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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4252
BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88 (https://dejure.org/1989,4252)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1989 - 9 C 59.88 (https://dejure.org/1989,4252)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1989 - 9 C 59.88 (https://dejure.org/1989,4252)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Keine Pflicht zur Weiterleitung eines unbeachtlichen Asylfolgeantrags durch die Ausländerbehörde an das Bundesamt wegen Wegfalls der Abschiebungsandrohung (wie Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt).

    Dieser Zweck ist ein doppelter, wie der Senat in den Urteilen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18.88 und BVerwG 9 C 2.88 - (letztgenannte zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) folgendermaßen erläutert hat:.

    Wie der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 9 C 2.88 - im einzelnen dargelegt hat, enthält diese Vorschrift keine Ausnahme von dem in § 8 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG enthaltenen Grundsatz, daß nur für beachtliche Folgeanträge eine Verpflichtung zur Weiterleitung besteht, weil dies dem Gesetzeszweck, das Bundesamt nicht mit von vornherein aussichtslosen Folgeanträgen zu belasten, grundlegend widerstreiten würde.

    Er legt aber die Geeignetheit der veränderten Sachlage für eine ihm günstigere Entscheidung nicht schlüssig dar (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Die auf diese Verfahrenshandlung (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 ) gerichtete Klage ist allerdings - wie auch die Vorinstanzen angenommen haben - zulässig.

    "Zum einen sollen durch die Anknüpfung der Beachtlichkeit an die in § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens primär strengere Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Sachprüfung des Folgeantrags eingeführt werden (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O. Seite 335), die bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens durch die Ausländerbehörde zu prüfen sind.

  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt - …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Hierzu hat der Senat ausgeführt (vgl. Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 9 C 251.86 - BVerwGE 77, 323), daß die Beachtlichkeitsprüfung zwar nicht identisch ist mit der dem Bundesamt obliegenden Begründetheitsprüfung, daß aber andererseits die Ausländerbehörde nicht auf die Prüfung beschränkt ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG offensichtlich nicht vorliegen.
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Asylrelevanz von kriegerischen oder bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen und ihren Folgen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 und BVerwG 9 C 22.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 42, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Asylrelevanz von kriegerischen oder bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen und ihren Folgen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 und BVerwG 9 C 22.85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 42, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84

    Asylverfahren - Aufenthaltsbeendigung - Abschiebung - Androhung - Erledigung - …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Zum anderen ergibt sich aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 3 AsylVfG und der insoweit eindeutigen Entstehungsgeschichte (…vgl. BT-Drucks. 9/1630, S. 25), daß dies, sofern - wie hier - (zunächst) eine Abschiebungsandrohung ergangen ist, nur im Rahmen einer gegen die Abschiebungsandrohung gerichteten Anfechtungsklage geschehen kann (vgl. Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88

    Asylverfahren - Folgeantrag - Weiterleitung - Prozessuale Durchsetzung

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Dieser Zweck ist ein doppelter, wie der Senat in den Urteilen vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 18.88 und BVerwG 9 C 2.88 - (letztgenannte zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) folgendermaßen erläutert hat:.
  • BVerfG, 22.09.1988 - 2 BvR 991/87
    Auszug aus BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Daran fehlt es, wenn den Darlegungen des Asylbewerbers - wie hier - kein schlüssiger Ansatz für eine mögliche politische Verfolgung zu entnehmen ist, so daß es nicht darauf ankommt, ob der neue Vortrag im Hinblick auf das persönliche Schicksal des Antragstellers und die allgemeinen Verhältnisse im angeblichen Verfolgerland die Verfolgungsfurcht begründet erscheinen läßt, was der Sachentscheidung des mit besonderer Sachkompetenz ausgestatteten Bundesamts vorbehalten ist (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 22. September 1988 - 2 BvR 991/87 - InfAuslR 1989, 28).
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung …

    Den Darlegungen muß damit wenigstens ein schlüssiger Ansatz für eine mögliche politische Verfolgung zu entnehmen sein (Urteil vom 7. März 1989 - BVerwG 9 C 59.88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9).
  • VG Stuttgart, 14.03.2017 - A 11 K 7407/16

