Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer
Sicherheit - Objektiv sicherer Drittstaat - Verfolgung - Asylberechtigung - Flucht - Fluchtbeendigung - Vermutung - Zeitablauf - Aufenthalt - Asylbewerber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zaoerv.de
(Kurzinformation)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
AsylVfG § 2 Abs. 2
Papierfundstellen
- BVerwGE 79, 347
- NVwZ 1988, 1136
- VBlBW 1989, 132
- DVBl 1988, 1028
Wird zitiert von ... (146) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86
Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 1986 (BVerfGE 77, 51, 64) trage nicht die Folgerung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 7) jedem politisch Verfolgten sei uneingeschränkt das Asylrecht garantiert, der als Flüchtender, nämlich im Zustand der Flucht in die Bundesrepublik Deutschland komme.Rückwirkung liegt darin nicht (vgl. Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 - sowie vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 7 = InfAuslR 1988, 120 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).
Ausgehend von ähnlichen rechtlichen Erwägungen wie sie dem Urteil des Senats vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - (…a.a.O. S. 15 bzw. 124, 125) zugrunde liegen, hat der Verwaltungsgerichtshof weiterhin festgestellt: Ein Teil der äthiopischen Flüchtlinge, die sich in großen Städten des Landes wie Khartoum oder Kassala aufhalten, hat Arbeit gefunden oder aber, insbesondere in Kassala, kleine Läden, Handwerksbetriebe oder Transportunternehmen aufgebaut.
Vielmehr ist das Asylrecht uneingeschränkt allen politisch Verfolgten garantiert, die als Flüchtlinge, nämlich im Zustand der Flucht, in die Bundesrepublik Deutschland kommen (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.).
Es ist deshalb zu eng, wenn die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 15. Dezember 1907 - BVerwG 9 C 285.86 - (…a.a.O.) generell meint, ausschließlich Aufenthalte auf Bahnhof, Flugplatz, Busstation oder Herberge am Straßenrand zur Übernachtung oder zum Warten auf die nächste Fahrgelegenheit könnten als unschädliche Zwischenaufenthalte angesehen werden; alle anderen nicht mit Fortbewegungsmitteln zusammenhängende Aufenthalte schlössen die Anwendung des § 2 AsylVfG dagegen nicht aus.
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Kann das Tatsachengericht die erforderliche Überzeugungsgewißheit (vgl. Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180) von der Richtigkeit des Vertrags über den Aufenthalt des Asylsuchenden im Drittstaat nicht erlangen, bleibt dieser also nach Dauer und Charakter ungeklärt, geht dies zu Lasten des Asylsuchenden, weil seine Anerkennung als Asylberechtigter voraussetzt, daß er als Flüchtender, nämlich im Zustand der Flucht, in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist.Dafür trägt der Asylbewerber die materielle Beweislast ebenso wie für die guten Gründe für seine Verfolgungsfurcht (vgl. auch insoweit Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Der Senat hält an dieser Auffassung fest, die er aus der Entstehungsgeschichte des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG so, wie diese auch vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51, 64) gewürdigt worden ist, gewonnen hat.Vielmehr zeigt die - jedenfalls insoweit eindeutige - Entstehungsgeschichte auch, daß ein politisch Verfolgter, der die Bundesrepublik im Zustand der Flucht erreicht, hier auch Asylrecht erhalten soll (vgl. die in BVerfGE 74, 51, 62 mitgeteilte Äußerung des Abgeordneten Renner: "Wer beansprucht dieses politische Asyl? Der Bürger eines anderen Staates, der nach Deutschland geflüchtet ist", sowie die dort weiterhin zitierten Ausführungen des Abgeordneten Wagner: "Dieser Begriff der Zuflucht heißt doch: Er kommt aus einem anderen Land geflüchtet und sucht bei uns Schutz und Unterkunft. Das ist doch der natürliche Begriff des Asyls und der Zuflucht").
- BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Rückwirkung liegt darin nicht (vgl. Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150 - sowie vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 7 = InfAuslR 1988, 120 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt). - BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Weiterhin kann im Rahmen der Würdigung aller Umstände auch berücksichtigt werden, ob der Asylsuchende Dokumente vernichtet hat, die über die Dauer und den Grund seines Aufenthalts in einem Drittstaat hätten Aufschluß geben können (vgl. Urteil vom 26. April 1960 - BVerwG 2 C 68.58 - BVerwGE 10, 270). - BVerwG, 20.12.1960 - I C 148.59
Behandlung eines in einem anderen Konventionsland als ausländischer Flüchtling …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88
Andererseits kann auch bei der anzulegenden objektiven Betrachtungsweise eine Flucht nicht nach den Maßstäben eines normalen Reisenden beurteilt werden (vgl. Urteil vom 20. Dezember 1960 - BVerwG 1 C 148.59 - Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 7, an dem insoweit festgehalten wird).
