Weitere Entscheidung unten: OLG München, 28.12.2011

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   OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10   

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https://dejure.org/2017,58293
OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10 (https://dejure.org/2017,58293)
OLG München, Entscheidung vom 25.09.2017 - 9 VA 9/10 (https://dejure.org/2017,58293)
OLG München, Entscheidung vom 25. September 2017 - 9 VA 9/10 (https://dejure.org/2017,58293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EGGVG § 23, § 28 Abs. 1 S. 4; GG Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1; VwVfG § 5 Abs. 2; FamFG § 13; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4; ZPO § 273
    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Beiziehung einer Sorgerechtsakte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Beiziehung einer Sorgerechtsakte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshilfe; Akteneinsicht; Sorgerechtsverfahren; Grundrechtseingriff; Sperrvermerk; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • rechtsportal.de

    GG Art. 1 Abs. 1
    Zulässigkeit der Übersendung einer Sorgerechtsakte zur Einsicht in einem anderen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.1970 (BVerfGE 27, 344 = NJW 1970, 555) liegt in der Gestattung einer Übersendung von der Geheimhaltung unterliegenden Akten (Anm. des Senats.: dort handelte es sich um Akten eines Ehescheidungsverfahrens) im Wege der Amtshilfe an einen Untersuchungsführer in einem gegen einen der Ehegatten angestrengten Disziplinarverfahren ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG.

    - Die Überlassung der Sorgerechtsakte erfolgte seitens des Oberlandesgerichts, anders als in den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen (BVerfG NJW 1970, 555 und NJW 2015, 610), nicht an irgendeinen Dritten, sondern an ein Gericht, das samt dessen Behördenapparat seinerseits der Verschwiegenheitspflicht unterliegt.

  • OLG Dresden, 11.10.2001 - 6 VA 5/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten

    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    - Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses, in dem Entscheidungen im Verfahren nach § 23 EGGVG Bindungswirkung entfalten (OLG Dresden NJW-RR 2002, 718; BGH NJW 1994, 1950).

    Vorliegend hat sich die angegriffene Maßnahme nach Stellung des Anfechtungsantrages und vor der Entscheidung des Senats über den Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG erledigt, insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden vom 11.10.2001 (NJW-RR 2002, 718) zugrunde liegenden Sachverhalt.

  • OLG München, 26.03.2009 - 4 UF 161/08
    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    Der Antrag vom 03.09.2010 bzw. vom 28.10.2011 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung des Oberlandesgerichts München vom 18.08.2010, wonach dem Amtsgericht ... die von diesem im Rahmen des Verfahrens Az.: 3 C 305/10 angeforderten Sorgerechtsakten des Amtsgerichts Az.: 4 UF 161/08 (bzw. 408 F 1108/08), zu übersenden sind, wird zurückgewiesen.

    Wegen einer Beschwerde befand sich das Sorgerechtsverfahren zu diesem Zeitpunkt unter dem Aktenzeichen 4 UF 161/08 bei dem zuständigen Familiensenat des Oberlandesgerichts ... Am 18.08.2010 verfügte der Vorsitzende des Familiensenats die Aktenübersendung an das Amtsgericht Kaufbeuren (Anlage Ast. 8).

  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    - Die Überlassung der Sorgerechtsakte erfolgte seitens des Oberlandesgerichts, anders als in den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fällen (BVerfG NJW 1970, 555 und NJW 2015, 610), nicht an irgendeinen Dritten, sondern an ein Gericht, das samt dessen Behördenapparat seinerseits der Verschwiegenheitspflicht unterliegt.
  • OLG Hamm, 07.10.2008 - 15 VA 7/08

    Beiziehung familiengerichtlicher Akten im Strafverfahren

    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    Im Hinblick auf ihren Inhalt unterliegen Akten über Sorgerechtsverfahren, das als solches nicht öffentlich ist und in die Akteneinsicht nur nach Maßgabe des § 13 FamFG gewährt werden kann, der höchsten Geheimhaltung nach Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG (OLG Hamm, Beschluss vom 08.08.2008, Az.: 15 VA 7 - 9/08, FGPrax 2009, 20).
  • OLG Köln, 03.01.1994 - 7 VA 6/93

    Bewilligung der Akteneinsicht; Gerichtsvorstand; Rechtswidrigkeit; Berechtigtes

    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    Die Prüfung der Zulässigkeit des Vorgehens ist nach der vom Senat vertretenen Rechtsauffassung (so auch OLG Köln, Beschluss vom 03.01.1994, NJW 1994, 1075) anhand der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.1970 dargestellten Grundsätze über die Gewährung von Einsicht in die Akten eines Ehescheidungsverfahrens vorzunehmen, die erst recht für Aktenanforderungen bezüglich eines Sorgerechtsverfahrens und auch für Aktenanforderungen durch ein Gericht gelten müssen.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    - bei einem inmitten stehenden tiefgreifenden Grundrechtseingriff (BVerfG NJW 2002, 2456; 2003, 1514).
  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    - Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses, in dem Entscheidungen im Verfahren nach § 23 EGGVG Bindungswirkung entfalten (OLG Dresden NJW-RR 2002, 718; BGH NJW 1994, 1950).
  • BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem Rechtsstreit über die

    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    Durch Beschluss vom 13.03.2017 (Bl. 83), Az.: 1 BvR 563/12, hob das Bundesverfassungsgericht unter Zurückverweisung des Verfahrens den Beschluss des Senats vom 28.12.2011 wegen Verletzung der Grundrechte der Antragstellerin auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG sowie auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG auf.
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
    - bei einem inmitten stehenden tiefgreifenden Grundrechtseingriff (BVerfG NJW 2002, 2456; 2003, 1514).
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   OLG München, 28.12.2011 - 9 VA 9/10   

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https://dejure.org/2011,96603
OLG München, 28.12.2011 - 9 VA 9/10 (https://dejure.org/2011,96603)
OLG München, Entscheidung vom 28.12.2011 - 9 VA 9/10 (https://dejure.org/2011,96603)
OLG München, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 9 VA 9/10 (https://dejure.org/2011,96603)
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  • BVerfG, 13.03.2017 - 1 BvR 563/12

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung in einem Rechtsstreit über die

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28. Dezember 2011 - 9 VA 9/10 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes sowie in ihrem Grundrecht auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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