Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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GG Art. 3 Abs. 1, Art. 74 Nr. 18 a. F.; BauGB §§ 34, 131 Abs. 1 Satz 1
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene Grundstücke; Erschließungsvorteil; Bodenrecht; Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich; Gleichheitssatz; Abgabengerechtigkeit. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 74 Nr. 18 a.F.
Abgabengerechtigkeit; Bodenrecht; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Gleichheitssatz; Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene Grundstücke
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 74 Nr. 18 a.F.; ; BauGB § 34; ; BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Anwendbarkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs; Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Erschlossenheit in § 131 Abs. 1 S. 1 BauGB; Bestimmung der Erschließungswirkung einer Erschließungsanlage anhand des ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 74 Nr. 18 a. F.; BauGB §§ 34, 131 Abs. 1 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung auf zentrale Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 3 K 1997/00
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
- BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Papierfundstellen
- BVerwGE 121, 365
- NVwZ 2004, 1502
- ZMR 2005, 158
- DVBl 2004, 55
- DVBl 2005, 55
- DÖV 2005, 256
- ZfBR 2005, 197 (Ls.)
Wird zitiert von ... (74) Zitiert selbst (22)
- BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81
Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Bei besonders tiefen (namentlich - wie hier - landwirtschaftlich genutzten) Grundstücken in unbeplanten Gebieten fehlt diese Korrelation zwischen Größe und Vorteil: Der Erschließungsvorteil, dessen Umfang von der zulässigen baulichen Nutzung (Ausnutzbarkeit) abhängt, ist bei ihnen regelmäßig nicht größer als bei den durchschnittlich tiefen Grundstücken eines Abrechnungsgebiets (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 , vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 , vom 22. April 1994 a.a.O. …und vom 23. August 1996 a.a.O.).Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten (Tiefen-)Grenze erschlossen sind und bei über die Grenze hinausreichenden Grundstücken hinsichtlich des die Grenze überschreitenden Teils ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 f.).
Bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten ist grundsätzlich die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB anzusehen, weil wegen der Grundflächen- und Geschlossflächenzahlen die zulässige bauliche Nutzung in aller Regel von der Grundstücksgröße abhängig ist und damit diese Grundstücksgröße gewissermaßen voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 f., vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 365 und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 sowie Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 34).
Dass bei beplanten Gebieten für eine solche durch Satzung erfolgende Tiefenbegrenzung kein Raum ist, rechtfertigt sich am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG daraus, dass in beplanten Gebieten bereits eine Prüfung der Nutzungsmöglichkeit stattgefunden hat, sich - wie bereits erwähnt - die Grenzen der Ausnutzbarkeit der Grundstücke dort in aller Regel aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben und grundsätzlich von der Grundstücksgröße abhängig sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 28.70 - BVerwGE 38, 147 , vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65 und 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15…, vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - KStZ 1980, S. 150 f. und vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 67).
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84
Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können sich aus dem Tatbestandsmerkmal "erschlossen" in § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB von Fall zu Fall gewisse Eingrenzungen der Fläche ergeben, mit der ein Grundstück nach dieser Vorschrift an der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 , vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 5 und vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 34.94 - BVerwGE 101, 382 ).Erschließung in diesem Sinne ist also nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Zugänglichkeit eine auf die bauliche oder gewerbliche Grundstücksnutzung gerichtete Funktion hat; sie besteht darin, einem Grundstück die Erreichbarkeit der Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (BVerwG, Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 4 C 14.68 - BVerwGE 32, 226 , vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 1.75 - BVerwGE 52, 364 , vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 364 f. und vom 3. März 2004 - BVerwG 9 C 6.03 - UA S. 9).
Der in dieser Weise einem Grundstück vermittelte Erschließungsvorteil rechtfertigt den Ausgleich durch den Erschließungsbeitrag (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 365 und vom 4. Oktober 1990 - BVerwG 8 C 1.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 83 S. 54).
Bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten ist grundsätzlich die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB anzusehen, weil wegen der Grundflächen- und Geschlossflächenzahlen die zulässige bauliche Nutzung in aller Regel von der Grundstücksgröße abhängig ist und damit diese Grundstücksgröße gewissermaßen voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 f., vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 365 und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 sowie Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 34).
- BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Bei Grundstücken in (qualifiziert) beplanten Gebieten ist grundsätzlich die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB anzusehen, weil wegen der Grundflächen- und Geschlossflächenzahlen die zulässige bauliche Nutzung in aller Regel von der Grundstücksgröße abhängig ist und damit diese Grundstücksgröße gewissermaßen voraussetzt (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 f., vom 27. Juni 1985 a.a.O. S. 365 und vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 66.87 - BVerwGE 81, 251 sowie Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95 S. 34).Regelungen dieser Art sollen nach ihrer Zielsetzung nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluss nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 82 und Beschluss vom 29. November 1994 a.a.O. S. 35).
Im Ergebnis nichts anderes gilt für eine etwa gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB zulässige Festsetzung der Teilfläche eines Grundstücks als "private Grünfläche", soweit sich ihre Wirkung auf den Standort der auf dem betreffenden Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen baulichen Anlagen beschränkt und die Verwirklichung der baulichen Ausnutzbarkeit dieses Grundstücks unberührt lässt (BVerwG, Beschluss vom 29. November 1994 a.a.O.).
- BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92
Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können sich aus dem Tatbestandsmerkmal "erschlossen" in § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB von Fall zu Fall gewisse Eingrenzungen der Fläche ergeben, mit der ein Grundstück nach dieser Vorschrift an der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 , vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 5 und vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 34.94 - BVerwGE 101, 382 ).Bei besonders tiefen (namentlich - wie hier - landwirtschaftlich genutzten) Grundstücken in unbeplanten Gebieten fehlt diese Korrelation zwischen Größe und Vorteil: Der Erschließungsvorteil, dessen Umfang von der zulässigen baulichen Nutzung (Ausnutzbarkeit) abhängt, ist bei ihnen regelmäßig nicht größer als bei den durchschnittlich tiefen Grundstücken eines Abrechnungsgebiets (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 , vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 , vom 22. April 1994 a.a.O. …und vom 23. August 1996 a.a.O.).
- BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Stundung des Erschließungsbeitrags …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können sich aus dem Tatbestandsmerkmal "erschlossen" in § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB von Fall zu Fall gewisse Eingrenzungen der Fläche ergeben, mit der ein Grundstück nach dieser Vorschrift an der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 , vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 5 und vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 34.94 - BVerwGE 101, 382 ).Bei besonders tiefen (namentlich - wie hier - landwirtschaftlich genutzten) Grundstücken in unbeplanten Gebieten fehlt diese Korrelation zwischen Größe und Vorteil: Der Erschließungsvorteil, dessen Umfang von der zulässigen baulichen Nutzung (Ausnutzbarkeit) abhängt, ist bei ihnen regelmäßig nicht größer als bei den durchschnittlich tiefen Grundstücken eines Abrechnungsgebiets (…vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 , vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 , vom 22. April 1994 a.a.O. und vom 23. August 1996 a.a.O.).
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85
Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Dieses beschränkt sich in seiner dafür in Anspruch genommenen Passage (…a.a.O. S. 112) vielmehr auf Zitate aus früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 35, 37 und 38.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 47 S. 50 sowie vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 und 52.85 - BVerwGE 74, 149 ), die ihrerseits nur die soeben dargestellten Ausführungen im Urteil vom 10. Juni 1981 in Bezug nehmen, und enthält deshalb nichts anderes als die verkürzte Wiedergabe dieser bisherigen Rechtsprechung.Da sich bei diesem Verständnis des von einer beitragsfähigen Erschließungsanlage bewirkten Erschließungsvorteils dessen Ausmaß ganz allgemein einer rechnerisch exakten Ermittlung entzieht, ist die Annahme gerechtfertigt, dass Grundstücken von vergleichbarer Größe und Ausnutzbarkeit durch die von einer Anbaustraße bewirkte Erschließung grundsätzlich annähernd gleiche Vorteile verschafft werden (BVerwG, Urteil vom 18. April 1986 a.a.O. S. 157).
- BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Regelungen dieser Art sollen nach ihrer Zielsetzung nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluss nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 8 C 106.83 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 S. 82 …und Beschluss vom 29. November 1994 a.a.O. S. 35). - BVerwG, 03.06.1971 - IV C 28.70
Verteilungsmaßstab und Höhe der Erschließungsbeiträge für ein Eckgrundstück
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Dass bei beplanten Gebieten für eine solche durch Satzung erfolgende Tiefenbegrenzung kein Raum ist, rechtfertigt sich am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG daraus, dass in beplanten Gebieten bereits eine Prüfung der Nutzungsmöglichkeit stattgefunden hat, sich - wie bereits erwähnt - die Grenzen der Ausnutzbarkeit der Grundstücke dort in aller Regel aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben und grundsätzlich von der Grundstücksgröße abhängig sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 28.70 - BVerwGE 38, 147 , vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65 und 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15…, vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - KStZ 1980, S. 150 f. …und vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 67). - BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 54.76
Verteilungsmaßstab bei Erschließungsbeiträgen; Tiefenbegrenzung für Grundstücke …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Dass bei beplanten Gebieten für eine solche durch Satzung erfolgende Tiefenbegrenzung kein Raum ist, rechtfertigt sich am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG daraus, dass in beplanten Gebieten bereits eine Prüfung der Nutzungsmöglichkeit stattgefunden hat, sich - wie bereits erwähnt - die Grenzen der Ausnutzbarkeit der Grundstücke dort in aller Regel aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergeben und grundsätzlich von der Grundstücksgröße abhängig sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juni 1971 - BVerwG 4 C 28.70 - BVerwGE 38, 147 , vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65 und 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 15, vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - KStZ 1980, S. 150 f. …und vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 67). - BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82
Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der …
Auszug aus BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03
Daraus ergibt sich unmittelbar kraft Gesetzes die Notwendigkeit einer Tiefenbegrenzung bei solchen Grundstücken (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249 ). - BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …
- BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03
Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit; …
- BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75
Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen
- BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94
Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung …
- BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81
Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der …
- BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68
Fahrbahndecke
- BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81
Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung - …
- BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76
Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.2003 - 2 S 793/03
Erschlossensein eines Grundstücks - unbeplanter Innenbereich - teilweise …
- BVerwG, 25.06.1969 - IV C 14.68
Verteilung des Erschließungsaufwandes bei einseitig bebaubarer Straße
- BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 1.89
Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"
- BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66
Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 7.13
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; Tiefenbegrenzung; …
Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist nicht darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen (wie Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365).Rn. 12 a) Mit der Funktion der Tiefenbegrenzungsregelung hat sich der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - (BVerwGE 121, 365, bekräftigt durch Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 5) befasst.
Das hat zur Folge, dass diese Grundstücke mit ihren von der Erschließung nicht mehr betroffenen Teilen an der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nicht beteiligt sind (Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 367 f.).
Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (…Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65.74 und 4 C 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 15 S. 9 f., vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 369).
Rn. 15 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 370) ausgeführt, dass es an einem tragfähigen Grund mangelt, die Zulässigkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken.
Der in der Entscheidung vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 369) zu findende Hinweis auf die "Anwendungsschwierigkeiten des § 34 BauGB" lässt keinen anderen Schluss zu.
Rn. 20 Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 368) klargestellt hat, ist ein Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB nur erschlossen, wenn und soweit ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichgestellte Nutzbarkeit vermittelt wird.
Zum einen kann so gut wie niemals die gesamte Grundstücksfläche der baulichen Nutzung zugeführt werden und sollen Regelungen dieser Art nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern lediglich auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluss nehmen, zum anderen wird bei der Planung regelmäßig auf ein angemessenes Verhältnis zwischen der Grundstücksgröße und dem Grad der Bebaubarkeit geachtet (§ 1a Abs. 1 BauGB), so dass für ein Bauvorhaben durchweg mehr Fläche zur Verfügung stehen muss, als für die bauliche Anlage als solche benötigt wird (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 371 f.).
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13
Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein; …
Rn. 14 a) Mit der Funktion der Tiefenbegrenzungsregelung hat sich der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - (BVerwGE 121, 365, bekräftigt durch Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 5) befasst.Das hat zur Folge, dass diese Grundstücke mit ihren von der Erschließung nicht mehr betroffenen Teilen an der Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nicht beteiligt sind (Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 367 f.).
Sie begründet dann, sofern sie sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientiert, eine Vermutung dafür, dass im unbeplanten Innenbereich alle Grundstücke bis zur festgesetzten Tiefengrenze erschlossen sind und jenseits der Grenze ein Erschließungsvorteil wegen fehlender Ausnutzbarkeit nicht gegeben ist (…Urteile vom 30. Juli 1976 - BVerwG 4 C 65.74 und 4 C 66.74 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 15 S. 9 f., vom 19. Februar 1982 a.a.O. S. 66 und vom 1. September 2004 a.a.O. S. 369).