- BVerwG, 02.12.1991 - 9 C 126.90
Asylverfahren - Anerkennung als Asylberechtigter - Erlöschen
Er darf jedoch, wie der Senat im Hinblick auf § 2 AsylVfG ausgesprochen hat, die tatbestandlichen Voraussetzungen des Grundrechts und damit die Grenzen seines Schutzbereichs im Wege legislatorischer Konkretisierung deklaratorisch nachzeichnen (BVerwGE 79, 347 (349) [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]).Das Grundrecht will eine durch Verfolgung und Flucht entstandene ausweglose Lage des politisch Verfolgten beseitigen und greift demzufolge nicht ein, wenn diese Situation bereits vor dem Erreichen der Bundesrepublik Deutschland behoben ist (BVerwGE 79, 347 (349) [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]; 88, 226 (229) [BVerwG 28.05.1991 - 1 C 33/88]).
- BVerwG, 28.03.1990 - 9 C 42.89
Sicherheit vor Verfolgung äthiopischer Flüchtlinge im Sudan
Der politisch Verfolgte trägt die materielle Beweislast dafür, daß er "im Zustand der Flucht" in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (wie BVerwGE 79, 347).«.Das angefochtene Urteil steht mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG , dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 3 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 47, 150, vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347), nicht im Einklang.
Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen die Kläger den tatrichterlichen Feststellungen nach im Sudan gelebt hatten, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß ihnen auch eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist (…Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.), gewährleistet war.
Zwar trifft es zu, daß der klagende Asylbewerber die materielle Beweislast dafür trägt, daß er als Flüchtender, d.h. im Zustand der Flucht, die Bundesrepublik Deutschland erreicht hat (Urteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 356, vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).
Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 351).
Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß die Klägerin zu 1 den auf der Flugreise benutzten Paß Landsleuten, die sie, wie sie zuerst angegeben hat, in Mailand getroffen haben will, "gegeben" (Bl. 8 der Akte des Bundesamtes) hat bzw. von dem Mann, in dessen Begleitung sie nach Mailand geflogen sein will, behalten (Bl. 13 der Akte des Bundesamtes) bzw. dem Begleiter auf der Fahrt Paris- Karlsruhe ausgehändigt (Klagebegründung vom 30. Dezember 1985) worden ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).
- BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89
Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Politische …
Der politisch Verfolgte trägt die materielle Beweislast dafür, daß er "im Zustand der Flucht" in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist (wie Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88<BVerwGE 79, 347>).Das angefochtene Urteil steht mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 47, 150 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71], vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347) nicht im Einklang.
Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen der Kläger den tatrichterlichen Feststellungen nach im Sudan gelebt hätte, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß dem Kläger auch eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist (…Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.), gewährleistet war.
Zwar trifft es zu, daß der klagende Asylbewerber die materielle Beweislast dafür trägt, daß er als Flüchtender, d.h. im Zustand der Flucht, die Bundesrepublik Deutschland erreicht hat (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 356, vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).
Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 351).
Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehrschnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Bei der Würdigung aller Fluchtumstände wird das Berufungsgericht möglicherweise auch zu berücksichtigen haben, daß der Kläger den auf der Flugreise benutzten Paß "in R. weggeworfen" (Blatt 4 der Akte des Bundesamtes) bzw. mit einem Landsmann "ein Tauschgeschäft gemacht" hat, indem er diesem den "gefälschten äthiopischen Paß gab und dafür einen schwedischen Paß bekam", den er später "vereinbarungsgemäß nach I. zurückgeschickt" (Blatt 13, 14 der Akte des Bundesamtes) hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.88 -).
