Rechtsprechung
| BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 165.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine zulässige Verfahrensrüge - Ablehnung des Befangenheitsantrags der Klägerin durch das Berufungsgericht - Möglichkeit der Nachprüfung der Ablehnung des Befangenheitsantrags im Revisionsverfahren - Verletzung des Anspruchs der Klägerin auf Gewährung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 16.12.1998 - 9 B 97.30141
- BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 165.99
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.10.1994 - 8 B 112.94
Zulässigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 165.99
Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist einer Nachprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich entzogen, auch wenn sie - wie nach § 146 Abs. 2 VwGO seit dem 1. Januar 1997 nunmehr generell - nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - Buchholz 11 Art. 101 Nr. 16 = NVwZ 1991, 261; Beschluß vom 3. Februar 1992 - BVerwG 2 B 11.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 305; Beschluß vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51); im übrigen ist die für die ablehnende Entscheidung des Berufungsgerichts über das Befangenheitsgesuch gegebene Begründung, auf die die Beschwerde nur pauschal eingeht, offensichtlich nicht zu beanstanden.Auch die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang geltend gemachte Besetzungsrüge, die nur bei einer willkürlich fehlerhaften Besetzung der Richterbank Erfolg haben kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Oktober 1994, a.a.O.), ist danach unbegründet.
- BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74
Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 165.99
Zum anderen verkennt die Beschwerde, daß das Gericht grundsätzlich nicht gehalten ist, die Beteiligten vorab auf seine Würdigung des Prozeßstoffs und seine Schlußfolgerungen hieraus hinzuweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung des Gerichts ergibt (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 Nr. 87). - BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90
Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 165.99
Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist einer Nachprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich entzogen, auch wenn sie - wie nach § 146 Abs. 2 VwGO seit dem 1. Januar 1997 nunmehr generell - nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - Buchholz 11 Art. 101 Nr. 16 = NVwZ 1991, 261; Beschluß vom 3. Februar 1992 - BVerwG 2 B 11.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 305; Beschluß vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51); im übrigen ist die für die ablehnende Entscheidung des Berufungsgerichts über das Befangenheitsgesuch gegebene Begründung, auf die die Beschwerde nur pauschal eingeht, offensichtlich nicht zu beanstanden. - BVerwG, 03.02.1992 - 2 B 11.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 165.99
Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist einer Nachprüfung im Revisionsverfahren grundsätzlich entzogen, auch wenn sie - wie nach § 146 Abs. 2 VwGO seit dem 1. Januar 1997 nunmehr generell - nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 24. April 1990 - BVerwG 7 B 20.90 - Buchholz 11 Art. 101 Nr. 16 = NVwZ 1991, 261; Beschluß vom 3. Februar 1992 - BVerwG 2 B 11.92 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 305; Beschluß vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51); im übrigen ist die für die ablehnende Entscheidung des Berufungsgerichts über das Befangenheitsgesuch gegebene Begründung, auf die die Beschwerde nur pauschal eingeht, offensichtlich nicht zu beanstanden.
- VGH Bayern, 13.01.2021 - 11 ZB 20.1984
Hinweise aus dem Ausstellungsmitgliedsstaat auf einen Wohnsitzverstoß
Gleichzeitig ist zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch das Gericht berufen, dem der Abgelehnte angehört (§ 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 45 ZPO), und stellt die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach § 146 Abs. 2 VwGO grundsätzlich eine der Überprüfung im Berufungszulassungsverfahren entzogene unanfechtbare Vorentscheidung dar (vgl. dazu BVerwG, B.v. 28.07.1999 - 9 B 165.99 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 14.8.2019 - 10 ZB 19.1334 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 14.08.2019 - 10 ZB 19.1334
Herausgabe sichergestellter Reifen - Berufungszulassung
Sie ist daher regelmäßig nicht geeignet, einen der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegenden Verfahrensfehler im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu begründen (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1999 - 9 B 165/99 - juris; OVG Bln-Bbg, B.v. 26.9.2008 - OVG 9 N 100.08 - juris m.w.N.). - StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1876
Wegen fehlendem fristgemäßen Antrag auf Zulassung der Berufung unsubstantiierte …
2001, S. 10; einschränkend, nur bei willkürlicher Entscheidung über das Ablehnungsgesuch: BVerwG, Beschluss vom 28.07.1999 - 9 B 165/99 - Beschluss vom 21.03.2000 - 7 B 36/00 - Hess. VGH, DVBl. 1996.
- BVerwG, 25.05.2001 - 6 B 30.01
Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren nachfolgenden Entscheidungen daran festgehalten, dass die mit der Beschwerde nicht anfechtbare Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs durch das Berufungsgericht eine gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 548 ZPO der Überprüfung in einem Revisionsverfahren entzogene unanfechtbare Vorentscheidung darstellt und eine revisionsgerichtliche Überprüfung nur in Ausnahmefällen - etwa bei Willkür - in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1999 - BVerwG 4 B 21.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 20 und vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 37.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 7; ferner Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - BVerwG 9 B 165.99 - und vom 21. März 2000 - BVerwG 7 B 36.00). - OVG Thüringen, 06.09.2016 - 3 SO 512/16
Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs kein zur Zulassung der Berufung führender …
Sie ist daher regelmäßig nicht geeignet, einen Verfahrensfehler im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 165/99 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2008 - OVG 9 N 100.08 - juris m. w. N.). - OVG Bremen, 26.02.2020 - 1 LA 344/19
Möglichkeit der Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs im …
Sie ist daher regelmäßig nicht geeignet, einen der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegenden Verfahrensfehler im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG zu begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.1999 - 9 B 165.99, juris Rn. 4;… BayVGH, Beschl. v. 14.08.2019 - 10 ZB 19.1334, juris Rn. 9 m.w.N.).
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