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| BVerwG, 05.10.1984 - 9 B 10668.83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verwaltungsgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung - Hindernis - Wegfall - Innerhalb der Klagefrist
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.08.1983 - 24 B 81 C 1929
- BVerwG, 05.10.1984 - 9 B 10668.83
Papierfundstellen
- VBlBW 1985, 177
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 05.04.2023 - I B 98/21
Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags
Danach muss --entsprechend der Rechtsauffassung des FG im angefochtenen Urteil-- innerhalb der Antragsfrist für die Wiedereinsetzung auch dargelegt werden, dass die Antragsfrist gewahrt ist, und müssen daher auch die Umstände dargelegt werden, aus denen sich ergibt, dass der Antragsteller die Wiedereinsetzung rechtzeitig nach Behebung des Hindernisses beantragt hat (…zu § 56 FGO: BFH-Urteil vom 08.03.2007 - IV R 41/05, BFH/NV 2007, 1813;… BFH-Beschlüsse vom 05.12.1990 - II B 66/90, BFH/NV 1991, 335;… vom 13.10.1993 - II B 130/93, BFH/NV 1994, 254;… vom 27.08.1997 - XI B 118, 119, 149/96, XI S 43, 44, 50/96, BFH/NV 1998, 617; zu § 60 der Verwaltungsgerichtsordnung: Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.10.1984 - 9 B 10668.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Nr. 143 zu § 60 VwGO; zu § 236 der Zivilprozessordnung: Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.09.1989 - IVb ZB 91/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1991, 238; s.a. Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 110 AO Rz 495;… Klein/Rätke, AO, 16. Aufl., § 110 Rz 102, Brandis in Tipke/Kruse, § 56 FGO Rz 18; Bruns in Gosch, FGO § 56 Rz 42). - VGH Baden-Württemberg, 15.02.2008 - 13 S 341/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verzögerung durch Akteneinsicht
Es ist nämlich eine den Einzelfall betreffende Frage der Kausalität, ob die Frist gerade deshalb versäumt wurde, weil die nach Wegfall des Hindernisses verbleibende Zeit für eine angemessene Überlegung und Beratung nicht ausreichte (siehe BVerwG, Beschluss vom 5.10.1984 - 9 B 10668/83 -, VBlBW 1985, 177 und Beschluss vom 21.5.1986 - 6 CB 33.85 -, Buchholz 310 § 360 VwGO Nr. 150 …und Beschluss vom 16.2.1999, a.a.O. m.w.N.), oder ob gleichwohl ohne weiteres die Fristeinhaltung noch zumutbar war. - VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 48/00
Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Zivilprozeßrecht; …
Eine Ausnahme von der - fristgebundenen - Darlegungspflicht von Wiedereinsetzungsgründen besteht nur für solche Gründe, die für das Gericht offenkundig sind und aus diesem Grunde eine Darlegung nicht bedürfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1984 - 9 B 10668.83 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 143 zu der entsprechenden Rechtslage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren).
- BFH, 13.10.1993 - II B 130/93 Dazu gehören auch die Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.Oktober 1984 9 B 10668.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Nr. 143 zu § 60 der Verwaltungsgerichtsordnung).
- BVerwG, 02.04.1986 - 1 B 31.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Im übrigen bedarf im anhängigen Verfahren nicht der Klärung, ob dem Rechtsmittelführer eine angemessene weitere, an der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO orientierte Überlegungsfrist zur Verfügung steht, wenn die nach Wegfall eines Hindernisses noch innerhalb der Rechtsmittelfrist verbleibende Zeit für eine angemessene Überlegung und Beratung nicht ausreicht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 1975 - BVerwG 6 C 18.75 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 86 m.w.Nachw.; vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 9 B 10668.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 143 = VBlBW 19 177). - BVerwG, 21.05.1986 - 6 CB 33.85
Reduzierung der Frist von 14 Tagen auf einen Tag zur Beratung und Überlegung bei …
Wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 4. Dezember 1984 - BVerwG 6 CB 15.84 - m.w.Nachw. sowie vom 5. Oktober 1984 - BVerwG 9 B 10668.83 - ), wird dann, wenn ein zunächst vorhanden gewesenes Hindernis für die Rechtsmitteleinlegung und -begründung noch innerhalb der Rechtsmittelfrist wegfällt, nicht etwa von diesem Zeitpunkt an ohne weiteres eine Frist von zwei Wochen gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO oder auch von geringerer Dauer in Lauf gesetzt. - BVerwG, 04.12.1984 - 6 CB 15.84
Ablösung revisionsrechtlicher Sonderregelungen des Wehrpflichtrechts über die …
Nur wenn und insoweit der Säumige - insbesondere im Hinblick auf den Grad der Schwierigkeit der rechtlichen Beurteilung der Aussichten eines Rechtsmittels - ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten, ist an die Gewährung einer Frist zu denken, deren Bemessung sich an der in § 60 Abs. 2 VwGO für die Stellung und Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages normierten Frist von zwei Wochen orientieren könnte (vgl. Beschlüsse vom 9. Juli 1975 - BVerwG 6 C 18.75 -DÖV 1976, 168> und 5. Oktober 1984 - BVerwG 9 B 10668.83 -). - BFH, 05.12.1990 - II B 66/90 Innerhalb der Antragsfrist sind die Tatsachen zur Begründung des Antrags darzulegen; dazu gehören auch die Umstände, aus denen sich ergibt, daß der Antragsteller nach Behebung des Hindernisses rechtzeitig um die Wiedereinsetzung nachgesucht hat (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.Oktober 1984 9 B 10668.83, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Nr. 143 zu § 60 VwGO)).
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