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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,44667
BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23 (https://dejure.org/2023,44667)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2023 - 9 C 1.23 (https://dejure.org/2023,44667)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 9 C 1.23 (https://dejure.org/2023,44667)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 43 Abs. 1; FlurbG § ... 58 Abs. 1 Satz 2, § 61 Satz 1 und 2, § 87, § 88 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 4 Satz 3 und 4; VwVfG NRW § 43 Abs. 1 Satz 1, § 74 Abs. 4 und 5, § 75 Abs. 4 Satz 1 und 2 Halbs. 1 und 2, § 77 Satz 1; StrWG NRW § 25 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3, § 38 Abs. 1 Satz 4, Abs. 8 Satz 1 und Abs. 11 Satz 1, § 40 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1
    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 75 Abs 1 S 2 VwVfG NW, § 75 Abs 4 S 1 VwVfG NW, § 75 Abs 4 S 2 VwVfG NW, § 38 Abs 1 S 4 StrG NW, § 38 Abs 11 StrG NW
    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • doev.de PDF

    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn mit der Durchführung des Plans im Sinne des § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW vor Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses; Verbindlicher Erwerb eines mehr als nur geringfügigen Teils der für die Umsetzung eines Straßenbauvorhabens benötigten ...

  • rechtsportal.de

    Beginn mit der Durchführung des Plans im Sinne des § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG NRW vor Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses; Verbindlicher Erwerb eines mehr als nur geringfügigen Teils der für die Umsetzung eines Straßenbauvorhabens benötigten ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Frage des Außerkrafttretens eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beginn der Plandurchdurchführung vor Unanfechtbarkeit?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Beginns der Plandurchführung auch vor Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 181, 124
  • NVwZ 2024, 1426
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.10.2009 - 9 C 9.08

    Flurbereinigungsverfahren; Unternehmensflurbereinigung; Fristunterbrechung; …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11;… Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12;… Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 6).

    Es besteht ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht, soweit der effektive Schutz der Grundrechte dies erfordert (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 13 m. w. N.;… Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Die finanziellen Aufwendungen des Grunderwerbs lassen regelmäßig den Schluss zu, dass das Vorhaben ernsthaft in Angriff genommen werden soll (BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 14).

    Rn. 39 Dies gilt nicht nur in Fällen eines freihändigen Erwerbs (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 15), sondern auch, wenn die benötigten Grundstücke dem Vorhabenträger wie hier in einem Unternehmensflurbereinigungsverfahren (§§ 87 ff. FlurbG) durch den Flurbereinigungsplan zugeteilt worden sind (§ 58 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 88 Nr. 4 Satz 3 FlurbG) und der neue Rechtszustand auf Grund der Anordnung der Ausführung des unanfechtbaren Flurbereinigungsplans durch die Flurbereinigungsbehörde eingetreten ist (§ 61 Satz 1 und 2 FlurbG).

    Für die Erkennbarkeit genügt vielmehr der durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Auskunftsanspruch der durch den Plan betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 13;… Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

  • BVerwG, 26.11.2020 - 7 B 9.20

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses aus § 75 Abs. 4 ThürVwVfG

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 …und vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (BVerwG…, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 6).

    Es besteht ein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht, soweit der effektive Schutz der Grundrechte dies erfordert (BVerwG…, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 13 m. w. N.; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Für die Erkennbarkeit genügt vielmehr der durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Auskunftsanspruch der durch den Plan betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 13; Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 …und vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11;… Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 5).

    Mit der gesetzlich vorgesehenen zeitlichen Begrenzung soll insoweit eine übermäßige Bindung der vom Plan Betroffenen, aber auch der beteiligten Behörden verhindert werden (BVerwG, Urteil vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 ).

