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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40576
BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18 (https://dejure.org/2019,40576)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2019 - 9 C 6.18 (https://dejure.org/2019,40576)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2019 - 9 C 6.18 (https://dejure.org/2019,40576)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die rechtswidrige Satzung zur Zweitwohnungsteuer - und keine Übergangsfrist...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungswidrige Satzungen zur Zweitwohnungssteuer gelten auch nicht mehr übergangsweise

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Übergangsfrist bei Rechtswidrigkeit

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Zweitwohnungsteuer: Keine Schonfrist für die Gemeinden

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Rn. 5 Mit Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 (- 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 -, juris) erkannte das Bundesverfassungsgericht zu den Zweitwohnungssteuersatzungen zweier bayerischer Gemeinden, dass die Bemessung einer Zweitwohnungssteuer nach dem Maßstab einer auf den 1. Januar 1964 festgestellten Jahresrohmiete mit dem Grundsatz der Lastengleichheit bei der Besteuerung nicht vereinbar und seit dem Jahr 2009 verfassungswidrig ist.

    Bei der Wahl des geeigneten Maßstabs darf sich der Gesetzgeber auch von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (…stRspr des BVerfG, vgl. Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 - BVerfGE 148, 147 Rn. 96 ff.; Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Da die Verwendung dieses Maßstabs ganz generell keine realitätsnahe und relationsgerechte Bewertung mehr ermöglicht, können jedenfalls seit dem Jahr 2009 weder das Ziel der Verwaltungsvereinfachung noch Gründe der Typisierung und Pauschalierung die Verwendung des Maßstabs rechtfertigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 32 f.).

    Die Wertverzerrungen werden nicht durch die Hochrechnung der Jahresrohmiete entsprechend dem Preisindex der Lebenshaltung für Wohnungsmieten ausgeglichen, vielmehr wird die ungleiche Behandlung unterschiedlicher Zweitwohnungsinhaber im Gemeindegebiet durch die Hochrechnung perpetuiert (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 32 und 34 f.).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Es hielt den an die Jahresrohmiete zum 1. Januar 1964 anknüpfenden Steuermaßstab auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (- 1 BvL 11/14 u.a. - BVerfGE 148, 147) zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung für zulässig, ließ jedoch unter Hinweis auf dieses Urteil die Revision zu.

    Bei der Wahl des geeigneten Maßstabs darf sich der Gesetzgeber auch von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (stRspr des BVerfG, vgl. Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 - BVerfGE 148, 147 Rn. 96 ff.;… Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen über die Einheitsbewertung wegen der gravierenden Wertverzerrungen durch das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1. Januar 1964 durch das Urteil vom 10. April 2018 (- 1 BvL 11/14 - BVerfGE 148, 147) für verfassungswidrig erklärt hatte, konnten die Gemeinden erst recht nicht mehr davon ausgehen, dass ein Steuermaßstab mit der Anknüpfung an die Wertverhältnisse des Jahres 1964 auf Dauer beibehalten werden kann.

  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94

    Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Sie sind vielmehr gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer gültigen Satzung finden und deshalb die Steuerschuldner in ihren Rechten verletzen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8 und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).

    Darüber hinaus sind die Kommunen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben (stRspr, s. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8).

  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11

    Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Rn. 15 b) Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich nicht befugt, eine zeitlich befristete Fortgeltung für verfassungswidrige Satzungsbestimmungen anzuordnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvL 4/11 u.a. - BVerfGE 150, 204 Rn. 70 zur entsprechenden Frage nach Nichtigerklärung eines Parlamentsgesetzes; BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29 zum Normenkontrollverfahren).

    Das Bundesverfassungsgericht stützt seine Praxis auf die speziellen Regelungen in § 31 Abs. 2, § 79 Abs. 1 BVerfGG (s. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvL 4/11 u.a. - BVerfGE 150, 204 Rn. 108), die in der Verwaltungsgerichtsordnung keine Entsprechung finden.

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Rn. 15 b) Die Verwaltungsgerichte sind grundsätzlich nicht befugt, eine zeitlich befristete Fortgeltung für verfassungswidrige Satzungsbestimmungen anzuordnen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvL 4/11 u.a. - BVerfGE 150, 204 Rn. 70 zur entsprechenden Frage nach Nichtigerklärung eines Parlamentsgesetzes; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29 zum Normenkontrollverfahren).

    Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Erklärung der Satzung als unwirksam bzw. die darauf beruhende Aufhebung der Steuerbescheide einen "Notstand" zur Folge hätte, könnte etwas Anderes gelten (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29;… Beschluss vom 27. Juli 2010 - 9 B 109.09 - juris Rn. 8).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar angenommen, dass durch eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ein Vertrauenstatbestand begründet und bei Änderung dieser Rechtsprechung dem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden kann (BVerfG, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvR 2044/07 - BVerfGE 122, 248 ).
  • BFH, 22.10.2014 - II R 16/13

    Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Rn. 18 Bereits durch den ausführlich begründeten Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung vom 22. Oktober 2014 (- II R 16/13 - BFHE 247, 150) wurde das Vertrauen auf den dauerhaften Fortbestand der Rechtsprechung zum Steuermaßstab der indexierten Jahresrohmiete erschüttert (vgl. zum Unzulässigwerden des Stückzahlmaßstabs bei der Spielapparatesteuer BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 ).
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Rn. 18 Bereits durch den ausführlich begründeten Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung vom 22. Oktober 2014 (- II R 16/13 - BFHE 247, 150) wurde das Vertrauen auf den dauerhaften Fortbestand der Rechtsprechung zum Steuermaßstab der indexierten Jahresrohmiete erschüttert (vgl. zum Unzulässigwerden des Stückzahlmaßstabs bei der Spielapparatesteuer BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 ).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Rn. 16 Es besteht hier auch kein Grund dafür, einem durch die bisherige Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Steuermaßstabs (s. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 - BVerwGE 117, 345) begründeten Vertrauenstatbestand mittels Übergangsregelungen Rechnung zu tragen.
  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18
    Sie sind vielmehr gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer gültigen Satzung finden und deshalb die Steuerschuldner in ihren Rechten verletzen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8 und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).
  • BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09

    Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten; Zulässigkeit des …

  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …

    Diese Orientierung erfolge mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zweitwohnungssteuer vom 27. November 2019 - 9 C 6.18 -, wonach eine übergangsweise Weitergeltung der Grundlagen für die Zweitwohnungssteuer nicht zulässig sei.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2023 - 9 LB 189/20

    Eigennutzung; Ferienwohnung; Jahresnettokaltmiete; Maßstab; Mietspiegel; …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 27. November 2019 (- 9 C 6.18, 7.18, 3.19 und 4.19 - juris) unter Bezugnahme auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 (…a. a. O.) festgestellt, dass eine Zweitwohnungsteuer nicht anhand der auf den 1. Januar 1964 festgestellten Jahresrohmiete bemessen werden kann.

    Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 27. November 2019 (- 9 C 6.18, 7.18, 3.19 und 4.19 - juris) unter Bezugnahme auf diesen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen.

  • VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21

    Zweitwohnungssteuer 2017 - 2020 - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Zur Begründung führt sie aus, dass aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 291/13 - und des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2019 - 9 C 6.18, 9 C 7.18, 9 C 3.19 und 9 C 4.19 - eine Neufassung des Satzungsrechts zur Zweitwohnungsteuer habe entwickelt werden müssen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19   

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https://dejure.org/2019,40579
BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19 (https://dejure.org/2019,40579)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.2019 - 9 C 4.19 (https://dejure.org/2019,40579)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 (https://dejure.org/2019,40579)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Steuermaßstab der indexierten Jahresrohmiete bei Zweitwohnungssteuer; Teilbarkeit eines Steuerbescheids

  • doev.de PDF

    Steuermaßstab der indexierten Jahresrohmiete bei Zweitwohnungssteuer; Teilbarkeit eines Steuerbescheids

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1
    Streit um eine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer; Unvereinbarkeit des Steuermaßstabs der "indexierten Jahresrohmiete" mit dem allgemeinen Gleichheitssatz; Gesamtnichtigkeit der Steuermaßstabsnorm; Keine Fortgeltungsanordnung für die verfassungswidrige ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungswidrige Satzungen zur Zweitwohnungssteuer gelten auch nicht mehr übergangsweise

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 167, 137
  • NVwZ 2020, 1357
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Eine Zweitwohnungssteuer kann nicht anhand der auf den 1. Januar 1964 festgestellten Jahresrohmiete bemessen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 u.a. -).

