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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2012 - 9 BN 3.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39873
BVerwG, 07.12.2012 - 9 BN 3.12 (https://dejure.org/2012,39873)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2012 - 9 BN 3.12 (https://dejure.org/2012,39873)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2012 - 9 BN 3.12 (https://dejure.org/2012,39873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Darlegung einer Divergenzrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2
    Hinreichende Darlegung einer Divergenzrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.08.1996 - 8 B 23.96

    Kommunalabgaben - Müllabfuhrgebühren, Abrechnung der Gebühren zwischen Mieter und …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2012 - 9 BN 3.12
    Das Gericht ist vielmehr in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass der Satzungsgeber bei Benutzungsgebühren, die - wie hier die Abwassergebühr - grundstücksbezogen sind, entscheiden muss, ob auf die dem einzelnen Grundstück erbrachte Gesamtleistung abgestellt wird und dementsprechend der Grundstückseigentümer als "mittelbarer Verursacher" gebührenpflichtig sein soll, oder ob wegen des auch personenbezogenen Charakters der Leistung der jeweilige Mieter oder sonst obligatorisch oder dinglich Nutzungsberechtigte als unmittelbarer Verursacher zur Gebühr herangezogen werden soll (vgl. Beschluss vom 13. August 1996 - BVerwG 8 B 23.96 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 82 S. 59 f.).

    Dass der Satzungsgeber für diesen Fall einer (auch) grundstücksbezogenen Benutzungsgebühr nicht den jeweiligen Mieter oder sonst obligatorisch oder dinglich Nutzungsberechtigten zum Gebührenschuldner machen muss, sondern stattdessen aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität an das Grundstückseigentum anknüpfen darf, ist geklärt (vgl. Beschluss vom 13. August 1996 a.a.O.).

    Denn es ist Sache des Grundstückseigentümers Vorkehrungen zu treffen, um die Überwälzung der Gebührenlast auf den Nießbraucher als denjenigen, dem der Ertrag aus dem Grundstück zusteht, auch für den Fall der Zahlungsunfähigkeit zu sichern (vgl. Beschluss vom 13. August 1996 a.a.O. S. 60).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2012 - 9 BN 3.12
    Deshalb kommt es auf den von der Beschwerde hervorgehobenen Umstand, dass Eigentum und Nutzungsrecht hier wegen der Bestellung des Nießbrauchs auseinander fallen (vgl. Urteil vom 13. Mai 2009 - BVerwG 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 25), nicht an.
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2012 - 9 BN 3.12
    Dass das Grundgesetz keinen eigenständigen Gebührenbegriff normiert, wird im Übrigen in dem - vom Verwaltungsgerichtshof zutreffend zitierten - Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - (BVerfGE 50, 217 ) ausdrücklich festgestellt.
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2012 - 9 BN 3.12
    Es hat in dem genannten Beschluss vielmehr - kompetenzrechtlich - darauf abgestellt, dass sich Gebühren von Steuern im Sinne von Art. 105, 106 GG dadurch unterscheiden, dass sie als Entgelt für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen erhoben werden (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9-12/98 - BVerfGE 108, 1 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2012 - 9 BN 3.12
    Dazu hätte die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennen müssen, mit dem der Verwaltungsgerichtshof einem in der herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz widersprochen hat (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2012 - 9 BN 3.12
    Rn. 3 Die Beschwerde macht geltend, die angefochtene Entscheidung weiche vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1966 - 2 BvR 179/64, 476 und 477/64 - (BVerfGE 20, 257) ab, weil der Verwaltungsgerichtshof erstens angenommen habe, dass es keinen eigenständigen verfassungsrechtlichen Gebührenbegriff gebe, zweitens davon ausgegangen sei, dass bei grundstücksbezogenen öffentlichen Leistungen der Grundstückseigentümer auch dann zum Gebührenschuldner gemacht werden könne, wenn ihm kein Nutzungsrecht zukomme, und drittens davon ausgegangen sei, dass § 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (HessKAG) keine Regelung über den Gebührenschuldner enthalte.
  • BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 56.05

