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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.12.2011

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4951
BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11 (https://dejure.org/2013,4951)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2013 - 9 A 22.11 (https://dejure.org/2013,4951)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 (https://dejure.org/2013,4951)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    FFH-RL Art. 1 Buchst. e), Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 und 4, Art. 16; BNatSchG § 17 Abs. 1, §§ 34, 44, 45 Abs. 7, § 63 Abs. 1; UmwRG § 3 Abs. 1; UVPG § 16 Abs. 2; HAGBNatSchG § 7 Abs. 3
    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt; Umweltverträglichkeitsprüfung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; Gebietserweiterung; Verträglichkeitsprüfung; Charakteristische Arten; Waldrandanschnitt; Erhaltungsziel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FFH-RL Art. 1 Buchst. e), Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 und 4, Art. 16
    Abweichungsprüfung; Artenschutz; Beschädigungsverbot; Bestandsbewertung; Bestandserfassung; Charakteristische Arten; Critical Loads; Dimensionierung; Einschätzungsprärogative; Erhaltungsziel; Ersatzmaßnahmen; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Klage gegen Teilabschnitt der Bundesautobahn A 44; Verträglichkeit des Abschnitts mit den Erhaltungszielen von FFH-Gebieten; Artenschutzrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Buchst e FFHRL, Art 6 Abs 3 FFHRL, Art 6 Abs 4 FFHRL, Art 16 Abs 1 FFHRL, § 34 BNatSchG
    Klage gegen Teilabschnitt der Bundesautobahn A 44; Verträglichkeit des Abschnitts mit den Erhaltungszielen von FFH-Gebieten; Artenschutzrecht

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen zur Umsiedlung von Arten mit einem kleinen Aktionsradius (hier: Kammmolch) als zu berücksichtigende Schadensvermeidungsmaßnahmen im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung; Prüfung der Auswirkungen Bauprojekts auf die charakteristischen Arten eines Lebensraumtyps

  • ra.de
  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    FFH-RL Art. 1 Buchst. e), Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 und 4, Art. 16; BNatSchG § 17 Abs. 1, §§ 34, 44, 45 Abs. 7, § 63 Abs. 1; UmwRG § 3 Abs. 1; UVPG § 16 Abs. 2; HAGBNatSchG § 7 Abs. 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßnahmen zur Umsiedlung von Arten mit einem kleinen Aktionsradius (hier: Kammmolch) als zu berücksichtigende Schadensvermeidungsmaßnahmen im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung; Prüfung der Auswirkungen Bauprojekts auf die charakteristischen Arten eines Lebensraumtyps

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage gegen BAB A 44 Kassel - Herleshausen (Teilabschnitt zwischen Anschlussstelle Waldkappel und Hoheneiche) bleibt ohne Erfolg

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage gegen BAB A 44 Kassel - Herleshausen (Teilabschnitt zwischen Anschlussstelle Waldkappel und Hoheneiche) bleibt ohne Erfolg

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerwG zur A44 - Gelbbauchunke kann Autobahnbau nicht verhindern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsiedlung von Arten mit kleinem Aktionsradius - oder: der Kammmolch in der UVP

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Maßnahme zur Umsiedlung einer Art mit kleinem Radius kann Schadensvermeidungsmaßnahme darstellen

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen BAB A 44 Kassel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 146, 145
  • NVwZ 2013, 1218
  • DÖV 2013, 822
 
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Wird zitiert von ... (108)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Dann ist nicht einzusehen, warum Abweichendes gelten sollte, wenn ein vorgelagertes Linienbestimmungsverfahren zu einer Zeit durchgeführt worden ist, zu der Art. 6 Abs. 3 FFH-RL mangels Listung der betroffenen Gebiete noch nicht anwendbar war (vgl. hierzu bereits Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 33 mit näherer Begründung).

    Rn. 28 Ob das Erfordernis der Planrechtfertigung für ein Vorhaben auf die Klage eines anerkannten Naturschutzvereins hin trotz dessen beschränkter Rügebefugnis zu prüfen ist, kann (weiterhin) offenbleiben (vgl. hierzu Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 42).