    Rn. 7 Mit Beschluss vom 18. Juli 2019 (- 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 -) erkannte das Bundesverfassungsgericht zu den Zweitwohnungssteuersatzungen zweier bayerischer Gemeinden, dass die Bemessung einer Zweitwohnungssteuer nach dem Maßstab einer auf den 1. Januar 1964 festgestellten Jahresrohmiete mit dem Grundsatz der Lastengleichheit bei der Besteuerung nicht vereinbar und seit dem Jahr 2009 verfassungswidrig ist.

    Bei der Wahl des geeigneten Maßstabs darf sich der Gesetzgeber auch von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (…stRspr des BVerfG, vgl. Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 - BVerfGE 148, 147 Rn. 96 ff.; Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Da die Verwendung dieses Maßstabs ganz generell keine realitätsnahe und relationsgerechte Bewertung mehr ermöglicht, können jedenfalls seit dem Jahr 2009 weder das Ziel der Verwaltungsvereinfachung noch Gründe der Typisierung und Pauschalierung die Verwendung des Maßstabs rechtfertigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 32 f.).

    Die Wertverzerrungen werden nicht durch die Hochrechnung der Jahresrohmiete entsprechend dem Preisindex der Lebenshaltung für Wohnungsmieten ausgeglichen, vielmehr wird die ungleiche Behandlung unterschiedlicher Zweitwohnungsinhaber im Gemeindegebiet durch die Hochrechnung perpetuiert (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 32 und 34 f.).

  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Zur Begründung stützte sich das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf das inzwischen zur Grundsteuer ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - (BVerfGE 148, 147) darauf, dass der in der Satzung geregelte Steuermaßstab der indexierten Jahresrohmiete, der auf die Wertverhältnisse des Jahres 1964 abstelle, inzwischen zu gravierend ungleichen und mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht mehr vereinbaren Steuerbelastungen führe.

    Bei der Wahl des geeigneten Maßstabs darf sich der Gesetzgeber auch von Praktikabilitätserwägungen leiten lassen, die je nach Zahl der zu erfassenden Bewertungsvorgänge an Bedeutung gewinnen und so auch in größerem Umfang Typisierungen und Pauschalierungen rechtfertigen können, dabei aber deren verfassungsrechtliche Grenzen wahren müssen (stRspr des BVerfG, vgl. Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 - BVerfGE 148, 147 Rn. 96 ff.;… Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - juris Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen über die Einheitsbewertung wegen der gravierenden Wertverzerrungen durch das Festhalten am Hauptfeststellungszeitpunkt zum 1. Januar 1964 durch das Urteil vom 10. April 2018 (- 1 BvL 11/14 - BVerfGE 148, 147) für verfassungswidrig erklärt hatte, konnten die Gemeinden erst recht nicht mehr davon ausgehen, dass ein Steuermaßstab mit der Anknüpfung an die Wertverhältnisse des Jahres 1964 auf Dauer beibehalten werden kann.

  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94

    Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Sie sind vielmehr gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO verpflichtet, angefochtene Steuerbescheide aufzuheben, wenn diese keine Grundlage in einer gültigen Satzung finden und deshalb die Steuerschuldner in ihren Rechten verletzen (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8 und vom 10. Februar 2000 - 11 B 54.99 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 9 S. 20).

    Darüber hinaus sind die Kommunen berechtigt, eine ungültige Satzung rückwirkend durch eine neue Satzung zu ersetzen und auf dieser Grundlage Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum neu zu erheben (stRspr, s. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273 S. 8).

  • BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11

    Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Die Verwaltungsgerichte sind zu einer derartigen Fortgeltungsanordnung grundsätzlich nicht befugt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvL 4/11 u.a. - BVerfGE 150, 204 Rn. 70 zur entsprechenden Frage nach Nichtigerklärung eines Parlamentsgesetzes; BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29 zum Normenkontrollverfahren).

