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Rechtsprechung
   BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17629
BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22 (https://dejure.org/2023,17629)
BAG, Entscheidung vom 25.07.2023 - 9 AZR 285/22 (https://dejure.org/2023,17629)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 2023 - 9 AZR 285/22 (https://dejure.org/2023,17629)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • rechtsinformationen.bund.de

    Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 1 TVG, § 7 Abs 3 S 3 BUrlG, § 7 Abs 1 BUrlG
    Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • IWW

    Abschn. I Nr. 11 MTV, § 7 Abs. 1, Abs. 3 ... BUrlG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 7 Abs. 3 BUrlG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Abschn. I Nr. 11 Satz 1 MTV, Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG, Abschn. I Nr. 2 MTV, Abschn. I Nr. 11 Satz 2 MTV, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, § 7 BUrlG, Abschn. I Nr. 11 Satz 1 und 2 MTV, § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, Abschn. I Nr. 8 MTV, § 9 BUrlG, Abschn. I Nr. 8 und Nr. 11 MTV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gegenstand einer Feststellungsklage; Gerichtliche Feststellung von Urlaubsansprüchen als Ziel einer Feststellungsklage; Zulässigkeit tariflicher Verfallsregelungen für den tariflichen Mehrurlaub im MTV Chemie; Geltendmachung des tariflichen Mehrurlaubs durch den ...

  • Betriebs-Berater

    Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsrecht - Tariflicher Mehrurlaub; Arbeitsunfähigkeit; Verfall

  • rechtsportal.de

    Urlaubsrecht - Tariflicher Mehrurlaub; Arbeitsunfähigkeit; Verfall

  • datenbank.nwb.de

    Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Mehrurlaub - und sein Verfall trotz Arbeitsunfähigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mindesturlaubsanspruch übersteigender Urlaub kann frei geregelt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 1200
  • BB 2023, 2163 (S)
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 310/20

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs nach § 12 MTV Chemische Industrie

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Arbeitnehmer Urlaubsansprüche gerichtlich festgestellt wissen will, dabei nicht entgegen (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 310/20 - Rn. 10 mwN).

    Rn. 11 1. Der Senat hat bereits entschieden, dass der Tarifurlaub nach dem MTV anderen Befristungsregelungen folgt, als das BUrlG sie in § 7 Abs. 3 BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaub vorsieht (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 310/20 - Rn. 13 ff.;… 17. November 2015 - 9 AZR 275/14 - Rn. 24 f.).

    Dieser Verzicht auf Übertragungsgründe führt im Ergebnis dazu, dass das Urlaubsjahr über das Kalenderjahr bis zum 31. März des Folgejahres ausgedehnt wird (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 310/20 - Rn. 16).

    Es obliegt danach nicht dem Arbeitgeber, sondern dem Arbeitnehmer, hinsichtlich des tariflichen Mehrurlaubsanspruchs initiativ zu werden (vgl. BAG 9. März 2021 - 9 AZR 310/20 - Rn. 22).

  • BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 67/95

    Nachgewährung von Urlaub außerhalb des Übertragungszeitraums

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Aufgrund des fehlenden Gleichlaufs zum gesetzlichen Fristenregime des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG käme eine Nachgewährung des tariflichen Mehrurlaubs nach dem 31. März des Folgejahres ohnehin nicht in Betracht (vgl. zur Auslegung von § 9 BUrlG vor EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff]: BAG 21. Januar 1997 - 9 AZR 791/95 - zu I 2 d der Gründe; 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - zu 4 der Gründe).

    Hierzu hätten die Tarifvertragsparteien eine ausdrückliche Regelung treffen müssen (vgl. BAG 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - aaO), die § 12 Abschn. I Nr. 8 und Nr. 11 MTV jedoch nicht enthält.

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 107/20

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Dabei kann der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Bezugszeitraum, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aufgrund einer seitdem fortbestehenden Krankheit arbeitsunfähig geworden ist, bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG grundsätzlich nur dann nach Ablauf des 15monatigen Übertragungszeitraums erlöschen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Erfüllung seiner Mitwirkungsobliegenheiten rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen (BAG 31. Januar 2023 - 9 AZR 107/20 - Rn. 15;… 20. Dezember 2022 - 9 AZR 401/19 - Rn. 22).

    Es genügt nicht, wenn in einem Tarifvertrag von Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes abgewichen wird, die mit den im Streit stehenden Regelungen nicht in einem inneren Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. BAG 31. Januar 2023 - 9 AZR 107/20 - Rn. 23;… 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - aaO;… 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 27, BAGE 165, 90).

  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 113/19

    Urlaubsabgeltung - Befristung des Urlaubs nach § 15 MTV Banken

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub auszugehen (…vgl. zum sog. Fristenregime BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 386/16 - Rn. 15; zu den Mitwirkungsobliegenheiten BAG 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - Rn. 12;… 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 35).

