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Rechtsprechung
   BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14242
BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10 (https://dejure.org/2011,14242)
BAG, Entscheidung vom 12.04.2011 - 9 AZR 36/10 (https://dejure.org/2011,14242)
BAG, Entscheidung vom 12. April 2011 - 9 AZR 36/10 (https://dejure.org/2011,14242)
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  • lexetius.com

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • openjur.de

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben; persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 280 BGB, § 311 Abs 3 BGB
    Unterbliebene Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben - persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben bei Täuschung des Arbeitnehmers über die bevorstehende Sicherung des Guthabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Insolvenzsicherung von Altersteilzeitwertguthaben bei Täuschung des Arbeitnehmers über die bevorstehende Sicherung des Guthabens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 206/06

    Persönliche Haftung wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines Wertguthabens

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    Den Geschäftsführer trifft nur in den Fällen eine Eigenhaftung, in denen ein besonderer Haftungsgrund vorliegt (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 21, AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5).

    Ein Vertreter haftet danach lediglich ausnahmsweise persönlich, wenn er dem Vertragsgegenstand besonders nahesteht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und damit die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 22, AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5).

    § 263 StGB ist Schutzgesetz iSd. § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 31 ff., AP ATG § 8a Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5).

  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZR 71/09

    Altersteilzeit - Insolvenz - Organhaftung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    Das Wertguthaben umfasst zwar die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, nicht aber die künftigen Aufstockungsleistungen (BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 71/09 - Rn. 14, BB 2010, 2698).

    Eine Schadensersatzpflicht trifft in diesem Falle nicht den am Vertragsschluss beteiligten Vertreter, sondern allein die von ihm vertretene Arbeitgeberin (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 71/09 - Rn. 26, BB 2010, 2698).

    Welches Recht anzuwenden ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Parteien den Altersteilzeitarbeitsvertrag abschließen (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 9 AZR 71/09 - Rn. 42, BB 2010, 2698).

  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare …

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    Das kommt insbesondere in den Fällen in Betracht, in denen der Tatmittler infolge eines vom mittelbaren Täter erregten oder ausgenutzten Irrtums nicht vorsätzlich handelt (vgl. BGH 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81 - zu 2 a der Gründe, BGHSt 30, 363).
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über …

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    Rn. 103 aa) Vermögensverfügung ist jedes Verhalten, das eine Vermögensminderung unmittelbar herbeiführt (st. Rspr. seit BGH 11. März 1960 - 4 StR 588/59 - zu II 3 b der Gründe, BGHSt 14, 170).
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der …

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob die Berufungskammer von den gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) ausgegangen ist, den gesamten Auslegungsstoff berücksichtigt hat und weder gegen Denk- noch gegen Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BAG 19. Mai 2009 - 9 AZR 433/08 - Rn. 19, BAGE 131, 30).
  • BGH, 04.12.2002 - 2 StR 332/02

    Betrug (Stoffgleichheit; Schaden; Vermögensverfügung; Vermögensvorteil; …

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    dem Täter oder dem Dritten direkt aus dem geschädigten Vermögen zufließt (vgl. BGH 4. Dezember 2002 - 2 StR 332/02 - zu II 1 der Gründe, NStZ 2003, 264).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 9/92

    Verpflichtung zur Eingruppierung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    Rechtsfolge einer solchen Verweisung auf das jeweils geltende Tarifrecht ist der statisch wirkende Einbezug der zum Zeitpunkt der Betriebsvereinbarung geltenden Tarifbestimmungen (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 9/92 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 70, 356).
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs. …

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    Zwar ist nicht ausgeschlossen, dass die Haftung des Schädigers aufgrund eines Mitverschuldens des Geschädigten ausgeschlossen ist (vgl. BGH 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89 - zu II 2 c der Gründe, MDR 1990, 811); ein solcher Wegfall der Haftung ist jedoch nur in engen Ausnahmefällen anzunehmen.
  • BAG, 06.01.2004 - 9 AZR 680/02

