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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1830
BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99 (https://dejure.org/1999,1830)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1999 - 9 B 333.99 (https://dejure.org/1999,1830)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 9 B 333.99 (https://dejure.org/1999,1830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 67 Abs. 1; ; ZPO § 78 b Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung der Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Asylbewerber als Rechtsmittelführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60, § 67 Abs. 1; ZPO § 78b Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 59
  • DVBl 1999, 1662
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.03.1987 - 3 B 72.86

    Antrag auf Beiordnung eines Anwalts innerhalb der Rechtsmittelfrist - Beiordnung …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
    Allerdings hat der nicht anwaltlich vertretene Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist oder - wie hier - eine Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er innerhalb der noch laufenden Frist alles ihm Zumutbare getan hat, um sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen (BVerwG, Beschluß vom 23. März 1987 - BVerwG 3 B 72.86 - Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2; Beschluß vom 30. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 67.85 -).

    Dazu gehört grundsätzlich auch, daß er innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach § 173 VwGO i.V.m. § 78 b ZPO gestellt hat (BVerwG, Beschluß vom 23. März 1987, a.a.O.).

  • BVerwG, 16.12.1996 - 4 B 218.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Persönlich verfaßte Rechtsmittelschrift und …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
    Denn auch die Begründungspflicht für die Beschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO unterliegt, wie das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt, dem Zwang, sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten zu lassen (§ 67 Abs. 1 Satz 1, 2 VwGO; BVerwG, Beschluß vom 16. Dezember 1996 - BVerwG 4 B 218.96 - NVwZ 1997, 798; Beschluß vom 1. März 1996 - BVerwG 1 B 34.96 - Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 202).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 5 ER 611.91

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
    Die Anforderungen an die Bemühungen um einen Anwalt dürfen hierbei gerade auch mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Klägers als Asylbewerber zwar nicht überspannt werden; so bedarf es regelmäßig nicht der Nachfrage bei sämtlichen am Wohnort des Klägers oder am Sitz des Oberverwaltungsgerichts tätigen Anwälten (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 9. November 1998 - 1 S 2376/98 - NVwZ-RR 1999, 280), jedoch der Glaubhaftmachung vergeblicher Versuche der Beauftragung zumindest einiger Anwälte (BVerwG, Beschluß vom 18. April 1991 - BVerwG 5 ER 611.91 - VGH Mannheim a.a.O.).
  • BVerwG, 01.03.1996 - 1 B 34.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
    Denn auch die Begründungspflicht für die Beschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO unterliegt, wie das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt, dem Zwang, sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten zu lassen (§ 67 Abs. 1 Satz 1, 2 VwGO; BVerwG, Beschluß vom 16. Dezember 1996 - BVerwG 4 B 218.96 - NVwZ 1997, 798; Beschluß vom 1. März 1996 - BVerwG 1 B 34.96 - Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 202).
  • BVerwG, 07.09.1981 - 1 B 104.81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungspflicht - Bezugnahme des Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
    Denn auch die Begründungspflicht für die Beschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO unterliegt, wie das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt, dem Zwang, sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten zu lassen (§ 67 Abs. 1 Satz 1, 2 VwGO; BVerwG, Beschluß vom 16. Dezember 1996 - BVerwG 4 B 218.96 - NVwZ 1997, 798; Beschluß vom 1. März 1996 - BVerwG 1 B 34.96 - Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 202).
  • BVerwG, 30.10.1985 - 3 B 67.85

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts oder eines Rechtslehrers an einer …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
    Allerdings hat der nicht anwaltlich vertretene Kläger nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist oder - wie hier - eine Rechtsmittelbegründungsfrist, wenn er innerhalb der noch laufenden Frist alles ihm Zumutbare getan hat, um sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen (BVerwG, Beschluß vom 23. März 1987 - BVerwG 3 B 72.86 - Buchholz 303 § 78 b ZPO Nr. 2; Beschluß vom 30. Oktober 1985 - BVerwG 3 B 67.85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1998 - 1 S 2376/98

    Beiordnung eines Notanwaltes für das Verfahren auf Zulassung der Berufung - …

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
    Die Anforderungen an die Bemühungen um einen Anwalt dürfen hierbei gerade auch mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Klägers als Asylbewerber zwar nicht überspannt werden; so bedarf es regelmäßig nicht der Nachfrage bei sämtlichen am Wohnort des Klägers oder am Sitz des Oberverwaltungsgerichts tätigen Anwälten (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 9. November 1998 - 1 S 2376/98 - NVwZ-RR 1999, 280), jedoch der Glaubhaftmachung vergeblicher Versuche der Beauftragung zumindest einiger Anwälte (BVerwG…, Beschluß vom 18. April 1991 - BVerwG 5 ER 611.91 - VGH Mannheim a.a.O.).
  • BVerwG, 28.03.2017 - 2 B 4.17

    Beamter; Begründungsfrist; Beiordnung; Darlegungsanforderung; Einlegungsfrist; …

    Dazu gehört, dass er eine angemessene Zahl postulationsfähiger Prozessvertreter vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (wie BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333.99 - Buchholz 303 § 78b ZPO Nr. 3 S. 1 f.).

    Inwieweit dem im Einzelnen (hinsichtlich der konkreten Anzahl vergeblich angefragter Rechtsanwälte) zu folgen ist, ohne durch eine Überspannung der Anforderungen in Konflikt mit der Rechtsschutzgarantie und -gleichheit zu geraten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333.99 - Buchholz 303 § 78b ZPO Nr. 3 S. 2), bedarf hier keiner abschließenden Stellungnahme; der erforderliche Umfang der erfolglosen Bemühungen dürfte z.B. auch von der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit bzw. der in Rede stehenden Rechtshandlung abhängen (…so zutreffend Weth, in: Musielak, ZPO, a.a.O. Rn. 4).

    Dazu gehört, dass er eine angemessene Zahl von postulationsfähigen Prozessvertretern vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333.99 - Buchholz 303 § 78b ZPO Nr. 3 S. 1 f.;… Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, a.a.O. Rn. 60 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der …

    Sofern nach der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wider Erwarten dieses zusätzliche Hindernis bei der Rechtsverfolgung eintritt, hat die mittellose Partei bis zum Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist einen Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts durch den Vorsitzenden gemäß § 121 Abs. 5 ZPO zu stellen und dabei geltend zu machen, sie habe alles ihr Zumutbare getan, um sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen (vgl. zu der mit § 121 Abs. 5 ZPO vergleichbaren Vorschrift des § 78 b ZPO Beschluss vom 28. Juli 1999 - BVerwG 9 B 333.99 - NVwZ-RR 2000, 59).
  • BVerwG, 09.09.2026 - 8 PKH 1.26
    Erforderlich dürfte vielmehr die Glaubhaftmachung vergeblicher Versuche der Beauftragung zumindest einiger Anwälte sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 9 B 333.99 - NVwZ-RR 2000, 59 m. w. N.).
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