Rn. 17 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 370) ausgeführt, dass es an einem tragfähigen Grund mangelt, die Zulässigkeit einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken.
Der in der Entscheidung vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 369) zu findende Hinweis auf die "Anwendungsschwierigkeiten des § 34 BauGB" lässt keinen anderen Schluss zu.
Rn. 22 Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. September 2004 (a.a.O. S. 368) klargestellt hat, ist ein Grundstück im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB nur erschlossen, wenn und soweit ihm durch diese Straße entweder eine Bebaubarkeit oder eine der Bebaubarkeit erschließungsbeitragsrechtlich gleichgestellte Nutzbarkeit vermittelt wird.
Zum einen kann so gut wie niemals die gesamte Grundstücksfläche der baulichen Nutzung zugeführt werden und sollen Regelungen dieser Art nicht auf das Maß der baulichen Nutzung, sondern lediglich auf den Standort der baulichen Anlagen Einfluss nehmen, zum anderen wird bei der Planung regelmäßig auf ein angemessenes Verhältnis zwischen der Grundstücksgröße und dem Grad der Bebaubarkeit geachtet (§ 1a Abs. 1 BauGB), so dass für ein Bauvorhaben durchweg mehr Fläche zur Verfügung stehen muss, als für die bauliche Anlage als solche benötigt wird (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 371 f.).
- BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …
Erschließung in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern besteht darüber hinaus darin, einem Grundstück die Erreichbarkeit der Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (vgl. Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 ; Beschluss vom 26. April 2006 -BVerwG 9 B 1.06 - NVwZ 2006, 935, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13
Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung; …
Diesen Fällen war gemeinsam, dass die den Erschließungsvorteil vermittelnde bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit der Grundstücke (s. dazu Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 m.w.N.) in dem für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht maßgeblichen Zeitpunkt bereits im Sinne einer grenzübergreifend einheitlichen Nutzung verwirklicht war. - BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06
Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung; …
Das gilt namentlich bei einer Satzungsregelung, nach der bei einer übergreifenden Grundstücksnutzung auch die weitere - jenseits der regelmäßigen Tiefengrenze gelegene - Grundstücksfläche bis zur hinteren Grenze dieser Nutzung bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen ist (zugleich Bekräftigung des Urteils des Senats vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 zur satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im unbeplanten Innenbereich).Es ist durch das Urteil des Senats vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - (BVerwGE 121, 365 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 116 = DVBl 2005, 55 = KStZ 2005, 14 = ZMR 2005, 158 ) geklärt, dass eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung, die die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt, auch auf "zentrale" Grundstücke des unbeplanten Innenbereichs anwendbar ist.
Dieser Erschließungsvorteil besteht in dem, was die Erschließung für die bauliche oder gewerbliche - oder eine erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbare (Beispiel: Friedhöfe) - Nutzung (Ausnutzbarkeit) des Grundstücks hergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. September 2004, BVerwGE 121, 365 , vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 und vom selben Tage - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 ).
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Erschließungsanlage ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung des Erschließungsvorteils und seiner Bemessung (vgl. schon BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 1.75 - BVerwGE 52, 364 ; Urteil des Senats vom 1. September 2004, a.a.O. S. 368;… Richarz, a.a.O. S. 2 f. ).
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2010 Die Kosten der Planung, selbst die Kosten einer fehlgeschlagenen Planung, sind Teil der notwendigen Investitionskosten, da ein Sachzusammenhang mit der endgültig zur Ausführung gelangten Maßnahme der Errichtung einer Entwässerungsanlage besteht (vgl. BayVGH vom 29.7.2004 BayVBl 2005, 248; vom 24.2.2005 Az. 23 N 04.1291).
