Rechtsprechung
| LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.09.2013 - 84 O 220/13
- LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (27)
- OLG Schleswig, 28.01.2016 - 6 U 4/15
Änderung der Kostenentscheidung einer einstweiligen Verfügung aufgrund Änderung …
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Es liegt daher ein Fall einer von Anfang an unbegründeten Entscheidung vor (vgl. hierzu anschaulich: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris), so dass die einstweilige Verfügung der Kammer mit Wirkung ex tunc aufzuheben war.Rn. 114 Wie unter A. V. ausgeführt, liegt insoweit ein Fall einer von Anfang an unbegründeten Entscheidung vor, so dass der im Rahmen des § 927 ZPO geltende Grundsatz der Kostentrennung nicht zur Anwendung kommt und eine Änderung der Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens zulässig und geboten erscheint (vgl. hierzu anschaulich: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris).
Auf den Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.01.2016 - 6 U 4/15 -, juris Rn. 17 ff.) kann sich die nunmehrige Antragsgegnerin nicht berufen.
- GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10
EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Rn. 35 Der Senat hat sich in den Urteilen vom 19.02.2014 der Auffassung angeschlossen, die zuvor der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes mit Beschluss vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 (BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) - vertreten und eingehend begründet hat.Durch eine Änderung der Rechtsprechung (hier: Abweichung vom Beschluss des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) wird keine neue Rechtslage geschaffen, sondern nur festgestellt, wie die maßgeblichen Rechtsfragen von Anfang an richtigerweise hätten beantwortet werden müssen.
Zwar stritt die höchstrichterliche Rechtsprechung des Gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 22.08.2012 (GmS-OGB 1/10 - BGHZ 194, 354 = GRUR 2013, 417 = WRP 2013, 621) für die nunmehrige Antragsgegnerin.
- BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03
Kunden werben Kunden
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Rn. 46 Nach Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung folgt die Wettbewerbswidrigkeit des Einsatzes von Laien zur Werbung von Kunden aufgrund des gewandelten Verbraucherleitbilds nicht schon aus der Gewährung nicht unerheblicher Werbeprämien, sondern setzt das Vorliegen sonstiger die Unlauterkeit begründender Umstände voraus (BGH GRUR 2006, 949, Leitsatz;… Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 4 Rn. 1.201, 1.209)..Die unangemessene unsachliche Beeinflussung des Kunden ergibt sich daraus, dass seine Entscheidung von der Aussicht beeinflusst wird, dem Laienwerber die Werbeprämie zu verschaffen (vgl. BGH GRUR 2006, 949, juris Rn. 24 - Kunden werben Kunden;… Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 1.212)..
Die Prämie stellt nichts anderes als die Gegenleistung für die Absatzmittlung dar, die Unzulässigkeit der Laienwerbung kann deshalb grundsätzlich nur aus anderen Kriterien als dem des Prämienanreizes hergeleitet werden (vgl. BGH GRUR 2006, 949, zitiert nach juris Rn. 17 ff - Kunden werben Kunden).
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07
UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Rn. 40 Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt nicht nur vor, wenn ein Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, sondern auch, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen; insbesondere eine über einen bestimmten Geldbetrag lautende Gutschrift kann einen entsprechenden Vorteil darstellen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 [Rn. 17 f.] - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE;… GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 [Rn. 13] - RezeptBonus)..Rn. 42 Dabei kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob Barrabatte bei der Abgabe von Arzneimitteln unabhängig von Wertgrenzen wettbewerblich stets unzulässig sind oder ob nach den für den Verletzungszeitpunkt (vor Neufassung des § 7 Abs. 1 Nr. 1 HWG mit Gesetz vom 07.08.2013, BGBl. I S. 3108) maßgeblichen, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 [Rn. 24] - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE) in Fällen, in denen es sich bei den gewährten Vergünstigungen um geringwertige Kleinigkeiten handelt, ein Verstoß gegen das Arzneimittelpreisrecht nicht geeignet ist, den Wettbewerb bzw. die Interessen von Marktteilnehmern in relevanter Weise zu beeinträchtigen.
Insbesondere ein über einen bestimmten Geldbetrag lautender Gutschein stellt einen Vorteil in diesem Sinne dar (vgl. BGH GRUR 2010, 1136, juris Rn. 17 m.w.N. - Unser Dankeschön für Sie).
- OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 113/13
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung ausländischer Versandapotheken mit …
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Rn. 31 Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 19.02.2014 (Az. 6 U 113/13 und 6 U 103/13) und 28.03.2014 (Az. 6 U 158/13) zu früheren Prämienmodellen der Antragsgegnerin Folgendes ausgeführt:.Wie der Senat in seinen den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten bekannten beiden Urteilen vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 und 6 U 113/13 - näher ausgeführt hat, verstößt diese Regelung weder gegen höherrangiges (Primär-) Recht der Europäischen Union noch gegen deutsches Verfassungsrecht..