  • BVerwG, 25.03.2009 - 8 C 1.09

    Rechtsverhältnis; feststellungsfähig; streitig; konkret; Annahmeverbot; …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Unter einem Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 147 Rn. 15 …und vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 Rn. 32, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis; …

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2023 - 9 C 1.23
    Unter einem Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 25. März 2009 - 8 C 1.09 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 147 Rn. 15 und vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 - BVerwGE 136, 75 Rn. 32, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 15.25
    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).

    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (so zu § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 14.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35;… Beschluss vom 26. November 2020 - 7 B 9.20 - NVwZ 2021, 568 Rn. 6).

    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (so zu § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 30.07.2025 - 8 A 24.40037

    Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des …

    Dass diese Feststellung mit Rechtsbindungswillen gegenüber der Beigeladenen als Vorhabenträgerin abgegeben wurde, ergibt sich schon daraus, dass die Behörde den Bescheid ausdrücklich auf die Bestimmung des § 9 Abs. 3 LuftVG gestützt hat, die ebenso wie die annähernd gleichlautende Regelung des Art. 75 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG insbesondere der zeitlichen Begrenzung der faktischen Ungewissheiten der Betroffenen über die künftige Entwicklung und damit der Rechtsklarheit dient (…vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 - juris Rn. 40 zu § 18 b Abs. 2 FStrG a.F.;… U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11 f. zu § 17 Abs. 7 FStrG a. F.;… U.v. 24.10.2019 - 3 C 4.18 - BVerwGE 167, 1 Rn. 11 ff.; U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24).

    Gesetzeszweck des Art. 75 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist es, diese Zusatzbelastung zeitlich zu begrenzen (…vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 - juris Rn. 40 zu § 18 b Abs. 2 FStrG a.F.;… U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 11 f. zu § 17 Abs. 7 FStrG a. F.; U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24).

    Mit Blick auf den Zweck der Vorschrift, Klarheit über das Erlöschen des festgestellten Plans zu schaffen (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - juris Rn. 36 zu § 75 Abs. 4 Satz 2 VwVfG), liegt es auf der Hand, dass das Normprogramm im Zweifels- oder Streitfall nur erfüllbar ist, wenn es der zuständigen Behörde auch erlaubt ist, die Regelung auf den Einzelfall umzusetzen (…vgl. BVerwG, U.v. 24.10.2002 - 7 C 9.02 - BVerwGE 117, 133 Rn. 10 zur Feststellung des Erlöschens einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 18 Abs. 2 BImSchG).

    Maßgeblich für den Fristbeginn der Plandurchführung ist damit der Beginn der Geltungsdauer des Planfeststellungsbeschlusses mit seinem Wirksamwerden durch Zustellung, ortsüblich bekanntgemachte Auslegung oder öffentliche Bekanntmachung nach Art. 43 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 4 und 5 BayVwVfG (vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Leitsatz 1 und Rn. 20 ff. zu § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12;… B.v. 26.11.2020 - 7 B 9.20 - juris Rn. 6; U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).

    Auch kann anhand objektiver Umstände festgestellt werden, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Bedarfsflächen verbindlich erworben wurden (…vgl. BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 14; U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 38; vgl. auch BT-Drs. 16/54 S. 34 zu § 17c FStrG).

    Rn. 85 Abgesehen davon, dass der Grunderwerb in der Größenordnung von 69, 83 ha angesichts der dafür erforderlichen finanziellen Aufwendungen schon für sich genommen eine Maßnahme darstellt, die von mehr als nur geringfügiger Bedeutung für die Verwirklichung des Vorhabens ist, lässt auch der erworbene prozentuale Anteil von deutlich mehr als einem Fünftel der noch benötigten Flächen den Schluss zu, dass der Plan ernsthaft ins Werk gesetzt worden ist (…vgl. zur Anerkennung des Grunderwerbanteils als von mehr als geringfügiger Bedeutung bei Straßenbauvorhaben BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 15: "rund ein Drittel"; U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 41: "knapp ein Viertel";… OVG NW, U.v. 27.6.2014 - 16 D 31/13.AK - juris Rn. 61: 22, 8%).