    Das Bundesverfassungsgericht stützt seine Praxis auf die speziellen Regelungen in § 31 Abs. 2, § 79 Abs. 1 BVerfGG (s. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvL 4/11 u.a. - BVerfGE 150, 204 Rn. 108), die in der Verwaltungsgerichtsordnung keine Entsprechung finden.

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09

    Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Die Verwaltungsgerichte sind zu einer derartigen Fortgeltungsanordnung grundsätzlich nicht befugt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvL 4/11 u.a. - BVerfGE 150, 204 Rn. 70 zur entsprechenden Frage nach Nichtigerklärung eines Parlamentsgesetzes; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29 zum Normenkontrollverfahren).

    Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Erklärung der Satzung als unwirksam bzw. die darauf beruhende Aufhebung der Steuerbescheide einen "Notstand" zur Folge hätte, könnte etwas anderes gelten (BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 CN 1.09 - BVerwGE 137, 123 Rn. 29;… Beschluss vom 27. Juli 2010 - 9 B 109.09 - juris Rn. 8).

  • BFH, 22.10.2014 - II R 16/13

    Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Rn. 22 Bereits durch den ausführlich begründeten Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung vom 22. Oktober 2014 (- II R 16/13 - BFHE 247, 150) wurde das Vertrauen auf den dauerhaften Fortbestand der Rechtsprechung zum Steuermaßstab der indexierten Jahresrohmiete erschüttert (vgl. zum Unzulässigwerden des Stückzahlmaßstabs bei der Spielapparatesteuer BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 ).
  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Im letzteren Zusammenhang gilt, dass das Oberverwaltungsgericht im Zulassungsverfahren dann auf andere Gründe abstellen darf, wenn diese ohne Weiteres auf der Hand liegen, ihre Heranziehung also "nicht über den Aufwand hinausgeht, der in einem Zulassungsverfahren mit Blick auf dessen Zweck vernünftigerweise zu leisten ist" (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 S. 9; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 Rn. 40).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Rn. 24 Die im Schriftsatz der Beklagten vom 24. Oktober 2019 zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 …und vom 10. Oktober 2013 - 5 C 29.12 - BVerwGE 148, 116 Rn. 23) betrafen gänzlich andere Konstellationen.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Rn. 22 Bereits durch den ausführlich begründeten Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung vom 22. Oktober 2014 (- II R 16/13 - BFHE 247, 150) wurde das Vertrauen auf den dauerhaften Fortbestand der Rechtsprechung zum Steuermaßstab der indexierten Jahresrohmiete erschüttert (vgl. zum Unzulässigwerden des Stückzahlmaßstabs bei der Spielapparatesteuer BVerwG, Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 - BVerwGE 123, 218 ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 4.19
    Im letzteren Zusammenhang gilt, dass das Oberverwaltungsgericht im Zulassungsverfahren dann auf andere Gründe abstellen darf, wenn diese ohne Weiteres auf der Hand liegen, ihre Heranziehung also "nicht über den Aufwand hinausgeht, der in einem Zulassungsverfahren mit Blick auf dessen Zweck vernünftigerweise zu leisten ist" (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 S. 9; BVerfG…, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 - BVerfGE 134, 106 Rn. 40).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

  • BVerwG, 12.05.2016 - 9 C 11.15

    Erschließungsbeitrag; Erschließungseinheit; Erschließungsaufwand; …

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der …

  • BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17

    Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden

  • BVerwG, 24.08.2016 - 9 B 54.15

    Teilzulassung der Revision; Streitgegenstand; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; …

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 29.12

    Bundeswehr; Einsatzfähigkeit; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -; …

  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags

  • BFH, 28.09.1990 - VI R 157/89

    Auf Fahrtzeit im Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und …

  • BVerwG, 01.04.1976 - II C 39.73

    Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs - Geltendmachung des Beihilfeanspruchs - …

  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 68.87

    Anwendbarkeit landesrechtlicher Vorschriften über die Zuständigkeit von …

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.

  • BVerwG, 10.02.2000 - 11 B 54.99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; fehlende Divergenzrüge; Urteilstenor …

  • BVerwG, 27.07.2010 - 9 B 109.09

    Vergnügungssteuer für das Halten von Spielgeräten; Zulässigkeit des …

  • BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 2.21

    Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit …

    Rn. 61 Zwar sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich nicht befugt, eine zeitlich befristete Fortgeltung verfassungswidriger Satzungsbestimmungen anzuordnen (BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvL 45/11, 4/13 - BVerfGE 150, 204 Rn. 70).

    Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Erklärung der Satzung als unwirksam bzw. die darauf beruhende Aufhebung der Steuerbescheide einen "Notstand" zur Folge hätte, könnte etwas anderes gelten (BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - a. a. O. Rn. 20 m. w. N.).

  • BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 3.21

    Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit …

    Rn. 61 Zwar sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich nicht befugt, eine zeitlich befristete Fortgeltung verfassungswidriger Satzungsbestimmungen anzuordnen (BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137 Rn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG…, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 BvL 4, 5/11, 4/13 - BVerfGE 150, 204 Rn. 70).

    Allenfalls in besonderen Ausnahmefällen, in denen die Erklärung der Satzung als unwirksam bzw. die darauf beruhende Aufhebung der Steuerbescheide einen "Notstand" zur Folge hätte, könnte etwas anderes gelten (BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - a. a. O. Rn. 20 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …

    Es fehlt an einer Rechtsnorm, die eine derjenigen des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Entscheidungspraxis zuließe (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.1995 - 8 B 193.94 -, juris Rn. 8;… v. 10.2.2000 - 11 B 54.99 -, juris Rn. 7;… Urt. v. 9.6.2010 - 9 CN 1.09 -, BVerwGE 137, 123, juris Rn. 29; v. 27.11.2019 - 9 C 4.19 -, BVerwGE 167, 137, juris Rn. 20;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 88;… Panzer, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 47 Rn. 113 (Feb. 2016);… vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 17.1.2006 - 1 BvR 541/02 -, BVerfGE 115, 81, juris Rn. 48;… v. 11.12.2018 - 2 BvL 4/11 -, BVerfGE 150, 204, juris Rn. 70;… a.A. W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 47 Rn. 126;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 357;… vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urt. v. 30.5.2001 - 11 K 2877/00 -, NVwZ-RR 2001, 742, juris Rn. 94, wo aber kein Gleichheitsverstoß vorlag).
  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676

    Abwassergebühren für den Betrieb einer Autobahn-Raststätte

    Rn. 63 Richtig ist zwar, dass es nach § 113 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 VwGO zulässig ist, neben der Anfechtungsklage die Klage auf Erstattung des Geleisteten im Wege der Stufenklage zu verbinden (BVerwG, U.v. 27.11.2019 - 9 C 4.19 - juris; vgl. auch zu § 100 Abs. 4 FGO: BFH, U.v. 13.7.1989 - IV B 44/88 - juris).

    Rn. 66 Entgegen der Auffassung der Klägerin steht dem nicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2019 (Az.: 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137-147) entgegen.

    Die statthafte Klageart ist damit die Verpflichtungsklage (BFH, U.v. 29.6.1971 - VII K 31/67 - BeckRS 1971, 22001104) mit dem Ziel, den Beklagten zu verpflichten, bis zum Tag der Erstattung Prozesszinsen festzusetzen (vgl. BVerwG, U.v. 27.11.2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - A 13 S 2301/19

    Asylverfahren; auf bestimmte Herkunftsländer beschränkte Berufungszulassung; …

    Die Wirksamkeit der Beschränkung setzt voraus, dass die teilweise Zulassung sich auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht, auf den auch der Prozessbeteiligte sein Rechtsmittel beschränken könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137 m. w. N.).

    Soweit ein Streitgegenstand nicht teilbar ist, ist eine Beschränkung der Rechtsmittelzulassung unwirksam, das Rechtsmittel ist als insgesamt zugelassen anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2019 a. a. O.).

    Dass eine streitgegenstandsbezogene Betrachtung zulässig und geboten ist, ergibt sich ohne weiteres aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der eine Beschränkung der Rechtsmittelzulassung unwirksam ist, soweit ein Streitgegenstand nicht teilbar ist (vgl. Urteil vom 27.11.2019 a. a. O.).