Denn selbst wenn danach der Beklagten in Einzelfällen (bei Gewährung von Gutschriften bis zu 1 Euro pro Medikament) kein spürbarer Wettbewerbsverstoß (§ 3 Abs. 1 und 2 S. 1 UWG) anzulasten sein mag (vgl. BGH, GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 - RezeptBonus; GRUR 2013, 1262 = WRP 2013, 1590 - Rezept-Prämie) und bei abstrakter Fassung des Unterlassungsantrags ein Rabatt bis zu 3 Euro pro Rezept möglicherweise unbedenklich sein könnte (vgl. Senat, Urteil v. 19.02.2014, 6 U 113/13), ist jedenfalls die mit dem Antrag in konkreter Form angegriffene Ankündigung und Gewährung einer Vergütung von 5 Euro nach der bisher durch die Rechtsprechung gezogenen Grenze als unzulässige spürbare Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher anzusehen..
- BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07
DeguSmiles & more
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Die Bestimmung des § 7 HWG ist daher nur dann anwendbar, wenn gewährte Werbegaben sich aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Werbung für konkrete Heilmittel darstellen (vgl. BGH, GRUR 2009, 1082 Tz. 15 - DeguSmiles & more m. w. N., so schon BGH, GRUR 1990, 1041, 1042 - Fortbildungskassetten; ferner OLG Hamburg, GRUR-RR 2013, 482, 483 - Test unter Alltagsbedingungen;… Gröning, Heilmittelwerberecht, Stand: Juni 2009, § 7 HWG Rn. 17)..Dieses Verständnis steht mit dem Schutzzweck des § 7 HWG, durch eine weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Bereich der Heilmittel der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen, die von einer Werbung mit unentgeltlichen Zuwendungen ausgehen kann (vgl. BGH, GRUR 2009, 1082, juris Rn. 16 - DegusSmiles & More), ohne weiteres noch im Einklang.
- OLG Frankfurt, 16.10.2014 - 6 U 92/14
Streitgegenstand bei Unterlassungsantrag gegen die konkrete Verletzungsform
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Voraussetzung ist aber, dass der Antragsteller des einstweiligen Verfügungsverfahrens (hier also die Apothekerkammer Nordrhein) sich bereits im Anordnungsverfahren hierauf gestützt und auch die erforderlichen Tatsachen vorgetragen hat (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.05.2014 - 6 U 24/14 - Ciclopoli; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 3.56).Rn. 95 Darüber hinaus fehlt es wegen dieses neuen Anspruchsgrundes an der Dringlichkeit, da die nunmehrige Antragsgegnerin diesen ohne weiteres bereits in der Antragsschrift hätte vortragen können (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.10.2014 - 6 U 92/14 - Rn. 10).
- BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12
RezeptBonus
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Rn. 40 Ein Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung liegt nicht nur vor, wenn ein Apotheker ein preisgebundenes Arzneimittel zu einem anderen als dem nach der Arzneimittelpreisverordnung zu berechnenden Preis abgibt, sondern auch, wenn für das preisgebundene Arzneimittel zwar der korrekte Preis angesetzt wird, dem Kunden aber gekoppelt mit dem Erwerb des Arzneimittels Vorteile gewährt werden, die den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lassen; insbesondere eine über einen bestimmten Geldbetrag lautende Gutschrift kann einen entsprechenden Vorteil darstellen (…vgl. BGH, GRUR 2010, 1136 = WRP 2010, 1482 [Rn. 17 f.] - UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE; GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 [Rn. 13] - RezeptBonus)..Denn selbst wenn danach der Beklagten in Einzelfällen (bei Gewährung von Gutschriften bis zu 1 Euro pro Medikament) kein spürbarer Wettbewerbsverstoß (§ 3 Abs. 1 und 2 S. 1 UWG) anzulasten sein mag (vgl. BGH, GRUR 2013, 1264 = WRP 2013, 1587 - RezeptBonus; GRUR 2013, 1262 = WRP 2013, 1590 - Rezept-Prämie) und bei abstrakter Fassung des Unterlassungsantrags ein Rabatt bis zu 3 Euro pro Rezept möglicherweise unbedenklich sein könnte (vgl. Senat, Urteil v. 19.02.2014, 6 U 113/13), ist jedenfalls die mit dem Antrag in konkreter Form angegriffene Ankündigung und Gewährung einer Vergütung von 5 Euro nach der bisher durch die Rechtsprechung gezogenen Grenze als unzulässige spürbare Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verbraucher anzusehen..
- OLG Köln, 19.02.2014 - 6 U 103/13
Bindung von Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen …
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Rn. 31 Der Senat hat in seinen Entscheidungen vom 19.02.2014 (Az. 6 U 113/13 und 6 U 103/13) und 28.03.2014 (Az. 6 U 158/13) zu früheren Prämienmodellen der Antragsgegnerin Folgendes ausgeführt:.Wie der Senat in seinen den Parteien und ihren Verfahrensbevollmächtigten bekannten beiden Urteilen vom 19.02.2014 - 6 U 103/13 und 6 U 113/13 - näher ausgeführt hat, verstößt diese Regelung weder gegen höherrangiges (Primär-) Recht der Europäischen Union noch gegen deutsches Verfassungsrecht..
