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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 20.04.2010 | BVerwG, 31.05.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.2010 - 9 B 8.10, 9 B 8.10 (9 B 3.09)   

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https://dejure.org/2010,12064
BVerwG, 01.03.2010 - 9 B 8.10, 9 B 8.10 (9 B 3.09) (https://dejure.org/2010,12064)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2010 - 9 B 8.10, 9 B 8.10 (9 B 3.09) (https://dejure.org/2010,12064)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2010 - 9 B 8.10, 9 B 8.10 (9 B 3.09) (https://dejure.org/2010,12064)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 08.01.2010 - 9 B 3.09

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund der versehentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 9 B 8.10
    - BVerwG 9 B 3.09 - wird abgelehnt.

    - BVerwG 9 B 3.09 - wird zurückgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren BVerwG 9 B 3.09 wird abgelehnt.

    Rn. 2 Eine Berichtigung des Beschlusses des Senats vom 8. Januar 2010 - BVerwG 9 B 3.09 - kommt nicht in Betracht, weil dessen Gründe einschließlich der darin enthaltenen tatbestandlichen Annahmen (Angaben zum vorgetragenen und zugrunde gelegten Sachverhalt) keine Unrichtigkeit oder Unklarheit i.S.d. §§ 118, 119, 122 Abs. 1 VwGO enthalten.

  • BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 9 B 8.10
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt aber voraus, dass sämtliche Umstände des für die Wiedereinsetzung wesentlichen Sachverhalts substantiiert und schlüssig sowie ohne Widerspruch mit dem vorliegenden Akteninhalt dargelegt werden (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 S. 24 …und vom 12. Mai 2006 - BVerwG 2 B 9.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 12.05.2006 - 2 B 9.06

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsgrundsätzliche …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2010 - 9 B 8.10
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand setzt aber voraus, dass sämtliche Umstände des für die Wiedereinsetzung wesentlichen Sachverhalts substantiiert und schlüssig sowie ohne Widerspruch mit dem vorliegenden Akteninhalt dargelegt werden (Beschlüsse vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 S. 24 und vom 12. Mai 2006 - BVerwG 2 B 9.06 - juris Rn. 5).
  • VerfG Brandenburg, 17.04.2026 - VfGBbg 48/23
    Gesichtspunkte, die erstmals mit der Anhörungsrüge vorgetragen werden, sind von vornherein ungeeignet, eine Gehörsverletzung zu begründen (…BayVerfGH, Entscheidung vom 13. Februar 2020 - Vf. 23-VI, Rn. 38 m.w.N., juris; BVerwG, Beschluss vom 1. März 2010 - 9 B 8.10 -, Rn. 5, juris; BayLSG…, Beschluss vom 12. August 2015 - L 15 RF 23/15 -, Rn. 7 f., juris).
  • LSG Bayern, 18.01.2022 - L 2 U 167/20

    Verfahrensrecht: Statthaftigkeit und Voraussetzungen einer Gegenvorstellung

    Rn. 16 Keine Berücksichtigung im Rahmen einer Anhörungsrüge finden können Tatsachen, die erstmals im Anhörungsrügeverfahren vorgetragen werden (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 25.06.2015, V ZR 86/14; BFH, Beschluss vom 15.07.2013, IX S 14/13; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 03.12.2020, Vf. 179-IV-20 (HS), Vf. 180-IV-20 (e.A.); Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2006, 9 C 06.656; Bayer. LSG, Beschlüsse vom 07.04.2014, L 15 SF 53/14, und vom 12.08.2015, L 15 RF 23/15); eine Ergänzung oder Nachbesserung des Vortrags ist daher im Verfahren der Anhörungsrüge nicht zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.11.2019, 1 BvR 1716/19; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 01.03.2010, 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); BGH, Beschluss vom 25.06.2015, V ZR 86/14).
  • LSG Bayern, 19.04.2018 - L 20 KR 72/18

    Zur Anhörungsrüge auf eine im sozialgerichtlichen Verfahren ergangene …

    Eine Nachbesserung oder Ergänzung des ursprünglichen Sachvortrags durch neue Angaben ist daher durch eine Anhörungsrüge nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2010, 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 25.06.2015, V ZR 86/14).
  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 15 SB 42/16