    Davon wäre nur auszugehen, wenn die Bedarfsfeststellung evident unsachlich wäre, weil es für die Aufnahme des Vorhabens in den Bedarfsplan im Hinblick auf die bestehende oder künftig zu erwartende Verkehrsbelastung oder auf die verkehrliche Erschließung eines zu entwickelnden Raumes an jeglicher Notwendigkeit fehlte oder wenn sich die Verhältnisse seit der Bedarfsentscheidung des Gesetzgebers so grundlegend gewandelt hätten, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd erreicht werden könnte (stRspr; vgl. nur Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 43 - zur A 44 VKE 20).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bewertung von Stickstoffdepositionen nach dem Konzept der empirischen CL bereits in früheren Entscheidungen gebilligt (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 109…, vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 87 …und vom 29. September 2011 - BVerwG 7 C 21.09 - Buchholz 406.254 URG Nr. 4 Rn. 41); auch der Kläger wendet gegen diese Methode der Ermittlung von CL nichts ein.

    Es sind deshalb diejenigen Arten auszuwählen, die einen deutlichen Vorkommensschwerpunkt im jeweiligen Lebensraumtyp aufweisen bzw. bei denen die Erhaltung der Populationen unmittelbar an den Erhalt des jeweiligen Lebensraumtyps gebunden ist und die zugleich eine Indikatorfunktion für potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf den Lebensraumtyp besitzen (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 79…, vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 55 …und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 52 ).

    Rn. 83 Nach Art. 1 Buchst. e) FFH-RL wird der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraums u.a. als günstig erachtet, wenn "der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten im Sinne des Buchstabens i) günstig ist." Der Planfeststellungsbeschluss (S. 150 f.) bewertet die Auswirkungen auf die charakteristischen Spechtarten unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 12. März 2008 (a.a.O. Rn. 132).

    Soweit der Kläger in Bezug auf die Wirksamkeit der Leit- und Sperreinrichtungen wissenschaftlich bisher nicht zu beseitigende Unsicherheiten geltend gemacht hat (vgl. hierzu Arbeitshilfe Fledermäuse S. 68), hat der Beklagte dem in der mündlichen Verhandlung durch die nachträgliche Anordnung eines Risikomanagements (vgl. hierzu näher Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 105 …und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 48 ) Rechnung getragen.

    Damit sich die Gründe gegenüber dem Belang des Gebietsschutzes durchsetzen können, müssen keine Sachzwänge vorliegen, denen niemand ausweichen kann; Art. 6 Abs. 4 FFH-RL setzt lediglich ein durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln voraus (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 153).

    Sowohl die Zugehörigkeit zu den "Verkehrsprojekten Deutsche Einheit" als auch zum "Transeuropäischen Verkehrsnetz" stellen Gewichtungsvorgaben dar, die in der Interessenabwägung mit hohem Gewicht zu Buche schlagen (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 159).

    Fehlerhafte Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung schlagen deshalb auf die Abwägung durch, es sei denn, im Wege der Wahrunterstellung würden der Abwägung hilfsweise die tatsächlich in Rechnung zu stellenden Beeinträchtigungen qualitativ und quantitativ zutreffend zugrunde gelegt (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 154).

    Demgegenüber haben die bei der Gebietsmeldung zu beachtenden Feindifferenzierungskriterien (Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 FFH-RL i.V.m. Anhang III Phase 1) beim Trassenvergleich außer Betracht zu bleiben; innerhalb der genannten Gruppen ist also nicht nochmals nach der Wertigkeit und der Anzahl der betroffenen Lebensraumtypen oder Arten sowie der jeweiligen Beeinträchtigungsintensität zu differenzieren (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 170 f.).

    Da solche Trassen außerhalb des Planungskorridors regelmäßig nicht im Einzelnen untersucht worden sind, reicht insoweit eine summarische Würdigung des Beeinträchtigungspotenzials aus (vgl. Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 270 zur Vorausschau der habitatrechtlichen Realisierbarkeit der Folgeabschnitte nach Art eines "vorläufigen positiven Gesamturteils").

    Eine erhebliche Störung liegt nach der Definition des § 44 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2 BNatSchG vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 258).

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Deshalb bedürfen Einwände dagegen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (…Urteile vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 38 ff. und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 22 ).

    Maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 1 Buchst. e) und i) FFH-RL; ein günstiger Erhaltungszustand muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben, ein bestehender schlechter Erhaltungszustand darf jedenfalls nicht weiter verschlechtert werden (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 35 m.w.N. ; vgl. zum Artenschutz EuGH…, Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - Slg. 2007, I-4713 Rn. 29).