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87
Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage - …
Ein politisch Verfolgter ist schutzlos, solange er keinen wirksamen Schutz vor Verfolgungsmaßnahmen seines Heimatstaates genießt (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - DVBl. 1988, 1028, InfAuslR 1988, 297, zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmt;… Randelzhofer in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Art. 16 Abs. 2 Satz 2 Rdnr. 89).Dies ergibt sich aus der Funktion des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG, der eine durch Verfolgung und Flucht entstandene ausweglose Lage des politisch Verfolgten beseitigen will und demzufolge nicht eingreift, wenn diese Situation bereits durch anderweitige Schutzerlangung behoben worden ist (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.03.1990 - 9 C 57.89
Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstaates - Hilfestellung bei …
Das angefochtene Urteil steht nicht in Einklang mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 351).
Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen der Kläger seinen Feststellungen nach im Sudan gelebt hatte, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß dem Kläger eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist, gewährleistet war (…Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).
Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß der Kläger den auf der Flugreise benutzten Paß in Rom "weggeworfen" (Bl. 2 der Akte des Bundesamtes) bzw. "in Mailand gelassen" (S. 11 des Berufungsurteils) hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).
- BVerwG, 02.03.1990 - 9 C 33.89
Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer …
Das angefochtene Urteil steht nicht in Einklang mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 1. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 3 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - , vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - ).Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88] ).
Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
In Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen die Kläger seinen Feststellungen nach im Sudan gelebt hätten, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß den Klägern eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist, gewährleistet war (…Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).
Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß die Kläger widersprüchliche Angaben über den Reiseweg gemacht und die Klägerin zu 1 den auf der Reise benutzten Paß "nach Khartoum zurückgeschickt" (Bl. 25 GA) bzw. "sämtliche Ausweispapiere und Reisedokumente vernichtet" (Bl. 43 GA) hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auch wenn der politisch Verfolgte bei Fluchtantritt nur das Erreichen des sicheren Nachbarlandes vor Augen hatte, ist nicht schon wegen des Fehlens eines von vornherein auf Weiterreise gerichteten Willens die Prüfung entbehrlich, ob die Flucht nach ihrem Gesamtverlauf im Drittstaat nach objektiven Maßstäben stationären Charakter angenommen hat oder nicht (Fortführung von BVerwGE 79, 347).Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]).
Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Aus der Einschätzung, die der Festlegung der zur Sicherheitsvermutung in § 2 Abs. 2 AsylVfG führenden dreimonatigen Aufenthaltsdauer durch den Gesetzgeber zugrunde liegt, nämlich daß diese Frist für eine Orientierung des dem Machtbereich des Verfolgerstaats Entronnenen grundsätzlich ausreicht, hat das Bundesverwaltungsgericht gefolgert, daß ein längerer als dreimonatiger Aufenthalt im Drittstaat nicht nur die Vermutungsbasis für eine erreichte Verfolgungssicherheit, sondern auch für die Beendigung der Flucht darstellt (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 353 f.).
- BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 43.89
Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer …
Das angefochtene Urteil steht nicht in Einklang mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, geder politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O., S. 351).
Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen der Kläger seinen Feststellungen nach im Sudan gelebt hätte, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß dem Kläger eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG ist, gewährleistet war (…Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).
Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß der Kläger den auf der Flugreise benutzten Paß "in Paris zerrissen" und "weggeworfen" (Bl. 2, 4, 12 der Akte des Bundesamtes) hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).
- BVerwG, 12.03.1990 - 9 C 41.89
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer …
Das angefochtene Urteil steht nicht in Einklang mit der Vorschrift des § 2 AsylVfG, dessen Anwendung auf vor dem 15. Januar 1987 eingeleitete Asylverfahren gemäß § 43 Nr. 2 AsylVfG verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1989 - 2 BvR 1737/88 - ebenso bereits Urteile vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150; vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332; vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347).Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. S. 351).
Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Insbesondere hat der Verwaltungsgerichtshof die Lebensbedingungen, unter denen die Kläger seinen Feststellungen nach im Sudan gelebt hätten, zutreffend dahin rechtlich gewertet, daß den Klägern auch eine ausreichende Lebensgrundlage, die Bestandteil des Merkmals "Sicherheit vor Verfolgung" im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylVfG, ist gewährleistet war (…Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.).
Im Rahmen der Würdigung aller Fluchtumstände wird möglicherweise auch von Bedeutung sein, daß die Kläger widersprüchliche Angaben über den Reiseweg gemacht und die Klägerin zu 1 den auf der Flugreise benutzten Paß in Italien "weggeworfen" (Bl. 2 Akte des Bundesamts) hat (vgl. dazu Senatsurteile vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O. und vom 21. November 1989 - BVerwG 9 C 44.89 -).