    Kommunalabgabe; Gebühr; Entwässerungsgebühr; Äquivalenzprinzip; Gleichheitssatz …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2012 - 9 BN 3.12
    Die Beschwerde benennt insoweit schon keine bundesrechtliche Maßstabsnorm und legt nicht dar, dass deren Auslegung ungeklärte Fragen von fallübergreifender Bedeutung aufwirft (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 10. Mai 2006 - BVerwG 10 B 56.05 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 101 Rn. 12; stRspr).
  • VG Freiburg, 11.07.2024 - 4 K 1957/23

    Gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Abfallgebührenschuldner; vorrangige …

    Dies stellt die (zumutbare) Kehrseite der wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks dar (zur Möglichkeit der Heranziehung des Grundstückseigentümers als Abfallgebührenschuldner vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 6 KAG und BVerwG, Beschlüsse vom 07.12.2012 - 9 BN 3.12 - juris Rn. 6 …und vom 13.08.1996 - 8 B 23.96 - juris Rn. 6 m. w. N.; VG Freiburg…, Beschluss vom 05.02.2020 - 4 K 3733/19 - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 6 A 10314/14

    Abfallgebühren als öffentliche Last des Grundstücks; Festsetzung gegenüber …

    Gleichermaßen muss der Satzungsgeber bei Benutzungsgebühren, die wie die Abwassergebühr grundstücksbezogen sind, entscheiden, ob er wegen des auch personenbezogenen Charakters der Leistung den jeweiligen Mieter oder sonst obligatorisch oder dinglich Nutzungsberechtigten als unmittelbaren Verursacher zur Gebühr heranziehen will (Beschluss vom 7. Dezember 2012 - 9 BN 3/12 -, juris, Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2025 - 2 S 1319/24

    Gesamtschuldnerschaft im Abfallgebührenrecht

    Diese landesrechtlich vorgesehene Heranziehung des Grundstückseigentümers kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden, weil das mit der Belastung des Grundstückseigentümers verbundene "Ausfallrisiko", das für diesen im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Mieters bzw. Pächters besteht, durch rechtlich mögliche Vorkehrungen des Vermieters (Kaution, Vorauszahlungsvereinbarungen etc.) angemessen verringert werden kann und insoweit ersichtlich mit Art. 14 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 07.12.2012 - 9 BN 3.12 - juris Rn. 6 …und vom 13.08.1996 - 8 B 23.96 - juris Rn. 6).
  • VG Freiburg, 05.02.2020 - 4 K 3733/19

    Selbstständige Anfechtung der Entscheidung über die Widerspruchsgebühr

    Dies stellt die (zumutbare) Kehrseite der wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks dar (…vgl. dazu insgesamt, BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 82.87 -, juris Rn. 8, m.w.N.;… Beschl. v. 13.08.1996 - 8 B 23.96 -, juris Rn. 6; Beschl. v. 07.12.2012 - 9 BN 3.12 -, juris Rn. 6;… VG Neustadt, Urt. v. 25.02.2016 - 4 K 810/15.NW -, juris Rn. 20, m.w.N.).
  • VG Gießen, 21.02.2013 - 8 K 1925/11

    Grundstücksbezogene Gebühren

    Insoweit steht dem Satzungsgeber ein Ermessen zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.08.1996 - 8 B 23.96 - ZKF 1997, 182; Hess. VGH, Beschluss vom 18.03.2012 - 5 C 2695/10.N - LKRZ 2012, 383 ff.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 07.12.2012 - 9 BN 3.12 - juris).
  • VG Gießen, 21.02.2013 - 8 K 398/12

    Grundstücksbezogene Gebühren

    Insoweit steht dem Satzungsgeber ein Ermessen zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.08.1996 - 8 B 23.96 - ZKF 1997, 182; Hess. VGH, Beschluss vom 18.03.2012 - 5 C 2695/10.N - LKRZ 2012, 383 ff.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 07.12.2012 - 9 BN 3.12 - juris).
  • VG Gießen, 21.02.2013 - 8 K 1926/11

    Grundstücksbezogene Gebühren

    Insoweit steht dem Satzungsgeber ein Ermessen zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.08.1996 - 8 B 23.96 - ZKF 1997, 182; Hess. VGH, Beschluss vom 18.03.2012 - 5 C 2695/10.N - LKRZ 2012, 383 ff.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 07.12.2012 - 9 BN 3.12 - juris).
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