    Ein Projekt ist vielmehr dann zulässig, wenn nach Abschluss der Verträglichkeitsprüfung aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel verbleibt, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden (BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 a.a.O. m.w.N.; ebenso EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04 - Slg. 2006, I-10183 Rn. 20).

    Um zu einer verlässlichen Beurteilung zu gelangen, muss die Verträglichkeitsprüfung die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. EuGH…, Urteil vom 7. September 2004 a.a.O. Rn. 54) berücksichtigen und setzt somit die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" voraus (…vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405 Rn. 97; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. November 2012 a.a.O. m.w.N ).

    Zugunsten des Projekts dürfen bei der Verträglichkeitsprüfung die vom Vorhabenträger geplanten oder im Rahmen der Planfeststellung behördlich angeordneten Schutz- und Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden, sofern sie sicherstellen, dass erhebliche Beeinträchtigungen verhindert werden (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 6. November 2012 a.a.O. m.w.N).

    Das gilt insbesondere für Untersuchungsmethoden, die die Tiere in ihrer körperlichen Integrität beeinträchtigen können (vgl. Urteil vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 32 ).

    Ebenfalls hat der Senat bereits anerkannt, dass es nach neuestem wissenschaftlichen Erkenntnisstand eine Irrelevanzschwelle gibt; erst oberhalb dieser Schwelle ist die Zunahme der Stickstoffbelastung, zumal gegenüber einer ohnehin schon hohen Vorbelastung, als signifikant verändernd einzustufen (Urteil vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 62 und 93 ; ebenso OVG NRW…, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08 - NuR 2012, 342 = juris Rn. 602 f. und 732).

    Es sind deshalb diejenigen Arten auszuwählen, die einen deutlichen Vorkommensschwerpunkt im jeweiligen Lebensraumtyp aufweisen bzw. bei denen die Erhaltung der Populationen unmittelbar an den Erhalt des jeweiligen Lebensraumtyps gebunden ist und die zugleich eine Indikatorfunktion für potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf den Lebensraumtyp besitzen (…Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 79…, vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 55 und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 52 ).

    Soweit der Kläger in Bezug auf die Wirksamkeit der Leit- und Sperreinrichtungen wissenschaftlich bisher nicht zu beseitigende Unsicherheiten geltend gemacht hat (vgl. hierzu Arbeitshilfe Fledermäuse S. 68), hat der Beklagte dem in der mündlichen Verhandlung durch die nachträgliche Anordnung eines Risikomanagements (…vgl. hierzu näher Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 105 und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 48 ) Rechnung getragen.

    Schließlich braucht sich ein Vorhabenträger nicht auf eine Planungsvariante verweisen zu lassen, die auf ein anderes Projekt hinausläuft (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 70 m.w.N. ).

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (…Urteile vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65 und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 100 ).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Deshalb bedürfen Einwände dagegen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (Urteile vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 38 ff. …und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 22 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bewertung von Stickstoffdepositionen nach dem Konzept der empirischen CL bereits in früheren Entscheidungen gebilligt (…Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 109, vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 87 …und vom 29. September 2011 - BVerwG 7 C 21.09 - Buchholz 406.254 URG Nr. 4 Rn. 41); auch der Kläger wendet gegen diese Methode der Ermittlung von CL nichts ein.

    Es sind deshalb diejenigen Arten auszuwählen, die einen deutlichen Vorkommensschwerpunkt im jeweiligen Lebensraumtyp aufweisen bzw. bei denen die Erhaltung der Populationen unmittelbar an den Erhalt des jeweiligen Lebensraumtyps gebunden ist und die zugleich eine Indikatorfunktion für potenzielle Auswirkungen des Vorhabens auf den Lebensraumtyp besitzen (…Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 79, vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 55 …und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 52 ).

    Der Störungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG kann vor allem durch bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der geschützten Tierarten in Gestalt von akustischen und optischen Störwirkungen (…Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104 f. …und vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 49), aber auch durch Trennwirkungen erfüllt werden, die von der vorgesehenen Trasse ausgehen (…Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 105 und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 114).

    Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustands der Populationen der betroffenen Art sind Ausnahmen nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL zulässig, wenn sachgemäß nachgewiesen ist, dass sie weder den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen weiter verschlechtern noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands behindern; darüber hinaus müssen keine "außergewöhnlichen Umstände" vorliegen (Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 141).

    Denn selbst wenn entgegen der Auffassung des Planfeststellungsbeschlusses (vgl. dort S. 404) eine Ausnahme erforderlich wäre, läge insoweit eine objektive Ausnahmelage vor, sodass der etwaige Mangel unerheblich wäre (vgl. Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 147).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Rn. 118 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Tatbestand des Tötungsverbots (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) mit Blick auf die bei einem Bauvorhaben nie völlig auszuschließende Gefahr von Kollisionen geschützter Tiere mit Kraftfahrzeugen erst dann erfüllt, wenn das Vorhaben dieses Risiko in einer für die betroffene Tierart signifikanten Weise erhöht (…stRspr, vgl. nur Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91 und vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 99).

    Deshalb sind in die Ausnahmeprüfung etwa die dem Tötungsverbot zuwiderlaufende Baufeldfreimachung und möglicherweise dem Fangverbot widersprechende CEF-Maßnahmen einzubeziehen (Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 146).

    Angesichts dessen geht der Senat davon aus, dass es sich allenfalls um einige wenige Tiere handelt, für die jedenfalls eine objektive Ausnahmelage vorläge (…vgl. hierzu etwa Urteile vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 131 und vom 14. Juli 2011 a.a.O. Rn. 148).

    Ob der Planfeststellungsbeschluss sich insoweit zu Recht auf die Privilegierungsvorschrift des § 44 Abs. 5 Satz 2, 3 BNatSchG berufen hat (vgl. hierzu Urteil vom 14. Juli 2011 a.a.O. Rn. 119; ausführlich zur Problematik Fellenberg, UPR 2012, 321 ), kann deshalb offen bleiben.

    Dabei kann der Senat weiterhin offen lassen, ob das Fangen wild lebender Tiere neben dem Entzug der Bewegungsfreiheit als solchem eine gewisse Dauer des Entzugs voraussetzt (Urteil vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 130).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (Urteile vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 65 …und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - juris Rn. 100 ).

    Rn. 118 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Tatbestand des Tötungsverbots (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) mit Blick auf die bei einem Bauvorhaben nie völlig auszuschließende Gefahr von Kollisionen geschützter Tiere mit Kraftfahrzeugen erst dann erfüllt, wenn das Vorhaben dieses Risiko in einer für die betroffene Tierart signifikanten Weise erhöht (stRspr, vgl. nur Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 91 …und vom 14. Juli 2011 - BVerwG 9 A 12.10 - BVerwGE 140, 149 Rn. 99).

    Der Störungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG kann vor allem durch bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der geschützten Tierarten in Gestalt von akustischen und optischen Störwirkungen (Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104 f. …und vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 49), aber auch durch Trennwirkungen erfüllt werden, die von der vorgesehenen Trasse ausgehen (Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 105 …und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 114).

    Angesichts dessen geht der Senat davon aus, dass es sich allenfalls um einige wenige Tiere handelt, für die jedenfalls eine objektive Ausnahmelage vorläge (vgl. hierzu etwa Urteile vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 131 …und vom 14. Juli 2011 a.a.O. Rn. 148).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Insoweit ist es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Schätzungen zu arbeiten, die kenntlich gemacht und begründet werden müssen (Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 64).

    Insoweit ist klarstellend anzumerken, dass die Planfeststellungsbehörde trotz der verbindlichen Feststellung des Verkehrsbedarfs verpflichtet ist zu prüfen, ob dem Vorhaben womöglich wegen der erst auf späteren Planungsstufen gewonnenen Erkenntnisse unüberwindliche Belange des Habitatschutzes entgegenstehen, die dazu nötigen, letztlich doch von der Planung Abstand zu nehmen (…vgl. Urteile vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 , vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - juris Rn. 86 und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 131).

    Wenn jedoch - wie hier - für das Vorhaben zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses streiten, stellt sich nicht mehr die Frage, ob auf das Vorhaben insgesamt verzichtet werden kann; es darf dann entweder wie geplant oder im Rahmen einer zumutbaren Alternativlösung verwirklicht werden (Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 142).

