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Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13537
BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12 (https://dejure.org/2014,13537)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2014 - 9 AZR 694/12 (https://dejure.org/2014,13537)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 (https://dejure.org/2014,13537)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis; Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten; wucherähnliches Geschäft

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten - wucherähnliches Geschäft

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten - wucherähnliches Geschäft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Abs 1 BGB, § 4 Abs 1 S 1 TzBfG, § 612 Abs 2 BGB, § 134 BGB
    Abgrenzung zwischen Arbeits- und Praktikantenverhältnis - Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten - wucherähnliches Geschäft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche eines Rettungsassistenten im Anerkennungsjahr

  • rabüro.de

    Zum Vorliegen eines wucherähnlichen Geschäfts bei der Vergütung eines Rettungssanitäters

  • bag-urteil.com
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütungsansprüche eines Rettungsassistenten im Anerkennungsjahr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmer oder Praktikant?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Geringere Bezahlung bei Teilzeitbeschäftigung muss sich am Zweck der Leistung orientieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rettungsassistenten-Auszubildende müssen bezahlt werden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch eines Praktikanten zur Erlangung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" auf angemessene Vergütung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 268/11

    Ein-Tages-Arbeitsverhältnis - Betriebsübergang - Lohnwucher - verwerfliche …

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Es genügt, dass die benachteiligte Vertragspartei sich wie hier auf die tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung der anderen Vertragspartei beruft (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 36, BAGE 141, 348;… BGH 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08 - Rn. 19).

    Insoweit trägt die begünstigte Vertragspartei die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 37, BAGE 141, 348).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Rn. 27 a) Ein wucherähnliches Geschäft liegt vor, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände, wie beispielsweise eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten, hinzutreten (BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 9 mwN, BAGE 130, 338).

    Kann ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung festgestellt werden, gestattet dies den tatsächlichen Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (vgl. BAG 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 - Rn. 27 mwN, BAGE 130, 338).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgeblich (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17 [zur Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag];… 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15, BAGE 143, 77 [zur Abgrenzung von Arbeitsvertrag und ehrenamtlicher Tätigkeit]).

    Rn. 18 5. Die Würdigung, ob ein Arbeitsverhältnis oder ein anderes Rechtsverhältnis vorliegt, ist, soweit sie auf tatsächlichem Gebiet liegt, revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 18;… 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 29).

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Durch Parteivereinbarung kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzes nicht eingeschränkt werden (BAG 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 84, 108).

    Haben die Parteien dagegen - wie hier - ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch regelmäßig als solches einzuordnen (BAG 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - zu II 2 der Gründe mwN, BAGE 84, 108;… vgl. auch ErfK/Preis 14. Aufl. § 611 BGB Rn. 36).

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Es genügt, dass die benachteiligte Vertragspartei sich wie hier auf die tatsächliche Vermutung einer verwerflichen Gesinnung der anderen Vertragspartei beruft (…BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 268/11 - Rn. 36, BAGE 141, 348; BGH 9. Oktober 2009 - V ZR 178/08 - Rn. 19).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Maßgeblich ist die übliche Vergütung in dem vergleichbaren Wirtschaftskreis (BAG 26. April 2006 - 5 AZR 549/05 - Rn. 26 mwN, BAGE 118, 66).
  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 792/11

    Vergütungsvereinbarung - Inhaltskontrolle - Sittenwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Das Missverhältnis ist auffällig, wenn es einem Kundigen, gegebenenfalls nach Aufklärung des Sachverhalts, ohne Weiteres "ins Auge springt" (BAG 17. Oktober 2012 - 5 AZR 792/11 - Rn. 19 mwN, BAGE 143, 212).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Der Anspruch auf die übliche Vergütung besteht für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 87/00 - zu II 1 b cc der Gründe, BAGE 100, 1).
  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 499/11

    Ehrenamtliche Tätigkeit - Telefonseelsorge

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgeblich (…BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 17 [zur Abgrenzung von Arbeits- und Werkvertrag]; 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 - Rn. 15, BAGE 143, 77 [zur Abgrenzung von Arbeitsvertrag und ehrenamtlicher Tätigkeit]).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 694/12
    Rn. 18 5. Die Würdigung, ob ein Arbeitsverhältnis oder ein anderes Rechtsverhältnis vorliegt, ist, soweit sie auf tatsächlichem Gebiet liegt, revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (…BAG 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - Rn. 18; 24. Mai 2012 - 2 AZR 206/11 - Rn. 29).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 8/03

    Teilzeitarbeit - Überstunden - Mehrflugstundenvergütung

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 1031/06

    Anderes Vertragsverhältnis iSv. § 19 BBiG aF

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.06.2012 - 9 Sa 2359/11

    Angemessenheit einer Praktikantenvergütung - Rettungsassistentenpraktikum

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22

    Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

    Die Rechtfertigungsgründe müssen anderer Art sein, zB auf der Arbeitsleistung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Anforderungen am Arbeitsplatz beruhen (vgl. BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 22).
  • BAG, 08.09.2015 - 9 AZB 21/15

    Zulässigkeit des Rechtswegs - angestellter Verbandsgeschäftsführer

    Durch Parteivereinbarung kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhältnis nicht abbedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzes nicht eingeschränkt werden (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 17; 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - zu II 2 der Gründe, BAGE 84, 108).

    Haben die Parteien dagegen ein Arbeitsverhältnis vereinbart, so ist es auch regelmäßig als solches einzuordnen (BAG 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 19;… 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - aaO).

  • LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14

    Praktikantin fordert Arbeitsentgelt für achtmonatige Tätigkeit im Einzelhandel

    Fehlt es an einer Vergütungsvereinbarung, etwa weil sich die getroffene Vereinbarung als wucherähnlich i.S.d. § 138 BGB und damit als nichtig herausstellt (vgl. BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 31), gilt eine Vergütung nach § 612 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeitsleistung den Umständen nach nur gegen Bezahlung zu erwarten ist.

    Rn. 38 2. Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16;… 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).

    Widerspricht die praktische Handhabung des Vertrages dem wörtlichen Inhalt des Vereinbarten, ist die tatsächliche Durchführung des Vertrages bestimmend für den Vertragsinhalt (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 17; 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, juris Rn 17; 2 AZR 89/99, juris Rn 23).

    Rn. 46 bb) Auch aus der praktischen Durchführung, die entscheidend ist, wenn sie vom vereinbarten Vertragsinhalt abweicht (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 17; 25.09.2013 - 10 AZR 282/12, juris Rn 17; 18.11.1999, 2 AZR 89/99, juris Rn 23), lässt sich kein anderes Ergebnis erzielen.

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