Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 29 Abs 1 Nr 1 Buchst a AsylVfG 1992, § 34a Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, Art 3 Abs 2 UAbs 2 EUV 604/2013, Art 3 Abs 1 EUV 604/2013, Art 4 EUGrdRCh
Asylrecht: Dublin-III-Verfahren; Abschiebung nach Österreich; keine systemischen Mängel in Österreich - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 u. C-493/10 - ders.: Urt. v. 14.11.2013 - C-4/11 -, beide juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (…vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 u. 2315/93 -, juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem zuständigen Mitgliedstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.;… Urt. v. 14.11.2013, a.a.O.).In einem solchen Fall ist die Prüfung anhand der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnungen fortzuführen, um festzustellen, ob anhand der weiteren Kriterien ein anderer Mitgliedstaat als für die Prüfung des Asylantrages zuständig bestimmt werden kann; ist zu befürchten, dass durch ein unangemessen langes Verfahren eine Situation, in der Grundrechte des Asylbewerbers verletzt werden, verschlimmert wird, muss der angegangene Mitgliedstaat den Asylantrag selbst prüfen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.;… Urt. v. 14.11.2013, a.a.O.).
Beurteilungsgrundlage bilden die Berichte von internationalen Nichtregierungsorganisationen, Berichter der Kommission zur Bewertung des Dublin-Systems und Berichte des UNHCR zur Lage von Flüchtlingen und Migranten vor Ort (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a. a. O., Rn.90 ff.).
- EuGH, 14.11.2013 - C-4/11
Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 u. C-493/10 - ders.: Urt. v. 14.11.2013 - C-4/11 -, beide juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (…vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 u. 2315/93 -, juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem zuständigen Mitgliedstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.; Urt. v. 14.11.2013, a.a.O.).In einem solchen Fall ist die Prüfung anhand der Zuständigkeitskriterien der Dublin-Verordnungen fortzuführen, um festzustellen, ob anhand der weiteren Kriterien ein anderer Mitgliedstaat als für die Prüfung des Asylantrages zuständig bestimmt werden kann; ist zu befürchten, dass durch ein unangemessen langes Verfahren eine Situation, in der Grundrechte des Asylbewerbers verletzt werden, verschlimmert wird, muss der angegangene Mitgliedstaat den Asylantrag selbst prüfen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.; Urt. v. 14.11.2013, a.a.O.).
- EuGH, 30.05.2013 - C-528/11
Halaf - Asyl - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Bereits diese Tatsache der fehlenden Veröffentlichungen durch den UNHCR lässt, insbesondere angesichts der Rolle, die dem UNHCR durch die Flüchtlingskonvention übertragen worden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 30.05.2013 - C-528/11 -, juris), den Schluss zu, dass "systemische Mängel" in Österreich gerade nicht zu verzeichnen sind.
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Nach der Rechtsprechung des EGMR (vgl. hierzu Urt. v. 21.01.2011 - 30696/09 - (M.S.S.), EuGRZ 2011, 243) ist eine Behandlung dann erniedrigend, wenn sie eine Person demütigt oder herabwürdigt und fehlenden Respekt für ihre Menschenwürde zeigt oder diese herabmindert oder wenn sie Gefühle der Furcht, Angst oder Unterlegenheit hervorruft, die geeignet sind, den moralischen oder psychischen Widerstand der Person zu brechen. - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Die diesem "Prinzip des gegenseitigen Vertrauens" (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011 - C-411/10 u. C-493/10 - ders.: Urt. v. 14.11.2013 - C-4/11 -, beide juris) bzw. dem "Konzept der normativen Vergewisserung" (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 u. 2315/93 -, juris) zugrunde liegende Vermutung ist jedoch dann als widerlegt zu betrachten, wenn den Mitgliedstaaten "nicht unbekannt sein kann", also ernsthaft zu befürchten ist, dass dem Asylverfahren einschließlich seiner Aufnahmebedingungen in einem zuständigen Mitgliedstaat derart grundlegende, systemische Mängel anhaften, dass für dorthin überstellte Asylbewerber die Gefahr besteht, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GR-Charta ausgesetzt zu werden (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O.;… Urt. v. 14.11.2013, a.a.O.). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Bei einer zusammenfassenden, qualifizierten - nicht rein quantitativen - Würdigung aller Umstände, die für das Vorliegen solcher Mängel sprechen, muss ihnen ein größeres Gewicht als den dagegen sprechenden Tatsachen zukommen, d.h. es müssen hinreichend gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, dass es immer wieder zu den genannten Grundrechtsverletzungen kommt (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 07.03.2014, a.a.O.; OVG Sachsen Anhalt, Beschl. v. 14.03.2013 - 4 L 44/13 - BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - alle juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12
Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Dabei ist eine Gesamtbetrachtung der Verhältnisse geboten, wobei bei der unterschiedlichen Behandlung von bestimmten Personengruppen vorrangig auf die Verhältnisse für diejenige Gruppe abzustellen ist, welcher der Asylbewerber angehört; gleichwohl sind auch die Umstände, die andere Gruppenangehörige betreffen, mittelbar für die Beurteilung systemischer Mängel geeignet (vgl. OVG Münster, Urt. v. 07.03.2014 - 1 A 21/12 -, juris). - BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Die Annahme systemischer Mängel setzt somit voraus, dass das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedsstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort auch dem Asylsuchenden im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.03.2014 - 10 B 6.14 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2014 - 10 A 10656/13
Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Rn. 20 Als systemische Mängel sind solche Störungen anzusehen, die entweder im System eines nationalen Asylverfahrens angelegt sind und deswegen Asylbewerber oder bestimmte Gruppen von ihnen nicht vereinzelt oder zufällig, sondern in einer Vielzahl von Fällen objektiv vorhersehbar treffen oder die dieses System aufgrund einer empirisch feststellbaren Umsetzung in der Praxis in Teilen funktionslos werden lassen (…vgl. Bank/Hruschka, Die EuGH-Entscheidung zu Überstellungen nach Griechenland und ihre Folgen für Dublin-Verfahren (nicht nur) in Deutschland, ZAR 2012, S. 182; OVG Rheinland-Platz, Urt. v. 21.02.2014 - 10 A 10656/13 -, juris), wobei nicht jede Verletzung eines Grundrechts und jeder geringe Verstoß gegen gemeinsame Vorschriften geeignet ist, das Dublin-System in Frage zu stellen (vgl. VG Oldenburg, Beschl. v. 21.01.2014 - 3 B 6802/13-, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 4 L 44/13
Mali: Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des VG Magdeburg vom …
Auszug aus VG Magdeburg, 10.04.2017 - 9 A 24/17
Bei einer zusammenfassenden, qualifizierten - nicht rein quantitativen - Würdigung aller Umstände, die für das Vorliegen solcher Mängel sprechen, muss ihnen ein größeres Gewicht als den dagegen sprechenden Tatsachen zukommen, d.h. es müssen hinreichend gesicherte Erkenntnisse dazu vorliegen, dass es immer wieder zu den genannten Grundrechtsverletzungen kommt (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 07.03.2014, a.a.O.; OVG Sachsen Anhalt, Beschl. v. 14.03.2013 - 4 L 44/13 - BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - alle juris). - VG Düsseldorf, 16.06.2014 - 13 L 141/14
Rücküberstellung eines Flüchtlings nach Ungarn im Dublin-Verfahren i.R.e. …
- VG Oldenburg, 21.01.2014 - 3 B 6802/13
Abschiebungsanordnung; Dublin; Dublin II; Dublin III; Grundrecht Charta; Italien; …
- VG Köln, 11.05.2015 - 14 K 799/15
Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung im Rahmen eines Asylverfahrens
- VG München, 17.11.2016 - M 26 S 16.50916
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Österreich
- VG Greifswald, 09.11.2017 - 4 B 2196/17
Österreich ohne systemische Schwachstellen
Das österreichische Asylsystem weist somit keine systemischen Mängel auf (s.a. VG München, Beschl. v. 17.11.2016 - M 26 S 16.50916 - VG Köln, Urt. v. 11.05.2015 - 14 K 799/15.A - VG Magdeburg, GB v. 10.04.2017 - 9 A 24/17 -, zitiert nach juris). - VG Würzburg, 06.06.2023 - W 1 K 22.50348
Unzulässiger Asylantrag wegen Verlängerung der Überstellungsfrist bei …
Auch wenn ein Asylbewerber nach negativem Abschluss des Asylverfahrens keinen Anspruch auf Grundversorgung mehr hat, ist eine entsprechende Notversorgung sichergestellt (…Aida, Country Report: Austria, 2021 Update, 22.04.2022, S. 124 ff.; VG Magdeburg, G.v. 10.04.2017 - 9 A 24/17 - juris Rn. 25). - VG Leipzig, 13.08.2021 - 6 L 454/21
Syrien: Dublin: Zuständigkeit Österreichs; Keine systemischen Mängel; …
Systemische Schwachstellen des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen sind für Österreich als Mitgliedstaat im Einklang mit der einhelligen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (VG Würzburg…, Beschluss vom 5. Dezember 2019 - W 8 S 19.50805 -, juris Rn. 14; VG Köln…, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 19 L 1217/19.A -, juris Rn. 9; VG Aachen…, Beschluss vom 28. Januar 2019 - 6 L 1826/18.A-, juris Rn. 14; VG Greifswald…, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 B 2196/17 As HGW -, juris Rn. 14; VG Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 10. April 2017 - 9 A 24/17 -, juris Rn. 24; VG München…, Beschluss vom 17. November 2016 - M 26 S 16.50916 -, juris Rn. 16) nicht erkennbar und wurden von dem Antragsteller auch nicht (substantiiert) vorgetragen. - VG Aachen, 24.09.2018 - 6 L 1343/18
Dublin, Österreich, systemische Mängel, Gesundheitssystem, Serbien
Rn. 17 Vgl. VG Greifswald, Beschluss vom 9. November 2017 - 4 B 2196/17 As HGW -, juris Rn. 14; VG Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 10. April 2017 - 9 A 24/17 -, juris Rn. 24, VG München, Beschluss vom 17. November 2016 - M 26 S 16.50916 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 6. Mai 2016 - M 12 K 15.50793 - juris Rn. 39 m.w.N. - VG Aachen, 20.03.2018 - 6 L 311/18
Österreich; Visum; Verlassen Mitgliedstaaten; systemische Mängel; Befristung; …
Rn. 21 Vgl. VG München, Beschluss vom 17. November 2016 - M 26 S 16.50916 -, juris Rn. 16; VG Magdeburg, Gerichtsbescheid vom 10. April 2017 - 9 A 24/17 -, juris Rn. 24 und VG München, Urteil vom 6. Mai 2016 - M 12 K 15.50793 - juris Rn. 39 m.w.N.
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