Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.2009 - 9 B 32.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Zulassung der Beschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen entscheidungserheblicher Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1, 2; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Anforderungen an eine Zulassung der Beschwerde nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO wegen entscheidungserheblicher Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 7 KS 39/06
- BVerwG, 24.08.2009 - 9 B 32.09
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2009 - 9 B 32.09
Damit erweist sich die vorstehende Frage in Wahrheit als Angriff auf die konkrete Rechtsanwendung des Oberverwaltungsgerichts, ohne anzugeben, worin die über den konkreten Einzelfall hinausgehende fallübergreifende Bedeutung der Rechtssache liegen soll (vgl. auch hierzu Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).Bei einer solchen mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 15).
- BVerwG, 07.07.2004 - 9 A 21.03
Enteignung; Entschädigung; Folgewirkungen; Grundstücksinanspruchnahme; …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2009 - 9 B 32.09
Dies trifft auch für den Übernahmeanspruch wegen schwerer und unerträglicher mittelbarer Beeinträchtigungen zu, denn bei ihm handelt es sich um eine besondere Art des Entschädigungsanspruchs nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG (vgl. Urteil vom 7. Juli 2004 - BVerwG 9 A 21.03 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 87 S. 9 f. m.w.N.).Die Frage, ob die Beeinträchtigungen in ihrer Summe das Maß des Erträglichen übersteigen und zu einem Übernahmeanspruch führen, kann der Planfestellungsbeschluss in einem solchen Falle allerdings offen lassen, wenn er unabhängig von dieser Frage den für die Planung sprechenden Gesichtspunkten den Vorrang einräumt (Urteil vom 7. Juli 2004 a.a.O. S. 8).
- BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2009 - 9 B 32.09
Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08
Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot; …
Rn. 156 g) Hinsichtlich der Klägerin zu 5, deren Grundstück durch das Vorhaben nicht in Anspruch genommen wird, aber durch die bis auf 30 m an ihr Wohnhaus heranrückende Trasse mittelbar betroffen ist, hat der Planfeststellungsbeschluss das Vorliegen eines Übernahmeanspruchs (vgl. hierzu Beschluss vom 24. August 2009 - BVerwG 9 B 32.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 78) verneint. - BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11
Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …
Die Frage, ob die Beeinträchtigungen in ihrer Summe das Maß des Erträglichen übersteigen und zu einem Übernahmeanspruch führen, kann der Planfeststellungsbeschluss in einem solchen Falle allerdings offen lassen, wenn er unabhängig von dieser Frage den für die Planung sprechenden Gesichtspunkten den Vorrang einräumt (vgl. Urteil vom 7. Juli 2004 - BVerwG 9 A 21.03 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 87 S. 8 f.; Beschluss vom 24. August 2009 - BVerwG 9 B 32.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 78 S. 25 f.). - BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15
Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …
Die Frage, ob die Beeinträchtigungen in ihrer Summe das Maß des Erträglichen übersteigen und zu einem Übernahmeanspruch führen, kann der Planfeststellungsbeschluss in einem solchen Falle allerdings offen lassen, wenn er unabhängig von dieser Frage den für die Planung sprechenden Gesichtspunkten den Vorrang einräumt (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2004 - 9 A 21.03 - Buchholz 406.16 (Grund-)Eigentumsschutz Nr. 87 S. 8 f. …und vom 10. Oktober 2012 - 9 A 19.11 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 228 Rn. 77; Beschluss vom 24. August 2009 - 9 B 32.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 78 S. 25 f.).
- BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 11.17
Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich
Die Regelung der damit verbundenen Entschädigungsfragen einschließlich der Frage einer Übernahme des Gesamtgrundstücks ist in einem solchen Fall dem von der Planfeststellung gesonderten Enteignungsverfahren vorbehalten (BVerwG, Beschluss vom 24. August 2009 - 9 B 32.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 78). - BVerwG, 15.01.2025 - 11 A 5.24
K. GmbH ./. Land Mecklenburg-Vorpommern - Planergänzungsbeschluss vom 29.01.2024 …
Wirkt eine Planung nur mittelbar - ohne Grundstücksinanspruchnahme - durch die mit ihr verbundene Situationsveränderung in der Umgebung des Planvorhabens auf Rechtspositionen Dritter ein, entfaltet der Planfeststellungsbeschluss nämlich keine enteignende (Vor-)Wirkung im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG, sondern bestimmt lediglich die Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2004 - 9 A 21.03 - NVwZ 2004, 1358 und Beschluss vom 24. August 2009 - 9 B 32.09 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 78 Rn. 10). - VGH Hessen, 19.08.2026 - 9 B 2125/25
Zur Frage der Festsetzung eines Übernahmeanspruchs im Planfeststellungsbeschluss
Ermöglicht ein Planfeststellungsbeschluss - wie vorliegend - den unmittelbaren Zugriff auf das Grundeigentum der Antragstellerin durch Entzug oder - wie hier - den durch eine dingliche Sicherung des Leitungsrechts erfolgenden Teilentzug dieser Rechtsposition (…näher dazu Theobald in: Theobald/Kühling, Energierecht, 134. Ergänzungslieferung April 2026, § 45 EnWG Rn. 20 f. m. w. N.), bildet er also die Grundlage für eine (teilweise) Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, so ist die Regelung der damit verbundenen Entschädigungsfragen einschließlich der Frage einer Übernahme des Gesamtgrundstücks dem landesrechtlich geregelten Enteignungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 2009 - 9 B 32.09 -, juris Rn. 10). - VG Berlin, 22.12.2010 - 1 K 94.10
Planfeststellungsbeschluss zur Invalidenstraße ist rechtmäßig
Dies trifft auch für den Übernahmeanspruch wegen schwerer und unerträglicher mittelbarer Beeinträchtigungen zu, denn bei ihm handelt es sich um eine besondere Art des Entschädigungsanspruchs nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2004 - 9 A 21.03, juris und Beschluss vom 24. August 2009 - 9 B 32.09, juris Rn. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2014 - 11 D 28/11
Anspruch auf eine gerichtliche Vollprüfung des Planfeststellungsbeschlusses aus …
Rn. 83 Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 24. August 2009 - 9 B 32.09 -, Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 78, S. 25.
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