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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2000 - 9 B 144.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5464
BVerwG, 24.05.2000 - 9 B 144.00 (https://dejure.org/2000,5464)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2000 - 9 B 144.00 (https://dejure.org/2000,5464)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 9 B 144.00 (https://dejure.org/2000,5464)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Asyl - Auslegung eines Hilfsantrags bei Unterliegen in der Hauptsache - Verhältnis zwischen Haupt- und Hilfsantrag

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 86 Abs. 3; VwGO § 88; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 130 a; GG Art. 103 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 2; AuslG § 53 Abs. 3; AuslG § 53 Abs. 4; AuslG § 53 Abs. 6
    D (A), Verfahrensrecht, Berufungsverfahren, Abschiebungshindernis, Klageantrag, Auslegung, Streitgegenstand, Hauptantrag, Hilfsantrag, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Rechtliches Gehör, Verfahrensmangel, Beweisantrag, Vereinfachtes Berufungsverfahren, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 9 B 144.00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war der von der Klägerin in erster Instanz gestellte, offenkundig auf umfassenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gerichtete Klageantrag (vgl. VG-Urteil S. 3) sachdienlich dahingehend auszulegen (§ 86 Abs. 3, § 88 VwGO), ihr für den Fall des Unterliegens mit ihrem Hauptantrag auf Gewährung von Asyl nach Art. 16 a GG und von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG hilfsweise entweder Schutz vor drohender Abschiebung nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG durch teilweise Aufhebung der Abschiebungsandrohung und Feststellung eines Abschiebungshindernisses oder - weiter hilfsweise - zumindest Abschiebungsschutz durch Verpflichtung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu einer Feststellung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren (vgl. Urteil des Senats vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260, 262 f. und ständig).

    Ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte (hier: zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG), weil sie dem vorrangig gestellten (Haupt- oder Hilfs-)Antrag (hier: nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG) entsprochen hat, fällt nämlich durch das Rechtsmittel des Beklagten oder des Beteiligten ebenfalls (und automatisch) in der Rechtsmittelinstanz an (vgl. das Urteil vom 15. April 1997 a.a.O. S. 263 zum Verhältnis zwischen Haupt- und Hilfsantrag sowie das Urteil des Senats vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - zur Anwendung dieser Rechtsprechung auch auf Rechtsmittel des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten und zur stufenweisen Entscheidung über die beiden Hilfsanträge zu § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG und zu § 53 Abs. 6 AuslG).

  • BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98

    Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 9 B 144.00
    Ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte (hier: zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG), weil sie dem vorrangig gestellten (Haupt- oder Hilfs-)Antrag (hier: nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG) entsprochen hat, fällt nämlich durch das Rechtsmittel des Beklagten oder des Beteiligten ebenfalls (und automatisch) in der Rechtsmittelinstanz an (vgl. das Urteil vom 15. April 1997 a.a.O. S. 263 zum Verhältnis zwischen Haupt- und Hilfsantrag sowie das Urteil des Senats vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - zur Anwendung dieser Rechtsprechung auch auf Rechtsmittel des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten und zur stufenweisen Entscheidung über die beiden Hilfsanträge zu § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG und zu § 53 Abs. 6 AuslG).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 14.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsfolgen der unwirksamen Zustellung des …

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 9 B 144.00
    Gründe für eine Verwirkung der Rechtsmittelbefugnis des Bundesbeauftragten infolge der späten Nachholung der Berufungsbegründung sind weder vorgetragen noch ersichtlich, zumal der Berufungszulassungsbeschluß eine Rechtsmittelbelehrung nicht enthielt und die vom Berufungsgericht zitierten, die Rechtslage klarstellenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts erst Ende September 1998 ergangen sind (vgl. die Urteile vom 29. September 1998 - BVerwG 9 C 14.98 und BVerwG 9 C 15.98 - ).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 9 C 15.98
    Auszug aus BVerwG, 24.05.2000 - 9 B 144.00
    Gründe für eine Verwirkung der Rechtsmittelbefugnis des Bundesbeauftragten infolge der späten Nachholung der Berufungsbegründung sind weder vorgetragen noch ersichtlich, zumal der Berufungszulassungsbeschluß eine Rechtsmittelbelehrung nicht enthielt und die vom Berufungsgericht zitierten, die Rechtslage klarstellenden Urteile des Bundesverwaltungsgerichts erst Ende September 1998 ergangen sind (vgl. die Urteile vom 29. September 1998 - BVerwG 9 C 14.98 und BVerwG 9 C 15.98 - ).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 21.00

    Politische Verfolgung durch staatsähnliche Organisation; quasi-staatliche …

    Ferner ist wegen der Unteilbarkeit des Streitgegenstands in diesem Falle eine auf einzelne Rechtsgründe beschränkte Teilzulassung von Rechtsmitteln unwirksam und eine entsprechend begrenzte Teilprüfung in der Rechtsmittelinstanz unzulässig (vgl. den Beschluss des Senats vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 B 144.00 - , zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).
  • OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische …

