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   OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 9 U 55/13   

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https://dejure.org/2013,39248
OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 9 U 55/13 (https://dejure.org/2013,39248)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2013 - 9 U 55/13 (https://dejure.org/2013,39248)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2013 - 9 U 55/13 (https://dejure.org/2013,39248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Insolvenzzweckwidrigkeit des Verzichts des Insolvenzverwalters auf Ausübung des Anfechtungsrechts bei wirtschaftlich vorteilhaftem Massezufluss auf andere Weise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines mit Forderungsverzicht verbundenen durch den Insolvenzverwalter abgeschlossenen Vergleichs

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Insolvenzzweckwidrigkeit eines vom Insolvenzverwalter abgeschlossenen Vergleichs

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 164 BGB, § 60 InsO, § 61 InsO, § 143 Abs 1 InsO
    Insolvenzverfahren: Insolvenzzweckwidrigkeit des Verzichts des Insolvenzverwalters auf Ausübung des Anfechtungsrechts bei wirtschaftlich vorteilhaftem Massezufluss auf andere Weise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 143 Abs. 1 InsO; § 164 BGB
    Wirksamkeit eines mit Forderungsverzicht verbundenen durch den Insolvenzverwalter abgeschlossenen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der insolvenzzweckwidrige Vergleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verzicht eines Insolvenzverwalters auf eine Forderung ist nicht stets insolvenzzweckwidrig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verzicht eines Insolvenzverwalters auf eine Forderung ist nicht stets insolvenzzweckwidrig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht eines Insolvenzverwalters auf eine Forderung ist nicht stets insolvenzzweckwidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 530
  • NZI 2014, 121
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.04.2002 - IX ZR 313/99

    Teilbarkeit aufgrund gegenseitiger Verträge geschuldeten Leistungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 9 U 55/13
    Außerdem kommt eine Unwirksamkeit des Geschäfts nur dann in Betracht, wenn sich dem Geschäftspartner auf Grund der Umstände des Einzelfalls ohne Weiteres begründete Zweifel an der Vereinbarkeit der Handlung mit dem Zweck des Insolvenzverfahrens aufdrängen mussten (vgl. eingehend BGH, NJW 2002, 2783).

    Im Hinblick auf den Ermessensspielraum des Insolvenzverwalters (BGH, NJW 2002, 2783, 2785) kommt es für die Beurteilung der vergleichsweisen Vereinbarung nicht auf eine exakte Abrechnung an, in welcher Höhe der Kläger möglicherweise dem Beklagten entgegengekommen ist, und wie hoch andererseits die Vorteile für die Masse zu bewerten sind.

  • OLG Stuttgart, 19.09.2017 - 12 U 8/17

    Insolvenz: Wirksamkeit einer Abtretung von Ansprüchen des Schuldners gegen den

    Bei der Beurteilung einer von ihm geschlossenen vergleichsweisen Vereinbarung kommt es nicht auf eine exakte Abrechnung an, in welcher Höhe möglicherweise er der Gegenseite entgegengekommen ist und wie hoch andererseits die Vorteile für die Masse zu bewerten sind (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2013 - 9 U 55/13 -, juris Rn 15 = NZI 2014, 121 f.).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, ob die Zeitspanne für die Durchsetzung des Anspruchs in Kauf genommen werden kann, ohne das Insolvenzverfahren unangemessen zu verzögern (vgl. zum Vorstehenden im Zusammenhang mit einem Anfechtungsanspruch : Ganter, Anmerkung zum Beschluss des OLG Karlsruhe vom 12.08.2013 - 9 U 55/13 -, NZI 2014, 122).

  • OLG Karlsruhe, 13.01.2023 - 3 U 46/21

    Auslagen, Honorarvereinbarung

    Dies trifft dann zu, wenn der Widerspruch zum Insolvenzzweck unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten für jeden verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist (BGH, Urteil vom 12.09.2019 - IX ZR 16/18, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 14.06.2018 - IX ZR 232/17, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 10.01.2013 - IX ZR 172/11, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 25.04.2002 - IX ZR 313/99, BGHZ 150, 353-365, juris Rn. 27; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2013 - 9 U 55/13, juris Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 12 U 68/14
    Dieser kann durch einen Erlassvertrag i.S.v. § 397 Abs. 1 BGB über ihn verfügen (BGH, Versäumnisurt. v. 17.02.2011 - IX ZR 91/10 = NZI 2011, 486, 487 Tz. 7; MüKoInsO/Kayser, 3. Aufl., § 129 Rn. 223; Ede/Hirte, in: Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl., § 143 Rn. 92; HK-Kreft, InsO, 7. Aufl., § 129 Rn. 89; Ganter, NZI 2014, 121, 122 f.; Bork, ZIP 2006, 589, 590 ff.).
  • KG, 30.06.2015 - 9 W 5/14

    Entschädigungsanspruch wegen eines zehn Jahre überschreitenden Vollzugs einer vor

    In dieser Höhe hat auch der Senat bereits wiederholt Geldentschädigungsansprüche wegen des zehn Jahre überschreitenden Vollzugs von erstmalig vor 1998 angeordneter Sicherungsverwahrung durch das Land B... für begründet gehalten (vgl. etwa Hinweis- und Berufungszurückweisungsbeschlüsse nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 27. Juni 2014 und 30. September 2014 in den Berufungsverfahren 9 U 51/13, 9 U 55/13 und 9 U 57/13), so dass die von dem Antragsteller beabsichtigte Klage in Höhe von 10.500 Euro, nämlich in Höhe von 500 Euro für die zehn Jahre überschreitenden 21 Monate seiner Sicherungsverwahrung, hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 12 U 123/15

    Gläubigerbenachteiligende Rechtshandlungen des Schuldners; Verkürzung der Masse;

    Dieser kann durch einen Erlassvertrag i.S.v. § 397 Abs. 1 BGB über ihn verfügen ( BGH, Versäumnisurt. v. 17.02.2011 - IX ZR 91/10 = NZI 2011, 486, 487 Tz. 7; MüKoInsO/Kayser, 3. Aufl., § 129 Rn. 223; Ede/Hirte, in: Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl., § 143 Rn. 92; HK-Kreft, InsO, 7. Aufl., § 129 Rn. 89; Ganter, NZI 2014, 121, 122 f. [OLG Karlsruhe 12.08.2013 - 9 U 55/13] ; Bork, ZIP 2006, 589, 590 ff.).
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