Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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GG Art. 14 Abs. 3; FFH-RL Art. 4, 6, 9; BNatSchG § 32; VwGO § 86 Abs. 1 und 3, § 104 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 2
Planfeststellungsbeschluss; FFH-Gebiet; nachgemeldetes FFH-Gebiet; Einschätzungsspielraum; Beurteilungsspielraum; Gebietsabgrenzung; Meldeunterlagen; Vollüberprüfungsanspruch; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Eigentümer; Präklusion; materielle Präklusion; rechtliches ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 14 Abs. 3
Begründungspflicht; Beurteilungsspielraum; Eigentümer; Einschätzungsspielraum; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Hinweispflicht; Meldeunterlagen; Planfeststellungsbeschluss; Präklusion; Vollüberprüfungsanspruch; enteignungsrechtliche Vorwirkung; materielle Präklusion; ... - rechtsinformationen.bund.de
Nachgemeldetes FFH-Gebiet; Vollüberprüfungsanspruch; Streitwertfestsetzung für Klage eines drittbetroffenen Landwirts
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 4 Abs 1 S 4 FFHRL, Art 4 Abs 2 FFHRL, Art 4 Abs 5 FFHRL, Art 6 Abs 2 FFHRL, Art 6 Abs 3 FFHRL
Nachgemeldetes FFH-Gebiet; Vollüberprüfungsanspruch; Streitwertfestsetzung für Klage eines drittbetroffenen Landwirts - Wolters Kluwer
Vollüberprüfungsanspruch des von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Eigentümers nach der Ausweisung eines FFH-Gebiets
- doev.de
Nachgemeldetes FFH-Gebiet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollüberprüfungsanspruch des von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Eigentümers nach der Ausweisung eines FFH-Gebiets
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
FFH-Gebiet ausgewiesen: Kein naturschutzfachlicher Einschätzungsspielraum mehr!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Einschätzungsspielraum für Planfeststellungsbehörde nach Ausweisung eines FFH-Gebiets
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
- BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 409
- DÖV 2017, 79
- BauR 2017, 324
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 15.10.2015 - C-137/14
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Der Vollüberprüfungsanspruch des von einem Planfeststellungsbeschluss mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung betroffenen Eigentümers erfährt durch den Wegfall der materiellen Präklusion (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683]) keine Einschränkungen.Kann ein durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung eines Planfeststellungsbeschlusses betroffener Kläger im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Präklusion (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-137/14) weiterhin einen Vollprüfungsanspruch geltend machen?,.
Insofern verfehlt die Beschwerde die für die Begründung des Vollüberprüfungsanspruchs maßgeblichen Erwägungen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn sie der Auffassung ist, mit dem Wegfall der Präklusion durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 - C-137/14 [ECLI:EU:C:2015:683] - ginge die Rügebefugnis eines Eigentumsbetroffenen deutlich über die Erfordernisse des Art. 14 Abs. 3 GG hinaus.
- BVerwG, 11.02.2009 - 9 A 34.08
Streitig - Planfeststellungsbeschluss - Beeinträchtigung - Existenzgefährdung - …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Soweit für die Klage eines drittbetroffenen Landwirts gegen einen Planfeststellungsbeschluss pauschalierend ein Streitwert von 60 000 EURO anzusetzen ist (Nr. 34.2.3 des Streitwertkatalogs), werden Werte für den endgültigen oder vorübergehenden Flächenverlust nicht zusätzlich in Ansatz gebracht (Aufgabe der Rechtsprechung im Beschluss vom 11. Februar 2009 - 9 A 34.08 - Buchholz 360 § 52 GKG Nr. 6).des Streitwertkatalogs pauschalierend ein Streitwert von 60 000 EUR anzusetzen ist, werden Werte für den endgültigen oder vorübergehenden Flächenverlust nicht zusätzlich in Ansatz gebracht (Aufgabe der Rechtsprechung im Beschluss vom 11. Februar 2009 - 9 A 34.08 - Buchholz 360 § 52 GKG Nr. 6).