    Anforderungen an Revisionsbegründung

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    Erforderlich ist dabei die Angabe der genauen vorinstanzlichen Fundstelle der übergangenen Beweisanträge nach Schriftsatz und bei umfangreichen Schriftsätzen nach Seitenzahl (BAG 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145).
  • BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 36/10
    Dem Tatrichter bleibt dabei unbenommen, bei der Beweisaufnahme die Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach Einzelheiten zu fragen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundung erforderlich erscheinen, insbesondere nach Ort, Zeit und Umständen der behaupteten Vorkommnisse (vgl. BGH 13. Dezember 2005 - KZR 12/04 - Rn. 20 f., NJW-RR 2006, 993).
  • BAG, 23.02.2010 - 9 AZN 876/09

    Ärztliche Auskunft über den Gesundheitszustand eines verstorbenen Zeugen

  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 436/04

    Persönliche Haftung - unterbliebene Sicherung - Wertguthaben

  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 546/93

    Betrugsschaden bei Verschweigen einer Nebentätigkeit

  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem …

  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 435/00

    Feststellungsinteresse - Verhältnis "minus-aliud

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - 16 Sa 530/09

    Deliktischer Schadenersatz wegen unterbliebener Insolvenzsicherung eines …

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Es fehlt - auch unter Einbeziehung des Vorbringens in der Nichtzulassungsbeschwerde - an hinreichenden Darlegungen, zu welchem konkreten tatsächlichen Gesichtspunkt das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme hätte durchführen sollen (zu den Voraussetzungen der Verfahrensrüge im Einzelnen: BAG 12. April 2011 - 9 AZR 36/10 - Rn. 88; 6. Januar 2004 - 9 AZR 680/02 - zu II 3 d aa der Gründe, BAGE 109, 145).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2013 - 6 Sa 68/13

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

    Den Geschäftsführer trifft nur in den Fällen eine Eigenhaftung, in denen ein besonderer Haftungsgrund vorliegt (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 36/10 - Rn. 42, 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 21, jeweils zitiert nach juris). Dass ein solcher Haftungsgrund gegeben ist, hat die Klägerin nicht schlüssig vorgetragen.

    Bei der im Zuge der Schuldrechtsmodernisierung in § 311 Abs. 3 BGB geregelten Sachwalterhaftung handelt es sich um eine Ausprägung der Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss (…vgl. BGH 12. Januar 2011 - VIII ZR 346/09 - Rn. 13; zitiert nach juris). Ein Vertreter haftet danach lediglich ausnahmsweise persönlich, wenn er dem Vertragsgegenstand besonders nahesteht und bei wirtschaftlicher Betrachtung gewissermaßen in eigener Sache handelt oder er gegenüber dem Verhandlungspartner in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und damit die Vertragsverhandlungen beeinflusst hat (BAG 12. April 2011 - 9 AZR 36/10 -, 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 22; jeweils zitiert nach juris)..

  • LAG Sachsen, 17.09.2019 - 1 Sa 77/19

    Schadensersatz eines GmbH-Geschäftsführers einer insolventen GmbH wegen Verstoß …

    Den Geschäftsführer trifft nur in den Fällen eine Eigenhaftung, in denen ein besonderer Haftungsgrund vorliegt (…BAG 21. November 2006 - 9 AZR 206/06 - Rn. 21 EzA BGB 2002 § 823 Nr. 5; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 36/10 - Rn. 42 Juris).

    Kein Schutzgesetz sei auch § 7 d SGB IV (BAG 13. Dezember 2005 - 9 AZR 436/04 - BAGE 116, 293 ; 12. April 2011 - 9 AZR 36/10 - Juris).

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 549/16

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhe-geldes - …

    Die Rüge zeigt weder auf, welchen konkreten Beweisantritt das Landesarbeitsgericht übergangen haben soll, noch welches Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte (vgl. statt vieler BAG 12. April 2011 - 9 AZR 36/10 - Rn. 88).
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