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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5519
BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96 (https://dejure.org/1996,5519)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1996 - 9 B 174.96 (https://dejure.org/1996,5519)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 9 B 174.96 (https://dejure.org/1996,5519)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsrechtliche Relevanz von Darlegungen zu Verhältnissen im Kosovo - Erfordernis einer persönlichen Anhörung des Asylsuchenden durch den Entscheider beim Bundesamt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96
    Damit kann jedoch ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründet werden (Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - DVBl 1996, 108).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96
    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96
    Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde muß hiernach eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozeßbevollmächtigten und ein Mindestmaß der Geordnetheit des Vortrags erkennen lassen (BVerwG, Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VI C 455.56

    Anwendung von § 9 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf unter die Vorschrift des § 62 …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96
    Sollte das Beschwerdevorbringen insoweit als Verfahrensrüge zu verstehen sein, ist damit ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht dargetan, weil es sich dabei um Mängel des gerichtlichen Verfahrens handeln muß (siehe etwa BVerwGE 10, 37 [BVerwG 04.12.1959 - VI C 455/56]).
  • BVerwG, 12.12.1972 - IV B 122.72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96
    Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einem derartigen Gemenge das herauszusuchen, was möglicherweise - bei wohlwollender Auslegung - zur Begründung der Beschwerde geeignet sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Dezember 1972 - BVerwG 4 B 122.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 99).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 45/67

    Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeführer - Verletzung …

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96
    Dabei verlangt das Darlegen - das schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von "erläutern" und "erklären" zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 11; BFH, Beschluß vom 18. Januar 1968 - V B 45/67 - BFHE 90, 369 ) - ebenso wie das gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche Bezeichnen ein Mindestmaß an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführungen.
  • BVerfG, 06.09.1983 - 1 BvR 237/83
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1996 - 9 B 174.96
    Eine solche Verpflichtung des Beschwerdegerichts läßt sich auch nicht aus Art. 19 Abs. 4 oder Art. 103 Abs. 1 GG entnehmen (BVerfG, Beschluß vom 6. September 1983 - 1 BvR 237/83 - …">160%20a%20SGG%20Nr.%2048#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 1500 § 160 a SGG Nr. 48).
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 9 ZB 17.30994

    Personenverschiedenheit des Anhörenden und Entscheidenden im Verfahren beim …

    Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hat den Kläger angehört und sich damit selbst einen Eindruck von dessen Glaubwürdigkeit verschafft, so dass es darauf, ob sich auch der Entscheider des Bundesamts einen derartigen Eindruck hätte verschaffen müssen, nicht mehr ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1996 - 9 B 174.96 - JurionRS 1996, 21040).

    Danach gehört die Anhörung des Asylsuchenden nicht zu den Aufgaben des Entscheiders beim Bundesamt, auch wenn ihm diese Aufgabe zusätzlich übertragen werden kann; verfassungsrechtliche Bedenken sind insoweit nicht ersichtlich (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1996 a.a.O. zu § 5 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG a.F.; ebs. BayVGH, B.v. 23.7.1997 - 24 B 96.32748 - BeckRS 1997, 25163; VGH BW. B.v. 31.1.2017 - A 9 S 1047.16 - juris).

    Rn. 6 Dass die personelle Einheit von Anhörer und Entscheider sinnvoll sein mag, weil es in Asylsachen nicht selten entscheidend auf die Glaubwürdigkeit des Antragstellers ankommt (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.1996 a.a.O.), führt ebenso wenig auf die Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage hin.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - 6 A 139/19

    Anforderungen an Darlegung der eigenen Konversion und religiösen Verfolgung im …

    Rn. 101 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 9 B 174.96 -, JurionRS 1996, 21040, Rn. 6; OVG NRW, Beschluss vom 1. August 2017 - 11 A 533/17.A -, juris Rn. 5 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 11 ZB 17.31802 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31. Januar 2017 - A 9 S 1047/16 -, VBlBW 2017, 424 = juris Rn. 10.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - A 9 S 1047/16

    Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren; …

    Insbesondere geht es nicht darauf ein, dass das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit der Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider bereits als nicht klärungsbedürftig bezeichnet hat, weil sich die Beantwortung der Frage unmittelbar aus dem Asyl(verfahrens)gesetz ergebe (Beschluss vom 13.05.1996 - 9 B 174.96 -, JurionRS 1996, 21040, mit dem Hinweis auf § 5 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG a.F.; vgl. auch BayVGH…, Urteil vom 23.07.1997, a.a.O., der sich der Entscheidung anschließt und dies näher begründet).

    Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, dass die Durchführung der Anhörung beim Bundesamt nicht zwingend zu den Aufgaben des Entscheiders gehöre, seien nicht ersichtlich (BVerwG, Beschluss vom 13.05.1996, a.a.O.).

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