    Frist zu Stellung eines Asylfolgeantrags bei Konversion; Anforderungen an den …

    Die Darlegungen des Folgeantragstellers müssen eine ihm günstigere Entscheidung zumindest als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2000 - 2 BvR 39/98 - NVwZ-Beilage I 2000, 78; BVerwG, Urt. v. 07.03.1989 - 9 C 59/88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9 und 10;… OVG Weimar, Urt. v. 06.03.2002 - 3 KO 428/99 - a.a.O.;… VGH Mannheim, Urt. v. 15.06.1999 - A 6 S 2766/98 - juris -).
  • VG Stuttgart, 05.12.2002 - A 4 K 13990/02

    Asylfolgeantrag; zur Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung

    Rn. 5 Wird, wie im vorliegenden Fall, eine Veränderung der Sachlage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. VwVfG geltend gemacht, so kann die zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens erforderliche Asylverfahrensrelevanz nur bejaht werden, wenn der Antragsteller einen schlüssigen Sachvortrag unterbreitet (vgl. BVerwG, U.v. 23.06.1987 - 9 C 251.86 - E 77, 323 ; U.v. 07.03.1989 - 9 C 59.88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9; U.v. 25.06.1991 - 9 C 33.90 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 10).

    Es ist hingegen nicht zu verlangen, dass die Veränderung der Sachlage zur Überzeugung des Bundesamtes oder Verwaltungsgerichts auch tatsächlich eingetreten ist (so aber wohl BVerwG, U. v. 15.12.1987 - 9 C 285.86 - E 78, 332 ; HmbOVG, B.v. 17.5.1984 - Bs VII 246/84 - NVwZ 1985, 512: es spricht von "einer guten Möglichkeit" einer Asylanerkennung; VGHBW, U.v. 15.06.1999 - A 6 S 2766/98 - AuAS 1999, 213;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl., § 51 Rdn. 26; unklar: BVerwG, U.v. 07.03.1989 - 9 C 59.88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9; U. v. 25.06.1991 - 9 C 33.90 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 10, dass lediglich eine diesbezügliche Behauptung aufgestellt werde, genüge nicht, vielmehr müsse sich aus dem Vorbringen eine Änderung "in der Tat ergeben"), denn diese Aussage würde je nach Lage des Falles u.U. erst nach eine mehr oder weniger umfangreichen Beweiserhebung getroffen werden können; eine solche ist jedoch dem eigentlichen Asylverfahren vorbehalten.

  • VG Trier, 23.04.2018 - 7 K 1914/18

    Anwendbarkeit des AsylVfG 1992 § 29 Abs 1 Nr 2-4 in Fällen der Fortführung des …

    Vielmehr ging das Bundesverwaltungsgericht bereits nach der damaligen Rechtslage davon aus, dass die Unterscheidung zwischen beachtlichen und unbeachtlichen Asylanträgen durch § 10 Abs. 4 AsylVfG nicht aufgeweicht werden sollte , weshalb eine Weiterleitung des Asylantrags an das Bundesamt nur dann für erforderlich erachtet wurde, wenn dem Eilantrag wegen Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylantrags stattgegeben wurde (BVerwG…, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2/88 -, BVerwGE 80, 313-321, Rn. 21, juris; BVerwG…, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 18/88 -, Rn. 18, juris; BVerwG, Urteil vom 07. März 1989 - 9 C 59/88 -, juris).
  • VG Stuttgart, 29.12.2006 - A 4 K 1679/06

    Sri Lanka, Folgeantrag, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige …

    Wird, wie im vorliegenden Fall, eine Veränderung der Sachlage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. VwVfG geltend gemacht, so kann die zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens erforderliche Asylverfahrensrelevanz nur bejaht werden, wenn der Folgeantragsteller einen schlüssigen Sachvortrag unterbreitet (vgl. BVerwG, U.v. 23.06.1987 - 9 C 251.86 - E 77, 323 ; U.v. 07.03.1989 - 9 C 59.88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9; U.v. 25.06.1991 - 9 C 33.90 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 10).

