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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,328
VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496 (https://dejure.org/2018,328)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496 (https://dejure.org/2018,328)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 8 ZB 16.2496 (https://dejure.org/2018,328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung zur Errichtung und Betrieb einer Fischaufstiegsanlage und Fischabstiegsanlage (nebst Fischschutz) bei einer Triebwerksanlage; Nachträgliche Beschränkung eines Altrechts zur Nutzung einer Wassermenge i.R.d. Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung zur Errichtung und Betrieb einer Fischaufstiegsanlage und Fischabstiegsanlage (nebst Fischschutz) bei einer Triebwerksanlage; Nachträgliche Beschränkung eines Altrechts zur Nutzung einer Wassermenge i.R.d. Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Rn. 13 1.2.1 Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass alte Wasserrechte den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießen können, sich die konkrete Reichweite des Schutzes aber erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 64).

    Der Gesetzgeber kann bei der Neuordnung eines Rechtsgebietes individuelle Rechtspositionen durch eine angemessene und zumutbare Überleitungsregelung umgestalten, wenn Gründe des Gemeinwohls vorliegen, die den Vorrang vor dem berechtigten - durch die Bestandsgarantie gesicherten - Vertrauen auf den Fortbestand eines wohl erworbenen Rechts verdienen (BVerfG, B.v. 24.2.2010 - 1 BvR 27/09 - juris Rn. 65 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.04.2005 - 7 C 16.04

    Wasserrecht; altes Recht; Überleitungsregelung; Erlöschen; Eigentumsschutz.

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Dieser darf die nach altem Recht begründeten Rechte einer Neuregelung angleichen, auch wenn dabei die bisher mit dem Recht verbundenen Befugnisse eingeschränkt werden (BVerwG, U.v. 14.4.2005 - 7 C 16.04 - NVwZ 2005, 1076 = juris Rn. 22).

    Selbst die völlige Beseitigung bisher bestehender, durch die Eigentumsgarantie geschützter Rechtspositionen ist ihm nicht ausnahmslos verwehrt (BVerwG, U.v.14.4.2005, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Rn. 22 Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7;… B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25;… BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).

    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Verfahrensbeteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7;… B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285 = juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356

    wasserrechtliche Plangenehmigung, Umgehungsgerinne an einer Staustufe, bestehende …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Rn. 16 Dabei ist es mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - ZfW 2007, 46 = juris Rn. 59;… U.v. 28.6.2005 - 22 B 95.2188 - juris Rn. 58) davon ausgegangen, dass die Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der nachträglichen Einschränkung eines Altrechts höher sind als bei der Neuerteilung einer Bewilligung.

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist vielmehr unter Abwägung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (…vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - BayVBl 2009, 276 = juris Rn. 16; U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - ZfW 2007, 46 = juris Rn. 59 ff.;… U.v. 28.6.2005 - 22 B 95.2188 - juris Rn. 58).

  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 22 B 95.2188

    Stau- und Triebwerksanlage; Eingriff in ein anerkanntes Altrecht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Rn. 16 Dabei ist es mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (…vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - ZfW 2007, 46 = juris Rn. 59; U.v. 28.6.2005 - 22 B 95.2188 - juris Rn. 58) davon ausgegangen, dass die Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der nachträglichen Einschränkung eines Altrechts höher sind als bei der Neuerteilung einer Bewilligung.

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist vielmehr unter Abwägung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (…vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - BayVBl 2009, 276 = juris Rn. 16;… U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - ZfW 2007, 46 = juris Rn. 59 ff.; U.v. 28.6.2005 - 22 B 95.2188 - juris Rn. 58).

