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   BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99   

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https://dejure.org/2000,749
BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 (https://dejure.org/2000,749)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 (https://dejure.org/2000,749)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 (https://dejure.org/2000,749)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BUrlG § 1; ; BUrlG § ... 7 Abs. 3; ; BUrlG § 11 Abs. 1; ; BUrlG § 13 Abs. 1; ; Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 29. Februar 1988 in der Fassung vom 6. Mai/19. Juni 1990, neu gefaßt durch die Änderungstarifverträge vom 15. März 1994, vom 31. August 1994 und vom 15. Mai 1995 § 14 Nr. 1 a und e; ; Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen vom 29. Februar 1988 in der Fassung vom 6. Mai/19. Juni 1990, neu gefaßt durch die Änderungstarifverträge vom 15. März 1994, vom 31. August 1994 und vom 15. Mai 1995 § 16 Nr. 1 a; ; Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 11. Dezember 1996 § 14 Nr. 1 a; ; Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 11. Dezember 1996 § 16 Nr. 1 a

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 1, § ... 7 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 1; MTV NRW vom 29. 2. 1988 i. d. F. vom 6. 5. 1990, neu gefasst durch die Änderungstarifverträge vom 15. 3. 1994, vom 31. 8. 1994 und vom 15. 5. 1995 § 14 Nr. 1a und 3, § 16 Nr. 1a; MTV i. d. F. des Änderungstarifvertrags vom 11. 12. 1996 § 14 Nr. 1a, § 16 Nr. 1a
    Bemessung der Urlaubsvergütung nach einer tariflichen Neuregelung (hier: MTV Metall) - Folgen unterschiedlicher Berücksichtigung von Mehrarbeit in Gesetz und Tarifvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsentgelt: BurlG und MTV Metall NRW - Günstigkeitsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung von Mehrarbeit beim Urlaubsentgelt?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Mehrarbeit beim Urlaubsentgelt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 376
  • NZA 2001, 268
  • BB 2000, 670
  • BB 2001, 205
  • DB 2001, 1258
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Derartige Leistungen können - ebenso wie sonstige nicht im Bundesurlaubsgesetz vorgesehene Leistungen (BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 404/87 - aaO) - nicht zur Bestimmung dessen, was tarifliches Urlaubsentgelt ist, herangezogen werden (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376).

    Das gilt sowohl für die Vergütung solcher Stunden, die voraussichtlich angefallen wären (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - aaO; ebenso ErfK/Dörner 2. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 47 ff.), als auch für die Zuschläge für die Lage der Arbeitszeit, soweit damit nicht die Abgeltung eines besonderen Aufwands verbunden ist.

    b) Dieses Ergebnis ist (entgegen der Ansicht von Buchner Anm. zu BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - SAE 2001, 82, 86 ff.) mit der Tarifautonomie vereinbar.

    Danach es ist unzulässig, Regelungen über Zusatzleistungen, die neben der Entgeltfortzahlung vereinbart sind, in diesem gesetzlich besonders geregelten (vgl. Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - aaO; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 13 BUrlG Rn. 47 ff.) Günstigkeitsvergleich einzubeziehen.

    Weder eine gegenüber dem gesetzlichen Mindesturlaub erhöhte Anzahl von Urlaubstagen (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - aaO) noch ein in zusätzliches Urlaubsgeld (aA von seinem Standpunkt aus Berscheid/GK-BUrlG 5. Aufl. § 13 Rn. 64) kann daher berücksichtigt werden.

    Läßt daher § 13 Abs. 1 BUrlG die im Tarifvertrag vorgesehene Abweichung von der gesetzlichen Berechnungsmethode des Urlaubsentgelts nicht zu, ist § 11 Abs. 1 BUrlG weiter anzuwenden (Senat 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - aaO; Schütz/Hauck Gesetzliches und tarifliches Urlaubsrecht Rn. 909).

  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02

    Einführung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber; Die Urlaubswünsche der

    Zwar ist an sich der der Klägerin für das Vorjahr zustehende Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG spätestens am 31.03.2002 untergegangen (st. Rspr., vgl. nur BAG 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 46).
  • BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 5/01

    Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit

    Eine weitergehende Wirkung kommt dieser Verweisung auf § 11 BUrlG nicht zu, weil diese urlaubsrechtliche Bestimmung gerade nicht den Zeitfaktor, sondern lediglich den Geldfaktor bei der Bemessung des Urlaubsentgelts regelt (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343, 347 f. mwN; BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376, 385).

    Überstundenzuschläge bleiben unberücksichtigt (vgl. BAG 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343, 347 f. mwN; BAG 22. Februar 2000 - 9 AZR 107/99 - BAGE 93, 376, 385).

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