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07
Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt …
Dies stimmt mit den erschließungsbeitragsrechtlichen Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts (9 C 15.03, BVerwGE 121, 365) überein, wonach es nicht gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit verstößt, den die (schlichte) Tiefengrenze überschreitenden, aber nicht tatsächlich baulich oder gewerblich genutzten Teilen auch von "zentralen" Grundstücken keinen Vorteil beizumessen, soweit die (schlichte) satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt. - VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …
Der Erschließungsvorteil, den das Grundstück durch die Erschließungsanlage erfährt, besteht vielmehr darin, dass es überhaupt bebaubar wird, dass auf ihm also irgendeine der nach § 6 Abs. 2 BauNVO rechtlich zulässigen baulichen Nutzungen mit Blick auf diese Erschließungsanlage nunmehr genehmigt werden müsste (BVerwG, Urteil vom 27.09.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378; s. auch BVerwG, Urteil vom 01.09.2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 m.w.N.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07
Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung
Danach muss die gewählte Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegeln und sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientieren (BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15/03 -, BVerwGE 121, 365, 369).Die erforderliche Orientierung der Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen baulichen Nutzung (BVerwG, 01.09.2004, a.a.O.) enthält bereits den entscheidenden Zulässigkeitsmaßstab der Pauschalierung und schließt die Anwendung der "10%-Regel" aus.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11
Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer …
Der Beklagte stütze sich dabei auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. September 2004 - 9 C 15.03 -, wonach maßgeblich gerade auf die bauliche Ausnutzbarkeit unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 BauGB abgestellt werde.Danach muss die gewählte Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegeln und sich an der ortsüblichen baulichen Nutzung orientieren (BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03 -, BVerwGE 121, 365, 369).
Der Senat hat sich dabei auf die erschließungsbeitragsrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 01.09.2004 - 9 C 15.03 -, BVerwGE 121, 365 - zitiert nach juris) bezogen, wonach es keinen tragfähigen Grund gebe, die entwickelten Grundsätze für eine Tiefenbegrenzung auf einen wie auch immer gearteten "Randbereich" des unbeplanten Innenbereichs im Übergang zum Außenbereich zu beschränken oder - im Gegenteil - auf diesen Randbereich für unanwendbar zu halten.
Wenn eine satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt, verstößt es folglich nicht gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitenden Grundsatz der Abgabengerechtigkeit und das in § 7 Abs. 1 Satz 3 KAG M-V normierte Vorteilsprinzip, bei vollständig im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstücken den die Tiefengrenze überschreitenden Grundstücksteilen, soweit sie nicht tatsächlich baulich oder gewerblich genutzt werden (können), keinen beitragsrechtlichen Vorteil beizumessen (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.2004 - 9 C 15.03 -, a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 15 A 2655/10
Berücksichtigung der kompletten Grundstücksfläche bei der Verteilung des …
- VG Kassel, 27.10.2020 - 6 K 1247/16
Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung in einer Entwässerungssatzung
- VGH Bayern, 23.04.2015 - 6 BV 14.1621
Planersetzende Abwägungsentscheidungen zur Herstellung von Erschließungsanlagen …
- OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
- VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14
Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 2 S 1794/06
Verhältnis einer beitragsrechtlichen Tiefenbegrenzung zu einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2013 - 15 A 2656/10
Einbeziehung von in den Außenbereich hineinragende Grundstücke bei der Verteilung …
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 21.15
Bestimmung der Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 27/09
Durchführung eines Vorverfahrens; Beiträge für Anschluss - Trinkwasser; …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht
- VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024
Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September …
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2013 - 9 B 64.11
Schmutzwasseranschlussbeitrag; Grundstücksanschlusskosten; Tiefenbegrenzung im …
- BVerwG, 14.12.2010 - 9 B 58.10
Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschließung; Erschließungsanlage; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2008 - 2 S 1810/06
Verhältnis einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs 4 S 1 Nr 3 BauGB gegenüber …
- VG Greifswald, 15.11.2012 - 3 A 684/10
Anschlussbeitragsrecht: Zulässigkeit einer "qualifizierten" Tiefenbegrenzung
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11
Überprüfung einer abgabenrechtlichen Tiefenbegrenzung
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05
Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs …
- OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 15.200
Beitragssatzung, Wasserversorgung, Verbesserungsbeitrag, Kommunalabgabe, …
- VGH Bayern, 06.10.2016 - 6 ZB 15.1163
Tiefenbegrenzung im Straßenausbaubeitragsrecht
- VG Leipzig, 02.10.2015 - 6 K 130/13
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2005 - 6 A 10898/05
Verhältnis von Abrundungssatzung und Erschließungsbeitragssatzung im Hinblick auf …
- BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 24.15
Bestimmung einer Ausdehnung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage unter …
- VGH Bayern, 24.11.2016 - 6 ZB 16.1476
Straßenausbaubeitrag für die Erneuerung einer Ortsstraße und satzungsrechtliche …
- VG Frankfurt/Oder, 15.04.2015 - 5 K 1213/11
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - 3 A 4430/02
Tiefenbegrenzungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung
- BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 2.11
Gerichtliche Überprüfung einer gemeindlichen Benutzungsgebührenregelung unter …
- OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07
Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße
- VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11
Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge
- OVG Thüringen, 25.06.2009 - 4 KO 615/08
Ausbaubeiträge; Zum Grundsatz regionaler Teilbarkeit und zur Tiefenbegrenzung im …
- VG Wiesbaden, 27.08.2015 - 1 K 97/13
Straßenausbaubeitrag
- VGH Bayern, 07.09.2011 - 6 ZB 10.3054
Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Zufahrt oder …
- VG Potsdam, 26.09.2005 - 12 K 227/03
- VGH Bayern, 03.03.2015 - 6 ZB 13.2092
Erschließungsbeitragsrecht; Buchgrundstück; Grundstücksfläche; Umfang des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06
Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 3 A 2112/04
Welche Straße erschließt ein Grundstück?