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Unter Berücksichtigung des verfolgten Zwecks der Regelung, die Funktion der Lebensstätte für die geschützte Art zu sichern, ist dieser Schutz aber auszudehnen auf Abwesenheitszeiten der sie nutzenden Tiere einer Art, sofern nach den Lebensgewohnheiten der Art eine regelmäßig wiederkehrende Nutzung zu erwarten ist (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 66).

    Von einem Verstoß gegen § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann daher allenfalls dann ausgegangen werden, wenn bei reviertreuen Vogelarten, die zwar ihre Brutplätze, nicht aber ihre Brutreviere regelmäßig wechseln, in einem regelmäßig belegten Brutrevier alle als Standort von Nestern geeigneten Brutplätze verloren gehen (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239 Rn. 75;… ebenso Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, Stand Mai 2011, S. 17).

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn; …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Gesetzliche Vorgaben - wie etwa im Fall der gesetzlichen Bedarfsfeststellung - entfalten ein höheres Gewicht als politisch wirkende Planungsdirektiven, die in der Regel von eher allgemein gehaltenen Bedarfsvorstellungen geleitet sind (Urteil vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 16).

    Angesichts dieses geringen Umfangs der Beeinträchtigung kann der Senat offen lassen, ob der Beklagte bei seiner Gewichtung des Ausmaßes der Beeinträchtigung die Kohärenzsicherungsmaßnahme (Gebietserweiterung am Schlierbachswald) mindernd berücksichtigen durfte, weil diese Maßnahme zugleich einen Beitrag zur Erhaltung der Integrität des FFH-Gebiets leisten soll (vgl. hierzu Urteil vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Der Störungstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG kann vor allem durch bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der geschützten Tierarten in Gestalt von akustischen und optischen Störwirkungen (…Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 104 f. und vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 49), aber auch durch Trennwirkungen erfüllt werden, die von der vorgesehenen Trasse ausgehen (…Urteile vom 9. Juli 2008 a.a.O. Rn. 105 …und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 114).

    Für die Beurteilung, ob dies zutrifft, ist der Planfeststellungsbehörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt (Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 60).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11
    Das gemeinschaftsrechtliche Vorsorgeprinzip, das in Art. 6 Abs. 3 FFH-RL seinen Niederschlag gefunden hat (Art. 174 Abs. 2 Satz 2 EGV, vgl. EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - Rs. C-127/02 - Slg. 2004, I-7405 Rn. 58), verlangt allerdings nicht, die Verträglichkeitsprüfung auf ein "Nullrisiko" auszurichten, weil hierfür ein wissenschaftlicher Nachweis nie geführt werden könnte.

    Um zu einer verlässlichen Beurteilung zu gelangen, muss die Verträglichkeitsprüfung die "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" (vgl. EuGH, Urteil vom 7. September 2004 a.a.O. Rn. 54) berücksichtigen und setzt somit die "Ausschöpfung aller wissenschaftlichen Mittel und Quellen" voraus (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-127/02, Slg. 2004, I-7405 Rn. 97; siehe auch BVerwG…, Urteil vom 6. November 2012 a.a.O. m.w.N ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung …

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 23.10

    Verfahrensfehler; Umweltverträglichkeitsprüfung; Kausalität; Ergebnisrelevanz; …

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung; …

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

  • BVerwG, 05.09.2012 - 7 B 24.12

    Steinkohlekraftwerk; FFH-Verträglichkeit; Erhaltungsziel; Critical Load; …

  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle - …

  • EuGH, 26.10.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I - § 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG …

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …

    Der Planfeststellungsbeschluss muss unabhängig davon den rechtlichen Anforderungen genügen (stRspr;… vgl. etwa Urteile vom 9. November 2006 - BVerwG 4 A 2001.06 - Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 25 Rn. 29…, vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 203 = BVerwGE 134, 308 Rn. 26 m.w.N. und vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - Buchholz 451.91 Europ.

    UmweltR Nr. 53 = BVerwGE 146, 145 Rn. 21; Beschluss vom 30. August 1995 - BVerwG 4 B 86.95 - Buchholz 406.13 § 6a ROG Nr. 1 S. 3).

    UmweltR Nr. 30 = BVerwGE 130, 299 Rn. 33 und vom 28. März 2013 a.a.O. Rn. 20).

