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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10589
BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10 (https://dejure.org/2011,10589)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2011 - 9 B 55.10 (https://dejure.org/2011,10589)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2011 - 9 B 55.10 (https://dejure.org/2011,10589)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einschaltung eines privaten Geschäftsbesorgers; Begriff des Verwaltungsakts und Revisibilität; Rechtsnatur der Abgabenachricht (§ 72 VwGO

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 Nr 3 Buchst b KAG TH, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 137 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 72 VwGO
    Einschaltung eines privaten Geschäftsbesorgers; Begriff des Verwaltungsakts und Revisibilität; Rechtsnatur der Abgabenachricht (§ 72 VwGO)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision bei Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Zulassung der Revision bei Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung des - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - Bundesrechts seinerseits ungeklärte, über den speziellen Anwendungsfall hinausgehende Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (…vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - BVerwG 6 B 5.08 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 86 Rn. 5 und vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 S. 18).
  • BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77

    Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte - …

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10
    Fragen zum Begriff des Verwaltungsakts berühren aber revisibles Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO), weil der Begriff des Verwaltungsakts auch dem Prozessrecht der VwGO (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 42, 68, 113 Abs. 1 VwGO) angehört (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 95.98 - Buchholz 402.43 § 9 MRRG Nr. 1 S. 1 und vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 S. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.08.2007 - 9 B 19.07

    Möglichkeit der Verjährung von Kostenforderungen der Feuerwehr im Bereich der …

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10
    Rn. 5 Das folgt allerdings nicht schon daraus, dass die Frage, ob sich der Beklagte bei Erlass des Abgabenbescheids in dem geschehenen Umfang der Hilfe eines privaten Geschäftsbesorgers bedienen durfte, nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) und den durch die gesetzliche Verweisung in § 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ThürKAG ebenfalls dem irrevisiblen Landesrecht zuzurechnenden Vorschriften der (an sich bundesrechtlichen) Abgabenordnung (AO) beurteilt (…vgl. Beschlüsse vom 8. August 2008 - BVerwG 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33 Rn. 4 und vom 10. August 2007 - BVerwG 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08
    Auszug aus BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10
    Rn. 5 Das folgt allerdings nicht schon daraus, dass die Frage, ob sich der Beklagte bei Erlass des Abgabenbescheids in dem geschehenen Umfang der Hilfe eines privaten Geschäftsbesorgers bedienen durfte, nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) und den durch die gesetzliche Verweisung in § 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ThürKAG ebenfalls dem irrevisiblen Landesrecht zuzurechnenden Vorschriften der (an sich bundesrechtlichen) Abgabenordnung (AO) beurteilt (vgl. Beschlüsse vom 8. August 2008 - BVerwG 9 B 31.08 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33 Rn. 4 …und vom 10. August 2007 - BVerwG 9 B 19.07 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 29 Rn. 5, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2008 - 6 B 5.08

    Subjektive Vorstellungen von Kindern und Jugendlichen als Rechtfertigung für …

    Auszug aus BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung des - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - Bundesrechts seinerseits ungeklärte, über den speziellen Anwendungsfall hinausgehende Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - BVerwG 6 B 5.08 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 86 Rn. 5 und vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 S. 18).
  • BVerwG, 28.01.2011 - 9 B 53.10
    Auszug aus BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10
    Dieses Vorbringen wird den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an eine substantiierte Darlegung der die Verfahrensmängel (vermeintlich) begründenden Tatsachen schon deswegen nicht gerecht, weil es sich nicht auf das im vorliegenden Verfahren ergangene, von einer Sachbearbeiterin S. bearbeitete Nichtabhilfeschreiben vom 1. Juli 2004 bezieht, sondern auf das unter dem 5. Mai 2006 ergangene Schreiben in dem Parallelverfahren BVerwG 9 B 53.10 .
  • BVerwG, 09.10.1998 - 1 B 95.98
    Auszug aus BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10
    Fragen zum Begriff des Verwaltungsakts berühren aber revisibles Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 VwGO), weil der Begriff des Verwaltungsakts auch dem Prozessrecht der VwGO (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 42, 68, 113 Abs. 1 VwGO) angehört (vgl. Beschlüsse vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 1 B 95.98 - Buchholz 402.43 § 9 MRRG Nr. 1 S. 1 und vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 S. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband; …