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 44.89
Politisch Verfolgter - Fluchtbeendigung in Drittland - Weiterwanderung - …
Denn solange dieser Zusammenhang gegeben ist, genießt der politisch Verfolgte ungeachtet eines Zwischenaufenthalts in einem anderen, objektiv sicheren Land in der Bundesrepublik Asylrecht (Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - BVerwGE 79, 347 [BVerwG 21.06.1988 - 9 C 12/88]).Einen solchen Flüchtling will der Verwaltungsgerichtshof selbst dann nicht mehr als Schutzsuchenden ansehen, wenn er im Drittland sehr schnell und ohne Umschweife den Entschluß zur Weiterreise faßt, so daß sein Aufenthalt dort seinem äußeren Erscheinungsbild nach keinen stationären Charakter angenommen hat, worauf nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - a.a.O.) aber abzuheben ist.
Im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O.) hat der Senat lediglich ausgesprochen, daß bei einem objektiv stationär gewordenen Drittlandaufenthalt des Verfolgten die Flucht auch dann beendet ist, wenn der Aufenthalt nach seiner subjektiven Vorstellung nur vorläufigen Charakter haben sollte.
Für die Prüfung, ob sein Aufenthalt seinem Willen entsprechend oder auch entgegen seinen Vorstellungen nach den Umständen des Verweilens im Drittland nunmehr stationären Charakter angenommen hat, verbleibt es daher bei den im Senatsurteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 12.88 - (…a.a.O. S. 354 ff.) aufgezeigten Kriterien, wie insbesondere Existenzgründungsversuchen, Wohnraumbeschaffung auf Dauer oder der Länge des Aufenthalts.
Auch diesbezüglich befindet sich der Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, wonach bei der Würdigung der Schilderung des Fluchtverlaufs bis in die Bundesrepublik berücksichtigt werden kann, daß der Asylbewerber Dokumente vernichtet hat, die über die Dauer und den Grund seines Aufenthalts in einem oder mehreren Drittstaaten hätten Aufschluß geben können (Urteil vom 21. Juni 1988 a.a.O. S. 356).
Vermag der Tatrichter aus der Vernichtung der Beweismittel diesen weitgehenden Schluß nicht zu ziehen, geht die dann verbleibende Ungewißheit über den Fluchtverlauf zu Lasten des Asylsuchenden, denn dessen Asylanerkennung setzt voraus, daß er als Flüchtender in die Bundesrepublik Deutschland gelangt ist, so daß er ebenso wie für die guten Gründe für seine Verfolgungsfurcht dafür die - neben dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 444 ZPO bestehenbleibende - materielle Beweislast trägt, daß er sich noch im Zustand der Flucht befunden hat (Urteil vom 21. Juni 1988, a.a.O.).
- BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 46.88
Drittstaat - Sicherheit vor politischer Verfolgung - Fluchtbeendigung - …
- BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89
Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender …
- BVerwG, 17.05.1990 - 9 C 58.89
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer …
- BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88
Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung
- BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98
Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper; …
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 54.89
Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) - …
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 56.89
Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer …
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 40.89
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Antrag auf Asyl wegen politischer …
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 52.89
Asylanspruch von äthiopischem Staatsangehörigen eritreischer Volkszugehörigkeit - …
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 49.89
Asylanspruch eines Mitglieds der Eritrean Peoples Liberation Front (EPLF) - …
- BVerwG, 03.08.1989 - 9 B 266.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts - …
- BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90
Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung - …
- BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95
Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina
- BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
Anforderungen an den Entzug der Asylberechtigung - Prognosemaßstab der …
- BVerwG, 24.04.1990 - 9 C 4.89
Ungeklärte Nationalität des Asylbewerbers - Wehrdienstverweigerung und politische …
- BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 193.89
