Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.01.2005 - 9 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3336
OLG Hamm, 24.01.2005 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2005,3336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.01.2005 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2005,3336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2005,3336)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Spurrille, Gefahrenquelle, Motorrad

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 839 BGB, 9. 9a StrWG NW, Art. 34 GG
    Spurrille, Gefahrenquelle, Motorrad

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht ; Scharfkantige in Fahrtrichtung verlaufende Spurrille vor einer Kreuzung mit einer Tiefe von 6,8 cm als abhilfebedürftige Gefahrenquelle; Anspruchsminderung in Höhe des ...

  • Judicialis

    BGB § 9; ; BGB § 839; ; StrWG NW 9a; ; GG Art. 34

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; BGB § 254; StrWG NW § 9; StrWG NW § 9 a
    Pflicht zur Beseitigung tiefer Spurrillen im Kreuzungsbereich zum Schutz von Motorradfahrern L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich Spurrillen in einer Fahrbahn; Mitverschulden eines gestürzten Motorradfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 197
  • VersR 2006, 1379
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10913
OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2007,10913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2007 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2007,10913)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2007 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2007,10913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 171 BGB, Art 1 § 1 RBerG, § 1 RBerG
    Bankenhaftung bei kreditfinanziertem Immobilienerwerb; Vollmacht des Treuhänders: Indizien für das Vorliegen der notariellen Ausfertigung einer einem Treuhänder erteilten Vollmacht

  • Judicialis

    BGB § 171; ; RBerG § 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 171; BGB § 249; BGB § 826; RBerG Art. 1 § 1
    Rückabwicklung eines Darlehens zur Finanzierung des Erwerbs einer Eigentumswohnung ["Schrottimmobilie"] - Unwirksamkeit der Treuhandvollmacht; Rechtsscheinhaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermittlung des Vorliegens einer notariellen Ausfertigung der Vollmacht bei Abschluss eines Darlehensvertrages anhand von Indizien; Bestehen einer Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises; Voraussetzungen für die Annahme eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 und vom 18.11.2003, XI ZR 322/01).

    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03
    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - um als sittenwidrig überteuert angesehen werden zu können - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03
    Die Voraussetzungen, die der BGH in seiner Entscheidung vom 16.5.2006, XI ZR 6/04, insoweit aufgestellt hat, liegen nämlich schon nach dem Vortrag des Klägers nicht vor.
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 9 U 38/03
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20.5.2003, XI ZR 248/02 und vom 18.11.2003, XI ZR 322/01).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22473
OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2004,22473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.09.2004 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2004,22473)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. September 2004 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2004,22473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Auftragsentziehung; Auslegung einer Aufforderung zur Gewährübernahme unter Fristsetzung als Mängelbeseitigungsaufforderung; Wichtiger Kündigungsgrund aus positiver Vertragsverletzung; Entbehrlichkeit der Aufforderung zur Mangelbeseitigung bzw. ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedenkenanmeldung gem. § 4 Nr. 3 VOB/B: Vertragszweck-Gefährdung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Bedenkenanmeldung nach § 4 VOB/B

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine unberechtigte Bedenkenanmeldung ist keine Vertragsverletzung! (IBR 2005, 311)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 23 U 251/93

    Voraussetzungen der Kündigung aus wichtigem Grund wegen schwerer

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03
    Aus einem derartigen Bedenkenhinweis ergibt sich weder eine grobe Gefährdung des Vertragszwecks noch macht sich der Auftragnehmer hierdurch eines den Vertragszweck grob gefährdenden Verhaltens schuldig, und zwar unabhängig davon, ob seine Bedenken objektiv gerechtfertigt sind oder nicht (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1995, 247 f.).

    a) Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 29. Juli 1994 (BauR 1995, 247 ff.) darauf abstellt, dass die Klägerinnen mit Schreiben vom 12. September 1997, 16. September 1997 und vom 19. September 1997 (Anlagen K 5, K 7 und K 9) ihre vertraglich übernommene Gewährleistung für das Werk in ihrer Gesamtheit abgelehnt hätten, diese Ablehnung also nicht auf solche Mängel beschränkt haben, die auf ihren Bedenkenhinweisen beruhen, kann dem nicht gefolgt werden, wie bereits vorstehend ausgeführt worden ist.