  • BVerwG, 06.09.2017 - 2 B 2.17

    Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Rn. 24 Ebensowenig legt die Zulassungsbegründung hinreichend dar, weshalb sich dem Erstgericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 6.9.2017 - 2 B 2.17 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 21.11.2016 - 3 ZB 13.573

    Kein Anspruch auf Anerkennung weiterer Dienstunfallfolgen

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Die Amtsermittlungspflicht findet dort ihre Grenzen, wo ein Beteiligter selbst Aufklärung über für in günstige Tatsachen geben kann, die aus seiner Sphäre stammen (BayVGH, B.v. 21.11.2016 - 3 ZB 13.573 - juris Rn. 9;… vgl. auch Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 20;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 86 Rn. 11).
  • BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04

    Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Rn. 22 Die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO erfordert u.a. die Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (…stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447 = juris Rn. 25;… BayVGH, B.v. 7.3.2017 - 8 ZB 15.1005 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.12.2006 - 4 BN 30.06

    Ordnungsgemäße Darlegung einer Aufklärungsrüge; Versäumnisse in der …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Die Aufklärungsrüge dient aber nicht dazu, Versäumnisse Verfahrensbeteiligter, insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (…BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7; B.v. 18.12.2006 - 4 BN 30.06 - NVwZ-RR 2007, 285 = juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496
    Diese Fragen sind jedoch - wie sich aus vorstehenden Darlegungen ergibt - weder komplex noch fehleranfällig (vgl. zu diesem Maßstab BayVGH, B.v. 3.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - BayVBl 2012, 147 = juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.78

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte …

  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 8 ZB 15.1005

    Anforderungen an die Darlegung von Verfahrensmängeln im …

  • VGH Bayern, 09.03.2011 - 8 ZB 10.165

    Keine Verletzung eines subjektiven Rechts bei Durchführung eines …

  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 8 ZB 12.326

    Berufungszulassung (abgelehnt), Gewässerunterhaltung,Sonderunterhaltungslast, …

  • VG Bayreuth, 11.11.2020 - B 7 K 19.330

    Anordnung einer Vorplanung für eine Fischwanderhilfe

    Insoweit werde auch auf die grundlegenden Ausführungen im Beschluss des BayVGH vom 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496 - verwiesen, der sich unter anderem intensiv mit der erforderlichen Reichweite der gebotenen behördlichen Sachverhaltsaufklärungspflicht auseinandersetzt habe.

    Der BayVGH habe unter anderem mit Beschluss vom 09.01.2018 (8 ZB 16.2496) und mit Urteil vom 07.10.2004 (22 B 03.3228) bestätigt, dass gegenüber dem Betreiber einer bestehenden Wasserkraftanlage (nach entsprechender Antragstellung und Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens) in rechtmäßiger Weise die Errichtung von Fischaufstiegs- und -abstiegsanlagen sogar "unmittelbar" angeordnet werden könne.

    Von besonderer Bedeutung sei hierbei, dass die Mitwirkungspflichten der Betreiber spätestens seit dem Beschluss des BayVGH vom 09.01.2018 (Az.: 8 ZB 16.2496) wesentlich umfangreicher seien, als es der Vertreter der Klägerin darzustellen versuche.

    Rn. 51 Mit Schriftsatz vom 14.01.2020 führte der Klägerbevollmächtigte zur Begründung der Klage ergänzend aus, soweit sich der Beklagte hinsichtlich der Amtsermittlungspflicht auf das Urteil des BayVGH vom 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496 - berufe, werde auf die dortige Randziffer 9 hingewiesen, wonach die Behörde nicht zu einem unverhältnismäßigen Ermittlungsaufwand verpflichtet sei, der zu einem erwarteten Ermittlungsergebnis außer Verhältnis stehe.

    Die Behörde ist deshalb, soweit es ein Beteiligter unterlässt, zur Klärung der für ihn günstigen Tatsachen beizutragen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre, in der Regel nicht gehalten, von sich aus allen sonstigen Aufklärungsmöglichkeiten nachzugehen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris).

    Im Beschluss vom 09.01.2018 (8 ZB 16.2496) führt dieser insbesondere Folgendes aus:.

    Die Notwendigkeit einer Abweichung ist erst dann geboten, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängen musste, dass die gutachterlichen Äußerungen tatsächlich oder rechtlich unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen fehlerhaft sind (BayVGH, B.v. 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178 - juris; BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 8 ZB 16.1851 - juris; BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris).

    Insbesondere vermag das Gericht schon im Ansatz nicht zu erkennen, dass durch die Wasserabgabe in einer derartigen Größenordnung der Betrieb der Wasserkraftanlage unwirtschaftlich bzw. nicht mehr rentabel würde (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris).