Zulässigkeit belastender Gesetze mit echter Rückwirkung - Schutzwürdiges …
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 41.88
Objektive Verfolgungssicherheit - Fluchtbeendigung - Drittstaat - …
- BVerwG, 17.02.1992 - 9 C 77.89
Asylverfahren - Kontigentflüchtlingsgesetz - Geltungsbereich des …
- BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 260.89
Lebensumstände der äthiopischen Flüchtlinge im Sudan - Sicherheit eines …
- BVerwG, 28.06.1989 - 9 B 192.89
Sicherheit äthiopischer Flüchtlinge vor Verfolgung im Sudan - Darlegung der …
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 36.89
Politische Verfolgung von Äthiopiern im Sudan - Ausschluss der politischen …
- VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 556/85
Drohende Sippenhaft für Ehegatten eines asylberechtigten afghanischen …
- BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89
Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1 …
- VGH Hessen, 23.07.1990 - 13 UE 2918/88
Vermutung der Erstreckung der Sippenhaft auf Kinder von in der Bundesrepublik …
- VGH Hessen, 14.05.1990 - 13 UE 1029/84
Sippenhaft in Afghanistan
- BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern
- BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 40.91
Materielles Asylrecht; Begriff der politischen Verfolgung; Inländische …
- BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 98.89
Südafrikanischer Staatsangehöriger - Sicherheitslage südafrikanischer Flüchtlinge …
- VGH Bayern, 18.05.2015 - 11 ZB 15.50086
Asylrecht; Divergenz; Darlegungserfordernis
- VGH Baden-Württemberg, 13.09.1994 - A 14 S 1062/94
Zur anderweitigen Sicherheit vor Verfolgung für albanische Volkszugehörige aus …
- BVerwG, 18.02.1991 - 9 B 236.90
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Vorliegen einer der Asylanerkennung …
- BVerwG, 12.09.1988 - 9 B 171.88
Anwendung der Voraussetzungen objektiver Verfolgungssicherheit nur auf eine im …
- BVerwG, 05.02.1992 - 9 B 254.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1988 - A 13 S 615/88
Fluchtbeendigung im Drittstaat
- VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2998/86
Syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei
- VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88
Zur Situation der Kurden in der Türkei
- OVG Sachsen, 08.07.2010 - A 3 B 503/07
Rückkehrgefährdung für Kurden, die in Flüchtlingslagern im Nordirak lebten
- VGH Hessen, 13.11.1995 - 12 UE 2014/95
"Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen …
- VG Wiesbaden, 20.01.1993 - II/V E 5765/92
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Gefahr der Verfolgung wegen Rasse, …
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 41.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
- BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BVerwG, 17.08.1988 - 9 B 263.88
Widerrufsverfahren - Unzulässige Rückwirkung
- VGH Hessen, 19.01.1995 - 10 UE 212/94
Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis in Pakistan, hier: drohende Bestrafung nach sec …
- VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2702/86
Asylanträge von Mitgliedern einer türkischen christlichen Familie …
- VGH Bayern, 24.07.2006 - 9 B 02.30100
- VGH Bayern, 19.02.1998 - 27 B 96.34202
Darlegung und Nachweis der Einreise auf dem Luftweg als Voraussetzung für ein …
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88
Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit - …
- BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90
Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an …
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 92.87
Asylverfahren - Politische Verfolgung - Ehegatte - Verfolgungsvermutung - …
- VGH Baden-Württemberg, 29.05.2020 - A 2 S 111/20
Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme im Asylverfahren bei Behauptung eines …
- VG Stuttgart, 10.04.2014 - A 12 K 2210/13
Verfolgungsgefahr eines Christen in Pakistan
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2038/88
Asylverpflichtungsklage eines türkischen Staatsangehörigen jezidischer …
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88
Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer …
- VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 244/86
Asyl - syrisch-orthodoxer Christ; Heranziehung zum Wehrdienst; Zwangsbeschneidung
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3139/88
Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen …
- VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 243/86
Asyl - syrisch-orthodoxer Christ; Heranziehung zum Wehrdienst; Zwangsbeschneidung
- VG Regensburg, 22.04.2025 - RN 2 K 24.30262
Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus für volljährigen Eritreer., Zuerkennung …
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 2704/95
Zaire: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Asylbeantragung im …
- VGH Hessen, 11.06.1996 - 10 UE 3183/95
Gruppenverfolgung der Tamilen auf Sri Lanka grundsätzlich verneint; Verfolgung …
- VGH Hessen, 21.09.1992 - 12 UE 1990/91
Situation eines syrisch-orthodoxen Christen türkischer Staatsangehörigkeit im …
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90
Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2002 - 2 L 188/01
Irak, Nordirak, Zentralirak, Gebietsgewalt, PUK, KDP
- VGH Hessen, 11.10.1995 - 12 UE 2018/95
Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Raum um Colombo
- VGH Bayern, 01.07.2019 - 15 ZB 19.32414
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
- OVG Hamburg, 25.04.2003 - 1 Bf 362/02
Abschiebung einer gebürtigen Togoerin aus der Volksgruppe der Mina; Bedrohung der …
- BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 104.89
Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an …
- BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 92.89
Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beweiswürdigung …
- VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86
ANDERWEITIG; ASYLANTRAG; IRAN; REPUBLIKFLUCHT; REUEBEKENNTNIS; TÜRKEI; …
- VGH Hessen, 17.07.1989 - 12 UE 2624/84
Ungarn - zur Bestrafungswahrscheinlichkeit nach unerlaubtem Verbleiben im Ausland
- BVerwG, 13.09.2010 - 10 B 23.10
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Zuerkennung …
- BVerwG, 04.06.2004 - 1 B 286.03
Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und …
- BVerwG, 27.01.2004 - 5 B 12.04
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsgrund der Revision - …
- VGH Hessen, 06.09.1995 - 12 UE 2019/95
Sri Lanka: inländische Fluchtalternative für Tamilen im Raum um Colombo …
- VGH Hessen, 21.03.1994 - 12 UE 2145/90
Zum Bestehen einer inländischen Fluchtalternative für Tamilen auf Sri Lanka
- VGH Hessen, 31.03.1989 - 10 UE 1102/84
Zur politischen Verfolgung von Ahmadis aus Pakistan
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 88.87
Drittland - Zwischenaufenthalt eines Flüchtlings
- VG Aachen, 06.05.2022 - 10 K 2202/20
Asyl; Iran; unglaubhaft; gesteigertes Vorbringen; Vorladung; Dolmetscher; …
- VG Braunschweig, 18.09.2003 - 6 A 204/01
Asylantrag; doppelte Staatsangehörigkeit; Gruppenverfolgung; Hassake; politische …
- BVerwG, 26.07.1995 - 9 B 19.95
Prognose der Verfolgungswahrscheinlichkeit - Verbreitete …
- BVerwG, 26.07.1995 - 9 B 107.95
Kriterien für die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die Annahme …
- VGH Hessen, 08.11.1988 - 12 TP 1096/88
Prozeßkostenhilfe für Klage gegen Abschiebungsandrohung vor Anordnung der …
- VG Ansbach, 11.12.2013 - AN 4 K 13.30843
Aserbaidschan; Teilnahme an Demonstrationen und Mitgliedschaft in der …
- VGH Bayern, 11.08.2006 - 9 B 03.30076
Aserbaidschan, Armenier, Moslems, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, …
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.1999 - A 13 S 2844/95
Demokratische Republik Kongo: Staatsgewalt- bzw Gebietsgewalt in bestimmten …
- VGH Hessen, 26.06.1989 - 13 UE 3927/87
Anerkennung einer äthiopischen Staatsangehörigen eritreischer Volksangehörigkeit …
- BVerwG, 26.07.1995 - 9 B 108.95
Anforderungen an die Ermittlung der beachtlichen Eintrittswahrscheinlichkeit …
- BVerwG, 14.07.1992 - 9 B 177.91
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1991 - A 13 S 698/90
Wegfall der ursprünglichen Verfolgungsgründe nach Regimesturz (hier: Äthiopien) …
- VGH Hessen, 30.04.1991 - 10 UE 1401/84
Zur Verfolgungsgefahr für Ahmadis aus Pakistan; hier: Religionszugehörigkeit und …
- BVerwG, 14.07.1989 - 9 B 127.89
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 13.88
Drittland - Zwischenaufenthalt eines Flüchtlings
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 15.88
Begehren eines Flüchtlings zur Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland als …
- BVerwG, 26.07.1995 - 9 B 39.95
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei …
- BVerwG, 26.07.1995 - 9 B 402.95
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung eines Staatsangehörigen Zaires - …