  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03
    Soweit der Auftraggeber darüber hinaus auch dann einen wichtigen Grund zur Kündigung aus positiver Vertragsverletzung hat, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des anderen Vertragspartners der Vertragszweck so gefährdet ist, dass eine Fortsetzung des Vertrags für ihn unzumutbar ist (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 2000, 2988, 2990), kann ein derartiges den Vertragszweck grob gefährdendes Verhalten den Klägerinnen - entgegen der Würdigung der Beklagten - ebenfalls nicht vorgehalten werden, denn Voraussetzung dieses Kündigungsrechts ist immer eine schwere Vertragsverletzung.
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95

    Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03
    Soweit der Auftraggeber darüber hinaus auch dann einen wichtigen Grund zur Kündigung aus positiver Vertragsverletzung hat, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des anderen Vertragspartners der Vertragszweck so gefährdet ist, dass eine Fortsetzung des Vertrags für ihn unzumutbar ist (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 2000, 2988, 2990), kann ein derartiges den Vertragszweck grob gefährdendes Verhalten den Klägerinnen - entgegen der Würdigung der Beklagten - ebenfalls nicht vorgehalten werden, denn Voraussetzung dieses Kündigungsrechts ist immer eine schwere Vertragsverletzung.
  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 456/98

    Ansprüche des Bestellers nach § 634 BGB

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03
    c) Dass eine Fristsetzung zur Abgabe einer Erklärung zur Erfüllungs- bzw. zur Gewährleistungsbereitschaft nicht den Anforderungen einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Mängelbeseitigung entspricht (vgl. entsprechend BGH NJW 1999, 3710 ff.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1030 f.), hat das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt.
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86

    Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03
    Denn im Falle des Fehlens der Voraussetzungen für eine Kündigung nach § 8 Nr. 3 VOB/B kann eine "Auftragsentziehung" als freie Kündigung nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B gewertet werden (so BGH NJW 1988, 140; BGH BauR 1988, 82).
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82

    Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30. Juni 2000 (NJW-RR 2001, 1387 ff.), denn als Ausnahmekonstellation wird dort lediglich der Fall erwähnt, dass die Erfüllbarkeit der Bauleistung durch den Unternehmer gänzlich in Frage steht, so etwa, wenn er sich zuvor zur fristgerechten Leistung außerstande erklärt hat oder, wenn bei einem langfristigen Vertrag Leistungshindernisse in der Sphäre des Schuldners entstanden sind (vgl. BGH BauR 1983, 73, 75), nicht aber, wenn es darum geht, ihn zu einer ihm ohne weiteres möglichen Leistung anzuhalten.
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03
    Denn im Falle des Fehlens der Voraussetzungen für eine Kündigung nach § 8 Nr. 3 VOB/B kann eine "Auftragsentziehung" als freie Kündigung nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B gewertet werden (so BGH NJW 1988, 140; BGH BauR 1988, 82).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30. Juni 2000 (NJW-RR 2001, 1387 ff.), denn als Ausnahmekonstellation wird dort lediglich der Fall erwähnt, dass die Erfüllbarkeit der Bauleistung durch den Unternehmer gänzlich in Frage steht, so etwa, wenn er sich zuvor zur fristgerechten Leistung außerstande erklärt hat oder, wenn bei einem langfristigen Vertrag Leistungshindernisse in der Sphäre des Schuldners entstanden sind (vgl. BGH BauR 1983, 73, 75), nicht aber, wenn es darum geht, ihn zu einer ihm ohne weiteres möglichen Leistung anzuhalten.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03
    c) Dass eine Fristsetzung zur Abgabe einer Erklärung zur Erfüllungs- bzw. zur Gewährleistungsbereitschaft nicht den Anforderungen einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Mängelbeseitigung entspricht (vgl. entsprechend BGH NJW 1999, 3710 ff.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1030 f.), hat das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,39127
OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2003,39127)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.11.2003 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2003,39127)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. November 2003 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2003,39127)
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.04.2005 - 9 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,43429
OLG Frankfurt, 27.04.2005 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2005,43429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2005 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2005,43429)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2005 - 9 U 38/03 (https://dejure.org/2005,43429)
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