Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.10.2017 - 9 U 89/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichten des Vermieters von Räumen für den Betrieb eines Cafés bei Übernahme der Verpflichtung zur Schaffung der Voraussetzungen für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis; Rechte des Mieters bei Verletzung dieser Pflicht
- Justiz Baden-Württemberg
§ 280 Abs 1 BGB, § 281 Abs 1 S 1 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 BGB, § 287 ZPO
Gewerberaummiete: Vermieterpflicht zur Schaffung der Voraussetzungen für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis; fristlose Mieterkündigung bei Nichterfüllung der Vertragspflicht und Schätzung des ersatzfähigen entgangenen Gewinns für den Betrieb eines Cafés; Beweislast des ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgangener Gewinn für Café; Bürgerliches Recht; Abschätzung des entgangenen Gewinns für den Betrieb eines Cafés durch die Rentabilitätsvermutung
- rechtsportal.de
Pflichten des Vermieters von Räumen für den Betrieb eines Cafés bei Übernahme der Verpflichtung zur Schaffung der Voraussetzungen für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch eines gewerblichen Mieters auf entgangenen Gewinn nach einer Kündigung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.12.1986 - VIII ZR 349/85
Vereinbarung einer Rücktrittsklausel bei Störungen der öffentlichen Sicherheit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2017 - 9 U 89/15
(Vgl. zur Rentabilitätsvermutung BGH NJW 1987, 831, 833, 834; BGH, Urteil vom 17.12.2003 - XII ZR 146/00 -, zitiert nach Juris.) Da es sich bei der Heranziehung der Aufwendungen, welche die Klägerin gehabt hat, nur um ein Hilfsmittel zur Abschätzung des entgangenen Gewinns handelt, kommt es auf die Voraussetzungen eines Anspruchs gemäß § 284 BGB nicht an. - BGH, 17.12.2003 - XII ZR 146/00
Berechnung des entgangenen Gewinns
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2017 - 9 U 89/15
(Vgl. zur Rentabilitätsvermutung BGH NJW 1987, 831, 833, 834; BGH, Urteil vom 17.12.2003 - XII ZR 146/00 -, zitiert nach Juris.) Da es sich bei der Heranziehung der Aufwendungen, welche die Klägerin gehabt hat, nur um ein Hilfsmittel zur Abschätzung des entgangenen Gewinns handelt, kommt es auf die Voraussetzungen eines Anspruchs gemäß § 284 BGB nicht an.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.01.2018 - 9 U 89/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 280 Abs 1 BGB, § 281 Abs 1 S 1 BGB, § 543 Abs 1 BGB, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 BGB, § 287 ZPO
Gewerberaummiete: Vermieterpflicht zur Schaffung der Voraussetzungen für eine gaststättenrechtliche Erlaubnis; fristlose Mieterkündigung bei Nichterfüllung der Vertragspflicht und Schätzung des ersatzfähigen entgangenen Gewinns für den Betrieb eines Cafés; Beweislast des ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Folgen der Versagung der gaststättenrechtlichen Konzession wegen Baumängeln
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Dresden, 30.06.2015 - 5 U 375/15
Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2018 - 9 U 89/15
Der Senat schließt sich bei der Kostenentscheidung für entsprechende Fälle der Auffassung des OLG Dresden (MDR 2015, 1227) an.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 08.12.2015 - I-9 U 89/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Klageänderung, Berufungsverfahren, Klagegrund
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Klageänderung, Berufungsverfahren, Klagegrund
- verkehrslexikon.de
Zur Zulässigkeit der Klageänderung im Berufungsrechtszug
- Wolters Kluwer
- rewis.io
- rechtsportal.de
ZPO § 263; ZPO § 523
Klageänderung; Berufungsverfahren; Klagegrund - rechtsportal.de
ZPO § 263 ; ZPO § 523
Zulässigkeit der Klageänderung im Berufungsverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 17.03.2015 - 12 O 86/14
- OLG Hamm, 08.12.2015 - I-9 U 89/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98
Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2015 - 9 U 89/15
Zum Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechen, die bei einer natürlichen Betrachtungsweise aus der Sicht der Parteien zu dem Sachverhalt gehören, den der Kläger mit seinem Vortrag zur Begründung seines Begehrens der gerichtlichen Entscheidung unterbreitet (BGH, U.v. 06.05.1999 - IX ZR 250/98 -, juris). - BGH, 13.01.2015 - VI ZR 551/13
Berufungsverfahren: Berücksichtigung unstreitigen neuen Sachvortrags; Umfang der …
Auszug aus OLG Hamm, 08.12.2015 - 9 U 89/15
Der insoweit neue Sachvortrag kann in der Berufungsinstanz gleichwohl vom Berufungsgericht berücksichtigt werden, wenn dieser neue Vortrag in der Berufungsinstanz unstreitig geblieben ist (BGH, B.v. 13.01.2015 - VI ZR 551/13-, juris).