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1994 - A 14 S 1937/94
"Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.1991 - A 13 S 157/90
Zur Gefahr politischer Verfolgung für nach Äthiopien zurückkehrende …
- BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 462.89
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Zurückweisung der …
- BVerwG, 12.07.1989 - 9 B 70.89
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.04.1989 - 9 B 480.88
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 07.11.1988 - 9 C 90.87
Anerkennung pakistanischer Ahmadis als Vorverfolgte bei Beschränkungen der …
- VG Stuttgart, 22.02.2007 - A 11 K 12812/05
Familienasyl; sicherer Drittstaat; Feststellung § 60 Abs. 1 AufenthG 2004 bei …
- BVerwG, 06.08.1991 - 9 B 169.91
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
- VGH Hessen, 25.09.1989 - 13 UE 2036/87
Asylrecht: Äthiopien - Bürgerkrieg; Sippenhaft
- VGH Hessen, 26.06.1989 - 13 UE 2565/87
Anerkennung eines äthiopischen Staatsangehörigen eritreischer Volkszugehörigkeit
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 9.88
Sicherheit vor Verfolgung in einem Drittstaat - Fluchtbeendigung in einem …
- VGH Bayern, 09.09.2013 - 2 ZB 13.30222
Armenien; Exilregierung; Pass
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1994 - A 14 S 2050/93
Keine Gruppenverfolgung der Roma im Kosovo wegen ihrer ethnischen Abstammung
- BVerwG, 29.07.1991 - 9 B 51.91
Erreichen von Verfolgungssicherheit - Beendigung einer Flucht - Vernichtung von …
- BVerwG, 21.01.1991 - 9 CB 133.90
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Androhung einer Abschiebung
- BVerwG, 21.06.1989 - 9 B 187.89
Revisionszulassung wegen Divergenz
- VGH Hessen, 08.05.1989 - 13 UE 3885/87
Asylrecht Äthiopien: Tätigkeit für EPLF, illegales Verlassen, …
- BVerwG, 11.04.1989 - 9 B 61.89
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.04.1989 - 9 B 60.89
Rechtsmittel
- BVerwG, 10.01.1989 - 9 B 381.88
Zulässigkeit der Revision wegen Abweichung von anderen Urteilen des …
- VG Ansbach, 29.04.2009 - AN 15 K 09.30121
Armenien, Wehrdienst, Politmalus, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …
- VG Potsdam, 04.02.2002 - 4 K 296/99
Vorliegen eines Abschiebeverbotes für einen politisch aktiven und in Kenia im …
- BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 173.95
Anspruch muslimischer Bosnier aus der Republik Bosnien-Herzegowina auf Asyl - …
- BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 174.95
Anspruch muslimischer Bosnier aus der Republik Bosnien-Herzegowina auf Asyl - …
- OVG Saarland, 27.11.1991 - 3 W 72/91
Prozeßkostenhilfe; Erfolgsaussichten; Asylverfahren; Beweisführung; …
- VGH Baden-Württemberg, 19.03.1991 - A 16 S 114/90
Sippenhaft im Irak - Auswirkung auf den Asylanspruch von in der BRD geborenen …
- VGH Hessen, 26.06.1989 - 13 UE 2321/87
Anerkennung eines äthiopischen Staatsangehörigen aus der Provinz Tigre (Tigray
- VGH Hessen, 12.06.1989 - 13 UE 2970/87
Anerkennung eines äthiopischen Staatsangehörigen eritreischer Volkszugehörigkeit
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.06.1988 - 21 A 22/88
Voraussetzungen für die Asylgewährung zugunsten eines afghanischen Kameramanns …
- VG Ansbach, 18.02.2009 - AN 15 K 08.30129
Armenien; behaupteter Wahlkampfeinsatz für Ter-Petrosjan; Kundgebung vom 26. …
- VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
Äthiopien, Amharen, Christen, Sänger, Prediger, Pfingstgemeinden, Haft, Religiös …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1990 - 16 A 10244/90
- BVerwG, 29.09.1989 - 1 A 96.89
Rechtsmittel
- VG Stuttgart, 06.08.2018 - A 15 K 5903/16
China: Klageabweisung; keine Hinweise staatlicher Verfolgung bei Klägerin …
- VG Ansbach, 29.04.2009 - AN 15 K 08.30131
Klageabweisung; die Kläger können sich nicht auf das Schicksal ihres Sohnes …
- OVG Saarland, 07.12.1998 - 9 Q 184/98
D (A), Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, …
- OVG Brandenburg, 09.02.1995 - 4 B 332/94
Streitigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Antrag auf Erlass einer …
- OVG Brandenburg, 08.09.1994 - 4 B 48/94
Unterbringung eines Asylbewerbers in einer Gemeinschaftsunterkunft mit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1989 - 13 A 2/88
- VG Dresden, 03.05.2024 - 12 K 1319/19
Algerien: Subsidiärer Schutz wegen häuslicher Gewalt
- OVG Hamburg, 08.06.1989 - Bs IV 12/89
Rechtsschutzbedürfnis i.R. einer einstweiligen Anordnung auf Bewilligung …
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