    Es ist hingegen nicht zu verlangen, dass die Veränderung der Sachlage zur Überzeugung des Bundesamtes oder Verwaltungsgerichts auch tatsächlich eingetreten ist (so aber wohl BVerwG, U. v. 15.12.1987 - 9 C 285.86 - E 78, 332 ; vgl. HmbOVG, B.v. 17.5.1984 - Bs VII 246/84 - NVwZ 1985, 512: es spricht von "einer guten Möglichkeit" einer Asylanerkennung; VGHBW, U.v. 15.06.1999 - A 6 S 2766/98 - AuAS 1999, 213;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl., § 51 Rdn. 26; unklar: BVerwG, U.v. 07.03.1989 - 9 C 59.88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9; U. v. 25.06.1991 - 9 C 33.90 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 10, dass lediglich eine diesbezügliche Behauptung aufgestellt werde, genüge nicht, vielmehr müsse sich aus dem Vorbringen eine Änderung "in der Tat ergeben"), denn diese Aussage würde je nach Lage des Falles u.U. erst nach eine mehr oder weniger umfangreichen Beweiserhebung getroffen werden können; eine solche ist jedoch dem eigentlichen Asylverfahren vorbehalten.

  • VG Sigmaringen, 12.03.2018 - A 7 K 4818/17

    Asylfolgeverfahren; Wiederaufgreifen; neues Beweismittel; Kopie; Original; …

    Die Darlegungen des Folgeantragstellers müssen eine ihm günstigere Entscheidung zumindest als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 03.03.2000 - 2 BvR 39/98 - juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 07.03.1989 - 9 C 59.88 - juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.06.1999 - A 6 S 2766/98 - juris Rn. 28).
  • VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88

    Umfassender Vortrag des Verfolgungsschicksals im Asylfolgeverfahren - …

    Werde einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Abschiebungsandrohung (§ 10 Abs. 3 Satz 3 AsylVfG) allein wegen eines bestehenden Abschiebungshindernisses entsprochen, so führe dies nur zur Unwirksamkeit der Abschiebungsandrohung (§ 10 Abs. 4 Satz 2 AsylVfG), nicht jedoch dazu, daß auch ein unbeachtlicher Folgeantrag an das Bundesamt weiterzuleiten sei (siehe auch BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88 - im Anschluß an das Urteil vom 25.10.1988 - 9 C 2.88 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1997 - 25 A 3247/97

    Asylrechtsstreit; Zulässigkeit der Berufung; Fristgerechte Begründung; …

    So für das bis zum 30. Juni 1992 geltende Recht: BVerfG, Beschluß vom 22. September 1988, - 2 BvR 991/87 -, InfAuslR 1989, 28; Beschluß vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 -, InfAuslR 1993, 304, 305; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1987 - 9 C 251.86 -, BVerwGE 77, 323 = DVBl. 1987, 1120; Urteil vom 15. Dezember 1987, - 9 C 285.86 -, BVerwGE 78, 332 (337); Urteil vom 7. März 1989 - 9 C 59.88 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9; Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 33.90 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 10. Die Anwendung dieser Grundsätze auf die seit dem 1. Juli 1992 geltende Rechtslage ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 30.11.1992 - 9 B 166.92

    Benennung von Zeugen im zweiten Asylfolgeantrag und nach Ablauf der …

    Die Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags, mit dem eine Änderung der Sachlage geltend gemacht wird (§ 14 AsylVfG a.F. i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG), ist nicht schon dann zu bejahen, wenn neue Umstände vorgetragen werden; hierzu ist vielmehr weiter erforderlich, daß die Geeignetheit der neuen Tatsache für eine dem Kläger günstigere Entscheidung schlüssig dargetan wird (Beschluß vom 7. März 1989 - BVerwG 9 C 59.88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9).
  • VG Ansbach, 31.01.2013 - AN 3 K 12.30324

    Iran: § 60 Abs. 2 AufenthG, Konversion, Bahai, Ausstellung von Bescheinigungen …

    Aus den Darlegungen sowie aus dem vorgelegten Beweismit­ tel muss sich damit wenigstens ein schlüssiger Ansatz für eine mögliche politische Verfolgung entnehmen lassen (BVerwG Urteil vom 7.3.1989 - BVerwG 9 C 59.88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9).
  • VG Ansbach, 24.09.2010 - AN 18 K 09.30436

    Abschiebeverbot (Äthiopien) verneint; Nachfluchtaktivitäten; keine Hervorhebung …

  • VG Ansbach, 03.09.2009 - AN 18 K 07.30510

    Folgeantrag (Iran); Gefahr einer Doppelbestrafung (verneint); Beweisanforderungen …

  • VG Ansbach, 01.02.2007 - AN 18 K 06.30720
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