a. a. O.).
... und ... der Gemarkung H. verlaufenden eingezogenen Feld- und Waldwege zu Recht die Klagebefugnis der Klägerin bejaht hat und die von ihr vertretene Rechtsauffassung im Einklang mit den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 6. Oktober 2011 (Az. 8 CS 11.1220 - BayVBl 2012, 666/667) und vom 31. Mai 2011 (…Az. 8 B 10.1653 - [...] Rn. 15) steht.
- BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur baurechtlichen Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich darf eine Gemeinde ein zumutbares Angebot des Bauherren, selbst sein Grundstück zu erschließen, nicht ohne Weiteres ablehnen (BVerwG, U. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38 ; B. v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101 ; U. v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 m. w. N.;… vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB , Stand 1.5.2015, § 35 Rnr. 72 m. w. N.).Danach ist von einer gesicherten Erschließung nicht erst dann auszugehen, wenn der Bauwerber die Erschließungsaufgabe vertraglich übernommen hat; vielmehr genügt es, dass der Gemeinde ein zumutbares, hinreichend konkretes Erschließungsangebot vorgelegen hat, um das Genehmigungshindernis der fehlenden Erschließung zu überwinden (BVerwG, U. v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BayVBl 2011, 183/185 [insoweit nicht veröffentlicht in BVerwGE 137, 74]).
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Die bis zur Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten des unter dem Aktenzeichen 8 ZB 13.647 geführten Zulassungsverfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 jeweils zu einem Viertel; die nach der Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten trägt die Beklagte.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren 8 ZB 13.647 und für das Verfahren 8 ZB 15.2320 wird auf jeweils 7.500,- Euro festgesetzt.
- BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81
Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur baurechtlichen Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich darf eine Gemeinde ein zumutbares Angebot des Bauherren, selbst sein Grundstück zu erschließen, nicht ohne Weiteres ablehnen (BVerwG, U. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38 ; B. v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101 ; U. v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 m. w. N.;… vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB , Stand 1.5.2015, § 35 Rnr. 72 m. w. N.). - BVerwG, 18.05.1993 - 4 B 65.93
Fehlendes Erschließungsangebot als Grund für die Versagung einer Baugenehmigung
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur baurechtlichen Genehmigung von privilegierten Vorhaben im Außenbereich darf eine Gemeinde ein zumutbares Angebot des Bauherren, selbst sein Grundstück zu erschließen, nicht ohne Weiteres ablehnen (BVerwG, U. v. 30.8.1985 - 4 C 48.81 - NVwZ 1986, 38 ; B. v. 18.5.1993 - 4 B 65.93 - NVwZ 1993, 1101 ; U. v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 m. w. N.;… vgl. auch Söfker in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB , Stand 1.5.2015, § 35 Rnr. 72 m. w. N.). - VGH Bayern, 27.02.2014 - 8 B 12.2268
Befahren von Feld- und Waldwegen kann auch ohne land- oder forstwirtschaftlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Nach der Rechtsprechung des Senats ist deren Zweckbestimmung damit zwar nicht ausschließlich auf die land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung beschränkt (BayVGH, B. v. 27.2.2014 - 8 B 12.2268 - BayVBl 2014, 565/567 m. w. N.); im Grundsatz trifft es aber zu, dass die Nutzung durch einen gewerblichen Unternehmer, zumal wie im vorliegenden Fall zum Zwecke der Erschließung eines Deponiegrundstücks für Schwerlastverkehr, vom Gemeingebrauch an diesen Wegen nicht mehr umfasst ist (vgl. schon BayVGH, U. v. 3.8.1971 - 252 VIII 70 - BayVBl 1972, 298;… offen gelassen in BayVGH, B. v. 27.3.1998 - 20 A 97.40033 - [...] Rn. 42). - VGH Bayern, 27.07.2006 - 8 C 06.1617
Auszug aus VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320
Um die im Streit stehenden Wege als Zufahrt zu ihrem geplanten Gewerbebetrieb nutzen zu können, bedarf die Klägerin daher einer Sondernutzungserlaubnis bzw. Sondernutzungsvereinbarung (vgl. auch die entsprechende Auflage unter A VI 1.1 des ergänzende Planfeststellungsbeschlusses vom 22. Januar 2013), die sich nach Art. 56 Abs. 1 BayStrWG nach bürgerlichem Recht richtet und im Streitfall den Zivilgerichten zugewiesen ist (BayVGH, B. v. 27.7.2006 - 8 C 06.1617 - BayVBl. 2007, 216). - VGH Bayern, 27.03.1998 - 20 A 97.40033
- VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.2503
Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen vorzeitigen Baubeginn einer …
- BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76
Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der …
- OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LB 116/06
Absehen von einer straßenrechtlichen Einziehung trotz Vorliegen der …
- VerfGH Bayern, 18.07.2006 - 9-VII-04
5%-Klausel
- BVerwG, 17.12.2004 - 9 B 47.04
Verjährung von landesrechtlichen Erstattungsansprüchen; Einwand der Verjährung …
- BVerwG, 22.08.1979 - 4 C 34.76
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.365
Abfallrechtliche Planfeststellung
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.338
Abfallrechtliche Planfeststellung
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.366
Abfallrechtliche Planfeststellung
- VGH Bayern, 08.07.2014 - 20 ZB 14.364
Abfallrechtliche Planfeststellung
- VG Augsburg, 16.01.2013 - Au 6 K 12.914
Abstufung einer Gemeindeverbindungsstraße zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg …
- VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647
Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße …
{ABSCHNITT:Tenor} I. Das Verfahren wird, soweit die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 die Zulassung der Berufung beantragt haben, abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 8 ZB 15.2320 eingestellt.Die bis zur Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten des unter dem Aktenzeichen 8 ZB 13.647 geführten Zulassungsverfahrens tragen die Beklagte und die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 jeweils zu einem Viertel; die nach der Abtrennung des Verfahrens 8 ZB 15.2320 angefallenen Kosten trägt die Beklagte.
Die Kosten des Verfahrens 8 ZB 15.2320 tragen die Beigeladenen zu 2, 3 und 5 jeweils zu einem Drittel.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren 8 ZB 13.647 und für das Verfahren 8 ZB 15.2320 wird auf jeweils 7.500,- Euro festgesetzt.
- VGH Bayern, 15.06.2020 - 8 ZB 19.1426
Einziehung eines selbstständigen Geh- und Radweges
Hierunter fallen etwa Fälle der existenziellen Betroffenheit des Anliegers oder Nutzers oder der Entwertung seines Grundstücks durch eine den rechtlichen Rahmen nicht beachtende Einziehung genauso wie die Fälle, in denen die Straßenbaubehörde objektiv willkürlich, rechtsmissbräuchlich oder in sonstiger Weise unredlich handelt (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320 - BayVBl 2017, 235 = juris Rn. 13 m.w.N.). - VG München, 20.03.2018 - M 2 K 17.1439
Anliegerklage gegen die Einziehung eines öffentlichen Feld- und Waldwegs
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 15.2320 - juris) kann ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße substantiiert geltend macht, die Einziehung durch die Straßenbaubehörde erfolge aus rechtsmissbräuchlichen, willkürlichen oder unredlichen Gründen oder sei in sonstiger Weise treuwidrig (§ 242 BGB analog), klagebefugt sein.
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