    Auch in der Berufungsinstanz ist dieses Hilfsbegehren nicht etwa wegen des Rechtsmittels der Beklagten angefallen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2000 - 9 B 144/00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 36).
  • OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 222/09

    Vietnam: keine Rückkehrgefährdung bei untergeordneter exilpolitischer Betätigung

    Wenn auch die Tatbestandsmerkmale des § 51 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 VwVfG nur jeweils Rechtsvoraussetzungen für das Asylrecht bzw. den Abschiebungsschutz des Folgeantragstellers sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1998 - 9 C 28/97 - und Beschluss vom 24. Mai 2000 - 9 B 144.00 - jeweils zitiert nach juris und Senatsurteil vom 9. Dezember 1999 - 3 KO 401/96 - NVwZ 2000, Beilage Nr. 1, 69), bleibt dennoch systematisch zunächst die Prüfung erforderlich, ob ein erheblicher Folgeantrag vorliegt.
  • BVerwG, 05.07.2011 - 5 B 35.11

    Beschränkung der Revisionszulassung durch das Verwaltungsgericht

    Eine auf einzelne Rechtsgründe beschränkte Teilzulassung von Rechtsmitteln ist jedoch unwirksam (Urteil vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 21.00 - BVerwGE 114, 27 und Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 B 144.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2004 - A 13 S 949/01

    Syrien, Aramäer, Christen (syrisch-orthodoxe), Hausdurchsuchung, Falsche …

    Die danach gebotene Annahme eines Abschiebungshindernisses nach § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK steht nicht in einem Rangverhältnis zu dem ebenfalls vorliegenden Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 1 AuslG, so dass die Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung beider Abschiebungshindernisse möglich ist (zu den Rangverhältnissen der Abschiebungshindernisse siehe BVerwG, Urteil vom 26.6.2002 - 1 C 17/01 -, BVerwGE 116, 326 und Beschluss vom 24.5.2000 - 9 B 144.00 - sowie Rennert, DVBl. 2001, S. 168 m.w.N.); die Streitgegenstände beider Abschiebungshindernisse des § 53 AuslG unterscheiden sich insofern nicht (…siehe Rennert, a.a.O. und Treiber in GK-AuslG, RdNr. 130 zu § 53).
  • BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 210.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidung über Hilfsantrag …

    Dies gilt im Übrigen unabhängig von der Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 = Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 2 und Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 B 144.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 36 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 15.01.2008 - A 4 B 460/07

    Behandlung; Sicherheitslage; Erkrankung; Hilfsantrag; Rechtsschutzbedürfnis

    Der Antrag der Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren in Bezug auf die Feststellung der Abschiebungsverbote im Sinne des § 60 Abs. 2, 3, 4 und 7 AufenthG ist ungeachtet seiner Fassung als Hilfsantrag auszulegen, der hier automatisch anfällt, weil der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichts zum Vorliegen der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht teilt (BVerwG, Beschl. v. 24.5.2000 - 9 B 144/00 - zit. nach juris;… BVerwG, Urt. v. 15.4.1997 - 9 C 19/96 - zit. nach juris).
  • BVerwG, 04.04.2003 - 1 B 255.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Entscheidung über Hilfsantrag …

    Dies gilt im Übrigen unabhängig von der Zulassungsentscheidung des Berufungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 = Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 2 und Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 B 144.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 36 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.09.2003 - 1 B 121.03

    Antrag auf Familienasyl - Anspruch auf Abschiebungsschutz - Gefahr einer …

    Sie entnimmt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24. Mai 2000 - BVerwG 9 B 144.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 36; Urteile vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - Buchholz 402.25 § 7 AsylVfG Nr. 1 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260, 262 f.) Regeln zur Auslegung von asylrechtlichen Klageanträgen und dem vom Berufungsgericht zu bearbeitenden Streitgegenstand, ohne indes einander widersprechende Rechtssätze dieser Entscheidungen solchen der berufungsgerichtlichen Entscheidung gegenüber zu stellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2000 - A 12 S 367/99

    Unverzügliche Beantragung von Familienasyl eines nachgezogenen Kindes

    Rn. 22 Für eine Einbeziehung des Anspruchs nach § 53 AuslG spricht allerdings der prozessuale Grundsatz, dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel des Beklagten oder des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten ebenfalls (und automatisch) in der Rechtsmittelinstanz anfällt, und zwar unabhängig von der Fassung der Zulassungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 15.04.1997, BVerwGE 104, 260, 263f.; Beschluss vom 28.04.1998 - 9 C 2.98 -, juris; Beschluss vom 24.05.2000 - 9 B 144.00).
  • OVG Thüringen, 02.07.2013 - 3 KO 1214/10

    Vietnam: Berufung begründet, Klageabweisung, § 28 Abs. 2 AsylVfG steht der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2001 - 9 A 213/00

    Anerkennung als Asylberechtigter und Abschiebungsschutz für einen irakischen …

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