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Das schließt eine Bindung der rechtsprechenden Gewalt an tatsächliche oder rechtliche Feststellungen und Wertungen seitens anderer Gewalten hinsichtlich dessen, was im Einzelfall rechtens ist, im Grundsatz aus (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).Eine Einschränkung der Rechtskontrolle durch die Gerichte durch Anerkennung von Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen muss sich ausdrücklich aus dem Gesetz ergeben oder durch Auslegung hinreichend deutlich zu ermitteln sein (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).
- BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12
Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Rn. 5 Hieraus wird deutlich, dass nach Ausweisung eines FFH-Gebiets die Gebietsbegrenzungen der einzelstaatlichen Schutzausweisung im Rahmen einer Entscheidung über die Zulassung eines Projekts oder Plans maßgeblich sind und sich die einzelstaatlichen Behörden nicht (mehr) auf den ihnen bei der Anwendung der Auswahlkriterien in Phase 1 des Ausweisungsprozesses zustehenden naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraum berufen können (zu diesem Spielraum BVerwG, Urteil vom 6. November 2013 - 9 A 14.12 - BVerwGE 148, 373 Rn. 42 m.w.N.). - BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Entscheidend ist für das Gericht die Herleitung aus der Eigentumsgarantie und dem für die förmliche Enteignung geltenden Gemeinwohlerfordernis (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 29 …und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 10). - BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11
Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung; …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Entscheidend ist für das Gericht die Herleitung aus der Eigentumsgarantie und dem für die förmliche Enteignung geltenden Gemeinwohlerfordernis (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 29 und vom 14. November 2012 - 9 C 14.11 - BVerwGE 145, 96 Rn. 10). - BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Insbesondere muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 1999 - 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 m.w.N.). - BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82
Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Der betroffene Bürger könne eine umfassende gerichtliche Prüfung in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht verlangen (BVerwG, Urteil vom 21. März 1986 - 4 C 48.82 - BVerwGE 74, 109 ). - EuGH, 27.02.2003 - C-415/01
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Die Gebietsabgrenzung muss eindeutig und verbindlich sein, da sie anderenfalls jederzeit in Frage gestellt werden könnte und das mit der Schutzgebietsausweisung verfolgte Schutzziel nicht voll erreicht würde (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003 - C-415/01 [ECLI:EU:2003:118], Kommission/Belgien - Rn. 21 f.). - BVerwG, 20.08.2014 - 3 B 72.13
Verfahrensmangel; anderweitige Rechtshängigkeit; Begründungspflicht
Auszug aus BVerwG, 15.09.2016 - 9 B 13.16
Ein Verfahrensmangel liegt vor, wenn das Gericht auf ein zentrales und entscheidungserhebliches Vorbringen in den Urteilsgründen nicht eingeht und auch nicht angibt, weshalb es dem Vortrag nicht folgt (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. August 2014 - 3 B 72.13 - Buchholz 300 § 17 GVG Nr. 6 Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 08.11.2006 - 10 B 37.06
Zulässigkeit baulicher Maßnahmen zur Rückgängigmachung infolge von …
- OVG Saarland, 24.08.2026 - 2 A 30/25
Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch; hier: Bestimmungswidrige Nutzung einer …
Etwas Anderes gilt dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12; Beschluss des Senats vom 8.2.2024 - 2 A 210/22 -, juris, Rn. 18][vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12; Beschluss des Senats vom 8.2.2024 - 2 A 210/22 -, juris, Rn. 18] So liegt der Fall - wie bereits ausgeführt - hier gerade nicht. - VGH Bayern, 12.03.2020 - 8 N 16.2555
