Rechtsprechung
| BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 66.13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zum Bestimmtheitsgebot im Rahmen der Beitragsbemessung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 BauGB, § 127 BauGB
Zum Bestimmtheitsgebot im Rahmen der Beitragsbemessung - Wolters Kluwer
Bestimmbarkeit des für die Berechnung des Beitrages erforderlichen Nutzungsmaßes unter Beachtung des Bestimmtheitsgebotes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Bestimmbarkeit des für die Berechnung des Beitrages erforderlichen Nutzungsmaßes unter Beachtung des Bestimmtheitsgebotes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 17.07.2012 - 6 K 654/10
- OVG Sachsen, 30.08.2013 - 5 A 357/13
- BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 66.13
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75
Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 66.13
Insbesondere ist es Sache des Satzungsgebers zu entscheiden, ob die Beitragsbemessung aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität pauschaliert oder so erfolgen soll, dass der jeweilige Vorteil möglichst genau abgebildet wird (vgl. Urteil vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61.75 u.a. - BVerwGE 57, 240 zur Pauschalierungsbefugnis; stRspr). - BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99
Wiederbeschaffungszeitwert
Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 66.13
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das bundesverfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot erst dann verletzt ist, wenn es wegen der Unbestimmtheit der abgaberechtlichen Vorschrift auch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen; im Übrigen genügt eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113 S. 9 f. und vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris Rn. 10). - BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89
Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 66.13
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das bundesverfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot erst dann verletzt ist, wenn es wegen der Unbestimmtheit der abgaberechtlichen Vorschrift auch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen; im Übrigen genügt eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 113 S. 9 f. …und vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris Rn. 10).
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung; …
Rn. 168 Das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot steht auch im Abgabenrecht der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht von vornherein entgegen; das Bestimmtheitsgebot ist erst dann verletzt, wenn es wegen der Unbestimmtheit der abgaberechtlichen Vorschrift auch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen; im Übrigen genügt eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 06.03.2014 - 9 B 66.13 - juris Rn. 2…, vom 10.04.2000 - 11 B 61.99 - juris Rn. 10 …und vom 15.11.1995 - 11 B 72.95 - juris Rn. 5). - VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 2 S 2005/20
Haftungsrechtliche Inanspruchnahme eines Geldspielgeräteentwicklers, -herstellers …
Vielmehr ist es eine Frage der rechtlichen Auslegung dieser Norm nach den allgemein anerkannten Auslegungsmethoden, ob es möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und Gerichte ausschließen und damit die Beachtung des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebotes gewährleisten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 06.03.2014 - 9 B 66.13 - juris Rn. 2…, vom 10.04.2000 - 11 B 61.99 - juris Rn. 10 …und vom 15.11.1995 - 11 B 72.95 - juris Rn. 5).Eine willkürliche Handhabung der Haftungsregelung durch die Behörden und Gerichte (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 06.03.2014, aaO Rn. 2…, vom 10.04.2000, aaO Rn. 10 …und vom 15.11.1995, aaO Rn. 5) ist durch die Anknüpfung an den Begriff des Eigentümers unter Heranziehung der Zurechnungsvorschrift des § 39 AO iVm § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b KAG und der hierzu ergangenen Rechtsprechung ausgeschlossen und für die Eigentümer der Geldspielgeräte ist hinreichend vorhersehbar, dass und unter welchen Voraussetzungen eine Haftung für die Steuerschulden der Automatenaufsteller in Betracht kommt.
- OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18
Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen …
Danach liegt eine Verletzung des Bestimmtheitsgebots vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit der Vorschrift auch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen (BVerwG, Beschluss vom 06.03.2014 - 9 B 66.13 -, juris Rn. 2, …und Urteil vom 12.07.2006 - 10 C 9.05 -, juris Rn. 30; vgl. zum Gebühren- und Beitragsrecht auch BVerwG…, Urteil vom 27.06.2013 - 3 C 8.12 -, juris Rn. 15). - VGH Baden-Württemberg, 19.01.2021 - 2 S 1948/19
Wettbürosteuer, die nach den im Wettbüro getätigten Brutto-Wetteinsätzen bemessen …
Rn. 130 a) Das aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot steht auch im Abgabenrecht der Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht von vornherein entgegen; das Bestimmtheitsgebot ist vielmehr erst dann verletzt, wenn es wegen der Unbestimmtheit der abgaberechtlichen Vorschrift auch mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließen; im Übrigen genügt eine dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene Bestimmtheit (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 06.03.2014 - 9 B 66.13 - juris Rn. 2…, vom 10.04.2000 - 11 B 61.99 - juris Rn. 10 …und vom 15.11.1995 - 11 B 72.95 - juris Rn. 5). - BVerwG, 25.11.2020 - 8 C 21.19
Härteausgleich zwischen kreisangehörigen Gemeinden für Aufwendungen im …
Dem Bestimmtheitsgebot kann auch keine Pflicht entnommen werden, die Bemessung einer Abgabe so auszugestalten, dass sie möglichst einfach zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 9 B 66.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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