    Unzulässige Anhörungsrüge mangels substantiiertem Vortrag

    Eine Nachbesserung oder Ergänzung des ursprünglichen Sachvortrags durch neue Angaben ist daher durch eine Anhörungsrüge nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2010, Az.: 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.06.2015, Az.: V ZR 86/14).
  • LSG Bayern, 18.02.2016 - L 15 SF 133/16

    Unzulässige Anhörungsrüge

    Eine Nachbesserung oder Ergänzung des ursprünglichen Sachvortrags durch neue Angaben ist daher durch eine Anhörungsrüge nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2010, Az.: 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.06.2015, Az.: V ZR 86/14).
  • LSG Bayern, 21.01.2016 - L 15 SB 42/16

    Unzulässige Anhörungsrüge - Darlegungserfordernisse

    Eine Nachbesserung oder Ergänzung des ursprünglichen Sachvortrags durch neue Angaben ist daher durch eine Anhörungsrüge nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2010, Az.: 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.06.2015, Az.: V ZR 86/14).
  • LSG Bayern, 04.05.2016 - L 15 SF 133/16

    Darlegungserfordernis im Rahmen einer Anhörungsrüge

    Eine Nachbesserung oder Ergänzung des ursprünglichen Sachvortrags durch neue Angaben ist daher durch eine Anhörungsrüge nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2010, Az.: 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.06.2015, Az.: V ZR 86/14).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.01.2026 - VerfGH 99/25
    Eine Nachbesserung oder Ergänzung des ursprünglichen Sachvortrags durch neue Angaben ist daher durch eine Anhörungsrüge nicht möglich (vgl. BVerwG, Be­schluss vom 1. März 2010 - 9 B 8.10, juris, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2015 - V ZR 86/14, juris, Rn. 3; LSG BY, Beschluss vom 27. April 2016 - L 15 SB 42/16 RG, juris, Rn.15).
  • LSG Bayern, 12.08.2015 - L 15 RF 23/15

    Kein neuer Sachvortrag durch Anhörungsrüge

    Eine "Nachbesserung" eines ursprünglich erfolgten Sachvortrags durch neue Angaben ist daher durch eine Anhörungsrüge nicht möglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.2010, Az.: 9 B 8/10, 9 B 8/10 (9 B 3/09); Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25.06.2015, Az.: V ZR 86/14).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.2010 - 9 B 8.10 (9 B 3.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20743
BVerwG, 20.04.2010 - 9 B 8.10 (9 B 3.09) (https://dejure.org/2010,20743)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2010 - 9 B 8.10 (9 B 3.09) (https://dejure.org/2010,20743)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2010 - 9 B 8.10 (9 B 3.09) (https://dejure.org/2010,20743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.01.2010 - 9 B 3.09

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund der versehentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2010 - 9 B 8.10
    Auch unter Würdigung des Vorbringens der Gegenvorstellung ist nicht ersichtlich, dass der frühere Beschluss vom 8. Januar 2010 -BVerwG 9 B 3.09 - an einer Unrichtigkeit oder Unklarheit i.S.d. §§ 118, 119, 122 Abs. 1 VwGO litte, die Grund für eine Berichtigung des Beschlusses gäbe, oder dass dem Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hätte stattgegeben werden müssen, namentlich weil der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wäre (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.2010 - 9 B 8.10 (9 B 3.09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25887
BVerwG, 31.05.2010 - 9 B 8.10 (9 B 3.09) (https://dejure.org/2010,25887)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.2010 - 9 B 8.10 (9 B 3.09) (https://dejure.org/2010,25887)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 9 B 8.10 (9 B 3.09) (https://dejure.org/2010,25887)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.01.2010 - 9 B 3.09

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist aufgrund der versehentlichen …

    Auszug aus BVerwG, 31.05.2010 - 9 B 8.10
    Auch unter Würdigung des Vorbringens dieser neuerlichen Gegenvorstellung ist nicht ersichtlich, dass der frühere Beschluss vom 8. Januar 2010 - BVerwG 9 B 3.09 - an einer Unrichtigkeit oder Unklarheit i.S.d. §§ 118, 119, 122 Abs. 1 VwGO litte, die Grund für eine Berichtigung des Beschlusses gäbe, oder dass dem Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hätte stattgegeben werden müssen, namentlich weil entscheidungserheblicher Vortrag des Klägers unter Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör unbeachtet geblieben wäre (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).
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