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 17.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).

    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (so zu § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 18.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).

    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (so zu § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 19.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).

    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (so zu § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 21.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).

    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (so zu § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 16.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).

    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (so zu § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 23.09.2026 - 8 B 25.1896

    Straßenrechtliche Planfeststellung einer Staatsstraße (Ortsumgehung), …

    Unter einem Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlichrechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergibt (BVerwG, U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 - juris Rn. 14).

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 - juris Rn. 12;… B.v. 26.11.2020 - 7 B 9.20 - juris Rn. 6; U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 - juris Rn. 35;… BayVGH, U.v. 30.7.2025 - 8 A 24.40037 u.a. - juris Rn. 78).

    … um ca. 39% der insgesamt für das Vorhaben noch (…zur Maßgeblichkeit der Relation des seit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses vom 22. September 2011 tatsächlich erworbenen Flächenanteils zu dem in diesem Zeitpunkt noch zu erwerbenden Flächenanteil vgl. BayVGH, U.v. 30.7.2025 - 8 A 24.40037 u.a. - juris Rn. 87) zu erwerbenden Fläche von 66.852 m² (vgl. Gegenüberstellung Grunderwerb, Anlage zum Schreiben des Staatlichen Bauamts Freising vom 28.1.2021, dem Verwaltungsgericht vorgelegt mit Schriftsatz vom 31.3.2021) - stellt eine nach außen erkennbare Tätigkeit zur plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens dar (…vgl. BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 - juris Rn. 14; U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 - juris Rn. 38;… BayVGH, U.v. 30.7.2025 - 8 A 24.40037 u.a. - juris Rn. 82).

    Dies gilt auch für Grundstücke, die nicht für die Trasse selbst, sondern für erforderliche Kompensationsmaßnahmen benötigt werden (BVerwG, U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 - juris Rn. 41 f.).

    Ein erworbener prozentualer Anteil von deutlich mehr als einem Fünftel der noch benötigten Flächen überschreitet die Geringfügigkeitsschwelle und lässt den Schluss zu, dass der Plan ernsthaft ins Werk gesetzt worden ist (…BayVGH, U.v. 30.7.2025 - 8 A 24.40037 u.a. - juris Rn. 83, zur Anerkennung des Grunderwerbanteils als von mehr als geringfügiger Bedeutung bei Straßenbauvorhaben vgl. im Übrigen BVerwG, U.v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 - juris Rn. 15: "rund ein Drittel"; U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 - juris Rn. 41: "knapp ein Viertel";… OVG NW, U.v. 27.6.2014 - 16 D 31/13.AK - juris Rn. 61: 22, 8%).

    Mithilfe dieses Auskunftsanspruchs können Planbetroffene wie die Klägerin von dem das Außerkrafttreten des Planfeststellungsbeschlusses verhindernden Grunderwerb Kenntnis erlangen (BVerwG, U.v. 7.12.2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 - juris Rn. 36 und 44).

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 20.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Auch lassen nur Maßnahmen, die nicht mehr ohne Weiteres rückgängig gemacht werden können und für die Verwirklichung des Plans von relevanter Bedeutung sind, den Schluss zu, dass das Vorhaben nunmehr ernsthaft ins Werk gesetzt werden soll (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2009 - 9 C 9.08 - BVerwGE 135, 110 Rn. 12 und vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 35).

    Außerdem soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand vom Zeitpunkt der planerischen Entscheidung deren tatsächliche Grundlagen angreifbar werden, was insbesondere mit Blick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses problematisch ist (so zu § 75 Abs. 4 Satz 1 VwVfG BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 9 C 1.23 - BVerwGE 181, 124 Rn. 24 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.07.2025 - 4 B 15.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

  • VG Gera, 08.05.2026 - 6 E 503/26

    Kein einstweiliger Rechtsschutz im Ausbildungsförderungsrecht nach Abbruch der …

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