- EuGH, 19.10.2016 - C-148/15
Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt …
Auszug aus LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Rn. 69 Mit Urteil vom 19.10.2016 (C - 148/15) - I. - hat der Europäische Gerichtshof wie folgt erkannt:. - OLG Köln, 01.07.2016 - 6 U 151/15
Anforderungen an die drucktechnische Gestaltung des Hinweises auf Risiken und …
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 125/08
Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken
- BGH, 09.09.2010 - I ZR 37/08
Zur Zulässigkeit von Rabatten und Zugaben durch Apotheken
- OLG Frankfurt, 22.05.2014 - 6 U 24/14
Werbung für Arzneimittel mit Empfehlung Dritter; Irreführende Werbung mit …
- OLG Köln, 22.11.2013 - 6 U 91/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines kostenlosen Fahrdienstes durch den …
- OLG Hamburg, 19.02.2009 - 3 U 225/06
Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Versandapotheke: Anwendbarkeit deutschen …
- BGH, 31.10.2002 - I ZR 60/00
Klinik mit Belegärzten
- BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88
Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe
- OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05
Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts
- OLG Düsseldorf, 19.10.2004 - 20 U 91/04
Rabattverbot für Arzneimittel nach Neufassung des § 7 HWG
- OLG Saarbrücken, 13.06.2007 - 1 U 81/07
Unlauterer Wettbewerb: Werbung eins Arzneimittelversenders gegenüber Ärzten mit …
- BGH, 26.02.2014 - I ZR 72/08
Zur Zulässigkeit von Rabatt- und Bonussystemen von EU-Versandapotheken
- BGH, 26.02.2014 - I ZR 79/10
Wettbewerbsverstoß beim grenzüberschreitenden Internet-Versandhandel mit …
- BGH, 08.05.2013 - I ZR 90/12
Rezept-Prämie
- OLG Köln, 10.12.2010 - 6 U 85/10
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges …
- OLG Köln, 16.05.2008 - 6 W 38/08
Unsachliche Beeinflussung ärztlicher Entscheidungsfreiheit durch Verlosung von …
- OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 158/13
Abgabe von apothekenpflichtigen Fertigarzneimitteln an Endverbraucher im Wege des …
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Rechtsprechung
| LG Köln, 26.09.2013 - 84 O 220/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Gericht untersagt Freundschaftswerbung
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.09.2013 - 84 O 220/13
- LG Köln, 22.03.2017 - 84 O 220/13
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.11.2025 - I ZR 182/22
Gutscheinwerbung II
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Juli 2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22. August 2019 wird zurückgewiesen, soweit darin die Klageanträge 1 und 2 hinsichtlich der einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) abgewiesen worden sind.Rn. 5 Am 26. September 2013 erwirkte die Beklagte eine am 2. Oktober 2013 vollzogene einstweilige Unterlassungsverfügung des Landgerichts Köln (Az. 84 O 220/13) gegen eine Werbung der Klägerin mit den Angaben.
festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen weiteren, über den mit dem Klageantrag 1 bezifferten Mindestschaden hinausgehenden Schaden zu ersetzen, der der Klägerin bis einschließlich 31. Dezember 2016 infolge der Vollziehung der einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Köln zu den Aktenzeichen 84 O 90/13, 84 O 220/13, 84 O 256/13, 84 O 208/14 und 81 O 82/15 entstanden ist und noch entstehen wird.
Die einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) erweisen sich hingegen als von Anfang an gerechtfertigt, so dass insoweit ein Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO ausscheidet.
Rn. 70 aa) Unzulässig sind die Zuwendungen oder Werbegaben, die Gegenstand der einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) sind.
Rn. 73 (2) Die mit einstweiliger Verfügung vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) verbotene Werbung ist ebenfalls vom Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 2 Teilsatz 1 Buchst. a HWG nicht erfasst.
Die Berufung der Klägerin gegen das landgerichtliche Urteil ist zurückzuweisen, soweit darin die Klageanträge 1 und 2 hinsichtlich der einstweiligen Verfügungen vom 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), vom 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und vom 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) abgewiesen worden sind, weil die Sache insoweit entscheidungsreif ist (§ 562 Abs. 1, § 563 Abs. 3 ZPO).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2024 - C-517/23
Apothekerkammer Nordrhein - Vorabentscheidungsersuchen - Humanarzneimittel - …
Rn. 14 Am 8. Mai 2013 (Az. 84 O 90/13), am 26. September 2013 (Az. 84 O 220/13) und am 4. November 2014 (Az. 84 O 208/14) erwirkte die Apothekerkammer Nordrhein jeweils eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln gegen eine Werbung von DocMorris.
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