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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2070
BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02 (https://dejure.org/2003,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 (https://dejure.org/2003,2070)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 9 A 54.02 (https://dejure.org/2003,2070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1; FStrG § 8, § 8 a Abs. 1 und 4, § 17 Abs. 1, § 19 a; StVO § 18 Abs. 2
    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt; angemessener Ersatz; Änderung einer Zufahrt; Lagevorteil; Ausbaustandard.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1
    Ausbaustandard; Bundesstraße; Ersatzzufahrt; Lagevorteil; Planfeststellung; Unterbrechung einer Zufahrt; angemessener Ersatz; Änderung einer Zufahrt

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; FStrG § 8; ; FStrG § 8 a Abs. 1; ; FStrG § 8 a Abs. 4; ; FStrG § 17 Abs. 1; ; FStrG § 19 a; ; StVO § 18 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Teilaufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses; Anspruch auf Beibehaltung der Zufahrtsverhältnisse; Enteignender Eingriff; Weitergehender Ersatzanspruch; Fehler bei der Interessenabwägung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Fehlen der Planrechtfertigung; Ausbau einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteiliung der Frage, ob eine Zufahrt im Sinne von § 8 a Abs. 1 Satz 2 FStrG "einem erheblich größeren oder einem andersartigen Verkehr" als bisher dienen soll - Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt; angemessener Ersatz; Änderung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 49 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 8, 8a, 17, 19a FStrG; § 18 StVO; Art. 14 GG
    Änderung der Zufahrt zu Gewerbegrundstück durch Planfeststellungsbeschluss für Ausbau einer Bundesstraße im Beitrittsgebiet (RA Dr. Christian W. Otto; Neue Justiz 2/2004, S. 89-90)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 231
  • NJ 2004, 89
  • DVBl 2004, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02
    Die über den aus § 8 a Abs. 4 FStrG folgenden Anspruch auf eine Verbindung zum Wegenetz hinaus gehenden Interessen des Grundeigentümers sind, soweit sie nicht als geringfügig von vornherein nicht zu Buche schlagen, im Rahmen der Planfeststellung in die Abwägung einzustellen, können jedoch durch überwiegende Gemeinwohlbelange zurückgedrängt werden (vgl. zum Ganzen: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 11 m.w.N.).

    Maßgebend ist vielmehr, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - a.a.O., m.w.N.).

    Denn aus § 8 a FStrG lässt sich kein Anspruch auf den Fortbestand einer Verkehrsanbindung herleiten, die für eine bestimmte Grundstücksnutzung von besonderem Vorteil ist (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7.99 - a.a.O., m.w.N.).

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber geklärt ist, berühren solche Einschränkungen den Schutzbereich von § 8 a Abs. 4 FStrG von vornherein nicht (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Mai 1999 - BVerwG 4 VR 7.99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.11.2002 - 9 A 3.02

    Planfeststellung; Bundesstraße; Unterbrechung einer Zufahrt; Ersatzzufahrt; …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. November 2002 (BVerwG 9 A 3.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 12) entschieden hat, dürfen Zufahrten, die - wie hier - an der freien Strecke einer Bundesstraße im Beitrittsgebiet nach Art. 3 des Einigungsvertrages bereits vorhanden waren, weiterhin genutzt werden und genießen insoweit innerhalb der Grenzen des § 8 a Abs. 4 bis 6 FStrG auch Bestandsschutz, sofern sie nicht im Sinne von § 8 a Abs. 1 FStrG geändert werden.

    a) Die Auswahl einer konkreten Trasse als Ersatzlösung für eine geschlossene Zufahrt liegt im planerischen Ermessen der Planfeststellungsbehörde (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 9 A 3.02 - a.a.O.).

    b) Anders als die Trassenwahl unterliegt die Frage, ob es sich bei der gewählten Zufahrtslösung um einen angemessenen Ersatz für die geschlossene Zufahrt im Sinne von § 8 a Abs. 4 Satz 1 FStrG handelt, der vollen gerichtlichen Überprüfung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November 2002 - BVerwG 9 A 3.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.2003 - 9 A 54.02
    Dieser Einwand greift jedoch nicht durch: Zwar bedarf jeder planfestgestellte Straßenabschnitt einer eigenen Planrechtfertigung (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1.92 bis 11.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 89 f.).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17

    Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf

    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2004 - 9 A 27.03 -, juris; BVerwG, Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, juris; Urteil des Senats vom 22.04.2016 - 7 KS 35/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

    Das hat zur Folge, dass die Zufahrt zu einem Anliegergrundstück mit einem Fahrzeug nur insoweit geschützt ist, als es die angemessene Nutzung des Grundeigentums unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten in dem Sinne erfordert, dass der Anlieger auf die Zufahrt angewiesen ist (…Urteil des Senats vom 28.02.2002, a.a.O. m.w.N. der Rspr. des BVerwG, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 09.07.2003 - 9 A 54.02 -, NVwZ 2004, 231 zu § 8a Abs. 1 Satz 2 FStrG).
  • BVerwG, 21.12.2005 - 9 A 12.05

    Planfeststellung; Schließung eines Bahnübergangs; Folgemaßnahmen; Ersatzweg; …

    Ein etwaiges Vertrauen in den Fortbestand einer bestimmten Verkehrslage ist regelmäßig kein für die Fachplanung unüberwindlicher Belang (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2003 - BVerwG 9 A 54.02 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 14 S. 18; Urteil vom 28. Januar 2004 - BVerwG 9 A 27.03 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 59 S. 44).
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