  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen …

    Der Senat hat es zwar aus zwingenden Gründen ausnahmsweise zugelassen, gesetzes- oder verfassungswidrige Vorschriften einer Satzung für eine Übergangszeit weiter anzuwenden, wenn die Nichtanwendung der Norm zu untragbaren Ergebnissen führen würde, die von der gesetzes- und verfassungsmäßigen Ordnung noch weiter entfernt sind als ein Zustand, bei dem es dem Betroffenen zugemutet wird, die Anwendung einer rechtswidrigen Norm für eine begrenzte Zeit hinzunehmen (…BSG Urteile vom 4.12.2007 - B 2 U 36/06 R - SozR 4-2700 § 182 Nr. 3 RdNr 19 f …und vom 7.12.2004 - B 2 U 43/03 R - BSGE 94, 38, 46 = SozR 4-2700 § 182 Nr. 1 RdNr 19). An dieser Rechtsprechung bestehen allerdings Zweifel, weil es für die Anordnung der übergangsweisen Weitergeltung einer Satzungsnorm durch das BSG keine Rechtsgrundlage gibt (…vgl dazu BSG Urteil vom 4.12.2014 - B 2 U 11/13 R - BSGE 118, 9 = SozR 4-2700 § 161 Nr. 1, RdNr 28 ff mwN; vgl auch BVerwG Urteil vom 27.11.2019 - 9 C 4/19 - HFR 2020, 314 RdNr 20).
  • VG Düsseldorf, 10.03.2026 - 5 K 7062/25

    Grundsteuerbescheid aufgehoben - differenzierende Hebesätze in der Stadt Hilden …

    Rn. 161 Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 -, juris Rn. 20; Schoch/Schneider/Panzer/Schoch, 48. EL Juli 2025, VwGO § 47 Rn. 7.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2024 - 8 A 10427/23

    Klage gegen eine ein (Wochenend-)Haus betreffende Abrissverfügung mit …

    Die teilweise Zulassung eines Rechtsmittels ist möglich, soweit der Streitgegenstand teilbar ist und sich demzufolge auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht, nämlich einen Teil, auf den auch die Partei ihr Rechtsmittel beschränken könnte (…vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2016 - 9 C 11.15 -, BVerwGE 155, 171 Rn. 12, und vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 -, BVerwGE 167, 137 Rn. 31;… Beschlüsse vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 108 Rn. 4…, vom 30. Juni 2022 - 5 PB 16.21 -, juris Rn. 4, …und vom 24. Oktober 2023 - 1 B 15.23 -, juris Rn. 1).
  • BVerwG, 30.06.2021 - 9 B 46.20

    Prozessordnungsgemäße Ablehnung von Beweisanträgen; keine erdrosselnde Wirkung …

    Art. 3 Abs. 1 GG verbürgt im Steuerrecht die steuerliche Belastungsgleichheit und verlangt eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage (stRspr, vgl. BVerfG…, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvL 11/14 u.a. - BVerfGE 148, 147 Rn. 96 ff.; Kammerbeschluss vom 18. Juli 2019 - 1 BvR 807/12 und 1 BvR 2917/13 - DWW 2019, 387 ; BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 4.19 - BVerwGE 167, 137 Rn. 16).
  • VG Schleswig, 11.02.2020 - 2 A 43/18

    Zweitwohnungssteuer - Bemessung nach der Jahresrohmiete

    Rn. 44 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 27.11.2019 - 9 C 3.19 - (Satzung der Gemeinde Friedrichskoog) und - 9 C 4.19 - (Satzung der Gemeinde Timmendorfer Strand) unter Verweis auf den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2019 - 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13 - (Satzungen Oberstdorf und Sonthofen) für die jeweils zugrundeliegenden Vorschriften, die den Satzungsbestimmungen zum Steuermaßstab der Beklagten entsprechen, folgendes ausgeführt:.

    Rn. 50 Zu einer möglichen zeitlich befristeten Fortgeltung der verfassungswidrigen Satzungsbestimmungen sind die Verwaltungsgerichte grundsätzlich und vorliegend auch nicht ausnahmsweise befugt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.11.2019 - 9 C 3.19 und 9 C 4.19 -, Rn. 15 und 20 der Urteilsabdrucke m.w.N.).