    Im Übrigen ist für das Gericht nicht ersichtlich, dass - selbst wenn keine "aufgesattelte" Bewilligung vorläge - bei Bestehen eines Altrechts in Höhe von 4, 65 m³/s die Anordnung einer Restwasserabgabe von 50 l/s gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 WHG i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2d WHG und § 35 WHG unverhältnismäßig wäre (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris, wonach die Zumutbarkeitsgrenze unter Abwägung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist und selbst bei einer Minderung des Wasserzuflusses von rund 10% nicht ohne weiteres von einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Altrecht auszugehen ist).

    Dieser Befugnis liegt allgemein der gesetzgeberische Wille zugrunde, die unter - mittlerweile völlig von den heutigen wasserwirtschaftlichen, ökologischen, ökonomischen und sozialen Standards - abweichenden Umständen erteilten Altrechte nicht uneingeschränkt zu konservieren, sondern eine möglichst weitgehende Anpassung an die geltenden rechtlichen Maßstäbe zu erreichen (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris).

    In diesem Zusammenhang verkennt das Gericht auch nicht, dass die Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der nachträglichen Einschränkung eines Altrechts höher sind als bei der Neuerteilung einer Bewilligung (BayVGH, U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - juris; BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris).

    Ausgehend von den zuvor dargestellten Umständen und der Tatsache, dass die Zumutbarkeitsgrenze unter Abwägung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles zu erfolgen hat (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris), ist nicht einmal ansatzweise ersichtlich, dass durch den Wasserentzug von 50 l/s ein rentabler Betrieb der Anlage nicht möglich und damit die Forderung einer Restwasserabgabe selbst nach den für einen Eingriff ins Altrecht geltenden Maßstäben unverhältnismäßig wäre.

  • VGH Bayern, 08.10.2019 - 8 B 18.809

    Nachträgliche Festsetzung von Auflagen zum Schutz eines Fischereirechts

    3.2.1 Amtlichen Auskünften und Gutachten wie den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts sowie regelmäßig auch denjenigen der Fischereifachberatung des Bezirks und des Instituts für Fischerei der BayLfL kommt eine besondere Bedeutung zu (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 10;… B.v. 24.11.2011 - 8 ZB 11.594 - juris Rn. 11;… B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 = juris Rn. 12).

    Diese wird durch die Mitwirkungsobliegenheit der Beteiligten nach Art. 26 Abs. 2 BayVwVfG ergänzt (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 9;… Engel/Pfau in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 24 Rn. 43).

  • VGH Bayern, 07.05.2025 - 8 ZB 25.101

    Verpflichtung zur Planung und Errichtung einer Fischaufstiegshilfe an einer …

    Rn. 11 Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Eingriffsregelung, die eine nachträgliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (…Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 8 CS 21.720 - juris Rn. 52; B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 14), liegen vor.

    Das Zulassungsvorbringen, der Fachberater für Fischerei habe nicht festgestellt, dass die Fischaufstiegshilfe "hundertprozentig" funktioniere, liegt eine Überinterpretation der Senatsentscheidung vom 9. Januar 2018 (Az. 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 10) zugrunde.

    Im Übrigen findet die Amtsermittlungspflicht ihre Grenzen, wo ein Beteiligter - wie hier der Kläger betreffend seine Betriebsführung - selbst Aufklärung über die für ihn günstigen Tatsachen geben kann, die seiner Sphäre zuzuordnen sind (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 9 und 24 m.w.N.;… vgl. auch BVerwG, U.v. 3.11.2020 - 9 A 12.19 - BVerwGE 170, 33 Rn. 810).

  • VG Würzburg, 08.11.2022 - W 4 K 22.1262

    Nachträgliche Erhöhung der Mindestwassermenge in Ausleitungsstrecke der Streu, …

    Dabei gilt es insoweit auch zu berücksichtigen, dass den amtlichen Auskünften des Wasserwirtschaftsamts sowie des Landesamts für Umwelt als wasserwirtschaftlichen Fachbehörden (vgl. Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG), aber auch den Auskünften des Fachberaters für Fischerei als Fachbehörde für fischereirechtliche Fragen eine besondere Bedeutung zukommt (…vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - juris Rn. 12; B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 10).