- VG Koblenz, 23.05.2005 - 8 K 1540/04
Erschließungsbeiträge für Straßenstrecke als eigenständige Anlage und Grundstück …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2024 - 3 LB 668/22
Festlegung einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht
- VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 2 S 20.2690
Erstinstanzlich erfolgloser Eilantrag gegen Erschließungsbeitrag
- VGH Bayern, 17.05.2022 - 6 ZB 21.3234
Erschließungsbeitragspflicht für eine Park&Ride-Anlage der Deutschen Bahn
- VGH Bayern, 26.01.2010 - 20 ZB 09.3046
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Parsberg für das Gebiet Lohhof …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 3 A 1623/05
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids; Erfordernis …
- VG Sigmaringen, 21.06.2006 - 5 K 2384/04
Erschließungsbeitragssatzung; Tiefenbegrenzung; Innenbereichssatzung
- VG Würzburg, 22.09.2022 - W 3 K 21.554
Erhebung eines Erschließungsbeitrages
- VG Schleswig, 31.03.2020 - 9 B 34/19
Erhebung eines Erschließungsbeitrags in Schleswig-Holstein: Anforderungen des …
- VG Magdeburg, 22.01.2013 - 2 B 169/12
Anwendbarkeit der Tiefenbegrenzung in Bezug auf ein Grundstück im unbeplanten …
- VG Ansbach, 23.03.2010 - AN 18 S 10.00154
Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung Innen-/Außenbereich; Satzung ohne …
- VG Regensburg, 23.06.2009 - RN 4 K 08.796
Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrags für ein im Bebauungsplangebiet liegendes …
- VG Koblenz, 08.11.2010 - 4 K 623/10
Vorausleistung auf einmalige Ausbaubeiträge bei Veranlagung einer Teilfläche
- VG Münster, 03.03.2008 - 3 K 1070/05
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; …
- VG Schleswig, 31.03.2020 - 9 B 33/19
Erschließungbeiträge für ein Hinterliegergrundstück; Satzungsbekanntmachung
- VG Cottbus, 27.01.2010 - 6 L 57/08
Bestimmtheit einer Beitragssatzung; wirtschaftlicher Grundstücksbegriff; …
- VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.342
Erschließungsbeitragsrecht
- AG Geldern, 24.04.2007 - 17 C 63/07
- VG Augsburg, 27.11.2014 - Au 2 K 13.343
Erschließungsbeitragsrecht; Satzungsrecht (Maßstabsregelung zur Ermittlung des …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2013 - 1 M 139/11
Schmutzwasserbeitrag; Tiefenbegrenzungsregelung; Satzungsgrenze
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2014 - 5 S 4.14
Tiefenbegrenzung in der Beitragssatzung bei einem großen Grundstück im …
- VG Halle, 23.08.2012 - 4 A 159/11
Unwirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung von 50 m
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2005 - 3 A 3399/02
Rechtliche Ausgestaltung der "Indizwirkung" einer auf einem Grundstück …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2004 - 1 L 27/03
Geschosszahl, Nutzungsfaktor, Vorteilsbemessung
- VG Saarlouis, 30.03.2010 - 11 K 1537/08
Heranziehung zum Kanalbaubeitrag
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - 1 L 238/07
Berücksichtigung der gesamten Grundstücksgröße bei der Verteilung des …
- VG Greifswald, 07.04.2010 - 3 A 3035/05
Aufhebungsanspruch bzgl. eines Erschließungsbeitragsbescheides; Zusammenfassung …
- VG Weimar, 16.02.2009 - 6 E 1394/08
Ausbaubeiträge
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