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 4. Februar 2011 - BVerwG 9 B 55.10 - (…juris Rn. 10), mit dem er die Nichtzulassungsbeschwerde in einem weiteren Klageverfahren gegen den Beklagten zurückgewiesen hat, ausgeführt, dass die in § 72 VwGO nicht vorgeschriebene Abgabenachricht eine unselbständige Verfahrenshandlung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens und keine Regelung im Sinne des Verwaltungsaktsbegriffs (des Bundesrechts) darstellt.
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 3.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 4. Februar 2011 - BVerwG 9 B 55.10 - (…juris Rn. 10), mit dem er die Nichtzulassungsbeschwerde in einem weiteren Klageverfahren gegen den Beklagten zurückgewiesen hat, ausgeführt, dass die in § 72 VwGO nicht vorgeschriebene Abgabenachricht eine unselbständige Verfahrenshandlung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens und keine Regelung im Sinne des Verwaltungsaktsbegriffs (des Bundesrechts) darstellt.
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 4.11

    Kein Erlass von Gebührenbescheiden durch GmbH als Geschäftsbesorger

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 4. Februar 2011 - BVerwG 9 B 55.10 - (…juris Rn. 10), mit dem er die Nichtzulassungsbeschwerde in einem weiteren Klageverfahren gegen den Beklagten zurückgewiesen hat, ausgeführt, dass die in § 72 VwGO nicht vorgeschriebene Abgabenachricht eine unselbständige Verfahrenshandlung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens und keine Regelung im Sinne des Verwaltungsaktsbegriffs (des Bundesrechts) darstellt.
  • OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11

    Kein Erlass von Bescheiden durch formell privaten Verwaltungshelfer

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 4. Februar 2011 - 9 B 55.10 - die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Verfahren 4 KO 489/09 zurückgewiesen und in den anderen drei Verfahren die Revision zurückgewiesen (Urteile vom 23. August 2011 - 9 C 2.11, 3.11 und 4.11 -).
  • OVG Sachsen, 23.02.2012 - 5 A 331/10

    Erlass eines Gebührenbescheides durch einen privaten Verwaltungshelfer, Heilung, …

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 4. Februar 2011 - BVerwG 9 B 55.10 - (…juris Rn. 10), mit dem er die Nichtzulassungsbeschwerde in einem weiteren Klageverfahren gegen den Beklagten zurückgewiesen hat, ausgeführt, dass die in § 72 VwGO nicht vorgeschriebene Abgabenachricht eine unselbständige Verfahrenshandlung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens und keine Regelung im Sinne des Verwaltungsaktsbegriffs (des Bundesrechts) darstellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 18 B 572/12

    Vorangehende Zurückschiebungsverfügung oder Zurückschiebungsandrohung als …

    Rn. 54 Vgl. einerseits BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2011 - 9 B 55.10 - juris Rn 10 (zur Rechtsnatur der sog. Abgabenachricht nach § 72 VwGO) und vom 26. Mai 1992 - 3 B 87/91 - juris Rn. 4 (zur Rechtsnatur einer Auskunft über die Zulässigkeit der Ausübung bestimmter Tätigkeiten); BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 55.88 -, juris Rn.22 (Mitteilung an Beamten über beabsichtigte Versetzung in den Ruhestand), und vom 25. Mai 1984 - 8 C 87.82 -, juris Rn. 15 ff. (Ladung zur Musterung); Hess.VGH, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 12 TG 1455/90 -, juris Rn. 3 (Abschiebungsankündigung); andererseits BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 6 A 2.09 -, juris Rn. 25 (Klageart bei Klage auf Erteilung einer Auskunft, der kraft Gesetzes ein Verwaltungsakt vorauszugehen hat).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 B 14.16

    Konkludente Widmung einer kommunalen Entwässerungseinrichtung; …

    Zwar berühren Fragen zum Begriff des Verwaltungsakts revisibles Bundesrecht, weil der Begriff des Verwaltungsakts auch dem Prozessrecht der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 42, 68, 113 Abs. 1 VwGO) angehört (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2011 - 9 B 55.10 - Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 16 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2021 - 4 B 21.20

    Beantragung eines baurechtlichen Vorbescheids zur Aufstockung einer 2006 …

    In einem solchen Fall obliegt der Beschwerde die Darlegung, dass und inwieweit der bundesrechtliche Maßstab selbst entscheidungserhebliche Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2011 - 9 B 55.10 - juris Rn. 8 insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 310 § 72 VwGO Nr. 16…, vom 1. März 2016 - 5 BN 1.15 - NVwZ 2016, 618 Rn. 6 …und vom 11. März 2020 - 5 B 5.20 - juris Rn. 11).
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