    Erst recht nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Einheitsbewertung vom 10.04.2018 konnten die Gemeinden nicht mehr davon ausgehen, dass ein Steuermaßstab mit der Anknüpfung an die Wertverhältnisse des Jahres 1964 auf Dauer beibehalten werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.11.2019 - 9 C 3.19 und 9 C 4.19 -, Rn. 16 f. und 21 f. der Urteilsabdrucke).

    Darüber hinaus besteht die Möglichkeit des rückwirkenden Satzungserlasses und auf dessen Grundlage der Erhebung von Steuern auch für einen zurückliegenden Zeitraum (vgl. BVerwG, Urteile vom 27.11.2019 - 9 C 3.19 und 9 C 4.19 -, Rn. 20 und 25 der Urteilsabdrucke).

  • BVerwG, 21.11.2024 - 4 B 20.24

    Teilzulassung einer Berufung

  • BVerwG, 19.05.2021 - 9 C 2.20

    Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer Zweitwohnungssteuer

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung; …

  • VG Düsseldorf, 24.08.2026 - 5 K 3134/25

    Hebesatz zur Grundsteuer - Krefeld benachteiligt tatsächliche Wohnnutzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …

  • BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 4.19

    Anfechtungsklage gegen Beitragsbescheid wegen Nichtigkeit der zugrundeliegenden …

  • BVerwG, 04.05.2026 - 8 B 12.26
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2023 - 1 L 97/22

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit im Wege der …

  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 10/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § …

  • OVG Bremen, 14.08.2026 - 2 LA 182/25

    Berufungszulassungsverfahren; Besorgnis der Befangenheit; Chancengleichheit; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 4/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …

  • BVerwG, 11.06.2024 - 9 C 5.23

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Revisionsverfahren

  • BSG, 23.06.2020 - B 2 U 13/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit eines …

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2024 - 13 S 196/23

    Zulassung der Berufung gegen ein Prozessurteil und bei teilbarem …

  • BVerwG, 21.03.2024 - 2 B 43.23

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit; Beschränkung der …

  • BVerwG, 14.04.2020 - 9 B 5.19

    Heranziehung eines Beitragspflichtigen zu einem Beitrag für die Herstellung der …

  • BVerwG, 22.12.2021 - 9 B 26.21

    Haftung für Vergnügungssteuer; Bindungswirkung des Revisionsurteils

  • BVerwG, 01.10.2024 - 9 B 29.23

    Zur Frage der Teilbarkeit des Streitgegenstandes bei einem Haftungsbescheid nach …

  • VGH Bayern, 05.03.2020 - 4 ZB 19.1883

    Keine Wiedereinsetzung trotz schwerer Krebserkrankung

  • VGH Bayern, 24.02.2020 - 4 CS 19.2271

    Steuermaßstab bei Zweitwohnungssteuer

  • VG Schwerin, 18.06.2026 - 6 A 92/26

    Unzulässigkeit der rückwirkenden Änderung bestandskräftiger …

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2020 - 2 KN 5/19
  • OVG Bremen, 12.05.2026 - 2 LC 188/25

    Zur Auslegung einer landesrechtlichen Vorschrift über die Verkündung von …

  • VG Schwerin, 18.06.2026 - 6 A 3526/25

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung des Steuermaßstabes zum Zweck der …

  • VG Gießen, 12.04.2022 - 8 K 2420/21

    Zweitwohnungssteuerrecht

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2023 - 2 LB 6/22

    Grenze der pauschalen Jahresbetrachtung bei Kurabgaben

  • VG Schleswig, 29.11.2021 - 4 B 32/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Zweitwohnungssteuerfestssetzung für die Jahre …

  • VG Gießen, 07.03.2023 - 8 K 1172/22

    Zweitwohnungssteuer

  • VGH Bayern, 24.07.2026 - 1 ZB 24.1982

    Teilanfechtung eines Urteils, Einheitliche Zwangsgeldandrohung, …

  • VG Schleswig, 27.10.2020 - 2 B 49/20

    Zweitwohnungssteuer - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21

    Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …

  • VGH Bayern, 16.12.2021 - 9 ZB 21.1312

    Aufklärungspflicht des Gerichts

  • VG Schleswig, 18.07.2024 - 4 A 10040/21

    Campingstellplatzsteuer

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