Zum Erfordernis der Auslegung von Unterlagen und der Erörterung von …
So mag § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB einen Anhaltspunkt dafür geben, dass bestimmte Fehler bei der Öffentlichkeitsbeteiligung regelmäßig als wesentlich anzusehen sind (…vgl. dazu BayVGH, U.v. 11.4.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl 2000, 531 = juris Rn. 23; OVG LSA, U.v. 22.11.2017 - 2 K 127/15 - NuR 2017, 45 = juris Rn. 284;… OVG RhPf, U.v. 2.8.2018 - 1 C 11685/16 - UPR 2019, 158 = juris Rn. 53), wofür aber bereits allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze sprechen können (…vgl. BVerfG, B.v. 12.10.2010 - 2 BvF 1/07 - BVerfGE 127, 293/331 f. = juris Rn. 127 f. m.w.N.).Rn. 135 1.5 In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Wasserschutzgebietsverordnungen sind aber für Fälle der Verletzung von Verfahrensvorschriften - unter Rückgriff auf allgemeine Grundsätze der Normerhaltung - Ausnahmen vom Grundsatz der Unwirksamkeit als Fehlerfolge anerkannt (…BayVGH, U.v. 11.4.2000 - 22 N 99.2159 - BayVBl 2000, 531 = juris Rn. 24;… U.v. 25.1.2008 - 22 N 04.3471 - juris Rn. 19;… U.v. 4.8.2008 - 22 N 06.1407 - BayVBl 2009, 567 = juris Rn. 41;… U.v. 29.12.2011 - 22 N 08.190 - juris Rn. 30; vgl. auch OVG LSA, U.v. 22.11.2017 - 2 K 127/15 - NuR 2017, 45 = juris Rn. 285).
- BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 8.21
Anerkennung von Rufbereitschaft als Arbeitszeit
- OVG Saarland, 11.06.2024 - 2 A 49/23
Beabsichtigte Nutzungsänderung eines Wohnhauses in ein Ingenieurbüro für …
Etwas Anderes gilt dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12; Beschluss des Senats vom 8.2.2024 - 2 A 210/22 -, juris, Rn. 18][vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12; Beschluss des Senats vom 8.2.2024 - 2 A 210/22 -, juris, Rn. 18]. - OVG Sachsen, 01.03.2024 - 4 A 1119/18
Abgrenzung FFH-Gebiet; Biotopschutz; FFH-Richtlinie; Hochwasserschutzanlage; …
Für die Planfeststellungsbehörde ist im Planfeststellungsverfahren zunächst einmal die Gebietsabgrenzung der Schutzausweisung maßgeblich (BVerwG, Beschl. v. 15. September 2016 - 9 B 13.16 -, juris Rn. 4 f.). - OVG Saarland, 08.02.2024 - 2 A 210/22
Asylverfahren; Wehrpflicht in der Türkei; Kurde
Rn. 18 Die Hinweispflicht nach § 86 Abs. 3 VwGO wird durch die Erörterungspflicht nach § 104 Abs. 1 VwGO ergänzt und konkretisiert den Anspruch auf rechtliches Gehör, wobei die Hinweis- und Erörterungspflicht es erfordern kann, die Beteiligten auf die Rechtslage aus der Sicht des Gerichts aufmerksam zu machen, um diesen die Stellung sachdienlicher Anträge zu ermöglichen sowie eine unzulässige Überraschungsentscheidung zu vermeiden.[vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12][vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12] Indes ist das Gericht nicht verpflichtet, die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen und offenzulegen, wie es seine Entscheidung im Einzelnen zu begründen beabsichtigt.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 - juris, Rn. 10][vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 - juris, Rn. 10] Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung bleibt der abschließenden Beratung beziehungsweise gerichtlichen Bewertung im Anschluss an die mündliche Verhandlung vorbehalten.[stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 - juris, Rn. 24 sowie BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12][stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.1.2015 - 6 B 43.14 - juris, Rn. 24 sowie BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12] Ebensowenig folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO und § 104 Abs. 1 VwGO gefunden hat, eine Pflicht des Gerichts zur umfassenden Erörterung aller entscheidungserheblichen Gesichtspunkte.[stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 - juris, Rn. 10 (m.w.N.) sowie BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12][stRspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.9.2016 - 9 B 13/16 - juris, Rn. 10 (m.w.N.) sowie BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12] Etwas Anderes gilt dann, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte.[stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8.11.2006 - 10 B 37.06 - juris, Rn. 4 (m.w.N) sowie hierzu BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12][stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8.11.2006 - 10 B 37.06 - juris, Rn. 4 (m.w.N) sowie hierzu BayVGH, Beschluss vom 22.6.2023 - 24 ZB 23.30260 -, juris, Rn. 12]. - VGH Baden-Württemberg, 18.12.2025 - DL 16 S 1550/24
Feststellung eines Dienstvergehens nach Ablauf einer durch das Gericht bestimmten …
Rn. 54 Zum Grundsatz des rechtlichen Gehörs gehört auch das Verbot von Überraschungsentscheidungen (vgl. etwa BVerfG…, Beschluss vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 24; BVerwG, Beschluss vom 15.09.2016 - 9 B 13.16 -, NVwZ 2017, 409 ). - VGH Bayern, 21.08.2019 - 5 ZB 18.1226
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch auch in der Ausprägung, die er in § 86 Abs. 3 VwGO gefunden hat, grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es bestimmte Erkenntnismittel in Bezug auf Einzelheiten des Parteivortrags versteht und rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. nur BVerwG, B.v. 15.9.2016 - 9 B 13.16 - NVwZ 2017, 409 Rn. 10 m.w.N.). - VGH Bayern, 05.05.2025 - 8 C 25.400
Streitwertbeschwerde der Beigeladenen und ihrer Bevollmächtigten auf …
Mit diesem Streitwert wird in pauschalierender Weise dem Interesse der jeweiligen Kläger an der Abwendung einer Beeinträchtigung ihres landwirtschaftlichen Betriebs Rechnung getragen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2016 - 9 B 13.16 - NVwZ 2017, 409 = juris Rn. 13;… B.v. 1.6.2021 - 9 B 27.20 - juris Rn. 18).Werte für den endgültigen oder vorübergehenden Flächenverlust (Nr. 34.2.4 des Streitwertkatalogs 2013) sind weder zusätzlich noch stattdessen in Ansatz zu bringen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2016 - 9 B 13.16 - NVwZ 2017, 409 = juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 05.05.2025 - 8 C 25.402
Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Streitwertbeschwerde, …
Mit diesem Streitwert wird in pauschalierender Weise dem Interesse der jeweiligen Kläger an der Abwendung einer Beeinträchtigung ihres landwirtschaftlichen Betriebs Rechnung getragen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2016 - 9 B 13.16 - NVwZ 2017, 409 = juris Rn. 13;… B.v. 1.6.2021 - 9 B 27.20 - juris Rn. 18).Werte für den endgültigen oder vorübergehenden Flächenverlust (Nr. 34.2.4 des Streitwertkatalogs 2013) sind weder zusätzlich noch stattdessen in Ansatz zu bringen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2016 - 9 B 13.16 - NVwZ 2017, 409 = juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 05.05.2025 - 8 C 25.392
Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Streitwertbeschwerde, …
- BVerwG, 01.06.2021 - 9 B 27.20
Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der vierstreifigen Ortsumgehung …
- BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 20.19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf …
- BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf …
- VGH Bayern, 22.06.2023 - 24 ZB 23.30260
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Einzelfall -Asyl)
- OVG Saarland, 08.03.2024 - 2 A 67/23
Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnungen
- OVG Saarland, 18.04.2024 - 2 A 214/22
Abfallrechtlicher Gebührenbescheid für Vor-Ort-Besichtigungen (Pauschalgebühren)
- VGH Bayern, 12.12.2016 - 6 ZB 16.1404
Beitragsrechtlich relevanter Vorteil einer Straßenausbaumaßnahme
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