    Denn diesen liegt die fachliche Erfahrung aus einer jahrelangen Bearbeitung wasserrechtlicher Sachverhalte in einem bestimmten Gebiet zugrunde und nicht nur die Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall (…vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - juris Rn. 12; B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 2.1.2020 - 8 ZB 19.47 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 8 ZB 19.1323

    Kein Anspruch auf gewässeraufsichtliches Einschreiten bei Ausbringen von Gülle

    Diese wird durch die Mitwirkungsobliegenheit der Beteiligten nach Art. 26 Abs. 2 BayVwVfG ergänzt (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 9;… Engel/Pfau in Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 24 Rn. 43).
  • VGH Bayern, 20.03.2019 - 8 BV 17.862

    Keine Verpflichtung zur Herstellung eines mangelfreien Kreuzungsbauwerks

    Die gerichtliche Amtsermittlungspflicht (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) findet dort ihre Grenzen, wo die Mitwirkungslast der Beteiligten beginnt, d.h. dieser selbst Aufklärung über für ihn günstige Tatsachen geben kann, die aus seiner Sphäre stammen (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 24;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 86 Rn. 45).
  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178

    Wasserrechtliche Gestattung zur Benutzung einer Stau- und Triebwerksanlage

    Im Übrigen begründete selbst ein Altrecht kein schutzwürdiges Vertrauen, für alle Zukunft uneingeschränkt erhalten zu bleiben oder dem Inhaber nur im Wege der Enteignung genommen werden zu können (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 15.12.2021 - 8 ZB 21.668

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für eine …

    Amtlichen Auskünften des Wasserwirtschaftsamts kommt eine besondere Bedeutung zu (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 10;… B.v. 9.3.2011 - 8 ZB 10.165 - BayVBl 2011, 728 = juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 02.02.2018 - 8 ZB 17.1271

    Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf einem Golfplatz

    Im Übrigen findet die Amtsermittlungspflicht dort ihre Grenzen, wo ein Beteiligter selbst Aufklärung über für in günstige Tatsachen geben kann, die aus seiner Sphäre stammen (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 24;… vgl. auch Geiger in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 86 Rn. 20;… Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 86 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 08.10.2025 - 8 A 24.40000

    Wasserrechtliche Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken, öffentliche …

    Soweit es ein Beteiligter unterlässt, zur Klärung der für ihn günstigen Tatsachen aus seiner Wissens- bzw. Einflusssphäre beizutragen, obwohl ihm dies möglich und zumutbar ist, muss die Behörde diese in der Regel nicht von sich aus und ohne Mitwirkung des Beteiligten aufklären (vgl. BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris Rn. 9;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 26. Aufl. 2025, § 26 Rn. 43;… Kallerhoff/Fellenberg in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 24 Rn. 28).
  • VGH Bayern, 02.01.2020 - 8 ZB 19.47

    Drittanfechtungsklage gegen beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis

  • VGH Bayern, 19.02.2021 - 8 ZB 20.2786

    Widerruf der Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit als …

  • VG Augsburg, 05.07.2021 - Au 9 K 20.2221

    Wasserrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Stauanlagen

  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 8 ZB 19.377

    Straßenreinigungs- und Schneeräumpflicht für einen Gehweg

  • BVerwG, 20.03.2019 - 8 BV 17.862
  • VG Kassel, 06.07.2021 - 3 K 3304/18

    Widerruf eines alten Wasserrechts

  • VG Würzburg, 12.04.2024 - W 4 S 24.388

    Eilantrag gegen Paddel-Verbot auf der Fränkischen Saale bleibt ohne Erfolg

  • VGH Bayern, 05.06.2024 - 8 BV 24.159

    Festsetzung von Sondernutzungsgebühren

  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 8 K 18.1159

    Drittanfechtungsklage, Beschränkter Prüfungsumfang, Fischereirecht, …

  • VG Regensburg, 25.10.2021 - RN 8 K 18.1397

    Drittanfechtungsklage, Beschränkter Prüfungsumfang, Fischereirecht, …

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