    Es genügt nicht, wenn in einem Tarifvertrag von Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes abgewichen wird, die mit den im Streit stehenden Regelungen nicht in einem inneren Zusammenhang stehen (…st. Rspr., vgl. BAG 31. Januar 2023 - 9 AZR 107/20 - Rn. 23; 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - aaO;… 22. Januar 2019 - 9 AZR 45/16 - Rn. 27, BAGE 165, 90).

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Aufgrund des fehlenden Gleichlaufs zum gesetzlichen Fristenregime des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG käme eine Nachgewährung des tariflichen Mehrurlaubs nach dem 31. März des Folgejahres ohnehin nicht in Betracht (vgl. zur Auslegung von § 9 BUrlG vor EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff]: BAG 21. Januar 1997 - 9 AZR 791/95 - zu I 2 d der Gründe; 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - zu 4 der Gründe).
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Hierzu war er in Anbetracht seiner fortdauernden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Unvereinbarkeit von Urlaub und Krankheit (vgl. dazu im Einzelnen BAG 18. März 2014 - 9 AZR 669/12 - Rn. 16 ff.) bis zum Eintritt des Anspruchsverfalls auch nicht in der Lage.
  • BAG, 16.08.2022 - 9 AZR 76/22

    Erfüllung von Urlaub - häusliche Quarantäne

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Die Vorschrift bestimmt - wie § 9 BUrlG -, dass durch ärztliches Zeugnis nachgewiesene Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den bewilligten Jahresurlaub nicht angerechnet werden (vgl. dazu näher BAG 16. August 2022 - 9 AZR 76/22 (A) - Rn. 18).
  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95

    Erkrankung nach Urlaubsantritt

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Aufgrund des fehlenden Gleichlaufs zum gesetzlichen Fristenregime des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG käme eine Nachgewährung des tariflichen Mehrurlaubs nach dem 31. März des Folgejahres ohnehin nicht in Betracht (vgl. zur Auslegung von § 9 BUrlG vor EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff]: BAG 21. Januar 1997 - 9 AZR 791/95 - zu I 2 d der Gründe; 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - zu 4 der Gründe).
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9) ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht vor Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums krank und deshalb arbeitsunfähig ist (grundlegend hierzu BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff., BAGE 142, 371).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22
    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub auszugehen (…vgl. zum sog. Fristenregime BAG 14. Februar 2017 - 9 AZR 386/16 - Rn. 15;… zu den Mitwirkungsobliegenheiten BAG 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - Rn. 12; 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 35).
  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 45/16

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 401/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 507/14

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - Verfall trotz krankheitsbedingter …

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 275/14

    MTV Chemische Industrie - Verfall von Urlaub

  • BAG, 14.02.2017 - 9 AZR 386/16

    Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub - eigenständiges tarifliches Fristen-regime

  • BAG, 19.02.2020 - 5 AZR 179/18

    Auslegung des Haustarifvertrags - Weitergabe dynamischer Entgelterhöhungen gemäß …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2022 - 2 Sa 372/21

    Tariflicher Mehrurlaub - MTV chemische Industrie - Arbeitsunfähigkeit - Verfall - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2023 - 5 Sa 83/23

    Urlaubsabgeltung - zusätzliches Urlaubsgeld - gesetzlicher Mindesturlaub - …

    Rn. 59 Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Arbeitszeitrichtlinie, ABl. EU L 299 vom 18.11.2003 S. 9) ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass der gesetzliche Mindesturlaub und Schwerbehindertenzusatzurlaub nicht vor Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums krank und deshalb arbeitsunfähig ist (vgl. BAG 25.07.2023 - 9 AZR 285/22 - Rn. 12 mwN).

    Fehlen solche, ist von einem diesbezüglichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf tariflichen Mehrurlaub auszugehen (vgl. zum sog. Fristenregime BAG 25.07.2023 - 9 AZR 285/22 - Rn. 14 mwN).

    Es genügt nicht, wenn in einem Tarifvertrag von Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes abgewichen wird, die mit den im Streit stehenden Regelungen nicht in einem inneren Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. BAG 25.07.2023 - 9 AZR 285/22 - Rn. 14;… 31.01.2023 - 9 AZR 107/20 - Rn. 23 mwN).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 10 Sa 23/23

    Urlaub - Verfall - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Betriebsferien

    Wird davon ausgegangen, dass im vorliegenden Rechtsstreit eine "unverzügliche" Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit nicht erforderlich gewesen ist, weil die Klägerin erst am 21. März 2019 erkrankt ist und damit die Erkrankung der Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit nicht entgegengestanden hat, so hätte die Beklagte die Klägerin "rechtzeitig" in die Lage versetzen müssen, ihren Urlaubsanspruch auszuüben (BAG 25. Juli 2023 - 9 AZR 285/22 - Rn. 15; 31. Januar 2023 - 9 AZR 285/22 - Rn. 12).
  • BAG, 05.03.2024 - 9 AZR 46/23

    Urlaubsfestlegung für Musiker in Kulturorchestern - Ersatzeinreichung nach § 46g …

    Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Arbeitnehmer Urlaubsansprüche gerichtlich festgestellt wissen will, dabei nicht entgegen (vgl. BAG 25. Juli 2023 - 9 AZR 285/22 - Rn. 9;… 9. März 2021 - 9 AZR 310/20 - Rn. 10 mwN).
  • ArbG Düsseldorf, 12.09.2024 - 2 Ca 4039/23
    Rn. 48 Das BAG hat bereits mehrfach entschieden, dass der Tarifurlaub nach dem MTV anderen Befristungsregelungen folgt, als das BUrlG sie in § 7 III BUrlG für den gesetzlichen Mindesturlaub vorsieht (vgl. BAG Urt. v. 25.7.2023 - 9 AZR 285/22 - NZA 2023, 1200;… BAG 9, 3.2021 - 9 AZR 310/20, NZA 2021, 1202 Rn. 13 ff.;… BAG 17.11.2015 - 9 AZR 275/14, BeckRS 2016, 66947 Rn. 24 f.).

    des Folgejahres auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gehindert war, den Mehrurlaub in Anspruch zu nehmen, und unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seine Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten erfüllt hat, um dem Arbeitnehmer die tatsächliche Inanspruchnahme von Urlaub zu ermöglichen (BAG Urt. v. 25.7.2023 - 9 AZR 285/22 - NZA 2023, 1200).

    Die Auslegung entspricht auch dem Sinn und Zweck der Tarifnorm, den Urlaubsanspruch an das (verlängerte) Urlaubsjahr zu binden und damit eine zeitliche Nähe zwischen dem Bemessungszeitraum (Kalenderjahr) und der zeitlichen Lage des Urlaubs gewährleisten (BAG Urt. v. 25.7.2023 - 9 AZR 285/22 - NZA 2023, 1200).

    Diese Intention würde konterkariert, wenn der Urlaub auf bloßes Verlangen auf beliebige spätere Zeiten übergehen würde, damit er genommen werden kann (BAG Urt. v. 25.7.2023 - 9 AZR 285/22 - NZA 2023, 1200).

  • BAG, 28.01.2025 - 9 AZR 66/24

    Verfall tariflichen Urlaubs - Verlängerung tariflicher Verfallsfristen - Wirkung …

    Es genügt nicht, wenn in einem Tarifvertrag von Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes abgewichen wird, die mit den im Streit stehenden Regelungen nicht in einem inneren Zusammenhang stehen (st. Rspr., vgl. BAG 25. Juli 2023 - 9 AZR 285/22 - Rn. 14;… 31. Januar 2023 - 9 AZR 107/20 - Rn. 23, BAGE 180, 97;… 29. September 2020 - 9 AZR 113/19 - aaO).
  • LAG Hamm, 10.10.2024 - 13 SLa 222/24

    Mutterschutz; Elternzeit; 15- Monatsfrist; Mitwirkungsobliegenheiten

    Rn. 78 1. Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU L 299 vom 18. November 2003 S. 9) ist § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht vor Ablauf von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums krank und deshalb arbeitsunfähig ist (vgl. BAG, Urteile vom 25. Juli 2023 - 9 AZR 285/22 -, Rn. 12, NZA 2023, 1200-1203;… vom 20. Dezember 2022 - 9 AZR 107/20 -, Rn. 42, NZA 2023, 968 ff.;… grundlegend Urteil vom 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 23 ff., BAGE 142, 371).
  • BAG, 05.03.2024 - 9 AZR 47/23

    Urlaubsfestlegung für Musiker in Kulturorchestern

    Der grundsätzliche Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Arbeitnehmer Urlaubsansprüche gerichtlich festgestellt wissen will, dabei nicht entgegen (vgl. BAG 25. Juli 2023 - 9 AZR 285/22 - Rn. 9;… 9. März 2021 - 9 AZR 310/20 - Rn. 10 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2026 - 2 SLa 103/25

    Verfall tariflicher Mehrurlaubsansprüche nach dem MTV Metall- und …

    Es genügt nicht, wenn in einem Tarifvertrag von Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes abgewichen wird, die mit den im Streit stehenden Regelungen nicht in einem inneren Zusammenhang stehen (vgl. BAG 28. Januar 2025 - 9 AZR 66/24 - Rn. 29, 25. Juli 2023 - 9 AZR 285/22 - Rn. 14;… 31. Januar 2023 - 9 AZR 107/20 - Rn. 23, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Köln, 12.11.2025 - 4 SLa 277/25

    Altersteilzeit; Urlaubsabgeltung; Eintritt in die Freistellungsphase

    Rn. 55 Der Vorrang der Leistungsklage steht der Zulässigkeit einer Klage, mit der ein Arbeitnehmer Urlaubsansprüche gerichtlich festgestellt wissen will, zwar nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BAG 05.03.2024 - 9 AZR 46/23; 25.07.2023 - 9 AZR 285/22; 09.03.2021 - 9 AZR 310/20 - mwN).
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