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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,325
BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89 (https://dejure.org/1990,325)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1990 - 9 C 99.89 (https://dejure.org/1990,325)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1990 - 9 C 99.89 (https://dejure.org/1990,325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer

    Ausreiseaufforderung - Abschiebeandrohung - Ausländerbehörde - Unbeachtliche Nachfluchtgründe - Abschiebunsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit von Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung, Politische Verfolgung bei asylrechtlich unbeachtlicher Nachfluchtgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 792
  • DÖV 1991, 384
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung der Zeitpunkt des Erlasses der aufenthaltsbeendenden Verfügung maßgebend ist (BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243).

    Gerade deshalb wird die Ausländerbehörde dazu angehalten, die Ausreiseaufforderung nebst Abschiebungsandrohung im öffentlichen Interesse möglichst schnell nach Ablehnung des Asylantrags - nämlich unverzüglich - zu erlassen (BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1986 - BVerwG 1 C 23.85 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 10 S. 9), sofern nicht schon zu diesem Zeitpunkt ein Ausweisungs- und Abschiebungshindernis im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG für die Ausländerbehörde ersichtlich ist (BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - a.a.O. ).

    Dieses Ziel läßt sich nur erreichen, wenn das Asylverfahren so weit wie möglich von spezifisch aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen freigehalten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 -, a.a.O. ).

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 60.88

    Asylverfahren - Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Aufhebung - …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nach § 28 Abs. 1 AsylVfG sind rechtmäßig, wenn dem Ausländer nach Maßgabe der Erkenntnisse, welche die Ausländerbehörde bei Erlaß des Bescheids besaß, keine Aufenthaltsrechte zustanden (Bestätigung von BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts stellt sich die auf eine Aufenthaltsbeendigung abzielende Verfügung als rechtmäßig dar, wenn dem Ausländer nach Maßgabe der Erkenntnisse, welche die Ausländerbehörde bei Erlaß des Bescheides besaß, kein Aufenthaltsrecht im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 oder Nr. 2 AsylVfG zustand (Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - BVerwGE 82, 1 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 60/88]).

    Wird in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats darauf abgestellt, daß die Ausländerbehörde ihre Entscheidung, ob gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG wegen bestehender asylunabhängiger Aufenthaltsrechte der Erlaß einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung unterbleiben muß, allein auf der Grundlage der ihr im Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse zu treffen hat (Beschluß vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 60.88 - a.a.O.), erlaubt dies auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz, die den ablehnenden Bescheid des Bundesamts und seine Gründe umfassen (§ 137 Abs. 2 VwGO), nur die Abweisung der gegen die Ordnungsverfügung des Landratsamts Traunstein vom 4. September 1986 i.d.F. des Berichtigungsschreibens vom 11. September 1986 gerichteten Klage.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    In seiner Rechtsprechung (BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]) geht mit dem Ausspruch der grundsätzlich fehlenden Asylerheblichkeit einer durch gewillkürte Nachfluchtgründe herbeigeführten politischen Verfolgung der Hinweis einher, daß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht die einzige Rechtsgrundlage für den Schutz vor Abschiebung darstellt.
  • BVerwG, 26.01.1983 - 1 B 3.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    Sprechen keine Gründe dafür, dem Ausländer trotz Ablehnung seines Asylantrags den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen oder wenigstens eine großzügiger bemessene Ausreisefrist einzuräumen, als sie der Gesetzgeber im Regelfall für ausreichend erachtet, so kann sich die Begründung in dieser Feststellung erschöpfen (Beschluß vom 26. Januar 1983 - BVerwG 1 B 3.83 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 1).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverfassungsgericht zu der mit § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylVfG insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG ausgeführt, durch sie werde vermieden, daß die Ausländerbehörde "sehenden Auges" eine aufenthaltsbeendende Entscheidung treffen müsse, die humanitären oder anderen beachtlichen Gründen zuwiderlaufe (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 [BVerfG 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83]).
  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    Das nach § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG geltende Abschiebungsverbot erleidet also nur dann eine Ausnahme, wenn bei Abwägung der persönlichen schutzwürdigen Interessen des Ausländers gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland letztere aus den in Satz 2 genannten Gründen bei weitem überwiegen, über diese ohnehin restriktiv auszulegende Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG (Art. 33 Abs. 2 GK) hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 -, BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]), die eine Abschiebung in den Verfolgerstaat nur als ultima ratio in Betracht kommen läßt, gibt es keinen weiteren Ausschlußtatbestand, auch nicht den der rechtsmißbräuchlichen Herbeiführung des Abschiebungsschutzes.
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    Denn das Bundesamt bietet als zentrale Behörde mit sachverständigem Personal die besten Voraussetzungen dafür, die Behauptungen des Asylsuchenden über Vorgänge und Verhältnisse im Ausland auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und aufzuklären (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413, 768 und 820/80 -, BVerfGE 56, 216 ; Senatsurteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 9 C 251.86 - BVerwGE 77, 323 [BVerwG 23.06.1987 - 9 C 251/86]).
  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt - …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    Denn das Bundesamt bietet als zentrale Behörde mit sachverständigem Personal die besten Voraussetzungen dafür, die Behauptungen des Asylsuchenden über Vorgänge und Verhältnisse im Ausland auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und aufzuklären (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413, 768 und 820/80 -, BVerfGE 56, 216 ; Senatsurteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 9 C 251.86 - BVerwGE 77, 323 [BVerwG 23.06.1987 - 9 C 251/86]).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    Das nach § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG geltende Abschiebungsverbot erleidet also nur dann eine Ausnahme, wenn bei Abwägung der persönlichen schutzwürdigen Interessen des Ausländers gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland letztere aus den in Satz 2 genannten Gründen bei weitem überwiegen, über diese ohnehin restriktiv auszulegende Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 AuslG (Art. 33 Abs. 2 GK) hinaus (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 -, BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]), die eine Abschiebung in den Verfolgerstaat nur als ultima ratio in Betracht kommen läßt, gibt es keinen weiteren Ausschlußtatbestand, auch nicht den der rechtsmißbräuchlichen Herbeiführung des Abschiebungsschutzes.
  • BVerwG, 23.07.1990 - 9 B 87.90