    Rn. 35 CL sollen naturwissenschaftlich begründete Belastungsgrenzen für Vegetationstypen oder andere Schutzgüter umschreiben, bei deren Einhaltung eine Luftschadstoffdeposition auch langfristig keine signifikant schädlichen Effekte erwarten lässt (zu den Einzelheiten vgl. Urteil vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - Buchholz 451.91 Europ.

    UmweltR Nr. 53 = BVerwGE 146, 145 Rn. 61).

    UmweltR Nr. 52 Rn. 62 und 93 = BVerwGE 145, 40 Rn. 62 und vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - Buchholz 451.91 Europ.

    UmweltR Nr. 53 = BVerwGE 146, 145 Rn. 65 f.).

    Danach ist unterhalb dieser Schwellen die zusätzliche von einem Vorhaben ausgehende Belastung nicht mehr mit vertretbarer Genauigkeit bestimmbar bzw. nicht mehr eindeutig von der vorhandenen Hintergrundbelastung abgrenzbar (so schon Urteil vom 28. März 2013 a.a.O. Rn. 66 unter Hinweis auf Balla/Müller-Pfannenstiehl/Lüttmann/Uhl, NuR 2010, 616 ).

    Schadensvermeidungs- und -minderungsmaßnahmen können bereits im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden, sofern sie eine erhebliche Beeinträchtigung von Schutzgütern des FFH-Gebiets dadurch verhindern, dass das Gebiet nach einer Störung wieder zu seinem Gleichgewicht findet (Urteil vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - Buchholz 451.91 Europ.

    UmweltR Nr. 53 = BVerwGE 146, 145 Rn. 43;… Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 22. November 2012 - Rs. C-258/11, Sweetman - juris Rn. 59 …und vom 27. Februar 2014 - Rs. C-521/12, T.C. Briels - Rn. 36).

    Die Methode der Bestandsaufnahme ist nicht normativ festgelegt; auch hier muss die Methodenwahl aber die für die Verträglichkeitsprüfung allgemein maßgeblichen Standards der "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" einhalten (stRspr; vgl. nur Urteil vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - Buchholz 451.91 Europ.

    Hinzu kommt, dass eine exakte Populationserfassung in der Literatur bei Kammmolchen als "kaum möglich" beschrieben wird (vgl. hierzu Urteil vom 28. März 2013 a.a.O. Rn. 49).

    Rn. 76 Der Behauptung der Kläger, das Kosten-Nutzen-Verhältnis habe sich wesentlich geändert, braucht in Anbetracht des weiterhin vorhandenen Bedarfs nicht weiter nachgegangen werden (vgl. auch Urteil vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - Buchholz 451.91 Europ.

    UmweltR Nr. 52 = BVerwGE 145, 40 Rn. 70, vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - Buchholz 451.91 Europ.

    UmweltR Nr. 53 = BVerwGE 146, 145 Rn. 105, jew. m.w.N. …und vom 6. November 2013 a.a.O. Rn. 74; vgl. zur Alternativenprüfung auch EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04, Castro Verde - Slg. 2006, I-10183 Rn. 38).

    UmweltR Nr. 52 = BVerwGE 145, 40 Rn. 100 und vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - Buchholz 451.91 Europ.

    UmweltR Nr. 53 = BVerwGE 146, 145 Rn. 114;… Urteil vom 21. November 2013 - BVerwG 7 C 40.11 - NVwZ 2014, 524 Rn. 14 ff. zum Streitstand mit eingehender Begründung; a.A. Gassner, DVBl 2012, 1479).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …

    UmweltR Nr. 30 und vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 28).

    Den Anforderungen des FFH-Rechts ist dann allerdings im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Rechnung zu tragen, d.h. der jeweilige Abschnitt - das Projekt i.S.d. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL - ist mit seinen Auswirkungen auf die von ihm betroffenen FFH-Gebiete in den Blick zu nehmen (Urteil vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 20).

    Deshalb bedürfen Einwände dagegen einer besonderen Substantiierung; sie müssen geeignet sein, die Vermutung zu widerlegen (stRspr, vgl. nur Urteile vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 36 …und vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 38 ff. = Buchholz 451.91 Europ.

    Die Methode der Bestandsaufnahme ist nicht normativ festgelegt; die Methodenwahl muss aber die für die Verträglichkeitsprüfung allgemein maßgeblichen Standards der "besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse" einhalten (stRspr, vgl. nur Urteile vom 28. März 2013 a.a.O. Rn. 41 …und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 35; EuGH, Urteil vom 7. September 2004 - Rs. C-127/02 - Slg. 2004, I-7405 Rn. 54).

    Rn. 57 Bezüglich der Wirksamkeit von Fledermauskästen nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Rechtsprechung Bezug (Urteile vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - NuR 2013, 565 Rn. 128 …und vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 A 73.07 - Buchholz 451.91 Europ.

    Ob er bei der Gewichtung des Ausmaßes dieser Beeinträchtigungen die vorgesehenen Kohärenzsicherungsmaßnahmen mindernd berücksichtigen durfte (unter bestimmten Voraussetzungen bejahend: Urteil vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 28; offen lassend demgegenüber: Urteil vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 100), kann unter den hier gegebenen Umständen dahinstehen.

    UmweltR Nr. 26 und vom 28. März 2013 a.a.O. Rn. 99 m.w.N.).

    Der Vorhabenträger braucht sich nicht auf eine Alternativlösung verweisen zu lassen, wenn diese auf ein anderes Projekt hinausläuft, weil die vom Vorhabenträger in zulässiger Weise verfolgten Ziele nicht mehr verwirklicht werden könnten, oder auf eine Alternative, bei der sich die naturschutzrechtlichen Schutzvorschriften als ebenso wirksame Zulassungssperre erweisen wie an dem von ihm gewählten Standort (stRspr, vgl. zuletzt Urteile vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 105 …und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 70, jeweils m.w.N.; vgl. zur Alternativenprüfung auch EuGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04, Castro Verde - Slg. 2006, I-10183 Rn. 38).

    Da solche Trassen außerhalb des Planungskorridors regelmäßig nicht im Einzelnen untersucht worden sind, reicht insoweit eine summarische Würdigung des Beeinträchtigungspotentials aus (Urteil vom 28. März 2013 a.a.O. Rn. 106 unter Hinweis auf Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 270 zur Vorausschau der habitatrechtlichen Realisierbarkeit der Folgeabschnitte nach Art eines "vorläufigen positiven Gesamturteils").

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (stRspr, vgl. nur Urteile vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 114 …und vom 6. November 2012 - BVerwG 9 A 17.11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 100).

    Denn insoweit läge eine objektive Ausnahmelage vor, sodass der etwaige Mangel unerheblich wäre (vgl. Urteil vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - NuR 2013, 565 Rn. 143 unter Hinweis auf Urteil vom 14. April 2010 - BVerwG 9 A 5.08 - BVerwGE 136, 291 Rn. 147 = Buchholz 451.91 Europ.

    Diese Voraussetzung wurde von der Planfeststellungsbehörde im Rahmen des ihr dabei zustehenden Beurteilungsspielraums (s. Urteile vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 208 Rn. 60 und vom 28. März 2013 - BVerwG 9 A 22.11 - BVerwGE 146, 145 Rn. 133 ff.) fehlerfrei angenommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2018 - 11 B 1129/18

    Hambacher Forst darf vorläufig nicht gerodet werden

    Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 2010 - 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 (299 f.) = juris, Rn. 38, vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, BVerwGE 145, 40 (42 f.) = juris, Rn. 22, vom 28. März 2013 - 9 A 22.11 -, BVerwGE 146, 145 (152 f.) = juris, Rn. 36, vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, BVerwGE 155, 91 (109) = juris, Rn. 99, vom 15. Juli 2017 - 9 C 3.16 -, NVwZ 2016, 1631 (1636) = juris, Rn. 33, und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 -, juris, Rn. 67 (insoweit nicht in BVerwGE 156, 215 veröffentlicht), sowie Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 59.14 -, NuR 2015, 772 (776) = juris, Rn. 23.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.2011 - 9 A 22.11   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 08.12.2011 - 9 A 22.11 (https://dejure.org/2011,29320)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 9 A 22.11 (https://dejure.org/2011,29320)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 9 A 22.11 (https://dejure.org/2011,29320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abweichungsprüfung; Artenschutz; Beschädigungsverbot; Bestandsbewertung; Bestandserfassung; Charakteristische Arten; Critical Loads; Dimensionierung; Einschätzungsprärogative; Erhaltungsziel; Ersatzmaßnahmen; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; ...

Verfahrensgang

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