    Asylverfahrensgesetz - Klageverbundverfahren - Anfechtungsklage - …

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 99.89
    Es geht, aber vordringlich darum, das den Aufenthalt des Asylbewerbers betreffende Verfahren zu straffen und zu beschleunigen und den Aufenthalt jener Ausländer, die sich allein wegen eines schließlich erfolglosen Asylantrags im Bundesgebiet aufhalten dürfen, alsbald zu beenden und mit der Verbindung von Zustellung der ablehnenden Asylentscheidung und der sich unmittelbar in Konsequenz daraus ergebenden aufenthaltsbeendenden Entscheidung der Ausländerbehörde das gerichtliche Verbundverfahren nach § 30 AsylVfG - das seinerseits im Interesse der Koordinierung und Beschleunigung liegt (vgl. Beschluß des Senats vom 23. Juli 1990 - BVerwG 9 B 87.90 -, Dok.Ber. A 1990, S. 277) - vorzubereiten.
  • BVerwG, 14.05.1986 - 1 C 23.85

    Aufenthaltsbeendende Maßnahmen - Erfolglose Asylbewerber - Asylbescheid

  • BVerwG, 24.10.1990 - 9 CB 81.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

  • BVerwG, 10.01.1995 - 9 C 276.94

    Bestehen eines Asylanspruchs eines Beigeladenen als Ünterstützer der Organisation …

    Denn ein Abschiebungsschutzanspruch nach § 51 Abs. 1 AuslG wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich die drohende politische Verfolgung aus einem selbstgeschaffenen Nachfluchtgrund herleitet (Urteil vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 99.89 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - A 13 S 1898/91

    Aufforderung eines Ausländers zur Ausreise, für den in seinem Heimatland wegen …

    Rn. 6 Zu Recht weist die Berufungsklägerin allerdings darauf hin, daß bei der Überprüfung dieser Wahrscheinlichkeitsprognose im Hinblick auf drohende Menschenrechtsverletzungen, insbesondere der in Art. 2 und 3 EMRK garantierten Rechte, nicht auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist, sondern auf den Erkenntnisstand, den die Ausländerbehörde aus den vorliegenden Akten und den allgemein zugänglichen oder ihr zugänglich gemachten Quellen im Zeitpunkt ihrer Entscheidung gewinnen konnte (BVerwG, Beschl. v. 11.4.1989, BVerwGE 82, 1/5 f.; Urt. v. 4.12.1990, NVwZ 1991, 792/793).

    Dieses Ziel läßt sich nur erreichen, wenn das Asylverfahren soweit wie möglich von spezifisch aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen freigehalten wird (…BVerwG, Urt. v. 3.11.1987, BVerwGE 78, 243/250; Urt. v. 4.12.1990, a.a.O., S. 794).

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 137.92

    Vorliegen der Voraussetzung eines Abschiebungsschutzes - Freiwillige Erfüllung …

    Auch die von der Beschwerde gerügte Abweichung des Berufungsurteils von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 1986 - BVerwG 1 C 16.85 - (Buchholz 402.25 § 11 AsylVfG Nr. 2), vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 99.89 - (Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 20 = NVwZ 1991, 792) und vom 7. November 1991 - BVerwG 9 B 300.91 - liegt nicht vor.

    Die von der Beschwerde ferner zitierte Entscheidung des beschließenden Senats vom 4. Dezember 1990 - BVerwG 9 C 99.89 - (…a.a.O.) wiederum äußert sich zu der hier maßgeblichen Rechtsfrage nicht.

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